Strafverfahren gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar

Vor dem Landgericht Erfurt läuft ein Strafverfahren gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar wegen angeblicher Rechtsbeugung. Der Fall ist ein Lackmustest für den Rechtsstaat. Ein Kommentar von Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser

imago images / Panthermedia

Projektion nennt der Psychologe die Spiegelung eigener Verhaltensweisen auf andere, besonders dann, wenn man diese eigenen Verhaltensweisen an sich selbst nicht leiden kann. Man schimpft dann lieber über die anderen, als sich zu reflektieren, also in den Spiegel zu schauen.

Solche Spiegelungen sind gerade in der Politik besonders beliebt. Da sprach man vor Kurzem noch von einer „Tyrannei der Ungeimpften“, obwohl Tyrannei voraussetzt, die Macht in den Händen zu haben. Es waren eben jene Mächtigen, die diesen Giftpfeil schleuderten, der auf sie selbst zurückfallen musste, denn sie waren es, die ihre Kritiker unterdrückten und aus der Gesellschaft ausschließen wollten. Sie nannten sie „Schwurbler“, und waren doch selbst diejenigen, die Staubschutzmasken gegen Viren einsetzten und sich mit ihren widersinnigen, sogenannten „Schutzmaßnahmen“ täglich selbst widersprachen.

Die aus Sicht eines Juristen jedoch schlimmste Eigenschaft, die auf jener Seite zu Tage tritt, ist die völlige Missachtung des Rechtes. Und auch diese Eigenschaft wird selbstverständlich projiziert. Nicht nur wurden tausende Verfahren gegen „Maskenverweigerer“ geführt und wurden zahlreiche Ärzte kriminalisiert und inhaftiert, es steht auch der Weimarer Richter Christian Dettmar vor Gericht, weil man ihm vorwirft, das Recht gebeugt zu haben.

Er hatte am 8. April 2021 einen Beschluss erlassen, mit dem er Schulkinder von der Maskenpflicht befreite, von eben jener Maskenpflicht, von der der seinerzeitige Hohepriester der corona mundi, Christian Drosten, selber gesagt hatte, dass sie nichts nütze, folglich die Kinder also nur quälen konnte.

Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin das Wohnhaus des Amtsrichters Dettmar durchsuchen und man zerrte ihn wegen Rechtsbeugung vor Gericht.

Dettmar hatte dem Vorschlag des ehemaligen Familienrichters Prestien folgend den § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches angewandt, der nach dessen Absatz 4 dem Familiengericht die Möglichkeit gibt, Anordnungen auch gegenüber Dritten, die nicht die Eltern sind, zu treffen, wenn diese das Kindeswohl gefährden.

Keine Rechtsprechung und keine Literatur sagt aus, dass unter „Dritten“ in diesem Sinne nicht auch Bedienstete von Schulen gemeint sein könnten. Die Staatsanwaltschaft vertritt jedoch die Auffassung, dass in diesem Falle kein Zivilrecht, sondern ausschließlich Öffentliches Recht anwendbar sei.

Darüber kann man streiten und Streiten ist das, wofür Gerichte da sind. Weil Juristen selten einer Meinung sind, sieht unsere Rechtsordnung seit eh und je mehrere Instanzen, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel vor. Jeden Tag werden unzählige Urteile von höheren Instanzen wieder aufgehoben. Kein Beschwerdegericht, kein Berufungs- oder Revisionsgericht käme auf die Idee, deshalb dem Richter der vorherigen Instanz Rechtsbeugung vorzuwerfen.

Dazu gehört schon wesentlich mehr. Die Mindestvoraussetzung für eine Rechtsbeugung durch ein Gericht ist, neben dem Vorsatz, das Recht zu beugen, dass der Richterspruch als schlechthin unvertretbar erscheinen muss. Wir lernen daraus, dass heute jede Rechtsauffassung, die von der politischen Leitlinie abweicht, als unvertretbar gilt.

Dettmar hatte vor seinem Richteramt selbst in jenem Dezernat der Staatsanwaltschaft gearbeitet, das nun gegen ihn vorgeht. Auch er befasste sich damals mit Rechtsbeugungen, die man Richtern aus der Zeit der DDR vorwarf. Auch damals war Dettmar bereits kritisch und hatte berechtigte Bedenken, das gegenwärtige Recht rückwirkend anzuwenden. Er wurde deshalb mehrfach vor seinen Vorgesetzten zitiert. Nun will man ihn also wieder zur Raison bringen, zur Staatsräson.

Die Staatsräson ist immer problematisch. Sie sollte sich aus dem Verfassungsrecht selbst ergeben und kann deshalb nicht über dieses Recht, nicht über die Grundrechte und nicht über das Rechtsstaatsprinzip gestellt werden. Kann sie nicht? Sie sollte es nicht werden und wird es doch. Wie in so vielen anderen Verfahren gegen Heinrich Habig, Ronny Weikl, Rolf Kron, Michael Ballweg und so weiter wird auch an Christian Dettmar versucht, ein Exempel zu statuieren, um die Millionen zu erziehen. Sie wollen, dass die Bürger sich beugen, beugen dabei ihrerseits das Recht – und halten sich damit selbst den Spiegel vor.

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Kommentare ( 47 )

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Clemens Anton
1 Jahr her

Es wird allerhöchste Zeit, daß die Staatsanwaltschaften völlig unabhängig von der Politik agieren können. Dann würden auch viel mehr strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Politiker, Lobbyisten und Beamte auf den Weg gebracht.

Leider sind die meisten Richter zu feige, eindeutig politisch motivierte Verfahren erst gar nicht zuzulassen….

