In diesem Frühjahr sollen neue global einheitliche Regelungen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und des Pandemievertrages in den WHO-Verhandlungen verabschiedet werden. Dagegen regt sich breiter Widerstand in vielen Ländern. Brigitte Röhrig über den aktuellen Stand der Verhandlungen.
Die Tagesschau der ARD hat einen neuen Feind ausgemacht: Der geplante WHO-Vertrag, der Staaten an die Vorgaben der WHO binden soll, sei „das neue Feindbild der Verschwörerungsszene“. „In verschwörungsideologischen Kreisen wird das geplante Abkommen jedoch von Anfang an als vermeintliche Machtergreifung der WHO interpretiert, um die Souveränität der Staaten auszuhebeln.“ Das sei keineswegs der Fall, die Souveränität werde schließlich durch Zustimmung der Parlamente freiwillig aufgegeben. So einfach ist es also, eine Art freiwillige Entmachtung. Aber was geschieht tatsächlich? Im von der WHO erklärten „Gesundheitsnotstand“ wäre Deutschland trotzdem den Vorgaben der WHO schutzlos ausgeliefert.
Derzeit befinden wir uns in der „heißen Phase“ vor der vom 27. Mai bis zum 1. Juni 2024 stattfindenden 77. Weltgesundheitsversammlung, dem aus Delegationen aller WHO-Mitgliedsländer bestehenden Entscheidungsgremium der WHO. Anlässlich dieser Weltgesundheitsversammlung sollen die von 2 getrennten Verhandlungsgremien erarbeiteten Vorschläge für die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und des Pandemievertrages verabschiedet werden. Der „Intergovernmental Negotiating Body – INB“ ist als zwischenstaatliches Verhandlungsgremium zuständig für die Erarbeitung des zukünftig völkerrechtlich verbindlichen Pandemievertrages, während die Vorschläge für Änderungen an den IGV parallel dazu von einer Arbeitsgruppe IHR ausgearbeitet werden.
In diesen Tagen finden in Genf die Abschlusstagungen der beiden Verhandlungsgremien statt, an deren Ende die Einigung in den Arbeitsgruppen auf die finalen Entwürfe zur Abstimmung durch die Weltgesundheitsversammlung stehen soll. Vom 22. – 26. April 2024 tagte die Arbeitsgruppe zur Änderung der IGV und vom 29. April bis 10. Mai 2024 finden die abschließenden Verhandlungen des INB bzgl. des Pandemieabkommens statt.
Angriff auf die Souveränität der WHO-Mitgliedstaaten und ihrer Bürger in Gesundheitsfragen
Bereits nach Veröffentlichung der ersten Entwürfe für die Änderungen der IGV und des „Zero-Draft“ für den Pandemievertrag wurde deutlich, dass die WHO – bzw. die Financiers hinter der WHO – einen Angriff auf die Souveränität ihrer 196 Mitgliedstaaten und deren Bürger beabsichtigen . Mit den Änderungen setzte sich die Entwicklung des internationalen Gesundheitswesens in Richtung der Militarisierung der Begrifflichkeit im Sinne einer „internationalen Gesundheitssicherheit“ fort, wie es 2015 von Bill Gates nach dem Ebola-Ausbruch gefordert worden war.
Verpackt in wohlklingende Worte, Gesundheitsnotstände bedürften der „Solidarität zwischen allen Völkern und Ländern“ und des „gerechten Zugangs zu Arzneimitteln und anderen Produkten“, die im Rahmen einer Pandemie benötigt werden, zielen diese Änderungen auf die Verbindlichkeit der bisher rechtlich unverbindlichen WHO-Empfehlungen und –Maßnahmen im Fall von Pandemien und Gesundheitsnotständen ab. Zudem sollen Mechanismen etabliert werden, die letztlich die WHO allgemein und ihren Generaldirektor im Besonderen zu der weltweit allein bestimmenden Behörde und Einzelperson für Gesundheitsentscheidungen machen, die die gesamte Weltbevölkerung betreffen: Der Generaldirektor entscheidet, ob es einen Gesundheitsnotstand von internationaler Tragwe ite (Public Health Emergency of International Concern – PHEIC) gibt, ohne dass für diese Entscheidung ein Überprüfungsmechanismus vorgesehen ist.
Mit anderen Worten: Zustände, wie wir sie weltweit während der Coronazeit erlebt haben, zu einer Zeit, zu der die WHO Empfehlungen noch formal unverbindlich waren, sollen durch die entsprechenden Vorschriften der IGV und des Pandemievertrages bei sog. „Gesundheitsnotständen“ die für die Mitgliedstaaten verbindliche Regel werden. Ein Ausscheren eines Mitgliedstaates wäre dann nicht mehr möglich.
