Nach einem halben Tag stand bereits das Urteil fest. Euroimmun-Gründer Winfried Stöcker muss 250.000 Euro Strafe zahlen, weil er gegen das Arzneimittelgesetz verstieß. Das verkündete der Richter am Amtsgericht Lübeck. Damit ging er über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Konkret geht es um den 27. November 2021, als zwei Ärzte den von Stöcker selbst hergestellten Corona-Impfstoff „LubecaVax“ bei einer Veranstaltung am Lübecker Flughafen, der Stöcker selbst gehört, verimpft haben. Bevor die Impfaktion von der Polizei gestoppt wurde, haben sich schon rund 50 Menschen freiwillig impfen lassen. Winfried Stöcker ging sogar von 107 Personen, unter anderem er selbst, aus. Das Problem: Der Impfstoff, der auf Basis von Antigenen hergestellt wurde, hatte keine Zulassung.
„Gegen Covid-19 impft man am besten mit einem ungefährlichen kleinen Protein“, schreibt Stöcker in einem Beitrag für das Journal of Vaccines, Immunology and Immunopathology. Bei Tichys Ausblick erzählte Stöcker schon im August 2021 von seinem konventionell entwickelten Impfstoff und wie er ihn an sich ausprobierte: „Ich habe das Antigen, das das Virus auszeichnet, isoliert, es mir persönlich injiziert und bin darauf immun gegen diese Krankheit geworden,“ sagte er TE.
Die Patienten haben ausdrücklich zugestimmt
Daher erließ das Amtsgericht Lübeck einen Strafbefehl. Doch Stöcker weigerte sich, die Geldstrafe zu bezahlen. Juristisch vertreten lässt sich Winfried Stöcker übrigens von FDP-Politiker, Bundestagsvizepräsident und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki. Dieser kündigte bereits an, dass man den Fall bis vors Oberlandesgericht bringen werde.
Ein erstes Verfahren gegen Stöcker wegen der Impfung von Freunden und Mitarbeitern war bereits im Mai 2022 eingestellt worden. 65 bis 100 Fälle sollen es gewesen sein. Die Strafe, die dafür zu erwarten gewesen wäre, wäre aber zu gering gewesen, um die Ermittlungen in dieser Sache fortzuführen, hieß es damals von der Staatsanwaltschaft Lübeck. Einen nicht zugelassenen Impfstoff zu verimpfen, sei mit Geldstrafe oder im Höchstfall mit einem Jahr Gefängnis bewährt. Außerdem hätten alle Patienten der Impfung ausdrücklich zugestimmt.
Wirksamkeit der Impfung erwiesen
Und nicht nur das. Auch die medizinische Aufklärung dürfte bei der Stöcker-Impfung um einiges besser gewesen sein als bei den genbasierten Injektionen. Dieser Meinung ist auch der Medizinrechtler und Autor Carlos Gebauer. „Den Geimpften wird der experimentelle Charakter der Injektionen sehr kleinteilig erörtert worden sein“, erklärte er gegenüber Tichys Einblick. „Sie waren also aller Voraussicht nach besser aufgeklärt als alle anderen Bundesbürger, die nur mit dem (unzureichenden) Formular des Grünen Kreuzes konfrontiert wurden, das leider auch von RKI und Bundesärztekammer empfohlen wurde.“
Während der Stöcker-Impfstoff in Laboren wie Hamburg und Berlin als wirksam getestet wurde, gab es in der Vergangenheit immer wieder Zweifel der Verhältnismäßigkeit bei Injektionen von Biontec und Co. Bis heute fordern, auch wegen der Impfschäden und Impfnebenwirkungen, viele Bundesbürger eine umfassende Aufklärung.