Was den EuGH zu diesem folgenschweren Urteil bewogen hat, ist nicht zu verstehen, es sei denn, er handelte im Interesse von Großkonzernen, was dem Verhalten der EU generell entspräche.
Gregor Mendel ist schon tot, aber wahrscheinlich rotiert er angesichts der aktuellen Entscheidung des EuGH gerade in seinem Grab. Bei den Versuchen, die er zur späteren Vererbungslehre durchführte, führte er eine künstliche Befruchtung durch, die so Hybriden entstehen ließ. Spätestens die Worte „künstlich“ und „Hybriden“ lassen heute jedem Artenschützer die Nackenhaare hochstehen. Hätte er damals einen Forschungsantrag gestellt, hätte er wohl unter dem medialen Aufschrei von NGO und Medien nach kurzer Zeit entnervt aufgegeben.
Was schreibt Wikipedia über die Versuche von Gregor Mendel?
„Dem (der Versuchsanlage) lag die neue Hypothese zugrunde, dass ein Organismus als ein Mosaik von Merkmalen aufzufassen sei, die sich unabhängig voneinander vererben und neu kombinieren.“
Das ist die Grundlage jeder Züchtung, die seit Gregor Mendel immer bestrebt war, Pflanzen und Tiere zu schaffen, die den Bedürfnissen des Menschen besser entsprachen als ihre Vorgänger. Manche Pflanzen oder Tiere würde es ohne Züchtung nicht geben. Triticale ist so ein Beispiel, die Bulldogge, der Zwergpinscher, Broccoli oder die Hunderten von Zierpflanzen, die heute unsere Gärten schmücken. Alles künstlich. Und im Falle der Hunde-, Katzen- oder Zierfisch-Züchtung nur zum Vergnügen des Menschen. Also sinnlos.
Kein Verbot, aber …
De facto läuft es bei CRISPR/Cas auf ein Verbot hinaus, auch wenn das Urteil es nicht so formuliert. Durch die Unterwerfung unter die gleichen Bestimmungen und Auflagen wie gentechnische Veränderungen über Artgrenzen hinweg (Bt-Mais u.a.) und in Erinnerung rufend, was mit Versuchsfeldern hierbei geschehen ist, ist die Forschung, Anwendung und Prüfung durch die neue – übrigens in Europa mit entwickelte Methode und als nobelpreisverdächtig gehandelte Forschung – praktisch unmöglich gemacht. Es kommt einem Nutzungsverbot in Europa gleich, wird aber rund um die Welt schon breitest eingesetzt. Importverbote für so erzeugte Produkte werden allerdings nicht diskutiert. Konsequent ist das nicht.
Mutationszüchtung auch gleich verbieten
Der EuGH hat bei seinem Urteil zu Crispr CAS ausdrücklich die Mutationszüchtung durch Bestrahlung (!) und Chemikalien (!) ausgenommen. Dies ist in höchstem Maße inkonsequent und fahrlässig und sollte daher vom obersten europäischen Gericht jetzt dringend nachträglich überprüft werden. Wie auch bei anderen Entscheidungen sollte hier auch das von Frau Hendricks (Umweltministerin a.D.) und jetzt auch von Felix zu Löwenstein zitierte Vorsorgeprinzip gelten. „Eingriffe in das Erbgut von Lebewesen (mittels Genschere) sind Gentechnik und müssen reguliert werden“.
So sind auch die Züchtungsrichtlinien von Demeter, einem Bio-Anbau-Verband sehr konsequent: Jegliche Hybridzüchtung ist ebenso untersagt wie z.B. Polyploidisierung und andere Verfahren.
