Griechenlands Paten: Fass ohne Boden

Was immer aus welchen Gründen an Geld und Sachleistungen nach Griechenland geht, der vorgesehenen Verwendung wird es gar nicht oder nur in Bruchteilen zugeführt. Eine Darstellung von den Reparationen bis zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

© Milos Bicanski/Getty Images

Im Zweiten Weltkrieg war das Deutsche Reich neben Italien und Bulgarien zwischen 1941 und 1944 eine von drei Besatzungsmächten in Griechenland. In den Jahren unter deutscher Besatzung geschahen gerade nach dem Seitenwechsel der Italiener viele schreckliche Dinge. Dies steht außer Frage. Neben den vielen Kriegsgräueln trieb die Besatzungspolitik das wirtschaftlich ohnehin nicht leistungsfähige Griechenland in eine kaum kontrollierbare Inflation.

Als Athen 2015 wieder einmal kurz vor dem finanziellen Kollaps stand, forderte die griechische Regierung lauthals Reparationen von Deutschland. Neu war das Verlangen Griechenlands nach Wiedergutmachung zwar nicht, aber diesmal hatte eine griechische Sonderkommission die genaue Höhe der Forderung errechnet. Die Kommission bestand aus Mitarbeitern der griechischen Nationalbank und des Finanzministeriums. Diese hatten alle in griechischen Archiven zugänglichen Dokumente zusammengeführt und ausgewertet. Die Bundesrepublik Deutschland schulde demnach Griechenland 278,7 Milliarden Euro, verkündete der griechische Vize-Finanzminister Dimitris Mardas im April 2015 bei einer Parlamentssitzung. Diese stolze Summe beinhaltete auch eine „Zwangsanleihe“ in Höhe von 476 Millionen Reichsmark, deren Gegenwert man im Jahr 2015 auf 10,3 Milliarden Euro bezifferte. Griechenland wäre auf einen Schlag fast alle seine Schulden los gewesen.

Zwangsanleihe

Mit der Zwangsanleihe zog Athen ein As aus dem Ärmel. Keiner wusste Näheres darüber, aber täglich geisterte sie durch die Medien. Ein jüngst erschienener Aufsatz des Mannheimer Historikers und Griechenlandexperten Professor Heinz Richter bringt nun Licht ins Dunkel und lässt die griechische Argumentation in sich zusammenbrechen: Es sind nicht nur alle Reparationsforderungen seit Jahrzehnten abgegolten, auch zeigen Richters Forschungsergebnisse, dass es nie eine Zwangsanleihe im eigentlichen Wortsinn gegeben hat. Das Wort „Anleihe“ suggeriert nämlich, dass es sich um einen Kredit handelt. Dieser Eindruck ist falsch.

SKP1817358816080213250_0002Die Spurensuche führt ins Archiv des Auswärtigen Amtes in der Kurstraße 36 in Berlin-Mitte. Dort liegt unter der Signatur R 27320 ein Dokument aus den letzten Kriegstagen im Frühjahr 1945. In typisch deutscher Beamtenmentalität legte der deutsche Bankenkommissar Paul Hahn noch am 12. April 1945 einen Rechenschaftsbericht über seine vierjährige Tätigkeit in Griechenland vor. In diesem unfertigen Abschlussbericht der Reichsbank taucht auf S. 114 infolge einer mehrseitigen Rechnung der Satz auf: „Demzufolge würde sich die Restschuld, die das Reich gegenüber Griechenland hat, noch auf 476 Mio. RM belaufen.“

Bei dieser Summe handelt es sich aber nicht um einen Kredit, sondern um einen die Besatzungskosten betreffenden Rechnungsbetrag. Bei Besatzungskosten wird im Völkerrecht zwischen dem Unterhalt der Besatzungstruppen, die das besetzte Land leisten muss, und sonstigen Kosten (z.B. für Militäranlagen) unterschieden. Bei den 476 Millionen Reichsmark handelt es sich quasi um eine von deutscher Seite aufgestellte „offene Rechnung“, die die griechische Seite aber nie stellte. Viel interessanter ist allerdings, dass der Reichsbankbericht bisher nur selektiv ausgewertet wurde. Wie Professor Richter nun recherchierte, geben die 476 Mio. RM nur die Passiva wider. Dementsprechend heißt es in der Schlussbetrachtung auf S. 156:

