In Verfassungsschutzberichten taucht „Islamfeindlichkeit“ als Indiz für Verfassungsfeindlichkeit auf. Deutschland ist jedoch keine islamische Republik. Nur dann wäre Islamfeindlichkeit per se Verfassungsfeindlichkeit. Von Uwe Steinhoff
Das Bundesverfassungsgericht ist „Marxismus-Leninismus-feindlich“. In seinem KPD-Urteil erklärte es diesen für nicht vereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn also Bürger oder Parteien sich zum Ziele machten, den Marxismus-Leninismus zu bekämpfen, so wäre dies ein lobenswerter Beitrag zur Verteidigung besagter Grundordnung. Natürlich muss dieser Kampf mit Mitteln erfolgen, die selbst mit der liberal-demokratischen Grundordnung vereinbar sind. Man darf Ideen nicht zurückzudrängen, indem man ihre Träger vernichtet; aber man darf sie zurückdrängen, indem man ihre Träger zwanglos missioniert beziehungsweise aufklärt. „Nieder mit den Marxisten-Leninisten“ und „Nieder mit den Nationalsozialisten“ klingt wie eine Drohung. „Nieder mit dem Marxismus-Leninismus“ und „Nieder mit dem Nationalsozialismus“ klingen wie fortschrittliche Parolen, jedenfalls dann, wenn man Fortschritt an der Zunahme von Freiheit bemisst, statt an der Übereinstimmung mit einer der beiden Ideologien.
Islamfeindlichkeit ist kein Indiz für Verfassungsfeindlichkeit
Dasselbe gilt für „Nieder mit dem Islam“. Dass der Islam große Beiträge zur Befreiung des Menschen aus seiner selbst- oder fremdverschuldeten Unmündigkeit geleistet hätte, wird man schwerlich behaupten können. Aber selbst wenn er dies getan hätte, so stände es Christen und Atheisten frei zu versuchen, den Islam durch Missionierung zurückzudrängen. Umgekehrt gilt selbstverständlich dasselbe. Es gibt kein Recht darauf, dass Religionen oder Ideologien nicht durch das Mittel von Überzeugungsarbeit oder Aufklärung bekämpft werden. Und Menschen haben das Recht, zu solchem Kampf aufzurufen.
So mancher deutschen Institution scheint dies nicht klar zu sein. In diversen Verfassungsschutzberichten, aber auch etwa im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD, das im Frühjahr die Berufung von AfD und JA zurückgewiesen hatte, die sich gegen die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz gewehrt hatten, taucht „Islamfeindlichkeit“ als Indiz für Verfassungsfeindlichkeit auf. Deutschland ist jedoch – trotz zur Unterwerfung neigender „Willkommenskultur“ und zum Bedauern vieler migrantischer „Fachkräfte“ – keine islamische Republik. Nur dann wäre Islamfeindlichkeit per se Verfassungsfeindlichkeit.
Die Lehren des Islam sind mit den Prinzipien der Verfassung unvereinbar
Islamfeindlichkeit diskriminiert keine Muslime
Allerdings scheint das Argument von Verfassungsschutz und Gerichten zu sein, dass Islamfeindlichkeit zur Diskriminierung gegen Muslime führe. Wenn jedoch, erstens, Feindlichkeit gegenüber einer Ideologie oder Religion auf diesem Wege verfassungsfeindlich wird, dann wäre das Bundesverfassungsgericht schon allein durch sein KPD-Urteil als verfassungsfeindlich entlarvt. Doch Menschen und Ideologien sind nun einmal nicht dasselbe. Zweitens, wenn der Kampf einer Partei gegen den Islam verfassungsfeindlich wäre, dann gälte dies auch für den Kampf von Bürgern oder Parteien „gegen rechts.“
Das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes nennt nicht nur Religionen, sondern auch Weltanschauungen. Im übrigen, drittens, ist es vornehmlich ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das BKA und der Verfassungsschutz wie auch das Bundesinnenministerium sind staatliche Behörden. In der seit Jahren tendenziösen Statistik des BKA wird jedoch jede antisemitische Straftat automatisch „rechts“ verortet, obgleich die überwältigende Mehrheit antisemitischer Übergriffe von Muslimen ausgeht. Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium (wie auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk) übernehmen diese Statistik dankbar. Hier werden also muslimische Taten Rechten in die Schuhe geschoben. Dies ist in der Tat staatliche Diskriminierung, wie man sie in übrigen auch bei staatlichen „Demokratieförderungsmaßnahmen“ beobachtet, wo islamistische Tendenzen Fördergeldempfang selten im Wege stehen, wohl aber rechte.
Man kann also verfassungskonform islamfeindlich sein, während umgekehrt deutsche Gerichte und Behörden, welche Islamfeindlichkeit zum Indiz für Verfassungsfeindlichkeit verklären, offenbar mit zweierlei Maß messen und ihrerseits im Widerspruch zur Verfassung stehen. Möglicherweise haben sie, wie auch der Islam, die Aufklärung verschlafen.
Professor Uwe Steinhoff, University of Hong Kong, Department of Politics and Public Administration
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Wie schaut es mit der Verträglichkeit von Islam und Judentum und Christentum und Atheismus aus?
Kann ein Buch, dass zwischen den Ungläubigen und Gläubigen, Frauen und Männern unterscheidet, in DE verbreitet werden?
Kann bitte jemand die Schnittmenge von Koran und dem GG daratellen.
