Transgender: Ärzte stärken Kindswohl gegen Ampel-Gesetz

Deutscher Ärztetag: Schluss mit Pubertätsblockern und geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei Minderjährigen außerhalb kontrollierter wissenschaftlicher Studien. Die im Selbstbestimmungsgesetz vorgesehene Änderungsmöglichkeit der Geschlechtsidentität für unter 18-Jährige sollte verhindert werden. Von Judith Schmitz

Es ist eine entschiedene Kritik am „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel und eine Absage zu ihrer Vorstellung, das Geschlecht eines Menschen sei frei wählbar – und eine Warnung vor den verheerenden Folgen von medizinischen Behandlungen zur Geschlechtsveränderung.

Der Ärztetag, die jährliche Hauptversammlung der Bundesärztekammer, ist sozusagen das Sprachrohr der Ärzteschaft in Deutschland zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Diskussionen der Gesellschaft. Auf seiner 128. Versammlung in Mainz diesen Mai hat er zwei Beschlüsse verabschiedet, die sogenannte „Trans“-Kinder und Jugendliche betreffen. Diese fühlen sich mit ihrem Geburtsgeschlecht unwohl und leiden an sogenannter Geschlechtsinkongruenz (GI) – das biologisch-anatomische Geschlecht und das Gender einer Person (soziale bzw. gesellschaftlich-kulturell geprägte Geschlechtsrollenerwartungen) werden von dieser als nicht übereinstimmend wahrgenommen – bzw. Geschlechtsdysphorie (GD).

Im Beschlussantrag „Behandlung einer Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen“ bemerkt der Ärztetag: Der Einsatz von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen (cross-sex) Hormonen sind „eine Form experimenteller Medizin, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Eingriffe in den kindlichen Körper anschließen, wie die Amputation von Brust oder Penis, und die den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und die Verminderung der sexuellen Erlebensfähigkeit bis hin zur Anorgasmie zur Folge haben“.

Der springende Punkt ist, dass gemäß den Medizinern nach jetzigem Kenntnisstand – der medizinischen Evidenzlage – diese Behandlungen inklusive Operationen weder Beschwerdebild noch psychische Gesundheit der betroffenen Minderjährigen verbessern. Die Ärzte heben hervor, dass es sich bei diesen medizinischen Maßnahmen um „irreversible Eingriffe in den Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen“ handelt. Diese dürften „nicht nur vom Willen eines sich in der Entwicklung befindenden Kindes bzw. Jugendlichen abhängig gemacht werden“. Bei der bestehenden Evidenzlage müsse „die Sorge um das Kindswohl überwiegen“.

Der Ärztetag fordert daher die Bundesregierung in seinem Beschluss auf, „Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen“ bei unter 18-Jährigen mit entsprechendem Beschwerdebild (Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie) nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien, unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten. Die Therapieergebnisse müssten über mindestens zehn Jahre nachverfolgt und die Evaluationsergebnisse in die Überarbeitung der „Leitlinie Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ einfließen.

Warum ist diese Forderung für Kritiker der jetzigen Praxis wichtig?

Bisher wird der Einsatz von Pubertätsblockern, Hormontherapien und Operationen bei Minderjährigen von Ärzten in Deutschland sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige listen sogar die Brustentfernung (Mastektomie) für Minderjährige als Dienstleistung auf ihrer Internetseite auf.

Die im Beschluss genannte Behandlungsleitlinie wurde im März im ersten Entwurf vorgestellt. Dieser wird inhaltlich von Experten aus verschiedenen Universitätskliniken kritisiert. Er unterstützt weiterhin den sogenannten „trans- bzw. genderaffirmativen (bestätigenden) Ansatz“ mit Pubertätsblockern und Hormontherapie, der sich am Willen der Kinder und Jugendlichen orientiert.

Dagegen hat sich aufgrund der Studienlage in mehreren Ländern ein Wandel hin zu einem vorsichtigeren Umgang vollzogen. So hat etwa der Nationale Gesundheitsdienst im Vereinigten Königreich basierend auf einer Untersuchung, dem sogenannten Cass Report, die Gabe von Pubertätsblockern auf eine Therapie im Rahmen von wissenschaftlichen Studien beschränkt. Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Gewalt insbesondere gegen Frauen und Kinder, Reem Alsalem, begrüßte diese Einschränkung kürzlich.

Die Bundesärztekammer reiht sich nun mit ihrer Forderung an die Bundesregierung in dieses zurückhaltendere Vorgehen ein. Unabhängig davon, wie die Politik auf diesen Wunsch reagiert, bleibt abzuwarten, wie ärztliche Kollegen, die Minderjährigen Pubertätsblocker und Hormone verschreiben und Geschlechtsoperationen durchführen, auf das Sprachrohr ihres Berufsstandes reagieren.

