Anderen Kulturkreis berücksichtigen?

Rechtsmediziner in einem Verfahren: Dass Gericht müsse beachten, dass die Angeklagten aus einem anderen Kulturkreis kämen.

Eine Internetseite für Studenten beschreibt den Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld so: „Es ist ein Wohnviertel, das hohe Lebensqualität bietet, preisgünstig in den Mietpreisen ist und 18.000 Bewohner aus allen Alters- und Sozialschichten beherbergt.“ Studenten die schon länger hier leben, nennen ihren Wohnort liebevoll „HaMü“. HaMü ist besonders für seine Grünflächen bekannt. Neuen Studenten wird hier der Hartenbergpark empfohlen. Im Sommer gibt es Liegewiesen, eine Minigolfanlage, ein Planschbecken und „hinter jeder Wegbiegung kann man etwas entdecken, wie zwei Totempfähle, die inmitten einer grünen Wiese stehen oder eine Grillhütte.“ Und „im hinteren Teil des Parks schlängeln sich idyllische Waldwege durch die Anlage, auf denen man in Ruhe joggen gehen oder seinen Hund laufen lassen kann.“

Dieses Idyll wurde nun allerdings empfindlich gestört, als am Abend des 16.10.2018 laut Polizeibericht eine geistig beeinträchtigte 34-jährige Mainzerin in einer Parkanlage in besagtem Mainzer Stadtviertel mutmaßlich gemeinschaftlich von einem 47-jährigen Iraner und einem 18-jährigen Afghanen vergewaltigt wurde. In der Sache wird ermittelt, weil die Frau am Morgen nach der Tat einen Arzt aufsuchte bzw. wohl aufsuchen musste. Dieser Arzt vermittelte sie sofort an eine Uniklinik weiter. Von hier aus wurde dann die Polizei informiert.

Der Iraner und der Afghane konnten am Freitag festgenommen werden. Beide wurden noch am Samstag einer Bereitschaftsrichterin am Amtsgericht Mainz vorgeführt, die Untersuchungshaft anordnete. Die Vorgeschichte stellt sich bisher so dar: Die Frau hatte Tage zuvor den 47-Jährigen kennen gelernt und sich für den Tattag mit ihm verabredet. Zur Verabredung brachte der Iraner den jüngeren Afghanen mit, dann soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.

Was weiß die Polizei bisher über die Tatverdächtigen?

Der 47-Jährige ist der Polizei bekannt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl. Er verbrachte bereits fünfeinhalb Monate in Haft wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Eingereist ist er 2016, er besitzt eine Aufenthaltsgestattung als Geduldeter, sein Asylverfahren läuft noch.

Sein Bekannter, der 18-Jährige Afghane, reiste im September 2015 als Minderjähriger ohne Begleitung ein. Sein Asylantrag wurde im Februar 2018 abgelehnt. Sein Aufenthalt ist aktuell befristet. Auch der Afghane ist der Polizei schon länger bekannt. Unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung.

Laut Polizeisprecher Rinaldo Roberto gegenüber der Allgemeinen Zeitung werden die beiden Tatverdächtigen in den kommenden Tagen und Wochen mit Dolmetschern befragt werden. Zudem würden gerade Tatortspuren gesichert und „kriminalistische Standards ins Rollen gebracht.“

Aktuell ist eine weitere Gruppenvergewaltigung in den Schlagzeilen, die gerade vor Gericht verhandelt wird und im Herbst 2017 in Höhenkirchen-Siegertsbrunn passierte. Hier sollen zwei junge Afghanen eine 16-Jährige brutal vergewaltigt haben.

Dieser Fall wird allerdings noch aus einem anderen Grund in den Medien aufmerksam beobachtet: Zum einen musste der Richter die Angeklagten ermahnen, während der Verhandlung nicht zu schlafen und zum anderen führte ein Facharzt für Rechtsmedizin, der ursprünglich geladen war, über die Alkoholisierung der Angeklagten zu berichten, vor Gericht an, eben dieses Gericht müsse auch beachten, dass die Angeklagten aus einem anderen Kulturkreis kämen. Die erhöhte Alkoholmenge hätte zunächst zu einer Enthemmung geführt und anschließend dazu, sich über bereits vorhandene Einsichten hinwegzusetzen.

