Staatsvertrag mit Muslimen: Frauen zeigen die Rote Karte

Nach Hamburg und Bremen wollte Niedersachsen seine Willkommenskultur mit einem Abkommen krönen. Doch unerwartet haben Frauen jetzt die Rote Karte gezückt. Andere Bundesländer dürften die Entwicklung im hohen Norden aufmerksam beobachten.

Quelle: Screenprint NDR Mediathek

Staatsverträge mit muslimischen Religionsgemeinschaften haben hohes Empörungspotenzial. Gebetsräume in Schulen, islamische Feiertage, Bau von Moscheen. Nach Hamburg und Bremen wollte Niedersachsen seine Willkommenskultur mit einem Abkommen krönen. Doch unerwartet haben Frauen jetzt die Rote Karte gezückt. Andere Bundesländer dürften die Entwicklung im hohen Norden aufmerksam beobachten.

Es sollte wie ein staatlicher Ritterschlag mit hoher Symbolkraft für den Islam sein. Die  Botschaft lautet: Ihr gehört dazu, wir vertrauen und unterstützen euch, ihr integriert euch und bekennt euch zu Grundgesetz und Verfassung. Ein Highlight der Willkommenskultur. Doch der erste Rausch ist verflogen und das ehrgeizige Projekt bekommt jetzt reichlich Gegenwind.

Hamburg und Bremen waren 2012 und 2013 Vorreiter von Staatsverträgen mit Muslimen. In Niedersachsen stellte Ex-Bundespräsident Wulff („Der Islam gehört zu Deutschland“) als damaliger Ministerpräsident bereits 2005 die ersten Weichen. Die rot-grüne Regierungskoalition war nach gewonnener Wahl 2013 auf den Zug aufgesprungen. Doch kurz vorm Jahreswechsel geriet das fix und fertig ausgehandelte Projekt von Ministerpräsident Stefan Weil (SPD) ins Stocken und wurde auf Mitte 2016 verschoben.

Frauenverbände auf Konfrontationskurs

Nun gehen unerwartet Frauenverbände auf Konfrontationskurs. Den Kontrakt vorerst auf Eis zu legen, fordern 130 kommunale Frauenbeauftragte der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen. Allgemein steht der Vorwurf einer mangelnden Bürgerbeteiligung im Raum: Ihr mauschelt zu viel im stillen Kämmerlein, heißt es.

„Jetzt hilft nur noch völlige Offenheit“, kommentierte die eher regierungsfreundliche Hannoversche Allgemeine. Die HAZ kritisiert, dass es in der Vergangenheit viel zu wenige öffentliche Diskussionen über die Inhalte des geplanten Staatsvertrages gab. Die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion hatte kürzlich ein Symposion veranstaltet, das war`s im Großen und Ganzen.

Der mahnende mediale Zeigefinger ist berechtigt. Denn das angestrebte Werk hat hohes Empörungspotential, wie die Welt schrieb. Es geht um Religionsunterricht in Schulen, drei muslimische Feiertage, Gebetsräume in Schulen, islamische Bestattungen, das Recht, Moscheen zu bauen und zu betreiben sowie die Zulässigkeit des Tragens des islamischen Kopftuchs im Unterricht.

Auch die Seelsorge im Justizvollzug, theologische Studiengängen an Hochschulen,  die Mitgliedschaft in verschiedenen Gremien sowie die Gewährleistung von Vermögensrechten und eine finanzielle Unterstützung der Religionsgemeinschaften mit 100.000 Euro pro Jahr sind in dem Vertrag festgeschrieben. Nur das Körperschaftsrecht, das z.B. zur Steuererhebung berechtigte, ist – im Unterschied zu den Kirchen – ausgenommen. Natürlich ist das ausdrückliche Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Verfassung und zur Gleichheit von Frauen und Männern Teil des Abkommens.

Absichtserklärungen, unverbindliche für die einzelnen

Wer dem Staatsvertrag übel will, dem macht es die Landesregierung recht leicht. Ein edles Anliegen mit durchaus hoher Signalwirkung für eine bessere Integration von Muslimen, wird allgemein anerkannt, aber auch ein Werk mit überwiegend deklaratorischem Charakter: viel Absichtserklärungen, kaum Zwingendes für den einzelnen Muslim, Ungleichgewicht beim Geben und Nehmen zwischen den Vertragspartnern zulasten des Landes. Und: Vieles, was festgeschrieben werden soll, ist bereits durch bestehende Gesetze und Regelungen garantiert.

Die Landesregierung bemüht sich, die Wogen zu glätten. Es gibt keine rechtliche Gleichstellung mit den Kirchen und anderen Religionen, wird betont. Überhaupt würde mit den Regelungen teilweise nur die bestehende Rechtslage wiedergeben.

In der Tat scheint Vieles nicht so heiß gegessen zu werden, wie es gekocht wurde. Die islamische Feiertagsregelung gehört z.B. dazu. An drei Festtagen können muslimische Arbeitnehmer unbezahlt frei nehmen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Für Schulpflichtige gibt es bereits Regelungen.