Nachbesserungen beim Selbstbestimmungsgesetz gefordert

In dem zweiten Beschluss, „Trans“-Kinder und Jugendliche betreffend, fordert der Ärztetag „den Bundestag zu einer Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes dahingehend auf, dass es unter Achtzehnjährigen nicht gestattet werden darf, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung Angaben zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister vorzunehmen oder vornehmen zu lassen“.

Mit dem „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“, kurz Selbstbestimmungsgesetz, soll es laut Bundesministerium der Justiz „trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen“. Der Deutsche Bundestag hat es am 12. April 2024 beschlossen. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten.

Der Deutsche Ärztetag hält in diesem Beschluss fest: „Aus medizinischer, sexualwissenschaftlicher wie auch aus biologischer Perspektive ist das Geschlecht eines Menschen eine am Körper feststellbare und in den allermeisten Fällen eindeutig zu bestimmende, keineswegs frei verfügbare, sondern unveränderbare Realität. Das Geschlecht ist biologisch binär, der Begriff ist zu trennen von dem der Geschlechtsidentität. In seltenen Fällen weicht die subjektiv empfundene Geschlechtsidentität einer Person von ihrem objektiv gegebenen körperlichen Geschlecht ab.“

Am Selbstbestimmungsgesetz kritisiert er unter anderem, dass es nur unzureichend zwischen „subjektivem Zugehörigkeitsgefühl“ und „faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht“ unterscheide.

Das Personenstandsrecht sei zudem nicht das richtige Instrument, „um die Selbstbestimmung der von Geschlechtsinkongruenz betroffenen Menschen zu gewährleisten, deren egalitäre Behandlung zu befördern und sie vor Diskriminierung im Alltag zu schützen“. Das bisherige Echo aus der Politik ist geteilt: Während Vertreter der Ampelkoalition WELT gegenüber das Selbstbestimmungsgesetz verteidigen und etwa darauf hinweisen, medizinische Maßnahmen seien im Gesetz nicht geregelt, begrüßen Oppositionspolitiker den Beschluss der Ärztekammer oder sehen ihn gar als „allerletzten Weckruf“, um „das Schlimmste zu verhindern“.

Der bereits erwähnte Cass Report hat sich nicht nur mit der medizinischen, sondern auch der sozialen Transition betroffener Kinder und Jugendlicher wie der Änderung von Geschlecht und Personenstand beschäftigt. Er konnte nicht feststellen, ob die soziale Transition dem psychischen Wohl der Betroffenen nützt oder schadet. Jedoch würden diese mit höherer Wahrscheinlichkeit auch medizinische Maßnahmen zur körperlichen Anpassung starten.

Dr. Judith Schmitz ist freie Medizin- und Wissenschaftsjournalistin.

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Kommentare ( 26 )

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Mausi
5 Monate her

Damit zeigt der Deutsche Ärztetag immerhin, dass er seinen Eid achtet. Wie es beim Einzelnen aussieht? Tja, auch dort regiert bei Manchen das Geld.
Ist es nicht ein glücklicher Umstand, dass die Ethikkommission öffentlichkeitswirksam immer wieder zu Corona etwas von sich gab, aber nicht zur Behandlung von Kindern? Bei diesem Thema schlägt bei keinem Ethikratmitglied das Gewissen?

HansKarl70
5 Monate her

Der Begriff „Arzt“ muss entweder neu definiert oder abgeschafft werden. Kommerzielle Einflüsse verdrängen ethische Prinzipien zu Lasten der Patienten.

Klaus Kabel
5 Monate her

Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Machwerk kranker Geister. Es ist ein verbrecherisches Gesetz, dass massiv in das menschliche Leben eingreift und das den Geisteszustand dieser Regierung treffend zum Ausdruck bringt. Sollten die Ärzte nach ihrem Coronaversagen endlich Widerstand gegen diesen Ampelwahnsinn zeigen?

F. Hoffmann
5 Monate her

In den USA hat gerade eine junge Frau, die man einer Geschlechtumwandlung unterzog, vor Gericht das Recht erstritten, die Leute, die sie als Jugendliche dazu (aus ihrer Sicht falsch) beraten bzw. bedrängt haben und die die sie mit Hormonen behandelt und eine Mastektomie durchgeführt haben, zu verklagen. Das dürfte ein sehr spannender Prozess werden! Sollte sie Recht bekommen, dürfte das sehr teuer werden. Und hätte vermutlich mehr Einfluss auf die handelnden Propagandisten als alles andere.

HansKarl70
5 Monate her
Antworten an  F. Hoffmann

Es wäre mal interessant zu erfahren wer sonst noch einen Einfluss auf eine vielleicht überforderte junge Frau genommen hat.

