Weder in ihrem Wortlaut noch in ihrem Sinngehalt enthält die UN-Behindertenrechtskonvention eine Verpflichtung zu einer Einheitsschule, einer „Schule für alle“. Sonderschulen sind mit ihrem Grundanliegen sehr wohl vereinbar.
Nach einer zunächst euphorischen Aufnahme des Inklusionsgedankens ist jetzt Ernüchterung eingetreten. Selbst in den Medien, die jegliche Kritik als ewig gestrig gebrandmarkt hatten, scheint die Wirklichkeit nun angekommen zu sein. Über schulische Inklusion wird offener berichtet und diskutiert, gerade in den letzten Wochen, auch ausgelöst durch den Film „Ich. Du. Inklusion.“ Über zweieinhalb Jahre lang hat der Autor Thomas Binn eine Schulklasse filmisch begleitet und in akribischer Kleinarbeit über die Realität vor Ort berichtet – sehr gelassen und erfreulich unideologisch. Der Zuschauer spürt, wie sehr er sich für das einzelne Kind und die Lehrkräfte interessiert, die vor schwierige, mitunter kaum lösbare Aufgaben gestellt werden.
Der Film zeigt, wie eine gemeinsame Beschulung gelingen und woran sie scheitern kann. Eindrucksvolle Szenen gibt es viele, besonders springen jene ins Auge, die auf große Schwierigkeiten verweisen. „Es fehlt an allem“, resümiert eine Lehrerin gleich zu Beginn, „die Bedingungen haben sich verschlechtert.“ Oft wechselt die Lehrerin zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten hin und her, immer im Bemühen, jedem einzelnen Kind gerecht zu werden. Häufig gelingt das nicht: „Ich müsste immer an der Seite dieses Schülers sein, doch dann habe ich für alle anderen keine Zeit mehr.“ Ein anderes Kind ist sozial isoliert und lernt kaum etwas, es findet keinen Anschluss. „Wir müssen ihn beschulen“, sagt die Lehrerin, „obwohl er sich noch auf dem Entwicklungsstand eines Dreijährigen befindet“. Am hohen Engagement der Lehrkräfte liegt es ganz sicher nicht. „Die Lehrerin ist gut und schlau, aber mit 22 Schülern klappt das einfach nicht“, so eine Schülerin. Auch die Eltern und Mitschüler bemühen sich sehr. Dennoch bleibt der durchschlagende Erfolg aus, und der Schulleiter stellt nüchtern fest: „Eltern schicken ihre Kinder wieder vermehrt auf Förderschulen.“
„Wenn Anspruch auf Wirklichkeit trifft“, das ist der bezeichnende Untertitel des Films. Er bezieht sich auf eine ganz normale Schule, in einem kleinen Ort am Niederrhein, fernab von sozialen Brennpunkten. Eine markante Szene findet sich gegen Schluss: Ein Mädchen wird ungeduldig und ein wenig ärgerlich. Zu ihrem Mitschüler sagt sie: „Lass mich doch endlich mal meine Sachen machen, ich will mich auch mal um mich selbst kümmern.“
Die Idealisierungen sind gewaltig. Unter dem Begriff der Inklusion versammeln sich „die größten moralisch-politischen Ansprüche und die höchsten pädagogischen Versprechen‟, wie der Bildungshistoriker Heinz-Elmar Tenorth sehr treffend feststellt. Ein „Neues Zeitalter der Pädagogik“ soll entstehen, in einem „humanen Bildungssystem“, das sich erstmalig als bildungsgerecht erweist. Eine radikale Umkehr wird gefordert. Hubert Hüppe, ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, sieht in Sonderschulempfehlungen eine Menschenrechtsverletzung. Sonderschulen müssten geschlossen werden: „Förderschulen produzieren lebenslange Unterhaltsempfänger“. Gäbe es sie nicht, würde der Lebenslauf der Kinder anders verlaufen. Denn das nicht-inklusive Erwachsenenleben sei eine Folge des schulischen Aussortierens.
Die inklusive Schule soll deshalb zu einem Vorboten einer inklusiven Gesellschaft werden. An blumigen Worten mangelt es nicht. Die UN-Behindertenrechtskonvention muss als ein „Meilenstein“ erkannt werden, „der zugleich Grenzstein ist zum Übergang in eine neue Welt“, meint der Kölner Sonderpädagogikprofessor Walter Dreher. Andere sprechen von einem „Olymp“ der historischen Entwicklung und schwärmen von einer Inklusionskultur, die zu einem „naturgegebenen“ Zustand führt. Mitunter drängt sich der Eindruck auf, dass sich manche Wissenschaftler in einen Zustand der Verzückung schreiben.
