"Selbsternannt", "umstritten", "rechtspopulistisch" oder "Hass und Hetze": Wenn in einem Artikel einer oder gleich mehrere dieser Wörter vorkommen, dann ist Vorsicht angebracht. Stehen sie im Zusammenhang mit moralisierendem Tonfall, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um Fake News handelt. Von Lothar Krimmel
Die Informationsflut im 21. Jahrhundert zwingt die Menschen zum Filtern der täglich auf sie einströmenden Nachrichten. Ein bestimmter Aspekt gewinnt dabei immer größere Bedeutung: das Herausfiltern derjenigen Beiträge, die nicht auf neutrale Information des Lesers, Zuhörers oder Zuschauers setzen, sondern auf die Verbreitung einer bestimmten Sichtweise und Meinung, zumeist begleitet von einem penetrant belehrenden oder moralisierenden Unterton.
Eine bedeutende präventive Methode, die immer mehr Anhänger gewinnt, ist die komplette Abschaltung der öffentlich-rechtlichen Medien. Dies ist äußerst effektiv, weil die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland die bedeutendsten Verbreiter von einseitig links-grüner Propaganda und Fake News sind.
Im Folgenden soll nun ein alternativer Ansatz vorgestellt werden, der neuesten Erkenntnissen der empirischen Fake-News-Forschung entspricht. Er beruht auf der überwältigenden empirischen Evidenz, dass ein Check auf nur vier Signalbegriffe ausreicht, um einen neutralen Informations- von einem unseriösen Meinungsbeitrag zu unterscheiden. Diese vier Signalbegriffe lauten in aufsteigender Prägnanz:
- selbsternannt
- umstritten
- rechtspopulistisch
- Hass und Hetze
Der empfohlene Algorithmus besagt, dass bereits bei der zweiten Erwähnung eines dieser vier Signalbegriffe der Leser oder Zuhörer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass es sich nicht um einen Informations-, sondern um einen Meinungsbeitrag mit offensichtlicher politischer Agenda des Verfassers handelt. Voraussetzung ist stets, dass diese Signalbegriffe nicht kommentierend oder deskriptiv verwendet werden, sondern dass die in der Verwendung zum Ausdruck kommende Abwertung eindeutig die Meinung oder Einstellung des Autors wiedergibt.
Hier nun die vier Signalbegriffe in der Einzelbewertung:
Selbsternannt
Das Signalwort „selbsternannt“ ist der Kategorie der niederschwelligen Diffamierungsfloskeln zuzurechnen. Das Adjektiv ist inhaltlich ohne jeden Informations- oder Erkenntniswert, da es sich beim nachfolgenden Begriff stets um die legitime Selbstbezeichnung einer Organisation handelt. Das Wort dient daher ausschließlich der Delegitimierung und Abwertung dieser Organisation. Und es wird ausschließlich von links-grünen Milieus verwendet, um alternative Meinungen und Organisationen außerhalb des eigenen Milieus zu diffamieren.
Ein bekanntes Beispiel ist die „selbsternannte Alternative für Deutschland“, womit suggeriert werden soll, dass es sich um eine illegitime Selbstzuschreibung handelt, etwa weil diese Partei keine wirkliche Alternative für Deutschland darstelle. Niemals hört oder liest man dagegen etwa von der „selbsternannten Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“, obwohl sogar deren eigene Klientel mitunter davon ausgeht, dass diese Partei weder sozial noch demokratisch sei. Die Verwendung des ausschließlich der Stigmatisierung dienenden Adjektivs „selbsternannt“ entlarvt daher mit hoher Treffsicherheit den tendenziösen Meinungsbeitrag eines aktivistischen Verfassers.