Einige Beispiele für heftig kritisierte Aspekte der IGV und des Pandemievertrages waren
- die geplante Übertragung der Leitungs- und Koordinierungsfunktion im internationalen Gesundheitswesen für die WHO im Entwurf des Pandemievertrages vom 30. Oktober 2023
- die Einführung eines globalen Bio-Überwachungssystems mit Aufbau von Laborkapazitäten in jedem Mitgliedstaat unter der Doktrin „EINE GESUNDHEIT“ – „ONE HEALTH“. Diesem Ansatz liegt die Überlegung zugrunde, dass Mensch, Tier und Umwelt einschließlich des Klimas und antimikrobieller Resistenzen miteinander interagieren und ein Teilaspekt (der Mensch als Teilaspekt!) nicht isoliert betrachtet werden kann, griffig formuliert in dem Satz „No one is safe until everyone is safe”. Mit diesem Ansatz können nicht nur alle Maßnahmen in Bezug auf alle Gefahren universell gerechtfertigt werden. Er ist auch eine willkommene Grundlage für Dauerüberwachung – „Surveillance“ – allen Lebens, der Natur und des Klimas
- die Einführung eines Systems zum Austausch von und Handel mit genetischen Sequenzdaten gefährlicher Krankheitserregern mit pandemischem Potenzial, Art. 12 des Entwurfs des Pandemievertrages .
- die Beanspruchung der Kontrolle über wissenschaftliche Informationen – und damit Zensur – durch die WHO unter dem Deckmantel der Verhinderung und Bekämpfung von „Infodemie“ im Sinne von „Zuviel“-, Des- und Fehlinformation – in den Medien, sozialen Medien und anderen Wegen der Verbreitung. Bis zur Vorlage der letzten Änderungsvorschläge vom 17. April 2024 waren diese in den Vorschlägen für Art. 44 (2) lit. (e) der IGV und Art. 18 Nr. 2, Art. 9 Nr. 2 d des Entwurfes des Pandemievertrages vom 30. Oktober 2024 enthalten.
- die Einführung von Mechanismen zur Dauerüberwachung (Surveillance) von Mensch, Tier und Umwelt im Hinblick auf drohende „Gesundheitsgefahren“ sowie Vorsorge gegen „Gesundheitsgefahren“ unter Einsatz immenser finanzieller Mittel für sämtliche WHO-Mitgliedstaaten im Rahmen des geplanten Pandemievertrages .
Missachtung verbindlicher Fristen für die Prüfung von Gesetzesvorhaben durch die WHO-Mitgliedstaaten
Bereits im Vorfeld der Weltgesundheitsversammlung regte sich zudem in sachverständigen Kreisen Widerstand nicht nur gegen den oben beispielhaft genannten Inhalt der Änderungen der IGV sowie des Pandemievertrages. Auch die für Änderungen der IGV und die Verabschiedung eines internationalen Vertrages wie den Pandemievertrag vorgesehenen Fristen wurden nicht eingehalten.
Art. 55 Abs. 2 der IGV sieht für die Änderung der IGV zwingend vor, dass der Generaldirektor jeden Vorschlag zur Änderung der IGV allen Mitgliedstaaten mindestens 4 Monate vor Befassung der Weltgesundheitsversammlung mit diesen Änderungen zu übermitteln hat. Wäre dieser Vorschrift Genüge getan worden, hätten die vorgeschlagenen Änderungen allen Mitgliedstaaten spätestens am 27. Januar 2024 durch den Generaldirektor übermittelt werden müssen. Angesichts der Tatsache, dass der letzte veröffentlichte Entwurf der Änderungen vom 17. April 2024 stammt, wird deutlich, dass diese Frist nicht eingehalten wurde. Dennoch findet sich auf der Seite der WHO die Darstellung, dass mit der Zirkulierung des ersten Entwurfes der Änderungen am 16. November 2022 diese Frist eingehalten sei. Zudem seien die vorgeschlagenen Änderungen zu diesen zirkulierten Änderungen nach jeder Sitzung der Arbeitsgruppe an alle 196 Vertragsstaaten gegangen. Dies erfülle sowohl den Wortlaut als auch den Geist des Art. 55 Abs. 2 der IGV.
Auf diesen Aspekt wiesen David Bell, Silvia Behrendt, Amrei Müller & andere in einem offenen Brief an den Generaldirektor hin und forderten die WHO zur Einhaltung der Fristen auf.
Nach Art. 73 der WHO-Verfassung hätte zudem der zu verabschiedende Text des Pandemievertrages der Weltgesundheitsversammlung mindestens 6 Monate vor ihrer Behandlung in der Weltgesundheitsversammlung dem Mitgliedstaaten übermittelt werden müssen. Auch diese Frist ist nicht eingehalten .