Schülern und Lehrern wäre aber am meisten geholfen, wenn der wünschenswerte Weg zu einer stärkeren gemeinsamen Beschulung umsichtig eingeschlagen wird. Und zwar fernab aller ideologischen Überhöhungen, unter sorgfältiger Beachtung dessen, was der gesellschaftliche Auftrag der Schule ist, was sie zu leisten vermag und was nicht. Die Erwartung an Lehrer, alle Aufgabe lösen zu können, ohne Belastbarkeits- und Erträglichkeitsgrenzen, müsste dann allerdings aufgegeben werden. Und es müsste anerkannt werden, dass mit einer chronischen Überforderung vieler Lehrkräfte niemandem gedient ist. Das bestätigt die alltägliche Erfahrung. Und der Film „Ich. Du. Inklusion“ zeigt es ebenfalls.
Inzwischen wird die Forderung nach einer angemessenen schulischen Ausstattung immer lauter erhoben. Verständlicherweise. Denn Lehrerinnen und Lehrer benötigen ordentliche Arbeitsbedingungen, damit sie die neu gestellten Aufgaben bewältigen können. Bei besserer Ausstattung können viele schulische Probleme gelöst werden, die gegenwärtig noch überfordernd sind und letztlich zum Scheitern führen. Die Grenzen dessen, was eine gemeinsame Beschulung vermag, weiten sich dadurch aus.
Ein grundliegender Irrtum währt jedoch fort. Er besteht in der illusionären Hoffnung, dass das große Projekt einer totalen Inklusion unter guten Bedingungen doch noch erfolgreich verlaufen kann. Ihr letztendlicher Bezugspunkt ist die viel beschworene „Schule für alle“, die auf jegliche institutionelle Differenzierung verzichtet. Dazu müssten nicht nur sämtliche Sonderschulen aufgelöst werden, sondern auch alle Gymnasien – denn nur so kann eine Einheitsschule zustande kommen. Als Begründung dafür werden die Menschenrechte angeführt („Inklusion als Menschenrecht“). Eine schulische Spezialisierung, jede Art von Sonderbeschulung gilt dementsprechend als gravierende Rechtsverletzung, als ein schädigender und entwürdigender Akt der Exklusion, der unterbunden werden muss.
Aber jede Art der Beschulung muss sich nach ihren Erfolgen fragen lassen. Auch die inklusive Beschulung. Davor können keine hehren Ideale schützen, keine moralischen Postulate, die für alternativlos erklärt werden. Dem lapidar vorgebrachten Hinweis, die Überlegenheit der inklusiven Beschulung sei längst bewiesen, widerspricht die empirische Forschung. Die Forschungslage ist alles andere als eindeutig: Zwar findet sich eine Fülle von Ergebnissen, die die Vorteile einer gemeinsamen Beschulung bestätigen. Aber eben auch solche, die das Gegenteil belegen. Vor allem neue amerikanische Untersuchungen verweisen auf die Grenzen der inklusiven Beschulung, selbst wenn sehr günstige äußere Bedingungen vorliegen. „Leider werden sie hierzulande kaum zur Kenntnis genommen“, sagt Marion Felder, eine deutsch-amerikanische Inklusionsforscherin.
Differenzierungen sind aber notwendig: Für viele Kinder kann eine gemeinsame Beschulung ertragreich sein, für andere ist sie es nicht. Spezielle Einrichtungen sind auch zukünftig im Sinne des Kindeswohls unverzichtbar. Wahlmöglichkeiten müssen erhalten bleiben, damit jedes Kind das bekommen kann, was für seine Entwicklung nötigt ist. Lehrer und Eltern wissen das seit langem: Das kommt in der bereits genannten Forsa-Studie ebenso zum Ausdruck wie in verschiedenen Elternbefragungen der letzten Zeit. Mit riesiger Mehrheit wird eine Schließung sämtlicher Förderschulen abgelehnt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention wird häufig falsch interpretiert. Sie ist keine Konvention, die für eine Gemeinsamkeit um jeden Preis und eine bunte Vielfalt der Lebensverhältnisse plädiert. Ihre Absicht ist eine andere: Die Rechte von Menschen mit Behinderung sollen gestärkt werden, das bezeugt bereits ihr Name. Nur wenn sich ihre Lern- und Lebenssituation wirklich verbessert, hat sie ihr Ziel erreicht. Daran muss sie sich erweisen. Weder in ihrem Wortlaut noch in ihrem Sinngehalt enthält sie eine Verpflichtung zu einer Einheitsschule, einer „Schule für alle“. Sonderschulen sind mit ihrem Grundanliegen sehr wohl vereinbar. Auch wenn das unter Anrufung der Menschenrechte bestritten wird. Im Hochgefühl der moralischen Überlegenheit und mit einer Vehemenz, die selbst moderaten Widerspruch als illegitim erscheinen lässt.