Ein geladener Rechtsmediziner erklärte Gericht und Anwesenden, dass die Gewichtung der Alkoholisierung hier eine komplett andere sei, „wenn man in diesem Kulturkreis und nicht in einem westlichen aufwächst.“ Über Afghanen sagte der Mediziner weiter: „Da zählt eine Frau nichts, und der Mann geht über alles.“ Der Richter soll laut Merkur.de allerdings uneinsichtig gegenüber den fachfremden Auslassungen des Rechtsmediziners gewesen und schnell klar gemacht haben, dass diese Argumentation für ihn nicht zähle. Der Prozess dauert noch an, jener in Mainz hat noch nicht begonnen.

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Kommentare ( 77 )

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MartinS
6 Jahre her

Das Anlegen anderer Maßstäbe aufgrund der Herkunft nennt man gemeinhin Rassismus und ist gemäß Artikel 3 GG in Deutschland untersagt.

Wolfgang Schuckmann
6 Jahre her

Jedem Richter in Deutschland muß im geschilderten Zusammenhang ganz klar sein: Eine auf kulturelle Aspekte abhebende Gerichtsbarkeit kann es im Sinne des Rechtsfriedens in Deutschland nicht geben. Wer dies als Richter auch nur erwägt macht sich mit schuldig an Entwicklungen in unserem Staatswesen, die absolut nicht angezeigt sind. Man sollte nach Berlin schauen. Höre da gar nichts mehr von beschlagnahmten Häusern, eingerfrorenen Bankguthaben, etc. Haben wohl „gute“ Rechtsanwälte, die Herrschaften. Die Justizverwaltungen und die mit der Aufsicht für das Justizwesen befassten Fachreferate sind verpflichtet, dass die Gesetze, die viele „verständnisvolle“ Richter sehr weit auszulegen bereit sind wenn es um „die… Mehr

Ali
6 Jahre her

Zitat: „Anderen Kulturkreis berücksichtigen“

Wenn das Schule machte, bedeutet es das Gerichte in Deutschland damit beginnen würden, grundgesetzwidrig die faktische Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Bundesrepublik einführen.

Faktisch wäre damit festzustellen, das Gerichte sich anmaßen, Artikel 3 A(1) & (3) GG auf Basis von „Gutachtens“ durch Dritte außer Kraft zu setzen. Dann könnten wir auch gleich wieder die Freislers in die Richterstühle setzten. Damit ersparte man sich dann wenigstens die teuren „Gutachten‘.

Der in immer größeren Teilen um sich greifende „Ermessenspielraum“ der Justiz rächts sich nun langsam. Mit Gewaltenteilung hat das alles auch nicht mehr viel zu tun.

MartinS
6 Jahre her
Antworten an  Ali

Das haben sie schon. Lesen Sie einfach die Regionalzeitung. Ein Feuerwerkskörper ist bei einem Rechtsextremen eine tödliche Waffe, ein Messer bei einem Muslim nicht. War am selben Tag in der Zeitung zu lesen. Andeter Fall: Für einen Messerangriff mit identischen Folgen hat der Deutsche (kein Rechter) über 2 Jahre mehr bekommen, war ebenfalls am gleichen Tag in der Zeitung lesen.

Natürlich kein Beweis, aber ein Indiz und ich bin mir ziemlich sicher, wenn man die einschlägigen Urteile der letzten zwei Jahre analysiert, wird sich der Verdacht erhärten.

olive
6 Jahre her

Der Versuch des Rechtsmediziners, die Taten durch Kulturrelativismus zu verharmlosen, ist stossend.
Er ist aber nicht der erste und einzige.
Gleichzeitig wertet er das Land und seine Gesetzgebung ab, indem er impliziert, man müsse bei der Strafbemessung mit zweierlei Mass messen, anstatt den Migranten durch gleiche Rechtssprechung zu signalisieren, wo sie sich befinden. . Abscheulich.

Karl Napf
6 Jahre her

Aber zum Glück ist für Hardcore Feministinnen und Grüninnen im Zweifel ein männlicher Illegaler Migrant mehr wert als eine Frau. Gut zu wissen.

Ali
6 Jahre her
Antworten an  Karl Napf

Ach, das wussten Sie noch nicht?

Kartoffeln gegen **. Edle Fremde oder blonde Nazi-Nachfahren. Da liegt die Linke „Wertigkeit“ doch wohl eindeutig auf der Hand.

El Duderino
6 Jahre her

Endlich auch bei Tichys Einblick angekommen: das Binnen-I. Brav.

Redaktion
6 Jahre her
Antworten an  El Duderino

Wo?

Berndi
6 Jahre her
Antworten an  Redaktion

Zeile 6, Student**Istinnen.