Warum prüfen Sie den Koran nicht selber darauf? Was natürlich nur geht, weil er hier „verbreitet“ werden darf.
Zum Rechtsstaat gehört außer einer Anklage auch die Verteidigung. Der oben stehende Text ist, so gesehen, eine Klage gegen Verfassungsorgane. Ein Advocatus Diaboli würde die Komplett-Verurteilung aufspießen („die“ Scharia, „der“ Islam, „die“ AfD, wo es nur um Teile gehen kann) sowie das Durcheinander von Demokratie und Rechtsstaat. Durch demokratische Mehrheiten kann schließlich auch Unrecht beschlossen werden. So wäre „die“ Demokratie, im gleichen Stil undifferenziert gedacht, selber verfassungsfeindlich. Dasselbe gilt für alle Religionen, die einen Gott als den Herrn an der Spitze kennen, also nicht den durch demokratische Wahlen zustandegekommenen Gesetzgeber. Sogar „der“ Liberalismus, der möglichst wenig Staat, sprich wenig demokratisch… Mehr
Ein wirklich herausragender Beitrag, verehrter Herr Prof. Steinhoff! Als Teil einer locker gefügten, gewissermaßen ‚fakultätsübergreifenden‘ Gruppe diskutieren wir das Thema ‚Islam und Grundgesetz‘ – ohne parteipolitisch vorgegebene Denkverbote, jedoch als überzeugte Verteidiger der durch die Europäische Aufklärung geprägten Werte – nun schon seit zehn Jahren – und kommen exakt zu dem Ergebnis, wie Sie es in Ihrem letzten Absatz zusammenfassen. Was ich dabei besorgt zur Kenntnis nehme: Jene, die sich im Sinne Ihrer Ausführungen bislang in Wort und Schrift klar und deutlich äußerten, werden zusehends ‚leiser‘ und kaum noch jemand wagt es, die notwendigen Konsequenzen anzusprechen, wie sie sich eigentlich… Mehr
An mehr muss man sich nicht halten und mehr braucht man auch nicht zu wissen.
VON WEGEN: „Eine Islamisierung findet nicht statt“
UND während sich zum Beispiel „Erdolfs“ Ditip selbst auch an unseren Schulen ausbreitet und der deutsche Bürger durch den Bau von immer mehr und größeren „Muslim-Reaktoren“ gewöhnt wird, wird dann auch dank unserer Gerichtbarkeiten und woken „Polit-Eliten“ peu à peu unser GG und unsere Demokratie immer weiter ausgehöhlt.
Und die vor allem seit den 1990ern wie die Pilze aus den Boden schießenden muslimischen Ausländer-Ghettos, Parallelgesellschaften und Friedensrichter tun ihr Übriges dazu.
Ich kann mich nur wiederholen: VON WEGEN: „Eine Islamisierung findet nicht statt“.
Die im Koran festgeschriebene Ungläubigen- und Frauenfeindlichkeit, die sich gegen die Einheimischen richtet, finden die Linken und Grünen dagegen legitim.
Deutsche Gerichte und Behörden, welche „Islamfeindlichkeit“ zum Indiz für Verfassungsfeindlichkeit verklären, verbreiten lediglich die politische Propaganda der Organisation für Islamische Zusammenarbeit [OIC].
Die OIC bekämpft weltweit mittels politischer Propaganda („Islamfeindlichkeit“) und Justiz die Gegenwehr von Bürgern noch nicht islamisierter Staaten gegen den Islam und die Islamisierung ihrer Länder.
Diesen Text sollte vielleicht unser Bundeskanzler lesen, bevor er sich zur Zusammenarbeit mit Syriens neuen Machthabern bereit erklärt. Es ist schon schlimm genug, dass unsere Politiker vor Terrorfinanziers aus Ankara und Doha den Bückling machen.
Im Artikel kommt kein „Islamismus“ vor, daher das Problem komplett verstanden.
Leider wurde das islamische Terroropfer Michael Stürzenberger wieder für seine freie Meinungsäusserung zum „politischem“ Islam zu einer Strafe vom Hamburger Landgericht verurteilt. Ich schäme mich als Hamburger für diesen VS und diese Richter, die Aufklärung und das Recht wird hier pervertiert.
Ich halte das Wort „unvereinbar“ für ein Schlüsselwort in der Auseinandersetzung mit dem Islam. Denn „unvereinbar“ heißt nicht „verachtenswert“ oder „minderwertig“, es heißt einfach: das eine passt nicht zum anderen.
Wer sagt, der Islam sei unvereinbar mit dem Grundgesetz, sagt genau das: dass man entweder fürs Grundgesetz sein kann oder für den Islam, aber nicht für beides, jedenfalls nicht im gleichen Land. Man muss sich entscheiden. Genau das sagt dieser Artikel.
Wer seine eigenen Werte nicht für besser hält, der hat, wenn es um Wahrung dieser geht, schon verloren.
„Wer seine eigenen Werte nicht für besser hält, der hat, wenn es um Wahrung dieser geht, schon verloren.“
Nicht unbedingt. Es reicht, dass ich mir von anderen nichts aufdrängen lasse und keiner fremden Ideologie Untertan sein will: Lieber tot als Sklave, wie die Nordfriesen einmal gesagt haben. Was die Islamisten in Nahen Osten machen, kann mir doch völlig egal sein. Solange sie dort bleiben.