Hinweise:
VBE Einstellung Lehrkräfte Inklusion Mai 2017
Expertise Bernd Ahrbeck 2017 – Förderschwerpunkt Em-Soz. Entwicklung
Forschungsbericht Elternbefragung NRW (FDP) 2015
Bernd Ahrbeck, Dr. phil., Erziehungswissenschaftler, Diplom-Psychologe, Psychoanalytiker, Professor für Psychoanalytische Pädagogik an der International Psychoanalytic University (IPU-Berlin) seit 2016.
Professor für Rehabilitationswissenschaften mit dem Schwerpunkt Verhaltensgestörtenpädagogik an der Humboldt-Universität zu Berlin (1994 -2016).
Arbeitsschwerpunkte: Schulische Inklusion, Psychoanalytische Pädagogik, empirische Bildungsforschung.
Zahlreiche Buchveröffentlichen zur Inklusion, zu allgemeinen Erziehungsfragen und der Pädagogik bei Verhaltensstörungen.
Zuletzt:
Inklusion. Eine Kritik; Kohlhammer: Stuttgart (2016; 3. Auflage)
Umgang mit Behinderung; Kohlhammer: Stuttgart (2017; 3. Auflage)
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Leider befinden Sie sich da im Irrtum, bei Erwachsenen ist dann auch nicht Schluss. Da gibt es den staatlich unterstützen Arbeitsplatz für Behinderte, entschuldigung, für Menschen mit Handicap. Und persönliche Assistenz zuhause, wenn nötig rund um die Uhr. Sie wissen ja noch gar nicht wofür ihre Steuergelder alles noch verwendet werden.
Inklusion! Bei der Unterbesetzung der Schulen mit Lehrern einfach nicht stemmbar.
Dass deutsche Ideologen diese UN-Konvention mal wieder genau in ihrem Sinne auslegen, was zu erwarten. Seitdem nunmehr schon über 40 Jahre die deutsche Schulpolitik sich nur noch darum dreht, alles gleich zu machen, geht es mit der Bildung der jungen Menschen in diesem Land rapide bergab. Erst wurde an den Lehrplänen geschraubt, bis diese in die gewollte Ideologie passten, dann wurden die Schulformen alle paar Jahre geändert, gegendert und zusammen geführt bis jetzt nur noch im Grunde zwei Schulformen übrig geblieben sind, die sogenannte Gemeinschaftsschule und das Gymnasium. Und selbst diese sollen noch zusammen gelegt werden. In der Folge wurden… Mehr
Nachtrag: ich meinte gleiche Schulen mit unterschiedlichen Klassen nach Leistungsniveau.
Ich hab es nie verstanden. Es ist ja schon schwierig unter normalen Umständen, alle Schüler einer Klasse auf dasselbe Niveau zu bekommen. Nicht umsonst findet nach der vierten Klasse die erste Teilung statt und der Weg ins Gymnasium steht offen, zwei Jahre später dann auch zu Realschulen. Die moralisch Überheblichen haben sich meines Erachtens an Begriffen wie „Sonderschule“ oder „Behindertenschule“ selber geblendet oder einen Stolperstein installiert. Denn das sind ja böse Wörter. Dass das aber auch Förderschulen sind, kam anscheinend niemandem in den Sinn. Wobei ich aber die grundsätzliche Kritik mittrage, dass Sonderschüler beispielsweise herablassend behandelt werden. Aber wäre nicht… Mehr
Meine inzwischen 22-jährige Tochter ist selber schwer mehrfachbehindert und hat eine Wuppertaler Förderschule, die „Schule am Nordpark“, besucht. Vieles von dem, was sie trotz ihrer Mehrfachbehinderung und entgegen aller Aussagen von „Fachleuten“, auch Kinderärzten usw., erreicht hat, hat sie dieser Schule bzw. der spezifischen Schulform „Förderschule“ zu verdanken. Aus diesem Grund bin ich immer ein absoluter Gegner des ideologischen Konstrikts „Inklusion“ gewesen. An einer Rgelschule wäre sie wahrschenlich untergegangen An besagter „Schule am Nordpark“ gab es sehr kleine Klassen mit mehreren gleichzeitig unterrichtenden, hochmotivierten und persönlich engagierten Fachpädagogen, die bei besonders schwierig zu beschulenden Kindern noch im Unterricht von Zivis… Mehr
Der guten Frau hätten sie folgendes ausrichten können:
„Nicht sie sind behindert, sondern ihr Kind. Sie sind geistig dazu in der Lage, sich vorher zu informieren und ihren Hausverstand einzuschalten.“
Schon seit einigen Jahren hat sich der Trend etabliert, dass sich die großteils schweigende Mehrheit einer überlauten Minderheit anzupassen hat. Moslems, Behinderte, geistig Verwirrte, die sich für das jeweils andere Geschlecht halten, etc.
Unterm Strich kommt einen Unternehmer wohl das Zahlen der Strafe billiger, als Leute einzustellen, die ihn mehr Geld kosten als sie ihm einbringen.
„Halt‘ du sie dumm, ich halt‘ sie arm.“