Redaktion
6 Jahre her
Antworten an  Berndi

Danke, nun nicht mehr;-))

Ali
6 Jahre her
Antworten an  Redaktion

Skandal 🙂

Lore
6 Jahre her

Finde den Fehler https://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/chemnitz-stollberg/haft-hitlergruss-chemitz-100.html
https://www.bild.de/regional/leipzig/prozess/afghane-zeigte-hitlergruss-55592260.bild.html
Und die Begründung bei zweitem Vorfall: „Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld des Angeklagten und wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt“

Darwins eye
6 Jahre her

Entschuldigt bitte meinen folgenden langen Kommentar. Abgebrühte Medienkonsumenten reagieren auf diese Nachricht: „es ist schon langweilig, immer gleiche Meldungen vorgesetzt zu bekommen“. Gutmeinende Menschen hingegen wollen, dass sie entweder gar nicht veröffentlich werden, und wenn doch, wollen sie diese Nachrichten nicht wahrhaben oder bemühen sich, entweder mit allen möglichen Relativierungen zu reagieren und/oder die Verantwortlichkeit/fähigkeit der Täter herunterzuspielen. Die ersteren sind die harmloseren, weil ihre vorherrschende Identität die des Konsumenten ist, dessen Emphatie zwar schon ob der vielen konsumierten Nachrichten abgestumpft ist, aber doch insgesamt als „Einzelfälle“ begreift. Diesen Bürgertyp kann man aus meiner Sicht darauf hinweisen, dass die Summe… Mehr

Wilhelm Cuno
6 Jahre her

Ich kann mich nicht darüber aufregen. Solange das Wahlverhalten der deutschen Frauen so ist wie es ist ändert sich nichts, denn die Quote an Frauen, die migrationsfreundliche Parteien wählen ist größer als die der Männer. Das betrifft insbesondere auch junge Frauen, die es überwiegend noch erleben werden, dass es für ihre Freiheiten in einer orientalisch geprägten Gesellschaft halt schwieriger werden wird. Man kann deutsche Wähler(innen) nicht zum Eigeninteresse zwingen.

Sonja Dengler
6 Jahre her
Antworten an  Wilhelm Cuno

wo kann ich das nachlesen, dass die Quote der Frauen, die emigrationsfreundliche Parteien wählen, größer ist als die der Männer? Und selbst wenn den tatsächlich so wäre: Was bitte schön, hat das arme weibliche Opfer mit jenen Weibern zu tun, die Frau M.wählen? Denken Sie wirklich so schräg? Ganz nach dem Motto: Einheitssauce über alles gießen und wenn eine Frau vergewaltigt wird, ist das insofern nicht schlimm, weil eine andere (!) Frau die falsche Partei gewählt hat. DANN bin ich dafür, alle Männer hinzurichten, weil ja die Einheitssauce nach Ihrer „Weisheit“ so funktioniert, dass es doch Sippenhaft gäbe. Mann bin… Mehr

Ali
6 Jahre her
Antworten an  Wilhelm Cuno

Was Sie alle nicht berücksichtigen: Sie gehen noch immer davon aus, die „Deutschen“ würden Wahlen entscheiden. Was glauben Sie wie weit sich das zwischenzeitlich von der Realität entfernt hat, seit RotGrün seinerzeit den Doppelpass eingeführt hat. Was glauben Sie denn wer in Frankfurt mit mehr als 50% „Migrationshintergrund“ die Wahlen entscheidet? „Sabine, Anna und Katrin“ ganz sicher nicht mehr. Der Zug ist längst abgefahren!

Ralf Poehling
6 Jahre her

Der Rechtsmediziner orientiert sich an Özoğuz‘ Forderung, dass „das Zusammenleben in Deutschland jeden Tag neu ausgehandelt werden muss“.
Der Richter orientiert sich an geltendem deutschen Recht.
Der Richter macht es richtig.

Cenuit
6 Jahre her
Antworten an  Ralf Poehling

Ja, er macht es richtig!

Doch der Trend , des „täglichen Aushandelns“ wird an anderer Stelle stetig betrieben.
Nette Info zum Plan der GG. Änderung – wenn man schon dabei ist.

https://www.youtube.com/watch?v=OU4sm_5IZeM

Nicht genug das GG. mit Füßen zu treten und Änderungen durch die Hintertür zu betreiben – schon werden durch schwammige , neue Verordnungen dem Bürger die nächsten Sanktionen ins Haus flattern.

Unter der Prämisse des Volksentscheids feilt man fleißig an der Sichtweise für den anderen Kulturkreis, natürlich werden erst mal höhere Subventionen gefordert.
Für eine Klientel, die ja auch sonst so sträflich behandelt wird….Ironie off