Vorlage neuer Texte zu den IGV-Änderungen und des Pandemievertrages im „Tarnkappenmodus“
Mitte April 2024 wurden vor den nun stattfindenden Sitzungen der Verhandlungsgremien neue Texte für beide Gesetzesvorhaben bekannt.
In dem neuen Entwurf des Pandemievertrages kann der Versuch gesehen werden, die im Vorfeld als sehr umstritten und Widerstand hervorrufenden Aspekte des Abkommens und der Änderungen der IGV aus dem Fokus zu nehmen: Das INB vertagt die Konkretisierung wesentlicher Definitionen und gemäß Pandemievertrag zu implementierender Systeme ganz einfach in die Zukunft. Deutlich wird aus diesem „Manöver“, dass die WHO in keiner Weise bereit ist, sich „in die Karten schauen zu lassen“. Stattdessen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen Pandemievertrag als Rahmenabkommen zu unterzeichnen, von dem sie mangels klarer Definitionen und Zielsetzungen nicht wissen, welche Auswirkungen dieser Vertrag auf sie und ihre jeweilige Bevölkerung hat. Mit anderen Worten:
Die Mitgliedstaaten werden in eine Rahmenvereinbarung „gelockt“ mit der möglichen Folge, dass sie an die zukünftigen Ausarbeitungen der neu zu errichtenden „Konferenz der Vertragsstaaten“ (Art. 21 des Entwurfes) gebunden sind. Ausgehandelt werden sollen die Einzelheiten durch die neu zu bildende „Konferenz der Vertragsparteien (Art. 6 (5)). Es steht zu erwarten, dass diese Verhandlungen erst Recht hinter verschlossenen Türen und abseits der Öffentlichkeit stattfinden sollen.
Im Einzelnen bleiben derzeit offen:
- die Definition des „One-Health-Ansatzes“ bis zum 31.5.2026 , Art. 5 (4),
- der Zeitplan für die Ausarbeitung des Pandemiepräventionssystems, Vorbereitungs-, Reaktionsüberwachungs- und Bewertungssystems, Art. 6 (5),
- Modalitäten, Geschäftsbedingungen und betriebliche Dimensionen des WHO-Systems für Krankheitserreger – PABS-Systems – (s. Beate Bahners Buch „WHO-Pandemievertrag Kapitel 29) bis zum 31.5.2026,
- ein Haftungs- und Entschädigungssystem für Schäden soll lediglich „erwogen / berücksichtigt“ („considered“) werden, Art. 13 (6),
- die Finanzierungsmodalitäten und -bedingungen sollen erst bis zum Inkrafttreten des Pandemievertrages erarbeitet und verabschiedet werden, Art. 20 (4)
Art. 33 des Entwurfes sieht Annahme durch die Weltgesundheitsversammlung Ende Mai und die nachfolgende Unterzeichnung durch Auslegung vom 17. bis 28.6.2024 im Hauptquartier der WHO und danach vom 8. Juli 2024 bis 7. Juli 2025 im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York. Inkrafttreten soll der Pandemievertrag am 30. Tag nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde (Art. 35).
In dem neuen Entwurf der IGV-Änderungen wurden u.a. die offenen Angriffe gegen die Souveränität der Mitgliedstaaten entfernt. Nach wie vor werden die IGV jedoch von der Doktrin „je mehr Überwachung, Tests und Impfungen durchgeführt werden, umso sicherer ist die Welt“ beherrscht. Besonderen Ausdruck findet dies in den Regelungen für den internationalen Reiseverkehr in Art. 23 (2), Art. 40. Mitgliedstaaten sind (souverän!) ermächtigt, Quarantänevorschriften, Zwangstests, Zwangstherapien und Zwangsimpfungen im internationalen Reiseverkehr auf ihrem jeweiligen Territorium anzuordnen. Nach den Erfahrungen in der Coronazeit sind die Mitgliedstaaten sehr schnell bereit, derartige Regelungen ein- und umzusetzen. Das hat für die Menschen im internationalen Reiseverkehr unabwägbare Gefahren zur Folge – auch und vor allem vor dem Hintergrund exzessiver Anwendung von PCR-Tests, die „alles in allem“ nachweisen.
Die von der WHO mit den neuen Entwürfen an den Tag gelegte Taktik erinnert an „Tarnkappen“ und „Mausefallen“…. Daher muss die Verhinderung der Annahme beider Gesetzesvorhaben dringende Priorität besitzen.
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……..das vorhaben der who wurde den ärzten durch iihre standesorganisationen schon vor langen wochen schriftlich mitgeteilt. danach fallen die staaten willentlich oder unwillentlich in die klauen der überwiegend von gates und anderen privaten und der pharmaindustrie finanzierten who! diese bestimmt dann welche infektion oder andere gesundheitsrisiken zu weltweiten lockdowns führen!
all the best from cambridge/mass.!
