Putin vor den Internationalen Strafgerichtshof? Ein Rückblick auf Selbstbestimmung und Minderheitenschutz der Ukraine und die Möglichkeit der Strafverfolgung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Von Reinhard Olt
Hätte der von Russland(s Präsident) gegen die Ukraine geführte Krieg vermieden werden können, wenn die zugrundeliegenden Konflikte um die Krim sowie die Ost-Ukraine durch Anwendung des in Art. 1 der Menschenrechtspakte verankerten Selbstbestimmungsrechts friedlich gelöst worden wären? Und zwar dadurch, dass „man einfach die dort lebende Bevölkerung in einer demokratischen Abstimmung gefragt hätte, was sie will und den ethnischen Minderheiten umfangreiche Schutzmaßnahmen angeboten hätte“. Dieses Argument hört man häufig. Es suggeriert, dass die Ukraine die Bevölkerung unterdrückt, die jetzt befreit wird.
Dazu ist nüchtern festzustellen: Die Bevölkerung der Ukraine hat sich im Dezember 1991 in einem klaren Akt international anerkannter Selbstbestimmung für die staatliche Eigenständigkeit, Unabhängigkeit und Souveränität ihres Landes ausgesprochen. Diese Selbstbestimmung war den Vorfahren des besagten Abgeordneten nach dem Ersten wie nach dem Zweiten Weltkrieg verweigert worden – und wird den Südtirolern auch heute nicht zugestanden! Zwischen Lemberg/Lwiw/Львів im Westen und Lugansk/ Луганск im Osten, zwischen Tschernigow/Чернигов im Norden und Sewastopol /Севастополь auf der Halbinsel Krim/ Крымский полуостров im Süden votierten am 1. Dezember 1991 in der diesbezüglichen Volksabstimmung (bei einer Beteiligung von 84,18 Prozent) 92,26 Prozent aller 37.885.555 Stimmberechtigten für die Souveränität der Ukraine.
Das Selbstbestimmungsrecht war damals ebenso unbestritten ausgeübt worden, wie es Schutzmaßnahmen für die ethnischen Minderheiten gegeben hat. Neben den zehn größten Volksgruppen (Ukrainer 72,7 Prozent; Russen 17,3 Prozent; Rumänen/Moldauer 0,8 Prozent; Weißrussen 0,6 Prozent; Krimtataren 0,5 Prozent; Bulgaren 0,4 Prozent; Magyaren 0,3 Prozent; Polen 0,3 Prozent; Juden 0,2 Prozent; Armenier 0,2 Prozent) gibt es noch kleinere Minderheiten, die weniger als 100.000 Köpfe zählen, darunter Griechen, Zigeuner, Aserbaidschaner, Georgier und Deutsche.
Ganz offensichtlich haben weder Ausübung des Selbstbestimmungsrechts noch Volksgruppen-Schutzmaßnahmen den nunmehr von Präsident Wladimir Putin vom Zaun gebrochenen Krieg, den er und seinesgleichen beschönigend „Spezialeinsatz in der Ukraine“ nennen, vermieden. Putins geopolitische Motive rühren von seinem russo-zentristischen Geschichtsbild her, welches der Ukraine die Eigenständigkeit als Nation und Staat a priori abspricht. Dies hat er in seiner Fernsehansprache vom 21. Februar 2022 aus Anlass des Einmarschs unmissverständlich dargelegt. (Обращение Президента Российской Федерации, 21 февраля 2022 года, Москва, Кремль)
Putin – ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof?
Wladimir Wladimirowitsch Putin / Владимир Владимирович Путин tritt mit seinem völkerrechtlich geächteten Angriffskrieg das Selbstbestimmungsrecht mit Füßen. Dafür müsste er sich eigentlich verantworten. So wie sein südslawischer „Bruder“ Slobodan Milošević / Слободан Милошевић wegen der Angriffskriege der Jugoslawischen Volksarmee (JVA) weiland gegen Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und das Amselfeld/Kosovo polje (diesfalls sogar verbunden mit dem Delikt des Völkermords).
Tatsächlich hat der IStGH bereits angekündigt, dies vorzunehmen. Am 28. Februar, unmittelbar nach Beginn des Einmarschs, kündigte Chefermittler Karim Khan bereits an, der IStGH werde „so schnell wie möglich“ eine Untersuchung zu möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine in Gang setzen. Es gebe „hinreichende Gründe für die Annahme, dass sowohl Kriegsverbrechen als auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden“. Vor Ermittlungsbeginn war noch die erforderliche richterliche Zustimmung notwendig.