„Die aufgeblähten Zahlen der griechischen Leistungen dürfen […] nicht über die grossen [sic!] keineswegs billigen Anstrengungen der […] Achsenmächte [das Deutsche Reich und seine Verbündeten; Anm. d. Verf.] zur Unterstützung Griechenlands hinwegtäuschen. Es wäre wertvoll, den Beitrag Griechenlands zur Kriegsführung der Achsenmächte und die materielle Hilfe, die die Achsenmächte Griechenland während der Dauer der Besetzung zuteil werden liessen [sic!], bilanzmäßig gegenüberzustellen. Bedauerlicherweise muss es diesen Ausführungen versagt bleiben, die deutschen Passiva zahlenmäßig durch die entsprechenden Aktiva zu ergänzen, weil hierfür die Unterlagen noch ausstehen. Auch ohne einen ins einzelne gehenden Nachweis steht ausser [sic!] Zweifel, dass das Reich durch die Lebensmittellieferungen aus seinem eigenen Versorgungsraum, durch den Export von deutschen Waren, die z.T. im Reich Mangelgüter waren, und durch Zurverfügungstellung von Gold aus den beschränkten Eigenbeständen sein Möglichstes getan hat, die Lage in Griechenland zu erleichtern.“

Mit diesen Sätzen endet der Bericht. Aus heutiger Sicht mutet der Abschlussbericht skurril an. Drei Woche nach seiner Abgabe kapitulierte die Wehrmacht, die NS-Terrorherrschaft implodierte. Natürlich ließen die Reichsbanker ihr Schaffen in ihrem Bericht im bestmöglichen Licht erscheinen; allein aus diesem Grunde ist er schon tendenziös. Die Frage nach der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit wird erst gar nicht gestellt.

Es war wohl eine Mischung aus „Glauben an die Wunderwaffe“ und preußischer Beamtenmentalität, die dem Reichsbanker Mitte April 1945 (!) die Hoffnung gaben, er könne seinen unfertigen Bericht mithilfe seinerzeit nicht mehr zur Verfügung stehender Unterlagen fertigstellen. Die Wehrmacht hatte bereits im Herbst 1944 ihren Rückzug aus Griechenland angetreten. Vier Tage nach Abgabe des Reichsbankberichts begann am 16. April 1945 die Schlacht um Berlin mit dem Angriff der Roten Armee auf die Seelower Höhen.

Als Historiker wie auch als Politiker begibt man sich unweigerlich auf vermintes Gelände, wenn es um die Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland und Europa geht. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass historische Quellen selektiv ausgewertet werden, weil wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ins Weltbild oder zu den bisherigen Rechercheergebnissen passen. Es ist seit jeher die Aufgabe und der Verdienst der Wissenschaft, ohne Scheuklappen zu forschen. Es wirft ein schlechtes Licht auf alle Forscher, die – absichtlich oder nicht – den Bericht nicht gänzlich auswerten. Dass Professor Richter mittlerweile in Griechenland zur persona non grata erklärt worden ist und dort sogar für seine Forschungsergebnisse vor Gericht gestellt wurde, macht die ganze Sache noch bemerkenswerter. Immerhin wurde Richter freigesprochen, nachdem auch die griechische Akademie der Wissenschaftler lauthals protestierte.

Den Abschlussbericht kann übrigens jeder Bürger im Archiv des Auswärtigen Amtes einsehen. Auch mein Mitarbeiter hat dies in Vorbereitung auf diesen Artikel getan. Es genügt eine einfache Anmeldung über ein Onlineformular.

Pariser Reparationsabkommen 1946

Vom 9. November bis zum 21. Dezember 1945 fand in Paris eine Konferenz zur Klärung der Reparationsansprüche statt. Jeder Teilnehmerstaat sollte bei der eigens dafür gegründeten „Interalliierten Reparationsagentur“ die durch die deutsche Besatzung verursachten Schäden melden. Schon während der Konferenz bekam die griechische Delegation von britischer Seite den Hinweis, dass ihre Schätzung viel zu hoch gegriffen sei. Athen hatte z.B. die Auswirkung der Inflation mit einbezogen sowie die seit jeher hohen Zinsen vollkommen unberücksichtigt gelassen. Diese und einige anderen Faktoren führten dazu, dass die griechische Forderung achtmal so hoch war wie die gesamten griechischen Staatseinnahmen aus dem Jahr 1938.