So ist in den Richtlinien des Verbandes zur Züchtung zu lesen (S. 3):
„Die Pflanze ist ein Lebewesen, das Himmel und Erde in seinem Dasein verbindet. Irdische Stoffe werden im Pflanzenwachstum durch kosmische Kräfte – modifiziert vom irdischen Umkreis – gestaltet und verwandelt. Die Pflanze richtet sich vom Erdmittelpunkt aus auf und nimmt Bezug zur Umwelt, aus der sie ihr Leben aufbaut. Sie bildet die Grundlage für das höhere Leben auf der Erde.“
Ob mein Artikel zynisch ist? Ja, das ist er, ohne jede Frage. Weil mich (und nicht nur mich) diese Entscheidung ratlos zurücklässt. Ich verstehe schlichtweg nicht, was den EuGH zu diesem folgenschweren Urteil bewogen hat. Dies umso mehr, als es einer der wenigen Fälle ist, wo das Richtergremium der Empfehlung des Generalanwaltes nicht nachgekommen ist. Es ist ein Schlag in das Gesicht jeglicher Wissenschaft. Ein Rückschritt, der nicht ohne Folgen bleiben wird. Dass ich das nicht alleine so sehe, sondern auch die „Süddeutsche“, gleich zweimal der „Spiegel“, die „FAZ“, die „Neue Zürcher“, das Max-Planck-Institut oder „Science“, tröstet mich nicht.
Diese Entscheidung spielt den Großkonzernen in die Hände. Die Gen-Schere wäre eine Möglichkeit auch für kleine und mittelständische Züchter gewesen, die sich andere und teurere Züchtungsmethoden nicht leisten und die eben nicht ihre Züchtungsarbeit mal so eben ins Ausland verlegen können. Wäre gewesen …
Gegen das Urteil des EuGH kann übrigens keine Revision eingelegt werden. Es ist endgültig.
Der Betrag von Dr. Willi Kremer-Schillings (Bauer Willi) ist zuerst hier erschienen.
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Es ist wie mit dem Ende des Lebens. Wir haben den Punkt alle Hoffnung fahren lassen zu müssen nicht zuletzt dank den Kämpfernaturen unter den Medizinern und Patienten in den letzten Jahrzehnten weit nach hinten verschieben können. Aber wir können nicht leugnen, dass es diesen Punkt noch immer gibt. Und wann dieser erreicht ist, hängt von vielen Dingen ab, auf die der einzelne zum Teil gar keinen Einfluss hat. Aber über diesen Punkt hinaus zu hoffen, ist manchmal auch der Grund zu neuem Leid. Und dieser Punkt ist nicht zwingend deckungsgleich mit den Grenzen des medizinisch Machbaren. Hier ist die… Mehr
Bin keine Betroffene, aber ehrlich gesagt, dass wir so „gut“ beim Fortpflanzungtourismus abgeschnitten haben wunder mich irgendwie nicht (ukrainische Kiwu-Werbung in jedem Kiwu-Forum funktioniert wahrscheinlich), dass unsere Gesetze hoffnungslos veraltet sind ist ein sehr alter Kummer, das stimmt. Das Leiden und der Umgang mit Kinderlosigkeit ist auch für frühere Zeiten gut belegt. Eine sehr alte Quelle ist das Alte Testament (einfach – verkürzt gesagt -als alter Text zu Themen, die die Menschen beschäftigt haben gelesen), aber es gibt auch Texte aus dem Mittelalter, die explizit Frauengebete um Kinder belegen, häufig im Rahmen von Marienliedersammlungen. Ich hatte auch schon darauf hingewiesen,… Mehr
Sogar als Betroffene bin ich sicher nicht mit meinem Kinderwunsch dafür zuständig, dass die Repromediziner forschen oder auch nicht. Ich muss damit klarkommen, und wenn ich höchstselbst an einer Stelle sage: Schluss jetzt! dann habe ich damit nicht mein Recht auf Lebensglück schuldhaft verwirkt. Dann liegt es in meiner Macht, damit umzugehen, so oder so (wir haben unseren Sohn den ukrainischen Repromedizin-Ärzten zu verdanken). Ob ich nun ein behindertes Kind gebäre oder ein gesundes oder gar keins. Und ein aktives Annehmen dessen was man nicht ändern kann, ist meiner Meinung nach da der richtige Weg.