Prinzipiell ermittelt der IStGH nicht gegen ein Land, sondern gegen einzelne Staatsangehörige. Im vorliegenden Fall würden sich die Ermittlungen auf mögliche Verbrechen aller Kriegsparteien richten. Doch ob es tatsächlich zu einer Anklage sowie einem Verfahren gegen Putin et alii kommen wird, ist recht fraglich. Weder Russland noch die Ukraine gehören zu den 123 Unterzeichnerstaaten des sogenannten Römischen Statuts vom 17. Juli 1998, auf dem die Zuständigkeit des IStGH beruht; trotzdem kann ermittelt werden.
Russland hatte das Statut seinerzeit zwar unterzeichnet, es aber nicht ratifiziert. 2016 zog es seine Unterschrift wieder zurück; offenbar wollte es bereits von der damaligen Chefanklägerin des IStGH angedeuteten Ermittlungen wegen der Annexion der Krim (2014) sowie der Involvierung in die Ausrufung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk durch dortige russische Separatisten (2014) ebenso aus dem Weg gehen, wie es sich damit vorsorglich gegen mögliche Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Einsatz seiner Luftwaffe in Syrien wappnete.
Grundsätzlich kann vor dem IStGH jeder angeklagt werden, auch Staatschefs, da es vor diesem Gericht keine wie auch immer geartete Immunität gibt. Milošević, ehedem Präsident Serbiens, war das erste vormalige Staatsoberhaupt, gegen das ein internationales Gerichtsverfahren geführt wurde. Er war vor besagtem, eigens wegen der Jugoslawien-Kriege eingeführten „Haager Tribunal“ wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermords angeklagt. Ebenso General Ratko Mladić / Ратко Младић, Kommandeur der bosnisch-serbischen Armee und Hauptverantwortlicher für das Massaker von Srebrenica 1996; er wurde 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt. Dasselbe gilt für Radovan Karadžić / Радован Караџић, den einstigen Präsidenten der Republika Srpska in Bosnien-Herzegovina, der 2019 wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Miloševićs wurde man indes nur habhaft, weil ihn der (später ermordete) serbische Regierungschef Zoran Djindjić / Зоран Ђинђић festnehmen und nach Den Haag ausliefern ließ. Doch vor seiner Verurteilung starb Milošević 2006 in Haft.
Gegen einen amtierenden Staatschef wurde indes erst einmal ein internationaler Haftbefehl vom ISTGH erlassen: 2009 gegen den Sudanesen Omar al-Baschir. Er wurde trotz entsprechender Zusage der sudanesischen Regierung (2020) bis heute nicht ausgeliefert. Umso weniger müssen Putin und/oder andere am Militärschlag gegen die Ukraine Hauptbeteiligten fürchten, von Moskau als Kriegsverbrecher nach Den Haag ausgeliefert zu werden.
Gastautor Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Reinhard Olt war 27 Jahre politischer Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) und von 1994 bis 2012 deren Korrespondent in Wien für Österreich, Ungarn, Slowenien, zeitweise auch für die Slowakei.
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Putin soll sich in Den Haag hinten anstellen. Zuerst sollen die mal die Schuldigen für die Abertausenden Impfopfer und Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Corona Diktatur weltweit aburteilen, da haben die genug zu tun. Meines Wissens sind dort wenigstens zwei diesbezügliche Klagen eingereicht.
Sobald die 1. Lesung des Gesetzentwurfes zur „Allgemeinen Impfpflicht“ durch ist, muß es Strafanzeigen wegen Nötigung und versuchte gefährliche Körperverletzung (mit der Möglichkeit der Todesfolge) gegen die Vortragenden und Unterstützer im Haus mit der Aufschrift „Dem Deutschen Volke“ hageln, an die Berliner Staatsanwälte gerichtet, alternativ da von der Obrigkeit gegen Millionen von Untertanen halt an eine übergeordnete Instanz verschickt. Anschließend können sich schon jetzt gerne diejenigen, die ohne Aufklärung über die Teilnahme an einem Medikamentenversuch „gespritzt“ wurden, egal ob mit der Folge von Nebenwirkungen oder nicht, wie auch schon mal die von Arbeitgebern und Behördenvorgesetzten zur „Spritze“ genötigten, um so… Mehr
Fall für den Strafgerichtshof? Aber sicher, dann können sich dort alte Bekannte wiedertreffen, bei Nixon angefangen, Bush sen., Bush jun., Clinton, Obama, Schröder, Fischer und viele mehr, bis hin zu Putin, denn die alle kämen dann in Frage und deshalb erübrigt sich diese Spekulation, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, das ist allenfalls bei der untergeordneten Amsel möglich und wo leben wir denn eigentlich, solche Gedankenspiele überhaupt erst anzustrengen, nur um dem eigenen Versagen gerecht zu werden. Dazu findet man keine Worte mehr, weil es in Wirklichkeit an der Realität vorbei geht und im Prinzip gleicht es… Mehr
Es ist lobenswert, dass der Autor die Minderheiten in der Ukraine und die Abstimmungsergebnisse und sogar das serbisch-Kyrillische so gut kennt. Nicht erwähnt hat er, dass das Autonomiestatut für die Ukraine durch Verfassungsänderung aufgehoben wurde und dass nach dem Maidanputsch ein diskriminierendes Sprachengesetz, das Pogrom von Odessa und der Artilleriebeschuss der Zivilbevölkerung in der Ostukraine. Der Maidanputsch war durch die Hoffnung auf einen EU-Beitritt motiviert. Dass Europa der Russophobie in der Ukraine nicht Einhalt geboten hat, ist ein großes Versäumnis. Jetzt hat Putin sich mit seinem Vorgehen ins Unrecht gesetzt. Das ist aber kein Grund, die Vorgeschichte zu vergessen.
Der Eine setzt sich ins Unrecht, der Andere setzt sich ins Unrecht.
Grund genug, sich aus den Streitigkeiten anderer herauszuhalten, statt mit kriegslüsterner Rhetorik den starken Mann spielen zu wollen.
„Forderungen nach Putins Verantwortung vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag sind längst lautgeworden.“ Genau darum geht es mittlerweile: Die reale Macht. Waren die US amerikanischen Angriffe der Nachkriegsjahrzehnte jemals Anlass dazu, den amtierenden Präsidenten in Den Haag anzuklagen? Die Zeit der USA und des Westens ist längst abgelaufen und genau das hat Putin verstanden. Er hat Europa, insb. Deutschland, 2001 die Hand gereicht und als Dank rücken ihm die EU und die NATO seit 20 Jahren auf die Pelle. Daher orientiert er sich (wie die USA übrigens auch!) schon längst Richtung Pazifik – nach Osten. Die neue Weltmacht… Mehr
Der Westen hat aus den verschiedensten Gründen Anlass, seine eigenen Probleme zu lösen, denn davon hat er mehr als genug! Peter Scholl-Latour schrieb in seinem Buch „Russland im Zangengriff“ (2006) zum Umgang „des Westens“ mit Russland Folgendes: „Noch heute fragen sich die politischen Analysten in Moskau, aus welchem Grunde die USA die gewaltigen Zugestständnisse, die Gorbatschow der westlichen Allianz durch seine Zustimmung, ja seine stillschweigende Förderung der deutschen Wiedervereinigung gewährte, in keiner Weise honoriert haben. Das Gegenteil war der Fall. Die NATO hat sich auf die zerbrechende Sowjetunion wie auf ein waidwundes Tier gestürzt. … Die sowjetische, dann die russische… Mehr
Die Zustimmung zur Unabhängigkeit der Ukraine bezog sich auf eine genuin demokratische, also nicht nur fassadendemokratische Ukraine mit vollem Schutz für Minderheiten und Sprachrechte. (Auch eine Mehrheit der ethnischen Ukrainer spricht eigentlich Russisch, wenn der ukrainische Staat sie nicht zu etwas anderem zwingt.) Seit dem Maidan-Putsch waren diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, denn wie sollen acht Jahre Artilleriebeschuss der Donbass-Republiken mit tausenden von toten Zivilisten anders zu deuten sein? – Ein Völkermord, auch wenn Kanzler Scholz das lächerlich findet. In der ganzen Ukraine kan es zu einer Durchsetzung des Staatsapparats mit Ultranationalisten, wofür Russland-freundliche Staatsdiener entfernt wurden. Es wurde auch… Mehr
In der Abstimmung 1991 ging es darum aus der Sowjetunion herauszukommen, heraus aus der bolschewistischen Unterdrückung. Der Schutz der Minderheiten wurde 2014 durch die nationalistische ukrainische Mehrheitsgesellschaft aufgekündigt und durch offenen Russenhaß ersetzt. Die Menschen auf der Krim wurden 1991 nur gefragt, ob sie aus der Sowjetunion aussteigen wollen. Sie wurden hingegen nicht gefragt, ob sie fortan Teil Rußlands oder der Ukraine sein wollten. Ihnen unter Verweis auf die Abstimmung von 1991für immer jede weitere Abstimmung vorzuenthalten ist gelinde gesagt menschenverachtend. Und das Geschwätz vom Internationalen Strafgerichtshof ist heuchlerisch. Dann müßten auch sämtliche beteiligten Politiker und Militärs Deutschlands für den… Mehr
„Grundsätzlich kann vor dem IStGH jeder angeklagt werden, auch Staatschefs, da es vor diesem Gericht keine wie auch immer geartete Immunität gibt.“ Wo – bitte – bleibt dann ein Tätigwerden des IStGH gegen alle Staatschefs & Regierungsmitglieder, die in den letzen Jahrzehnten kontinuierlich zum Schaden ihrer Bevölkerungen gehandelt & gegen die Verfassungen dieser Staaten verstoßen haben ??? Wo bleiben Anklagen gegen alle Einzelpersonen, die die durch diese Verfassungen garantierten unveräußerlichen Menschen-, Freiheits- & Freizügigkeitsrechte widerrechtlich ausgesetzt & eingeschränkt, den Nürnberger Kodex nicht beachtet, Menschenversuche mit ungetesteten, genmanipulierenden „Impfstoffen“ unter Androhung erheblicher Nachteile bei Zuwiderhandlung mit Zwang national & international durchgesetzt… Mehr
Zwar sehe auch ich die Einschränkungen der Grundrechte als widerrechtlich im Sinne des Geistes des Grundgesetzes. Dafür aber den Beweis zu führen, dürfte schwierig werden, und zwar einzig und allein aufgrund der „… kann aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden …“-Klauseln bezüglich der Grundrechte im Grundgesetz. Damit hatten die Schöpfer des GG vermutlich nicht das gemeint, was jetzt durch Gesetze wie das Infektionsschutzgesetz etc. an den Bürgern verbrochen wird, doch scheint es mir möglich, dass man sich damit erfolgreich herausreden wird. Sollte in Deutschland je wieder Vernunft einkehren und eine wirklich demokratische Regierung eingesetzt werden, so müssen diese Klauseln als Erstes… Mehr
Ist das jetzt die Folge universitärer Correctnesswellen auch noch die kyrillische etc. pp. Schreibweisen, drei Städtenamen und den Vatersnamen anzugeben? Nun ja, der Normalleser liest das wohl einfach auf „nur“ Deutsch.
Der Strafgerichtshof wird wohl realistischerweise lange auf einen Putin warten müssen … und so lange sich die Großmacht des „Wertewestens“ sich diesem Gericht erst gar nicht unterwirft, kann man auch davon absehen das breit zu erörtern. Kein gleiches Recht für alle = Unrecht.
Und sie erwarten, dass wenn jemand aus dem Militär Putin erledigen würde, dass dann der Nachfolger friedlich wäre. Nein, der würde zunächst als Schwach gelten und muss sich dann erst recht beweisen. Und zur Kapitulation kann man eine Nuklearmacht wie Russland nicht zwingen. Das schafft man nicht mal mit Nordkorea. Ein Führung wird leichter nach einen Friedensschluss abgelöst als mitten im Krieg.
Der Weg zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert – Das fällt mir zu diesen Beitrag ein. Denn er ist das Rezept für eine noch größere Katastrophe. Faktisch läuft das darauf hinaus, eine bedingungslose Kapitulation Russland zu verlangen. Denn ansonsten wird ein Land wie Russland eine Auslieferung seines Staatschefs nicht akzeptieren. Und eine hochgerüstete Atommacht wird sich auf so etwas nicht ein lassen. Es könnte schlimm Ende wenn Russland meint keinen Ausweg mehr zu sehen als die Drohung mit einen Atomschlag und dieser ebenso nicht ernst genommen wird wie die Kriegsdrohung gegen die Ukraine. Rechtstheoretisch mag der Beitrag ja völlig… Mehr