Wie die Kinderrechte unversehens in den Mittelpunkt des politischen Kampfes rücken.
Der Kampf um die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz) tritt in eine entscheidende Phase. Im Grundgesetz sollen Kinderrechte nach dem Willen der Koalition verankert werden und dafür liegt nun nach monatelanger Arbeit in einer eigens dafür eingerichteten Bund-Länder-Kommission ein Entwurf vor.
Die entscheidende Passage in dem Referentenentwurf lautet:
„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Von Familie ist nicht mehr die Rede, nur noch von Vater Staat und zwar im Kleid der „sozialen Gemeinschaft“. Auch von dem Recht der Eltern, deren Recht es „zuvörderst“ ist, das Kind zu erziehen (Art. 6), ist nichts mehr zu lesen. Mit anderen Worten: Hier werden Rechte des Staates gegen die Rechte der Eltern in Stellung gebracht. In diesem Kontext ist auch klar, wer den Anspruch des Kindes „auf rechtliches Gehör“ erfüllt: Der Staat, beziehungsweise das Jugendamt oder die jeweils regierende Partei, jedenfalls nicht die Eltern. Das ist ein Gesetzentwurf, der den Hauch der DDR atmet. Er zerlegt die Familie in ihre Einzelteile und schiebt dem Staat die entscheidende Rolle im Verhältnis zwischen Eltern, Kind und Staat zu. Es wäre eine Art Ermächtigungsgesetz für den Staat. Es wäre familienpolitisch DDR pur.
Grünen und Linken geht es nicht weit genug
Den Grünen und der Linke gehen die Formulierungen nicht weit genug. Sie hätten gern die Vorrangstellung des Staates präziser formuliert und zwar so, dass die Eltern sich nicht wehren könnten. Natürlich verweisen sie auf die Kinderrechte-Konvention der UNO, die solche Rechte fordert, so wie die UNO auch für ein Recht auf Abtreibung unter der Formulierung „Recht auf reproduktive Gesundheit“ eintritt. Der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg bemerkt angesichts des plötzlichen Engagements von Grünen und Linken: „Wenn es in den vergangenen Jahren darum ging, ganz konkret auf einzelgesetzlicher Ebene etwas für den Schutz der Kinderrechte zu tun – denken wir nur an die Vorratsdatenspeicherung, mit der sich beispielsweise Kinderpornographie im Internet bekämpfen lässt – dann haben gerade diese Parteien ihre Unterstützung verweigert.“
Kinderrechte in der Verfassung sind gefährlich
In der Sache ist für die große Mehrheit der Fachkundigen klar: Eigene Kinderrechte in der Verfassung sind nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich. Der Familienausschuss des Bundestages hat sich schon gegen den Kinderrechte-Eintrag ins Grundgesetz ausgesprochen und es gibt auch keinen namhaften Staatsrechtler, der die verfassungsändernde Einführung der Kinderrechte befürwortet. Im Gegenteil, zahlreich sind die Gutachten und Stellungnahmen, die davor warnen. Besonders eindringlich tut es der Bundesarbeitskreis christlich-demokratischer Juristen. In seinem Gutachten weist er auf die Gefahren des Gesetzes hin, das keinerlei zusätzlichen Schutz für die Kinder bringen würde, aber die Rechte des Staates stärken und die der Eltern aushöhlen würde.
Angesichts solch starker Widerstände bei den Familienverbänden und in Fachkreisen ist es verwunderlich, mit welcher Verve die Linksfront aus SPD, Grünen und Linke dieses Gesetz durchdrücken will. Es geht dabei offensichtlich nicht nur um die Aushöhlung der Elternrechte und die Lähmung und Neutralisierung des familiären Einflusses bei der Erziehung. Im Licht der neuen Lage durch die Vorsitzendenwahl bei der SPD ergibt sich ein weiter gefasstes Bild. Es hat einen programmatischen Rahmen. Der hat mit den Kindern als Wahlkampfthema zu tun.
Die SPD hat in ihrem Parteivorstand einstimmig beschlossen, ein neues Kindergeldkonzept einzuführen. Es sieht für jedes Kind je nach Einkommen der Eltern ein Kindergeld zwischen 250 und 478 Euro vor und soll das bisherige Kindergeld, den Kinderzuschlag, die Kindersätze bei der Grundsicherung und Teile des Bildungs-und Teilnahmepakets zusammenfassen. Die 250 Euro sind eine Art Sockelbetrag für ein Haushaltseinkommen von mehr als 3 040 brutto pro Monat.
Kindergeldkarte und kostenlose Ganztagsangebote
Haushalte, die darunterliegen, bekommen gestaffelt bis zu 478 Euro bei einem Brutto-Einkommen von weniger als 2 030 Euro. Momentan beträgt das Kindergeld für das erste und das zweite Kind je 204 Euro, für das dritte 210 und ab dem vierten 235 Euro. Es wird mit der Steuer verrechnet, höhere Einkommen haben einen Steuerfreibetrag von 300 Euro. Dieser Freibetrag soll entfallen. Mehr noch: Der Sockelbetrag (250 Euro) wird dem Einkommen zugerechnet und damit versteuert. Außerdem sollen von dem Kindergeld je 30 Euro auf ein Teilhabekonto in Form einer Kinderkarte fließen. Von diesem Konto können und sollen die Eltern dann gebührenpflichtige Angebote (Sportvereine, Schwimmbäder, Musikschulen, et cetera) bezahlen. Das neue Konzept sieht ferner beitragsfreie Kitas und kostenlose Ganztagsangebote für Grundschüler bis 16 Uhr und ältere Schüler bis 18 Uhr vor.
