Nach dem Koran ist der Mann für die Erwirtschaftung des Lebensunterhalts der Familie zuständig. Er muss arbeiten. Er kann seine Ehefrau nicht zwingen, Lohnarbeit zu leisten. Es lohnt also aus Sicht religiöser Familien nicht, da groß in Ausbildung zu investieren.
Am 20.09.2016 ein herzerweichender Artikel im SPON. Bitte halten Sie ein Taschentuch bereit: „Muslimische Frauen mit Kopftuch haben es schwer bei der Bewerbung“.
Diskriminierung – stellt das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit gemeinsam mit der Linzer Ökonomin Doris Weichselbauer nach einem Test in Deutschland fest. Da sind wir erstmal irritiert. Warum schreibt eine österreichische Ökonomin über die Diskriminierung von Muslimen in Deutschland? Hätte sie da nicht genug Beispiele in ihrem Land, wo als Letzem in Europa, Hammer und Sichel (alte kommunistische Symbole) im Staatswappen zu finden sind und Muslime am Arbeitsplatz bei der Ausübung ihrer Religion kaum Rechte haben?
Warum schreibt also eine Österreicherin und bezichtigt Deutschland der Diskriminierung? Nachdem Sie sich die Tränen getrocknet haben, lesen Sie hier in einer Tabelle, welche schlimmen Restriktionen streng gläubige Muslime in Österreich im Vergleich zu Deutschland auf sich nehmen müssen: Deutschland – das europäische Paradies der Muslime.
Islam in der EU: Vergleich Österreich und Deutschland
Und nun schauen wir mal, welche Kosten einem deutschen Arbeitgeber (im Vergleich zum österreichischen) zusätzlich entstehen, wenn er einen Muslim/eine Muslima einstellt.
Da er, im Gegensatz zu Österreich, ja das Gebet am Arbeitsplatz erlauben und auch noch bezahlen muss, am Freitag den Besuch der Moschee erlauben muss (ohne Bezahlung, aber mit Reorganisation der Arbeit) und während des Ramadan den fastenden Arbeitnehmer, wenn er die Leistung nicht erbringt, nicht feuern darf, entstehen ihm zusätzliche Kosten. Und natürlich kann in Deutschland eine Vollverschleierte ihren Arbeitsplatz einklagen – aber nicht in felix Austria.
Haufe schreibt:
… „Hierbei sind die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus der Entscheidung vom 24.2.2011 (2 AZR 636/09) zu beachten. Vorrangig wird der Arbeitgeber verpflichtet sein, den Arbeitnehmer woanders einzusetzen. Geht das nicht und beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessensfehlerhaft sein. Es kommt auf den Einzelfall an, aber nach dem BAG ist die Tendenz pro Religionsfreiheit gegeben. Das hieße, dass der Arbeitgeber die Arbeitspflicht wegen Kollision mit der Religionsfreiheit nicht durchsetzen könnte. Die Arbeit wird rechtmäßig verweigert. Eine Abmahnung ist dann nicht möglich. Da das Leistungshindernis nur temporär während dem Ramadan und regelmäßig auch die Arbeitsleistung täglich nur teilweise nicht erbracht werden kann, kommt eine personenbedingte Kündigung regelmäßig nicht in Betracht.“
Wir können also überschläglich ermitteln:
• bei einem kurzen Gebet (wir schätzen weniger als 5% der täglichen Arbeitszeit) fällt das Gebet in die bezahlte Arbeitszeit: BGB § 616 Vorübergehende Verhinderung: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird …“
• Im Ramadan: da durch das Fasten die vertraglich vereinbarte Leitung nicht erreicht wird, ist der Arbeitnehmer von der Leistungspflicht freizustellen: wir schätzen: 50% der 21 Arbeitstage.
Das ergibt für den Arbeitgeber im Jahr etwa 22 zusätzlich bezahlte Urlaubstage, also einen Monat, wenn in Deutschland – im Vergleich zu Österreich – ein(e) gläubige(r) Muslima/Muslim eingestellt wird.
Hier ein Bericht einer Berliner Arbeitgeberin, die das alles schon aus eigener Erfahrung kennt: Sie ist seit über 15 Jahren Inhaberin eines Kosmetikstudios im Bezirk Berlin-Mitte. Fast ein Viertel der Einwohner des Bezirks sind Muslime. Sie selbst hat einen christlich-orthodoxen Migrationshintergrund.
Die Arbeitgeberin berichtet
„Kosmetikerinnen werden erst seit Kurzem im dualen System ausgebildet. Auch jetzt überwiegt noch die Ausbildung in privaten Schulen, wobei Dauer und Qualität stark schwanken. Ich nehme nur Praktikantinnen und Absolventinnen von Schulen, die eine mindestens 2-jährige Ausbildung haben.
In den letzten Jahren hat sich der Anteil von Mädchen mit Migrationshintergrund auf diesen Schulen verstärkt. Das ist einerseits der Tatsache geschuldet, dass es sehr viele Menschen in dieser Gruppe gibt, aber auch, dass viele – obwohl hier geboren – die deutsche Sprache nicht voll beherrschen und deshalb eine handwerkliche Ausbildung suchen. Bei den Muslimen kommt noch hinzu, dass die Familien oft keinen Wert auf eine höhere schulische Ausbildung der Mädchen legen und so Abitur oder Fachabitur nicht angestrebt werden.
Die Schulen sind kostenpflichtig. Wer eine Schule mit zweijähriger Ausbildungsdauer besucht, muss ein 6- monatiges Praktikum machen, fünf Monate im Kosmetikstudio und einen Monat beim Hautarzt.
Welche Unterschiede gibt es zwischen muslimischen und anderen Praktikantinnen/Absolventinnen?
Wie ich in diesen Jahren von den Mädchen gelernt habe, ist die Erziehung in einer muslimischen Familie anders. Es herrscht Geschlechtertrennung und die Erziehung der Jungs und Mädchen erfolgt bewusst unterschiedlich.
Während die Erziehung des Mädchens straff erfolgt, machen die Eltern beim Jungen viele Ausnahmen. Mädchen müssen ohne zu murren alle Anforderungen der Eltern erfüllen. Sie werden auf die Erfüllung häuslicher Pflichten orientiert und dürfen in vielen konservativen Familien das Haus in der Freizeit nur selten allein verlassen. Da oftmals nur in muslimischen Immigranten-Kreisen verkehrt wird, ist die Sprachfähigkeit der nachwachsenden Generation schlecht. Obwohl hier geboren, sprachen fast alle Bewerberinnen nicht akzentfrei Deutsch. Dadurch erfolgte überwiegend eine Schulempfehlung für Hauptschulen, seltener für Realschulen.
Außerdem sehen viele muslimische Familien in der Berufstätigkeit einer Frau nur eine Übergangsperiode bis zur Hochzeit. Nach dem Koran ist der Mann für die Erwirtschaftung des Lebensunterhalts der Familie zuständig. Er muss arbeiten gehen. Er kann seine Ehefrau nicht zwingen, Lohnarbeit zu leisten. Es lohnt also aus Sicht religiöser Familien nicht, da groß in Ausbildung zu investieren.
Die Mädchen wissen um diese Problematik. Nur wenige können aus diesem Teufelskreis ausbrechen. Kommen sie mit Kopftuch, haben sie kaum Aussicht auf Einstellung. Ich hatte damit am Anfang keine Probleme, aber das Kopftuch signalisiert ja auch: Ich lebe nach dem Koran. Ich musste lernen, dass danach die Ansage kommen kann, dass sie nach ihrem Glauben wegen der Geschlechtertrennung keine Männer berühren dürfen oder mit ihnen in einem Raum zusammen sein können. Wer behandelt dann jeden dritten männlichen Kunden, der sehr gern Fußpflege, Maniküre und Kosmetik nutzt?
Dann kommt die Information, dass sie während der Fastenzeit im Ramadam weder essen noch trinken. Stellen Sie sich das vor: Im Sommer liegt hier in Berlin die Zeitspanne zwischen Sonnenauf- und -untergang bei über 15 Stunden. Dann abends das Essen in der Familie vorbereiten und bis zwei Uhr nachts tafeln?
Dann um 4.30 Uhr das Morgengebet und nochmal etwas essen vor Sonnenaufgang? Ich habe erst begriffen, was das in der Praxis bedeutet, als die erste Praktikantin mit einer Krankschreibung in der zweiten Woche des Ramadans kam und ich sie dann erst drei Wochen später nach Beyram (dem Ende des Ramadans) wiedersah.
Wer diese Hintergründe kennt, nimmt kaum muslimische Mitarbeiterinnen, außer in muslimisch geprägten Kosmetikstudios. Davon gibt es aber nur sehr wenige, auch aufgrund der finanziellen Lage der Mehrzahl der muslimischen Familien, die überwiegend von ALG II leben.
Das Problem ist, dass die muslimischen Mädchen im Gegensatz zu anderen ihrer Altersgruppe, nichts selbst bestimmen können. Wenn die Familie einen muslimischen Bräutigam – der der Familie genehm ist – gefunden hat, richtet sich das Mädchen nach ihm. Und wenn er religiös ist, dann kommt sie von einem Tag auf den anderen mit Kopftuch und der Ansage, keine Männer mehr anzufassen. Ich kann aber diese Mitarbeiterin nicht gebrauchen. Soll ich ihr, wenn sie herumsitzt, 8,50 €/h Mindestlohn zahlen, mit dem Anteil des Arbeitgebers sogar 10,50 €/h?
Was soll dann eine Fußpflege kosten? Wer soll das bezahlen? Warum sollen Nicht-Muslime den Muslimen ein Leben nach deren religiösen Ritualen finanzieren? Als ich neulich mit einer Kundin darüber sprach, sagte sie, ich könne doch den Arbeitsablauf verändern … Die Frau arbeitet im öffentlichen Dienst und wird auch von meinen Steuern bezahlt.
Erst nach einigen Jahren hier in Berlin habe ich verstanden, warum es in den türkischen Distrikten getrennte Damen- und Herrenfriseure gibt. Nicht nur wegen der Qualifikation, sondern auch aus dem Grund der Geschlechtertrennung.“
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?
Zitiert aus: Gebetspausen am Arbeitsplatz – Erwartungen geflüchteter Muslime. Basiswissen für Arbeitgeber. Erschienen bei Amazon.de
Tja, so sieht die “Diskriminierung“ der Meryem Öztürk gegenüber Sandra Bauer in der Praxis aus.
Sandra Bauer jedoch wird im Jahr etwa 20 Arbeitstage mehr arbeiten, es ist nicht zu erwarten, dass sie morgen die Vollverschleierung am Arbeitsplatz gerichtlich durchsetzen will. Wird da nicht die Sandra Bauer diskriminiert, bei gleichem Gehalt für einen Monat mehr Arbeit im Jahr?
Michael Wolski hat das Buch Gebetspausen am Arbeitsplatz geschrieben.
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