  • Doch wer genau hinschaut, sieht, dass in der Praxis die verheißenden Regeln  noch längst keine Garantie für die Einhaltung darstellen. Ein Beispiel ist der Schwimmunterricht für Mädchen. Für die einzelnen Muslime ist der Staatsvertrag in keiner Weise verpflichtend, da das Land den Vertrag mit den Verbänden schließt, nicht mit Dritten, z.B. Eltern. Dies wird etwa bei der Verpflichtung konterkariert, die Schulverfassung anzuerkennen, also das Bekenntnis zur umfassenden Teilnahme am Unterricht an staatlichen Schulen. Dazu zählt  auch die Teilnahme von Mädchen am Schwimmunterricht. Für muslimische Eltern ist der Vertrag in diesem Punkt nicht bindend und kann umgangen werden. Musterbriefe für den Einspruch findet man leicht im Internet.
  • Kopftücher dürfen Lehrkräfte in Niedersachsen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes inzwischen auch außerhalb des Religionsunterrichtes tragen, wenn es den Schulfrieden nicht stört. Nach aller Lebenserfahrung wohl immer nicht. Denn welche Eltern würden ernsthaft ein Kopftuchverbot bei der Klassenlehrerin reklamieren?
  • Gebetsräume für muslimische Schüler: hier gilt eine Kann-Regelung. Aber welcher Rektor würde sich weigern, spezielle Gebetsräume für Muslime einzurichten, ohne Gefahr zu laufen, in die rechte Ecke gestellt zu werden?

Auf Vorbehalte stoßen die moslemischen Vertragspartner, das sind in Niedersachsen die islamischen Religionsverbände DITIP und Schura sowie die  Alevitische Gemeinde. Im Land leben rund 250.000 bekennende Muslime. Der DITIP (Landesverband der Türkisch-Islamischen Union) untersteht der Aufsicht, Leitung und Kontrolle des staatlichen Präsidiums für religiöse Angelegenheit der Türkei. Damit ist ein Einfluss von Organen des Türkischen Staates nicht ausgeschlossen, resümiert ein Gutachten anlässlich des Hamburger Staatsvertrages. Skeptiker fragen: Sitzt Erdogan etwa indirekt mit am Tisch? Nach dem großen Schulterklopfen zwischen Berlin und Ankara wäre das wohl kein großes Problem.

Vorbehalte gegen die moslemischen Vertragspartner

Auch die Schura, Landesverband der Muslime, lässt Fragen offen. Sie kooperiert im Internet ganz offen mit einem moslemischen Mitglied, das zeitweise vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. Religionsverfassungsrechtliche Zweifel hat das Kultusministerium aber offenbar nicht.

Der Widerstand gegen das rot-grüne islamische Integrationsprojekt nimmt Fahrt auf. Es ist vor allem grundsätzliche Kritik, die von den Frauenverbänden angebracht wird. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen bezweifelt, dass es der Integration dient, wenn für Muslime Gebetsmöglichkeiten an öffentlichen Schulen geschaffen werden. Kritisch wird hinterfragt, ob die Partner der Landesregierung überhaupt geeignet sind und beabsichtigen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Es wird angezweifelt, ob die Religion in der Schule tatsächlich eine herausgehobene Stellung haben sollte, wie im Vertrag eingeräumt. Auch der Landesfrauenrat mit 60 vertretenen Verbänden sieht das Abkommen kritisch. Die CDU-Opposition will den Vertrag rechtlich auf Herz und Nieren prüfen lassen.

Es scheint, als würden in Hannover die demokratischen Mechanismen, anders als vielfach in Berlin bei der Flüchtlingskrise, noch ausreichend funktionieren. Der Ministerpräsident, getrieben von der Kommunalwahl im September, wird sich dreimal überlegen, den angezählten Staatsvertrag auf die Schnelle durchzupauken.

Ob ihm der beabsichtigte breite Konsens gelingt, ist offen. Die positive Signalwirkung eines Staatsvertrages für das gedeihliche Zusammenleben ist nicht von der Hand zu weisen, aber mancher Parlamentarier wird sich fragen, warum ein Staatsvertrag sein muss, wenn doch Vieles, was festgeschrieben werden soll, bereits durch Grundgesetz und Schulgesetz garantiert ist. So zum Beispiel die Religionsfreiheit, meint der Philologen Verband. Außerhalb des Unterrichts sei das Beten in der Schule schon jetzt gestattet. Zudem können Schüler an religiösen Feiertagen freigestellt werden: „Ein eindeutiges Bekenntnis zum Grundgesetz sowie zum Schulgesetz ist ausreichend. Es muss selbstverständlich sein, dass für alle Staatsbürger die gleichen Rechte gelten. Dazu braucht man kein Abkommen.“

Klemens Volkmann ist Redakteur im Ruhestand und hat viele Jahre in einer obersten Landesbehörde gearbeitet.

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