Letztendlich wurden Griechenland mit dem Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946 Reparationsleistungen – größtenteils in Form von Demontagegütern – in einem geschätzten Wert von 30 Mio. Dollar zugeschlagen. Unter anderem wurde Griechenland die Demontage der Anlage Gross Kraftwerke AG Mannheim zugesprochen. Im Jahr 1948 wurden 30.000 Tonnen Güter nach Hamburg gebracht. Dort rotteten sie mangels Lagerhallen vor sich hin, bis 1950 die erste Tranche mit 11.000 Tonnen auf einem englischen Frachter in Richtung Piräus verschifft wurde, wo sie aber aus bisher ungeklärten Gründen nie ankam. Als es 1952 um die Verfrachtung der zweiten Tranche ging, stellte man fest, dass die Demontagegüter nur noch Schrottwert besaßen. Die Verschrottung übernahm wieder ein englisches Unternehmen, obwohl dieses nicht das höchste Gebot abgegeben hatte. Die Erlöse wanderten in die Taschen Einzelner. Der für die Güter verantwortliche griechische Kommissar Georgis Lavdas lebte infolge auf ganz großem Fuß und schmiss geradezu mit Geld um sich. Einem griechischen Journalisten, der in der Angelegenheit recherchierte, sollen gemäß der Meldung des Nachrichtenmagazins Spiegel vom Oktober 1952 Schläge von Botschaftspersonal angedroht worden sein. Als das griechische Parlament am 30. Dezember 1955 dem Abkommen fast zehn Jahre nach seiner Unterzeichnung zustimmte, waren die Demontagegüter, die den Grundstock für eine (Teil-)Industrialisierung des Landes hätten bilden können, längst veruntreut.

Londoner Schuldenkonferenz

Vom 28. Februar bis zum 8. August 1952 verhandelten auf der Londoner Schuldenkonferenz 20 Gläubigerstaaten – darunter auch Griechenland – mit der Bundesregierung über eine Regelung der deutschen Auslandsschulden zum Stichtag 8. Mai 1945. Die Verhandlungen mündeten im Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953. Dort wurde „[eine] Prüfung der aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, und von Staatsangehörigen dieser Staaten gegen das Reich und im Auftrag des Reichs handelnde Stellen oder Personen, einschließlich der Kosten der Besatzung, der während der Besetzung auf Verrechnungskonten erworbenen Guthaben sowie der Forderungen gegen die Reichskreditkassen, […] bis zu der endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt.“

Kein Euro mehr für Griechenland
Euro: Kein Geld mehr für Griechenland
Der Prüfvorbehalt endete erst mit Inkrafttreten des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag) am 12. September 1990. Reparationszahlungen forderten die Siegermächte 45 Jahre nach Kriegsende nicht mehr vom wiedervereinigten Deutschland. Dem Zwei-plus-Vier-Vertrag stimmten alle damals der KSZE angehörenden Staaten – also auch Griechenland – in der Charta von Paris am 21. November 1990 zu.

Wirtschaftshilfe

Die Bundesregierung hatte jedoch bereits Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre mit zwölf westlichen Staaten bilaterale Globalentschädigungsabkommen zur Regelung von Reparationsfragen geschlossen. Nachdem in den 50er Jahren Jugoslawien und die Türkei aus politischen Gründen Reparationen oder beachtliche Wirtschaftshilfe bekommen hatten, forderte Griechenland Gleichbehandlung. Verkompliziert wurde die ganze Angelegenheit, weil beide Seiten die Kriegsverbrecher- mit der Entschädigungsfrage verknüpften.

Am 27. November 1958 einigten sich Bonn und Athen schließlich auf ein Abkommen „über wirtschaftliche Zusammenarbeit“. Im Rahmen dieses Abkommens erhielt Griechenland einen Kredit in Höhe von 200 Mio. DM mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Zudem wurden Athen weitere 100 Mio. DM Anschlussfinanzierung in Aussicht gestellt. Der Kredit war streng konditioniert, wurde in Tranchen ausgezahlt und sollte für Infrastrukturvorhaben verwendet werden. Mithilfe des deutschen Geldes wurde Griechenland u.a. elektrifiziert. Ein Mitarbeiter der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen meldete am 7. August 1959 schon fast euphorisch an seinen Bonner Dienstherrn:

„In der [griechischen] Presse wird mit Befriedigung vermerkt, daß nunmehr zum ersten Mal seit der Weltwirtschaftskrise 1931 finanzielle Hilfe des Auslandes an Griechenland im Vertrauen darauf gewährt worden sei, daß Griechenlands wirtschaftliche Entwicklung die vollständige Rückzahlung gewährleiste. Diese Anleihe sei seit langer Zeit die erste, die tatsächlich dem wirtschaftlichen Aufbau des Landes zugute kommen und nicht lediglich dazu dienen werde, ein Defizit im Staatshaushalt auszufüllen.“

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