Wenn wir manche Ethik-Argumente in der Diskussion über die Repromedizin in D verwenden wollen, dann hoffe ich mal, dass die die Ethik von manchen konservativen Bürgern nicht auch den meisten durchaus mit eigener Erkenntnisfähigkeit ausgestatteten Kiwu-Patienten um jeden Preis überstülpen. Auch um den Preis, dass sie unter dem Kampf mehr leiden als an der Behinderung: der massive Kiwu-Tourismus der ungewollt Kinderlosen aus D in die Ukraine bleibt eine Tatsache. Das soll es nämlich auch geben, dass Menschen am Hörgerät mehr leiden als an der Schwerhörigkeit. Das ist dann aber nicht mit irgendeiner Schuld verbunden und der Schwerhörige ist auch nur… Mehr
Hab mir öfter die Frage gestellt: Wenn man die Lage mit der Repromedizin in D beim Alten lässt wird das nicht heißen auch Kinderlosigkeit, Behinderung, Krankheit konsequenterweise akzeptieren?
Manche ausweichenden Antworten auf die Bemerkung ungefähr so wie „Diese Argumentation ist gefährlich. Wenn wir sie zu Ende denken, müssten wir konsequenterweise auch Krankheiten hinnehmen.“ Genau das. Das heißt Frieden mit Kinderlosigkeit zu finden und keine Kiwu-Zentren in der Ukraine zu bereichern.
Das VG Köln hat der Universität Bonn gerade übrigens verboten, zu Lehrzwecken durch Studenten der Medizin usw. Versuchsmäusen irgendwelche Wirkstoffe wie Alkohol zu injizieren. Die sollen dann zukünftig wohl nur am Menschen üben, wenn es nach dem VG geht.
Man muss das verstehen, nicht nur Gentechnik, die ganze Genetik ist des Teufels und muss bekämpft werden.
Sonst glaubt der einfältige Bürger womöglich noch, dass nicht alle Menschen in jeder Beziehung gleich sind. Von diesem Dogma gibt es nur wenige zulässige Ausnahmen, z.B. dass Ostafrikaner besser langlaufen können als Weiße. Dass jedoch der sehr unterschiedliche durchschnittliche Intelligenzquotient verschiedener (nein, nicht Rassen, pfui) Völker genetisch bedingt sein könnte, das ist eine Irrlehre, die mit allen Mitteln bekämpft werden muss.
Ich frage mich, was die Anspielung in Richtung Großkonzerne soll.
Meiner Erinnerung nach war es Roche die die PCR erfanden.
Sollte etwa Forschung NUR staatlicherseits erfolgen???
Welche Möglichkeiten der Gegenwehr stehen uns zu Verfügung? Die Wahlurnen sind weit entfernt und werden so wie es aussieht nur wilde Koalitionen hervorbringen, die außer der Sicherung des eigenen Stuhls im Parlament, keine Interessen, geschweige denn Ein- und Weitsicht haben. Die Webseiten TE, Achgut und viele andere berichten, warnen, rechnen vor und nach, ohne wirklich Wirkung zu erzielen. Experten wie Hans Werner Sinn reden sich den Mund fusselig, ohne Wirkungen. Was also bleibt? Demonstrationen, Schweigemärsche, Streik, Hungerstreik, Sitzblockaden, Anketten an öffentliche Gebäude? Wer ist dabei?
Wie wahr, dieser zynische Kommentar!!! Bar jeder Sach- und Fachkenntnis ist diese Entscheidung. Bei der Frage nach dem Motiv zu dieser Entscheidung kann ich nur vermuten, dass AUCH an dieser Stelle dem Ruf der Dümmsten nur angeblichen „Ethiker“ folgend die „grüne Bestrebung“ zur Deindustrialisierung voran getrieben werden soll. – Anders formuliert: Europa – dem „Merkelschen Muster“ folgend – zum weltweiten „Hort der Ethik“ ausgebaut werden soll. Koste es auch alles was erarbeitet wurde, jeglichen Wohlstand, inneren Frieden samt jegliche Anerkennung, jegliches Standing in der Welt. – Ich fürchte, Europa – dort zuerst D. – wird von heute „Abweichler“ genannten Ländern… Mehr