Umstritten:
Das Signalwort „umstritten“ gehört zur selben Kategorie der niederschwelligen Diffamierungsfloskeln. Im Unterschied zu „selbsternannt“ bezieht es sich aber nicht auf Organisationen, sondern auf Personen. Ebenso wie im Fall von „selbsternannt“ ist auch die Verwendung des Adjektivs „umstritten“ stets zutreffend. Jede Person des öffentlichen Lebens ist per se „umstritten“, da sie sowohl Anhänger als auch Gegner hat. Damit ist der Einsatz dieser Zuschreibung aber gleichzeitig ohne jeden objektiven Informationswert.
„Umstritten“ dient ausschließlich der a-priori-Diffamierung und soll dem Leser oder Zuhörer bedeuten, dass man sich mit der Botschaft oder den Argumenten der genannten Person nicht auseinandersetzen müsse, da diese Person ohnehin „umstritten“ und daher nicht glaubwürdig sei. Der Philosoph Arthur Schopenhauer kategorisierte solche Stilmittel in seinem Werk zur eristischen Dialektik als „Argumentum ad personam“. empfahl die Verwendung des „ad-personam“-Arguments, „wenn man merkt, dass der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird.“
Verwendet wird „umstritten“ hierzulande ausschließlich von links-grünen Milieus, um Personen mit alternativen Meinungen und Positionen abzuwerten. Ein Beispiel ist der „umstrittene Autor Uwe Tellkamp“. Niemals hört oder liest man dagegen das Wort „umstritten“ in Verbindung mit den beiden am meisten umstrittenen Personen dieses Landes: den umstrittenen Bundeskanzler Olaf Scholz und den umstrittenen Vizekanzler Robert Habeck. Auch dieses Signalwort, welches gezielt eingesetzt wird, um den demokratischen Diskurs einzuschränken, entlarvt daher trotz seiner Niederschwelligkeit mit hoher Treffsicherheit tendenziöse Meinungsbeiträge.
Rechtspopulistisch
Insbesondere im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der per Staatsvertrag zur sachlichen Berichterstattung und zur Achtung der Grundsätze der Unparteilichkeit verpflichtet ist, werden nur Parteien aus dem konservativen Spektrum durchgehend mit einer diffamierenden Fremdzuschreibung belegt. Fast jede Erwähnung etwa der österreichischen FPÖ erfolgt dort als „rechtspopulistische FPÖ“ oder als „die österreichischen Rechtspopulisten“, obwohl die aus dem Parteinamen abgeleitete Selbstzuschreibung „die Freiheitlichen“ lautet. Die Zuschreibung „rechtspopulistisch“ trägt daher eindeutig den Charakter eines stigmatisierenden politischen Kampfbegriffs und hat in einer sachlichen und der Unparteilichkeit verpflichteten Berichterstattung nichts zu suchen.
Die unlautere Intention dieser Zuschreibung wird insbesondere daran erkennbar, dass etablierte pejorative Zuschreibungen für andere Parteien in öffentlich-rechtlichen Medien nicht verwendet werden. So gilt etwa die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ bereits seit mindestens 10 Jahren in zahlreichen Zuschreibungen als „ökopopulistisch“. Doch von den „ökopopulistischen Grünen“ hat man im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch niemals gehört oder gelesen.
Die durchgehende Verwendung des politischen Kampfbegriffs „rechtspopulistisch“ ist auch deswegen verstörend, weil kaum jemand aus dem Milieu der Anwender, geschweige denn der einfache Bürger als Adressat entsprechender Beiträge zu erläutern vermag, was denn genau ein „Rechtspopulist“ sein soll. Auf Nachfrage hört man immer wieder drei angeblich kennzeichnende Merkmale: Forderungen nach Politik für die Bürger des eigenen Landes, Kritik an den abgehobenen links-grün dominierten Eliten und einfache Lösungsvorschläge für komplexe Probleme. Als „rechtspopulistisch“ gelten daher etwa folgende beiden „einfachen Lösungsvorschläge“:
– Die anhaltende illegale Massenmigration nach Deutschland erfordert die sofortige Schließung der deutschen Außengrenzen für Migranten.
– Mitten in der schwersten Energiekrise des Landes darf man die funktionierenden deutschen Kernkraftwerke nicht zerstören.
Eine wachsende Zahl von Bürgern empfindet daher den Begriff „Rechtspopulismus“ als Synonym für „gesunden Menschenverstand“. Auf diese Weise verliert die Bezeichnung „rechtspopulistisch“ zunehmend den intendierten pejorativen Beigeschmack. Vielen Bürgern erscheinen die „Rechtspopulisten“ inzwischen als die einzig wahren Demokraten, die sich einer autoritären, an die untergegangene DDR erinnernden Beschränkung des demokratischen Diskurses durch links-grüne Milieus widersetzen. Ähnlich wie das einst von Großbritannien zur Abschreckung britischer Käufer verwendete Label „Made in Germany“ entwickelt sich daher die Fremdbezeichnung „rechtspopulistisch“ allmählich zu einem veritablen Qualitätslabel. Gleichwohl gibt deren journalistische Verwendung immer noch ein robustes und treffsicheres Signal für tendenziösen Meinungsjournalismus.
Hass und Hetze
Mit dem penetranten Gebrauch der Floskel „Hass und Hetze“ verfolgen seine Anwender erkennbar den Zweck, den Bürger einzuschüchtern und auf diese Weise das in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. Denn dieses Grundrecht findet seine Grenzen ausschließlich im Strafrecht, etwa in Form der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Verleumdung, und nicht in schwammigen und unbestimmten Rechtsbegriffen wie „Hass und Hetze“. Die offen ausgesprochene Intention, auf diese Weise auch Meinungsäußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ verfolgen zu lassen, ist Ausdruck autoritären Staatsverständnisses und eindeutig verfassungswidrig.
Zudem sind „Hass und Hetze“ weder von ihrer Wortbedeutung her noch angesichts ihrer geschichtlichen Verwendung geeignet, Kategorien strafbarer Handlungen abzubilden. „Hass“ beschreibt ein intensives Gefühl der Abneigung. Er ist – als Gegenpol zur „Liebe“ – eine zutiefst menschliche Empfindung und wird in der Alltagssprache ubiquitär verwendet: Ich hasse Spinat. Ich hasse frühes Aufstehen. Ich hasse Raser. Hass wird auch von links-grünen Milieus wie selbstverständlich zur Diffamierung des politischen Gegners zum Ausdruck gebracht, etwa im Slogan „Ganz Deutschland hasst die AfD“. Handelt es sich bei den mit „Hass“ bezeichneten Worten und Taten dagegen etwa um Rassismus und Antisemitismus, so reicht die strafbewehrte Kategorie der Volksverhetzung zur Beschreibung des Sachverhalts absolut aus, während die Umschreibung mit „Hass“ eher geeignet ist, diesen Sachverhalt zu vernebeln.
Bei der „Hetze“ kommt neben der Schwammigkeit des Begriffs hinzu, dass der geschichtliche Missbrauch zur Einschüchterung der Bürger in beiden deutschen Diktaturen offensichtlich ist. Der „Hetzer“ in seiner schlimmsten Ausprägung des Regierungskritikers wurde schon im Nationalsozialismus als Gefahr für den totalitären Staat identifiziert. Bekannt ist vor allem die Goebbels-Rede vom 11. Mai 1934, deren Titel die aktuellen Klagen von Olaf Scholz und Robert Habeck über ihre Kritiker nicht treffender zusammenfassen könnte: „Feldzug gegen Miesmacher und Kritikaster, gegen Gerüchtemacher und Nichtskönner, gegen Saboteure und Hetzer“.
Und mit dem Gummiparagraphen der „staatsfeindlichen Hetze“ in § 106 des Strafgesetzbuches der DDR konnte jeder bis zu 10 Jahre ins Zuchthaus gesperrt werden, der es wagte, „die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik zu diskriminieren.“ Wer also angesichts der schauerlichen Vergangenheit dieses politischen Unworts ein drittes Mal in der deutschen Geschichte dazu ansetzt, mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der „Hetze“ zum Angriff auf die Meinungsfreiheit zu blasen, hat entweder kein Bewusstsein für geschichtliche Verantwortung oder aber knüpft ganz bewusst und gezielt an die abstoßenden Praktiken der beiden deutschen Diktaturen an. Daher bildet die überzeugte Verwendung der Hass-und-Hetze-Floskel ein herausgehobenes Signal nicht nur für tendenziöse Beiträge, sondern auch für antidemokratische Einstellungen des Autors.