Gottfried
1 Jahr her

Die Realität, die sich ja mittlerweile auch in der herrschenden Meinung durchgesetzt hat, gibt Herrn Dettmar doch Recht. Was soll also dieses Verfahren. Wenn hier Rechtsbeugung begangen wurde, dann sicher nicht von ihm. Da sollte man ganz andere vor Gericht stellen!

Hans Petereit
1 Jahr her

Ich denke, dass die Perspektive des Rechts hier nicht weiter hilft. Mit Hilfe des Corona-Virus ist der Rechtsstaat zum Maßnahmenstaat gemacht worden. Die Mehrheit hat dem zugestimmt und selbst das Verfassungsgericht hat erklärt, dass der Schutz der Grundrechte in der Not keine Priorität mehr haben kann und man das Land mit belieben Verordnungen regieren kann. Die Politik ist sich einig und sie weiß die Mehrheit hinter sich. Selbst die Richterschaft stimmt diesen Ideen zu. Alle glauben, dass sie zusammenhalten müssen, um aus der Krise zu kommen. Aber es gibt einige wenige, die nicht bereit sind, das Denken einzustellen und sich… Mehr

Mausi
1 Jahr her
Antworten an  Hans Petereit

Ja, im Grunde hat das BVerfGE und haben auch die darunter angesiedelten Gerichte den Notstand bejaht und daraufhin alles durchgewinkt. Von ein paar vernünftigen Argumenten abgesehen. Das ist m. E. das Resultat einer juristischen Ausbildung, die auf dem Auswendiglernen basiert. Auf dem Folgen „der“ Rechtsprechung. Und inzwischen wird zusätzlich das Denken durch korrekte Ausdrucksweise beansprucht. Wo soll da noch Platz sein für Rechtsgeschichte oder eigenständiges Abwägen und eigenständige Argumentation? Das wird doch überhaupt nicht „belohnt“. Ist es nicht merkwürdig, dass von z. B. Feuerwehrleuten gefordert wird, ihre Angst zu überwinden, um Menschen zu retten und von Richtern, deren Aufgabe das… Mehr

Acki-W
1 Jahr her

Guten Abend, bin als Rechtsanwalt jetzt seit mehr als 30 Jahren im Geschäft und habe oft genug erlebt, dass Staatsanwaltschaften ihr Wissen im Zivilrecht oftmals und kaum im Wege steht. Das wird ihnen dann des öfteren von Strafgerichten im Hauptverhandlungstermin dezent durch entsprechende Hinweise näher gebracht.Als ich von dem Verfahren in Weimar hörte, habe ich mich in meine Kommentare gefuchst, letzter Stand war der Palandt aus 2020, aber auch einige andere Standardkommentare, die in jeder Gerichtsbücherei stehen. Zu meiner Überraschung war es nicht ganz unstreitig, dass in derartigen Fällen dann doch der Familienrichter beim Amtsgericht zuständig ist. Beinahe einhellig war… Mehr

mediainfo
1 Jahr her

Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin das Wohnhaus des Amtsrichters Dettmar durchsuchen ,,,

Hat jemand mal nach einer Begründung für diese gravierende Maßnahme gefragt? Und hat sich die Staatsanwaltschaft dahingehend geäußert? Wüsste man nicht dass es anders sein muss, könnte der Beobachter auf die Idee kommen, dass es um die Demonstration von Staatsmacht ging.

Alexander
1 Jahr her

Das Verfahren ist ein Skandal und ich werde den Eindruck nicht los, dass hier die Regierung ihre Finger mit im Spiel hat. So viele rechtsvergessene Juristen der Arbeitsebene kann es doch nicht geben.

Bad Sponzer
1 Jahr her

Ich bin kein Jurist. Aber man spürt, wie schnell unsere Demokratie abgebaut wird. Nach Legislative und Exekutive, ist nun die Judikative dran. Wo wird das enden?

Anarchist
1 Jahr her

: »Es müssen die Namen …« Wollte ich auch gerade schreiben. Die Namen der Ankläger, der Staatsanwälte und jener, deren Weisungen sie umsetzen. Sie müssen persönlich die Verantwortung für die Beteiligung an dieser Beugung des Rechts übernehmen. Sie müssen aus der Anonymität des Apparats heraustreten. Wie wäre es mit einer Artikelreihe über die Ankläger der Helden des Widerstands?

November Man
1 Jahr her

Vor ein ordentliches und unabhängiges Gericht gehört die Amtsrichterin Laura Jankowski vom Leipziger Amtsgericht welche rotgrüne Klimakleber, Verkehrs-behinderer, Nötiger, Kriminelle und Straftäter mit fadenscheinigen Begründungen freigesprochen hat.Das war klarer Rechtsbruch und Amtsmissbrauch.
Aber seit die Roten und die Grünen an der Macht sind läuft in diesem Land alle Verkehr-therum.
Nicht nur die Regierung bricht täglich Gesetze, jetzt dürfen es die Klimaterroristen auch noch tun.
So versinkt dieses Land immer mehr in der rotgrünen Anarchie. Es ist höchste Zeit das wir andere Machtverhältnisse bekommen, So das in unserem Land wieder Recht und Ordnung einkehrt. Mit den Altparteien wird das nichts mehr.

Melly
1 Jahr her

Ist zwar jetzt bissel billig, aber im Wort „Rechtsstaat“ steckt nun mal das Wort —Rechts—- . Umso mehr die Karre in den Dreck fährt, umso Hysterischer die Reaktionen der Schwampel und Ihrer Medienknechte. Es gibt dort nur ein Ziel, der mittlerweile jede Woche gedemütigte und gebeugte Rechtsstaat muss weg, egal wie !!!