Nachlese: Die wundersame Mandatsvermehrung im Bundestag

Ein umfangreicher Beitrag des Gastautoren am 2. November erschien an dieser Stelle zum Thema Überhangmandate und Ausgleichsmandate: Ein Beitrag zum Nachrechnen und Nachdenken. Heute setzt Dieter Schneider bei Leserkommentaren nach.

Ein Leser verwies auf einen vorher erschienenen Artikel im Bayernkurier, in dem schon vorher angeblich das Gleiche wie an dieser Stelle dargestellt und gefordert wurde. Es war aber nicht das Gleiche, was sofort ein anderer Leser richtig stellte: Die CSU hat zwar etwas diskret im Bayernkurier die Problematik der Zusatzmandate zu den gesetzlichen 598 Mandaten hingewiesen, aber lediglich die Reduzierung der Ausgleichsmandate, nicht aber der Überhangmandate gefordert. Das hat seinen guten Grund:

Nach dem gegenwärtigen Stand der Wahlprognosen wird die CSU in Bayern erstmals selber direkte Überhangmandate hervorrufen, wenn als Prämisse genommen wird, dass die CSU laut aktuellen Prognosen etwa 44 Prozent der anrechenbaren Zweitstimmen erreicht und trotzdem noch alle 46 Wahlkreise in Bayern gewinnt. Die dadurch entstehenden Überhangmandate will die CSU selbstverständlich behalten, aber die vielen Ausgleichsmandate, die dadurch entstehen, auf irgendeine Art und Weise kürzen. Bei knappem Wahlausgang zwischen dem „bürgerlichen Lager“ (Union, AfD und FDP) und Rot-Rot-Grün können die Überhangmandate und nicht vollständig kompensierende Ausgleichsmandate das berühmte Zünglein an der Waage sein.

Soweit die Resonanz dieses Beitrages über die wundersame Mandatsvermehrung bei Tichys Einblick online.

Ganz anders die Resonanz in den Medien. Mit der ersten Internet-Recherche wurde zum Thema nichts Nennenswertes gefunden, was nicht auch in dem Beitrag erwähnt wurde. Viel Stoff bei erneuter Recherche am 11.11.2016 (zufälligerweise mit Beginn der närrischen Saison). Auf einmal ist es ein heißes Thema, was eigentlich von den im Bundestag vertretenen Parteien unter der Decke gehalten werden sollte. Tichys Einblick zeigte Wirkung. Jetzt wird diskutiert, aber meistens in Unkenntnis der genaue Wirkungsweise von Überhangmandaten auf Ausgleichsmandate.

Bundestag: Die wundersame Mandatsvermehrung
Närrisch ist es wirklich, wenn bei der Bundestagswahl 2013 der CDU vier Überhangmandate zugerechnet wurden und dieselbe Partei zusätzlich  dafür weitere 13 Ausgleichsmandate bekam. Das wird immer noch schamhaft verschwiegen. Dieser Effekt ist lediglich dadurch entstanden, dass die CSU in Bayern kein Landesverband der CDU ist. Wer das nicht versteht, sollte noch einmal oder erstmalig den ersten Beitrag zu diesem Thema lesen (nebenstehend). Der SPD-Politiker Karl Lauterbach veröffentlichte einen diskreten Tweet, in dem er locker formulierte, dass die Analyse zwar richtig sei, aber die SPD keine Änderung akzeptieren würde, die ihr Mandate kostet. Wen schert das Recht, wenn man Mandate hat.

Offensichtlich haben die Journalisten, die jetzt das von der Politik aufgegriffene Thema nachschreiben, den Beitrag bei Tichys Einblick nicht gelesen oder nur überflogen. Sonst würde in der FAZ vom 10. November stellvertretend für von vielen verbreiteten Unsinn nicht als letzter Satz eines Artikels mit der Überschrift: „Keine Einigung auf Reform des Wahlrechts“ folgender Unsinn stehen:

Wegen eines möglichen Einzugs von FDP und AfD in den Bundestag, so lautet die Befürchtung, könnte die Zahl der Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2017 um ein Vielfaches ansteigen.