Hier handelt es sich um einen grundsätzlichen Systemwechsel. Nach diesem Konzept bleibt kaum gemeinsame Zeit für Eltern und Kinder, dagegen befinden sich die Kinder praktisch den ganzen Tag in der „Obhut“ kollektiver Einrichtungen. Der wirtschaftliche Druck auf Familien mit Kindern ist heute so groß, dass viele Familien die kostenfreien Angebote wahrnehmen werden, um dann selber mehr Geld zu verdienen. Und es wäre nur eine Frage der Zeit, bis eine rot-rot-grüne Regierung dann auch die Kita obligatorisch vorschriebe, wahrscheinlich nach dem ersten, sicher aber nach dem zweiten Geburtstag. Denn lernfähig sind Ideologen nicht, erst recht nicht, wenn es um Bindung und Liebe geht. Für sie gilt auch heute, wie Marx und Engels die Welt sahen: „Erziehung und Produktion zusammen“.
Es ist AKKs Stunde
Die Grünen und die Linke haben das Konzept offen und nahezu begeistert begrüßt. Sie wissen sehr wohl, wohin die Reise gehen soll. Wie üblich macht man sich über die Finanzierung wenig Gedanken. Zahlen sollen die Reichen und wer reich ist, bestimmen Leute wie der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert, der die von Panik ergriffene Partei vor sich herzutreiben scheint, und der stellvertretende Parteivorsitzende Ralf Stegner, vielleicht auch noch die Linke-Vorsitzende Katja Kipping und das Grünen-Duo Baerbock/Habeck.
Fest steht schon heute: Beim kommenden Wahlkampf – ob im nächsten Jahr vorgezogen oder im übernächsten regulär – wird das Thema Kinder im Mittelpunkt stehen. Es ist die Stunde von AKK. Die Chance der CDU-Vorsitzenden besteht darin, den Ideologen der rot-rot-grünen Linksfront Paroli zu bieten. Konkret: weder neuen Forderungen der SPD nachzugeben, noch die Verfassung unnötigerweise zu überfrachten und die Elternrechte auszuhöhlen. Was die Kinderrechte angeht, braucht sie eigentlich nur Nein sagen zu dem vorliegenden Entwurf – eine bequeme Position, für die es gute Argumente gibt, die allerdings auch etwas Mut erfordert. Die Eltern würden es ihr an der Wahlurne danken. Nutzt sie ihre Chance nicht, kann die Urne für sie und die Partei zur politisch letzten Stätte werden.
Dieser Beitrag von Jürgen Liminski erschien zuerst in Die Tagespost. Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur.
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Es stehen sich nicht „Rechte des Staates“ und Rechte der Eltern gegenüber. Der Staat hat gar kein Recht auf die Kinder – schon das ist eine sozialistische Prämisse: der Bürger als Untergebener, als formbares Objekt. Es geht auch gar nicht um den Staat, sondern um die Herrschaft der Politik(er); der Staat ist nur das Mittel, diese Herrschaft auszuüben. Haben Politiker Rechte an unseren Kindern?
Bei dem Kindergeld freut sich das Präkariat aus aller Welt.
Unglaublich naiv, die Hoffnungen ausgerechnet auf die CDU unter AKK zu setzen. Aber wer immer noch nicht begriffen hat, daß die CDU längst eine linke Staatspartei geworden ist, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.
Eigentlich dachte ich bisher, Kinder wären Menschen und/oder auch Menschinnen und es gäb schon die sogenannten Menschenrechte, die doch überall so geschützt werden oder werden sollten, weshalb es keine speziellen „Kinderrechte“ geben bräuchte, weil Menschenrechte dann ja auch für Kinder und Kinderinnen gelten müssten…
In dem Kinderkram kann man sich richtig verlaufen… 😉
Manchmal frage ich mich, wann Deutsche im Ausland erstmals Asyl beantragen … und als Asylsuchende anerkannt werden!?
Die Sprache ist aber gender-bendenklich.
Also es geht um Kinder und Kinderinnen, die seine und ihre Entwicklung und Entwicklungeninnen und so weiter (und weiterinnen)….
So wird das was. Genau auf der Linie der lustigen Dicken von den Gruenen. Vielleicht sollte man aussdruecklich noch Klimakinder(innen) erwaehnen – dann waere es perfekt.
Es offenbart sich am „Beispiel“ Kinderrechte ganz schlicht,
wessen „Geist“ Grün und Links ist.
Wohin die Reise gehen soll. Im Namen angeblicher Kinderrechte, von „Klima“ …
Eindeutig Richtung BEVORMUNDUGSSTAAT.
In Richtung DDR.
Frisch in meine Hände gefallen -Stadt möchte ich verschweigen:
„Artikel 24: Schutz meiner Gesundheit – Ich habe das Recht gut versorgt zu werden. Dazu gehören gesundes Essen, saubere Luft, gutes Trinkwasser und eine gute Ärztin oder ein guter Arzt. Die Umwelt muss geschützt werden, damit sie mich nicht krank macht. Ich habe das Recht, gesund groß zu werden. Dazu müssen meine Eltern wissen, was gut und schlecht für mich ist. Und wissen, wie wir die Umeelt schützen können.“ Dazu möchte ich lieber nicht meinen Senf geben außer: Würde ein Kleinkind so sprechen???
Wenn es unter R2G groß geworden ist, vielleicht …
Jeden Tag kommt mindestens ein guter Grund hinzu, dieses Land baldmöglichst zu verlassen.
Eigentlich geht es nicht um Kinderrechte, sondern um Jugendamtrechte.
„Wir wollen die Hoheit über die Kinderbetten haben „. so formulierte es Herr Scholz, und mir wurde ganz übel.
Ich dachte an Sparta (und Athen) und an das Ermächtigungsgesetz.
Hoffentlich gibt es genügend Widerspruch.