Der Drache hat drei Köpfe

Konrad Adam hat nur eine Forderung an den ÖRR. Sie ist harmlos: Erfüllung des Staatsvertrags, der die Sender verpflichtet, unparteiisch zu informieren. Wer darauf beharrt, muss mit Kontopfändung rechnen.

picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress

Die Resonanz auf den hier erschienenen Bericht über meinen Kampf gegen einen dreiköpfigen Drachen, gegen ARD und ZDF und DLF -„Wer glaubt denn noch der Tagesschau?“- war lebhaft und erfreulich positiv. Deswegen ein paar Worte über den weiteren Gang der Dinge.

Nachdem mich die Bank zum Wochenende von einer Kontopfändung, beantragt vom Hessischen Rundfunk, durchgesetzt von der hiesigen, SPD-geführten Stadtverwaltung, unterrichtet hatte, habe ich am Montagmorgen den strittigen Betrag überwiesen und die Pfändung rückgängig gemacht.

Ein begrenzter, aber lohnender Aufwand an Zeit und Geld, denn was wäre befriedigender als das Bewusstsein, dem Drachen endlich einmal ins Maul gegriffen zu haben?

Wäre ich Schutzsuchender, der noch nie im Leben etwas zum Wohlstand dieses Landes beigetragen hat, vermutlich auch niemals beitragen wird, wäre ich fein raus. Dann bekäme ich eine Bezahlkarte in die Hand gedrückt und könnte auf fremde Kosten einkaufen. Unglücklicherweise habe ich mein Leben lang Steuern und Abgaben in einer Höhe bezahlt, die keiner mehr überblickt, ich selbst natürlich auch nicht. Dafür erhalte ich eine Rente, die ein Zehntel dessen beträgt, was Patricia Schlesinger, die geschasste RBB-Intendantin, verlangt.

Was ich dagegen verlange, ist harmlos: Erfüllung des Staatsvertrages, der die Sender dazu verpflichtet, objektiv und unparteiisch, vielfältig und ausgewogen über das Weltgeschehen zu informieren. Das Bundesverfassungsgericht hat daraus einen individuellen Vorteil abgeleitet, von dem ich allerdings nichts bemerke. Was ist bemerke, ist das Gegenteil, ein kollektiver Nachteil. Die drei Sender informieren einseitig, unausgewogenen und unzuverlässig. Sie verzerren das öffentliche Gespräch und untergraben damit die Fundamente der Demokratie.

Wie gesagt, ein kollektiver Nachteil. Und dabei mache ich nicht mit.

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Kommentare ( 39 )

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Kassandra
4 Monate her

Vielleicht noch ein weiterer Tipp – nicht nur für Rentenbezieher:
Die Pfändungsfreigrenze, also der Betrag, der einem unangreifbar bleiben muss, liegt 2024 für einen Einpersonenhaushalt bei Euro 1.491,75.
Hier wird gelistet, wie sich eine Pfändung letztendlich auswirkt. Denn auch bei höheren Einnahmen können, je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatlich nur sehr geringe Beträge gefordert werden: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=12

murphy
4 Monate her

Konrad Adam möchte die Massenmedien objektiv berichtend. Das ist lobenswert. Aber es funktioniert nicht. Man kann nach den Gründen suchen. Das bringt Erkenntnisse wie Politik leider funktioniert, – aber keine Lösung zu einer objektiven Berichterstattung. Ein objektives Bild erhält man nur wenn man auf die Massenmedien vollständig verzichtet und sich bei Tichy oder ähnlich kritischen Medien informiert. Auch die können sich mal irren. Deshalb sollte man stets mehrere Info-Quellen nutzen. Auf meiner Webseite sind einige alternative Quellen. ( https://polpro.de/urls.php#aw ). Beseitigen kann man die tendenziöse Berichterstattung von ARD & ZDF nur indem man sie nicht mehr mit der GG-widrigen(!) Haushaltsabgabe… Mehr

Last edited 4 Monate her by murphy
Kassandra
4 Monate her
Antworten an  murphy

Liest man, was Alexander Wendt zu correctiv ausgeleuchtet hat oder nimmt man die Coronapolitik, wird klar, dass es mit einem Rundfunk, wie er im Staatsvertrag gefordert ist, niemals gelingen könnte, die Massen derart an der Nase zu führen und zum eigenen Schaden über den Tisch zu ziehen. So können die „studentischen“ Unruhen in Bangladesh durchaus vom Islam ausgehen – nur wird man in Anbetracht dessen, was da in GB gerade vor sich geht, gerade das nicht berichten wollen. Danisch zeigt unschöne Bilder, die die archaische Vorgehensweise der Ideologie outen, so sie mit der Realität übereinstimmen: https://www.danisch.de/blog/2024/08/06/was-ist-los-in-bangladesh/#more-64901 Das wird nicht schön… Mehr

Stephan Lindemann
4 Monate her

Wenn Sie das wirklich durchziehen wollen, dann geht da noch mehr. Sie können ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Darauf hat ein Gerichtsvollzieher keinen Zugriff. Sie können den Bescheid (das können Sie immer noch) im Rahmen der fachlichen Aufsicht vom Bürgermeisteramt überprüfen lassen. Oft steht beispielsweise als Gläubiger der sogenannte „Beitragsservice“ eingetragen, der aber nach eigener Auskunft nicht rechtsfähig ist (womit er eigentlich nicht einmal einen Auslieferungsvertrag mit der Deutschen Post für seine Schreiben abschließen dürfte), und damit nicht Gläubiger sein kann Es gibt eine Lüneburger Anwaltskanzlei, die verspricht, daß man nie wieder Beiträge zahlen muß. Sie könnten das einmal ausprobieren und hier… Mehr

Ulric Viebahn
4 Monate her

Herr Konrad, das war aber lahm. Was machen Sie denn für einen Vorschlag, um den Drachen zur genauen Umsetzung des Staatsvertrages zu zwingen?

Christoph Schneegans
4 Monate her

Herr Adam, Sie sind nun wirklich nicht der erste, bei dem Rundfunkbeiträge gepfändet werden. Folgende wesentliche Fragen bleiben nach der Lektüre Ihres Beitrags unbeantwortet: Haben Sie einen Festsetzungsbescheid erhalten? Haben Sie dem Festsetzungsbescheid fristgerecht widersprochen? Haben Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten? Haben Sie gegen den Widerspruchsbescheid geklagt? Hat der Hessische Rundfunk vor der Kontopfändung eine Zwangsvollstreckung mittels Gerichtsvollzieher betrieben? Wie hoch ist derzeit Ihr Beitragsrückstand? Im übrigen bin ich der Ansicht, dass Ihre Forderung, der ÖRR möge unparteiisch werden, naiv ist. Das Ziel kann kann sinnigerweise nur sein, die ÖRR-Finanzierung auf ein Abo-Modell umzustellen, bei dem nur der zahlt, der das… Mehr

Michaelis
4 Monate her
Antworten an  Christoph Schneegans

Soweit ich weiß, hat das Bundesverfassungsgericht genau letzteres abgelehnt. Die ganze Diskussion um „Zahlung nur wer nutzt“ ist also überflüssig, und ich glaube, dass selbst auf EU-Ebene die deutsche Variante juristisch legitimiert wurde.

TomSchwarzenbek
4 Monate her

Was ich spannend finde und frech: Man wird nicht gefragt, ob man mitmachen und das Angebot des ÖRR nutzen möchte, sondern „man kann…empfangen“. Nach der Logik müßten im Umkehrschluß alle Kindergeld bekommen. Denn, man könnte ja……. Der Beitragsservice prüft ja nicht, ob es tatsächlich so ist, wie es sein könnte……

karl.biermann
4 Monate her

Folgenden Tipp zur Abmeldung bei den Rundfunkgebühren:
Wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist und dort keine Schulden sind, dann kann man sich beim Rundfunkkasperletheater online als Verzogen ins Ausland abmelden. Wenn die Belege haben wollen, einfach angeben daß man die nachreicht bzw. keine hat. Ab dann dauert’s ein paar Jahre bis sich irgendwann mal wieder jemand meldet ob man noch da ist. Auch das kann man ignorieren und nun sind so schon viele Jahre durch’s Land gezogen ohne daß ich den Rundfunkkasper finanzieren muß.