Dazu Folgendes:

  1. „Mit um ein Vielfaches ansteigen“ ist gemeint, dass die Zahl der zusätzlichen Mandate über die gesetzliche Mindestzahl hinaus um ein vielfaches höher sein kann als die bisherige Zahl von 33 Zusatzmandaten. So verstanden stimmt es.
  1. Der zu erwartende Einzug der AfD und FDP hat mehrere Effekte, die völlig unterschiedlich zu bewerten sind. Bei der Bundestagswahl 2013 sind die Stimmen für AfD und FDP unter den Tisch gefallen, weil die 5%-Marke bei den Zweitstimmen knapp verpasst wurde. Wenn 2017 AfD und FDP in den Bundestag einziehen, dann verlieren die anderen Parteien automatisch viele Mandate, völlig unabhängig von möglichen Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Nach den aktuellen Prognosen erreichen AfD und FDP zusammen etwa 19 Prozent der Stimmen. Runden wir der rechnerischen Einfachheit halber auf 20 Prozent von 600 Mandaten auf. Das sind 120 Mandatsträger, die die anderen Parteien nicht mehr haben. Die „Gewinn- und Verlustrechnung“  sieht– nach dem aktuellen Durchschnitt von sieben Wahlprognosen*- für die Bundestagswahl im September 2017 wie folgt aus:

Tabelle_Nachlese

Das wäre die gerundete Mandatsverteilung ohne Überhangmandate und Ausgleichsmandate! Da wird klar, warum die augenblicklichen Abgeordneten, die überwiegend identisch mit den zukünftigen Abgeordneten sein wollen, eine Änderung des Wahlrechts mehr oder weniger hintertreiben, um durch Zusatzmandate zu retten, was sonst nicht zu retten ist.

Wer den Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Kröten fragen!

  1. Was hat nun die Zahl der Zusatzmandate (Überhangmandate und Ausgleichsmandate) mit dem möglichen Einzug von AfD und FDP in den nächsten Bundestag zu tun? Das ist kurz und verständlich schwerer zu klären. Noch einmal sei dazu auf ersten Beitrag zu diesem Thema hier hingewiesen, siehe oben links. Hier noch einmal eine Darstellung mit folgenden Prämissen:

FDP (4,8%) und AfD (4,7%) hätten 2013 mit jeweils 5,0 Prozent der Zweitstimmen den Einzug in den Bundestag zu Lasten „Sonstiger“ knapp  geschafft und alle anderen Ergebnisse wären unverändert geblieben.

tabelle4b

Der Bundeswahlleiter kann sich mit den vorhandenen Daten und den entsprechenden Computerprogrammen innerhalb von ein paar Stunden ausrechnen lassen, zu wie vielen Ausgleichsmandaten (Spalte 5) eine Anzahl von 16 Überhangmandaten aus den genannten Bundesländern geführt hätte. Es wären wahrscheinlich zwischen 100 und 200 zusätzliche Mandate über die Sollzahl 598 hinaus gewesen.

Genauso krass wäre das Ergebnis 2017, wenn z. B. die AfD in Sachsen mit 30 bis 35 Prozent Zweitstimmen der CDU alle Wahlkreise abnehmen würde. Würde sich dann noch als Fiktion die AfD Sachsen im Stile der CSU von der Mutterpartei als selbständige AfS absetzen, wäre das Bundestags-Chaos komplett.

Das könnte der Kern einer Argumentation für eine Verfassungsbeschwerde sein. Sie müsste aber inzwischen als Eilantrag gestellt werden, wenn der Wahltermin im Herbst 2017 nicht gefährdet werden soll.

Berufen für eine solche Verfassungsbeschwerde ist in erster Linie die AfD, die in ihrem Parteiprogramm als konkrete Forderung stehen hat, den Bundestag nach den Vorstellungen des Steuerzahlerbundes zu verkleinern! Aber vielleicht gibt es da auch schon einige einflussreiche „Kröten“ im beschriebenen Sinne, denen ein Plätzchen im Sumpf (Sitz im Bundestag) wichtiger ist als eine Eindämmung der Mandate möglicherweise zu ihren Lasten.

Dieter Schneider, Jahrgang 1941, studierte Betriebswirtschaftslehre in Frankfurt am Main. Nach sieben Jahren Management-Tätigkeit brachte er als selbständiger Unternehmensberater und Journalist den branchenspezifischen Information- und Beratungsdienst „Marktlücke“ heraus, den es ununterbrochen Anzeigen- und PR-frei fast 40 Jahre gab. Seit 2013 publiziert Dieter Schneider mit gleichem Namen MARKTLÜCKE Management-Themenmagazine.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 8 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

8 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen