Klarnamenpflicht und Klargesichtspflicht

Es gibt offenbar sehr viel mehr Irre da draußen als früher. Zumindest deutlich mehr, die ihren Irrsinn so offen und gleichzeitig durch eine Maskerade geschützt zur Schau stellen. Dies stellt uns gesellschaftlich und juristisch vor ein Problem.

© Scott Olson/Getty Images

Neben der Trennung von Sarah und Pietro Lombardi beschäftigt die Medien derzeit noch ein weiteres großes Grusel-Thema. So genannte Horror-Clowns machen Deutschlands Straßen unsicher. Ich persönlich habe noch keinen einzigen Horror-Clown gesehen und wäre ich Jakob Augstein, würde ich jetzt wahrscheinlich behaupten, es gäbe gar keine Horror-Clowns oder sie seien zumindest kein gesellschaftlich relevantes Problem. So argumentieren Augstein und andere Salon-Linke in Politik und Medien zumindest beim Thema Burkas.

Auch vor den, als Gespenster verkleideten, Botschafterinnen des Islamismus haben viele Deutsche Angst, obwohl es, wie eben jene Augsteins da draußen nicht müde werden, zu betonen, in Deutschland noch relativ wenig davon gibt. Nun gibt es nach meiner Wahrnehmung deutlich mehr Burka-Gespenster als Horrorclowns auf unseren Straßen, aber das ist für die Wertung der Situation und des Themas zweitrangig. Fakt ist: Es gibt offenbar sehr viel mehr Irre da draußen als früher. Zumindest deutlich mehr, die ihren Irrsinn so offen und gleichzeitig durch eine Maskerade geschützt zur Schau stellen. Dies stellt uns gesellschaftlich und juristisch vor ein Problem.

Denn egal, wie viel Terror und Gewalt es aus der Gruppe der verkleideten Irren schon ausgegeben ist, ihre Verkleidung, die die Bevölkerung nicht ohne Grund in Angst versetzt, an sich ist noch nicht strafbar. Lange Zeit war es auch nicht nötig, den Leuten zu verbieten, sich außerhalb des Karnevals oder Halloween „lustig“ zu verkleiden und in diesen bizarren Kostümen in der Öffentlichkeit herumzuspazieren. Für Demonstrationen gab es das Vermummungsverbot, und auch hier hat selbst in den politisch verwirrtesten Kreisen praktisch nie jemand gesagt: „Wenn ich mir mit der Sturmmaske oder dem Pali-Tuch schon auf der Demo nicht das Gesicht verhüllen darf, dann gehe ich wenigstens so einkaufen oder ins Schwimmbad.“

Gesetze braucht es dort, wo Verstand und Anstand aussetzen. Wir haben Gesetze, die die Leute in ihre Schranken, beziehungsweise Hüllen verweisen, die nicht begreifen wollen, dass nicht jeder sie nackt sehen will. Wir brauchen jetzt offenbar auch eine juristische Handhabe gegen Menschen, denen der Anstand fehlt, uns allen da draußen offen und klar als Mensch identifizierbar gegenüber zu treten.

Klarnamenpflicht und Klargesichtspflicht

Viele fordern, wie ich meine, zu Recht, eine Klarnamenpflicht für’s Internet. Wir brauchen auch eine Klargesichtspflicht für öffentliche Straßen und Plätze. Jeder soll in Deutschland tun und lassen, was er will. Auch der größte Blödsinn sollte akzeptiert werden, solange damit niemandem geschadet oder ein Gesetz gebrochen wird. Wir können und sollten aber verlangen, dass jeder, der, in welcher Form auch immer, den öffentlichen Raum betritt, zu dem steht, was er tut. Nicht zuletzt auch deshalb, damit er, wenn er mit seinem Tun doch mal jemandem schadet oder ein Gesetz bricht, auch zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Dies hat nichts mit dem vielzitierten Generalverdacht zu tun. Nicht alle Autofahrer verstoßen pausenlos gegen die Straßenverkehrsordnung und doch muss jeder motorisierte Verkehrsteilnehmer ein KFZ-Kennzeichen tragen, damit er bei einem etwaigen Verstoß verfolgt werden kann. Das Argument des Generalverdachts zieht also nicht. Ebenso wenig wie die Behauptung, wenn man gegen Verkleidungen wie Burkas vorgeht, müsse man auch gegen den Weihnachtsmann vorgehen. Weihnachten ist schließlich, genau wie Halloween und Karneval, nicht das ganze Jahr. Selbst wenn wir ein generelles Vermummungsverbot hätten, könnte dies in solchen Ausnahmezeiten ausgesetzt werden. Hierzu bräuchte es übrigens noch nicht einmal irgendwelche Sondergesetze. Man könnte sich zweifellos darauf verlassen, dass unsere Polizisten ihren Spielraum und ihr Fingerspitzengefühl in der gleichen Weise sinnvoll nutzen, wie sie es bei, eigentlich verbotenen, Autokorsos während Fußballgroßereignissen oder Hochzeiten seit Jahrzehnten tun.

Wir wollen keine Nation von Spießern und Paragraphenreitern werden. Wir wollen die offene Gesellschaft bleiben, die wir in weiten Teilen heute sind. Zu einer offenen Gesellschaft gehört es aber auch, dass jeder, mit offenem Visier und unmaskiert, die Verantwortung für sein Handeln trägt.

Boris T. Kaiser, Comedy und Satire-Autor. Schrieb für die „Harald Schmidt Show“. Zurzeit freier Autor z.B. für das „Neo Magazin Royale“ und Radiosender im deutschsprachigen Raum. Gastautor der „Achse des Guten“. Eigener Blog „Brainfucker.de“.

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