Die WHO ist eine NGO die sich zu fast 80 Prozent Spenden aus der Pharmaindustrie finanziert.
Reiche Privatspender wie Bill Gates manipulieren die Politik der WHO, vor allem seit die USA ihren Beitrag zusammengestrichen hat. Die Weltgesundheitsorganisation steckt folglich in einem klassischen Interessenkonflikt, der sie in ihren Handlungsmöglichkeiten einschränkt und der angesichts ihrer finanziellen Abhängigkeit von der Gates Stiftung kaum aufzulösen ist.
Was gesund ist, bestimmt Bill Gates.
Sehr zu recht machen sie auf all die „Kniffe“ aufmerksam die im Prinzip bei der nächsten Pandemie das Tor – zumindest – sperrangelweit für ein „Regime“ aufreißen werden das dem erlebten „Corona-Regime“ sicher nicht nachstehen wird …
In der breiten Öffentlichkeit wird dieses brandheiße Thema BISHER so gut wie nicht wahrgenommen. Was meiner Meinung nach – leider und zumindest in D. – auch so bleiben wird. – „Medien“ sei Dank. –
„Medien“ die sich ihrem Selbstverständnis nach längst als wesentlicher Teil der Regierungsmaschinerie zumindest zu fühlen scheinen. –
Das Fürstentum Liechtenstein ist nicht Mitglied der WHO. Erleidet das Land dadurch irgendwelchen Schaden? Man muss nicht in jedem Verein Mitglied sein.
Falls der neue WHO-Pandemievertrag sowie die überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften beschlossen werden sollten, muss auf einen Austritt aus der WHO hin gearbeitet werden – mit der derzeitigen Regierung und der Scheinopposition CDU/CSU aber natürlich nicht zu machen.
Erstaunlich, wie die sonst so machtbesessenen Politiker einfach Macht abgeben.
Man fragt sich ob sie nicht kapieren was läuft oder ob sie sich bei der nächsten Gelegenheit einen Nutzen davon versprechen.
Oder: Ob sie Grün-Rot keinen Anlass zu Kritik geben wollen …
Na klar doch; nachdem unser bestes Deutschland aller Zeiten mittlerweile schon – natürlich ohne das der eigentliche Souverän gefragt wurde, 3/4 seiner Souveränität an das undemokratische EU-Brüssel mit seinen grünwoken Pseudodemokraten sowie z. Bsp. auch an die UN per „unverbindliche“ Resettlement-Programme abgetreten hat, treten wir nun demnächst auch noch „nur“ ein weiteres bißchen unserer Souveränität gaanz ungefragt und „freiwillig“ an die WHO und einen einzelnen WHO-Direktor ab. ?? Soweit Deutschland und sein eigentlicher Souverän dann überhaupt noch über einen kleinen Rest von eigener Souveränität und Selbstständigkeit verfügt, stellt sich mir hier dann die Frage, welcher wohlwollender „Verein“ dann wohl der… Mehr
Die Folge wäre, dass wir dann unsere Parlamente und die darin sitzenden Politiker abschaffen könnten, da überflüssig. Aber da bleibt wohl der Wunsch Vater des Gedankens.
Weltweit regt sich offizieller politischer Widerstand gegen die WHO Verträge. US, Indien, China, Russland, afrik. Staaten, Arabische… werden sich nicht Thedros und der WHO unterwerfen (außer es passt zufällig in deren Kram). Bloß Deutschland kündigte schon vor Monaten vollmundig an, dabei sein zu wollen.
Zitat: „Daher muss die Verhinderung der Annahme beider Gesetzesvorhaben dringende Priorität besitzen.“
Dem stimme ich zu, ist aber zwecklos! Wie bei Corona gesehen, setzen die grauen Männer hinter dem Vorhang ihre Ziele auch ohne vorherige Zustimmung der Parlamente durch!
Rette sich, wer kann!
Da kann nun der 3fach geboosterte Tagesschaukonsument unter seiner FDP2/3 Maske aufatmen, wird er doch bei zukünftigen Plandemien nicht mehr durch Impfgegner in seiner Gesundheit gefährdet, da diese vermutlich Zwangsgeimpft oder ins Lager gesteckt werden.
Wer Maßnahmen, die gegen Verschwörungsszenen, verschwörungsideologische Kreise u. Ä. verteidigt werden, nicht besonders mißtraut, der hat aus „Der Pandemie“ nichts gelernt.
Souveränität von Demokratien an undemokratische Lobbyorganisationen zu geben kann in meinen Augen nicht legal sein.