Last edited 5 Monate her by HansKarl70
Danton
5 Monate her

Wer heute geistig und körperlich gesund ist, wer selbstverantwortlich sein Leben auf die Reihe bekommt, der hat unter den Großkopferten in Medien und Politik einen schlechten Stand. Wer sich mit seinem Geschelcht arrangiert, wer vom Islam als Ideologie angewiedert ist, wer arbeiten geht, wer demokratische Proßesse jeder Indoktrination vorzieht, wer die Covid „Impfung“ als Gesunder, Immunstarker ablehnt, wer Wahn und Wirklichkeit differenzieren kann, wer einen als Vollidioten erkennen kann weil er in dessen Worten und Schriften genau diesen Vollidioten zu erkennen vermag, wer sich von gesellschaftlichen und ideologiegetriebenen Versagern keine flache Welt Wirklichkeit einreden lässt, der steht heute mit einem… Mehr

Dietrich
5 Monate her

Seit Jahrzehnten propagieren Leute in zweifelhaften Organisationen mit Geld und Macht ohne Ende, wie dem z.B. dem Club of Rome, dass es zu viele Menschen gibt. Extreme von diesen Kräften fordern sogar die Menschheit auf 800 Millionen zu schrumpfen. 90% müssen also wegsterben und neue Menschen nicht geboren werden. Auf dieser Welt, dass habe ich gelernt, passiert nichts ohne Grund. Auch die Ideologie vom Genderwahn, dem Aufspalten der Individuen in unzählige Geschlechter, kommt aus dieser Ecke und indoktriniert die Menschen, damit sie sich nicht reproduzieren. Das ist Euthanasie pur und bewusst gesteuerte Sterilisation. Das ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit… Mehr

Mausi
5 Monate her

Auf der einen Seiten will Woke zurück zur Natur und auf der anderen Seite ist alles nicht von der Natur sondern von der Gesellschaft bestimmt. Was für ein Hochmut steht dahinter, wenn man ohne Erfahrung, ohne Studien solche Maßnahmen an seinem eigenen Kind zulässt. Über Kindesmißbrauch in den Kirchen ist man zutiefst empört. Es ist abstoßend, so mit seinem eigenen Kind umzugehen. Auch mRNA haben wir uns spritzen lassen. Ohne viele Bedenken. Aber ein gut erforschtes Mittel wie Glyphosat, gegen das gehen wir auf die Straße. Die gute EU hat ein Mittel für Massenimpfungen zugelassen und zusammen mit den Staaten… Mehr

Last edited 5 Monate her by Mausi
HansKarl70
5 Monate her
Antworten an  Mausi

Mich würde mal interessieren wieviel Prozent, dieser angeblich „Prominenten“ mit einem „ganz normalen Impfstoff“, also einem für Jedermann, behandelt wurden. Kann man aber wahrscheinlich nicht mehr feststellen.

Karamba
5 Monate her

Wir scheinen in einer Zeit zu leben, in der Rationalität keinen Stellenwert mehr hat. Das mag in Ordnung sein, wenn die Mehrheit es will. Medizinische Eingriffe auf diesem Gebiet allerdings, sollten von beiden Seiten freiwillig erfolgen und nicht zu Lasten der Allgemeinheit – sprich Krankenkassen – gehen. Wer frei entscheidet, in Ordnung, dann möge er/sie dann bitte auch die Risiken und die Kosten tragen.

Abraxas1609
5 Monate her

Der Ärztetag ist anscheinend ein rechtsextremer Verband, der sich dem links-woken Zeitgeist widersetzt und die gültigen deutsche Gesetze missachtet. Damit delegitimiert er den Staat und muss vom Verfassungsschutz beobachtet werden! *Ironie Ende* Das Selbstbestimmungs-Gesetz ist der offene ideologische Widerspruch zu „Follow-the-Science“. Ich bin dem Ärztetag dankbar für diesen wissenschaftlich begründeten Widerspruch und bin gespannt, wie die Gerichte bei den ersten Streitfällen entscheiden werden, wenn Eltern ihren Kindern entsprechende Behandlungen verweigern. Es gibt so viel Evidenz gegen die Auswirkungen der Pubertätsblocker und praktisch keine wissenschaftlichen Belege für ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit. Als Vater eines kleinen Jungen bin ich froh, dass ich… Mehr

Last edited 5 Monate her by Abraxas1609
Elisabeth Meller
5 Monate her

Falls jetzt jemand glaubt, die Delegierten des Reichs äh… Bundesärztetages wären eventuell „vernünftig“ geworden, der lese die Beschlüsse zur Klimaneutralität des Medizinwesens bis 2030 und die Resolution für Demokratie, Pluralismus und Dingenskirchen. Wie heißt es so schön? Weisse bescheid.