Last edited 4 Monate her by karl.biermann
Christoph
4 Monate her
Antworten an  karl.biermann

Ich habe es mit “ Unbekannt Verzogen “ versucht.Es hat ca 2 Jahre funktioniert.Schlußendlich habe ich zwei Tage vor der terminierten EV den Betrag überwiesen.Der ÖRF geht nunmehr direkt und ohne Umschweife bzw weiteren Aufforderungen direkt zum Gerichtsvollzieher.Es gibt wohl wenig Chancen , ich kenne keine, die Zahlung zu umgehen.

karl.biermann
4 Monate her
Antworten an  Christoph

Ich spreche von Deutschland (ARD & ZDF) und nicht von Österreich (ÖRF). Und die Selbstangabe „unbekannt verzogen“ ist einfach nur selten dämlich. Wie kann man gegenüber einer Rundfunkbehörde bei der Abmeldung angeben, daß man selbst unbekannt verzogen ist? Das glaubt doch niemand.
Bei der deutschen Rundfunkgebührenanstalt gibt es so was wie „unbekannt verzogen“ auch überhaupt nicht bei der Abmeldung.

Last edited 4 Monate her by karl.biermann
Michaelis
4 Monate her
Antworten an  karl.biermann

Versteh ich nicht. Beim Einwohnermeldeamt kann man doch überprüfen, ob jemand in DE noch einen Wohnsitz hat.

Kassandra
4 Monate her
Antworten an  Michaelis

Ja. Aber auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Weitergabe von Daten an den „Beitragsservice“?
Es ist mir unverständlich, dass das Einwohnermeldeamt dorthin auch Todesfälle meldet. Die schreiben die Erben dann direkt an und fragen nach, wie es weiter gehen soll mit dem Beitrag.

murphy
4 Monate her
Antworten an  karl.biermann

Man kann sich jederzeit „ins Ausland verzogen“ beim Einwohnermeldeamt abmelden, auch wenn der nicht rechtsfähige! Beitragsservice anderes behauptet.

dienbienphu
4 Monate her

Ich habe vor ca. 7 Jahren den ersten Schritt getan und die Einzugsermächtigung noch beim ‚Beitragsservice‘ widerrufen. Dann ging es immer hin und her mit verschiedenen Stellen, einige Dutzend Schreiben wurden ausgetauscht. Seit 2 Jahren ist nun Funkstille. Ich zahle nicht und erhalte auch keine Post. Es lohnt sich also dranzubleiben. Ich bewundere den Mut, den manche aufbringen, mit totaler Zahlungsverweigerung. Soweit wäre es bei mir nicht gegangen.

Last edited 4 Monate her by dienbienphu
TomSchwarzenbek
4 Monate her
Antworten an  dienbienphu

Also zahlen Sie noch ?

dienbienphu
4 Monate her
Antworten an  TomSchwarzenbek

Nee, letzte Zahlung ist 2 Jahre her. Ich bin halt nicht weitergegangen. Kontopfändung, Gehaltspfändung, usw. Das möchte ich vermeiden.

Last edited 4 Monate her by dienbienphu
murphy
4 Monate her
Antworten an  dienbienphu

Gegen Pfändungen des Beitragsservice kann man erfolgreich vorgehen. Dazu dieser Link https://www.beitragsblocker.de/

Werner Geiselhart
4 Monate her

Vor ein paar Tagen sah ich aus Versehen die Tagesthemen, die auf die Olympia-Berichterstattung folgten. Da wurde zu meiner Verwunderung über die Talfahrt der deutschen Wirtschaft berichtet. Aber wer jetzt gedacht hätte, dass als Grund die Energiewende, die hohen Energiepreise, bürokratische Gängeleien wie das Lieferkettengesetz oder endlose Berichtspflichten genannt würden, sah sich getäuscht. Da wurde ein ostdeutscher Unternehmer gezeigt, der sich beklagte, dass er eine gigantische PV-Anlage nicht ins Naturschutzgebiet bauen durfte, dann wäre sein Betrieb gerettet. Und zum Schluss durfte, na wer wohl, noch ihren Senf dazugeben? Natürlich Claudia Kemfert vom DIW, die das Heil selbstverständlich im vollständigen, durch… Mehr

Matthias
4 Monate her

Eins verstehe ich nicht: Herr Adam war Gründungsmitglied der AfD, trat dann aber aus. Aber er hat die gleichen Forderungen wie die AfD bzgl. ÖRR. Da sollte er doch auch ehrlich für die Wahl der Blauen werben. Denn andere werden seine Forderungen nicht durchsetzen. Ich kann hier nur nochmal für die Wahl der AfD werben. Sonst sind alle Bemühungen umsonst.