Weitere Signalbegriffe für manipulative Meinungsartikel
Neben den vier relevanten Signalbegriffen gibt es zweifellos zahlreiche weitere Wörter, die geeignet erscheinen, ein Signal hinsichtlich der Unterscheidung von neutralen Informations- und manipulativen Meinungsartikeln zu liefern. Relevant ist hier zum Beispiel der Begriff „Verschwörungstheorie“. Allerdings wird dieses Wort inzwischen auch von den Gegnern links-grüner Milieus derart oft, zumeist in ironisierender Weise, verwendet, dass es sich nicht mehr als Signalwort eignet.
Hervorstechend ist auch die penetrante Verwendung der exklusiven Selbstzuschreibung „Demokraten“, wenn im Beitrag exakt das Gegenteil demokratischer Prinzipien und demokratischer Kultur intendiert wird, nämlich die undemokratische Verengung des Meinungskorridors und die Ausgrenzung von im demokratischen Rechtsstaat zulässigen Meinungen und Positionen. Allerdings ist das Wort „Demokrat“ angesichts seiner universellen Verwendung untauglich als Signalwort für Agenda-Journalismus. Im Ergebnis bleibt es daher bei den vier vorgestellten Signalbegriffen.
Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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Dann hätten wir noch die Begriffe „nachhaltig“, „CO2-neutral / -Neutralität“ „Klimagas“, „bunt“, die Worte „Staat“ und „eingreift“ in unmittelbarer Nähe zueinander, „nicht fair“ „Klimakrise“ „Thema Fleisch“, „Träume“.
Inzwischen zeigen die genannten Begrifflichkeiten im Umkehrschluß an, wo Menschen mit gesunden Menschenverstand zu finden sind.
Vielen Dank für diesen Artikel. Ich nehme an, dass solche Übersetzungshilfen zum Werkzeugkasten vieler DDR-Bürger gehörten. Im Westen der Republik sind die Antennen für Sprachmanipulation weniger entwickelt.
Ein weiteres Augenmerk sollte auf die Artikel und die Pronomina gerichtet werden. Sobald der bestimmte Artikel verwendet wird, reklamiert diese Schreibweise die Deutungshoheit, dass das Nomen die einzig wahre Ausgabe desselbigen ist. Paradebeispiel: „DIE“ Wissenschaft.
Und das Possesivpronomen in „UNSERE“ Demokratie reklamiert ganz genauso diese Deutungshoheit und die Verfügungsgewalt darüber.
Ich würde mich freuen, wenn einige Forumsteilnehmer weitere Beispiele beisteuern könnten, um die Dechiffrierung von manipulativen Texten und Beiträgen zu unterstützen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Verschwörungstheorie und der Wahrheit? 6 Monate.
Der Begriff „Verschwörungstheorie“ wird nicht mehr verwendet, weil „Theorie“ zu wissenschaftlich klingt, weswegen jetzt die „Verschwörungserzählung“ gesprochen wird.
Noch spannender als das Negativ „framing“ ist jedoch die „Euphemismusspirale“: Es müssen immer neue Umschreibungen in immer kürzerer Zeit gefunden werden:
In den 1990´er Jahren wurde „Asylant“ negativ konnotiert, also kam der Asylbewerber, dann der „Flüchtling“, der Migrant und mittlerweile sind wir bei „Schutzsuchenden“.
Das alles nutzt nichts mehr: Der größte Alptraum der Linken ist wahr geworden und sie haben die Deutungshoheit über die Begriffe verloren – Trumps erneuter Sieg zeigt das eindrucksvoll.