Für Briefwahlstimmen beginnt die Auswertung öffentlich nicht ab 18.00 Uhr, sondern gegen 15.00 Uhr mit dem Öffnen der roten Briefwahlumschläge. Abgewiesene Wahlbriefe gehen unerkennbar in die Zahl der Nichtwähler. Diese Zahlen tauchen später in keiner Veröffentlichung der Wahlergebnisse auf.

Liebe Echo-Redaktion, dies ist kein Leserbrief, sondern ein Schreiben eines Abonnenten des Darmstädter Echo nur der Papierversion. Ihren Beitrag „Bundestagswahl 2025: „Unser digitales Angebot“ habe ich gerade gelesen. Sie schreiben da unter Anderem: „Ab Sonntagfrüh sind unsere Reporter aller Lokalredaktionen im Einsatz, beobachten den Urnengang und sammeln erste Eindrücke“.
Dazu eine konkrete Anregung: Ihre Lokalreporter sollten nicht nur – wie geschildert – das Wählen beobachten, sondern auch das Zählen bzw. das Auswerten der Stimmzettel. Für die Briefwahlstimmen beginnt die Auswertung öffentlich nicht erst ab 18.00 Uhr, sondern gegen 15.00 Uhr mit dem Öffnen der roten Briefwahlumschläge und Überprüfung des ordnungsgemäßen Inhalts. Dafür gibt es strenge Regeln nach der Bundeswahlordnung. Da haben Ihre Reporter z.B. für weit über 20 Briefwahlstimmbezirke des Wahlkreises Darmstadt die Chance vor schon 18.00 Uhr die Zahl der angelieferten Wahlbriefe und die Zahl der dann zugelassenen noch verschlossenen blauen Stimmzettelumschläge (=Wahlstimmen) in zu Erfahrung bringen. Die Differenz sind keine formal ungültigen Stimmen, sondern zurückgewiesene Wahlbriefe, die unerkennbar in die Zahl der Nichtwähler untergehen. Diese Zahlen tauchen später in keiner Veröffentlichung der Wahlergebnisse auf.
Als zweites empfehle ich Ihnen, die ebenfalls öffentliche Sitzungen der Wahlausschüsse aller Wahlkreise in Ihrem Verbreitungsgebiet zu besuchen. Nur da werden die endgültigen amtlichen Ergebnisse in den Wahlkreisen nach Bundeswahlordnung ein paar Tage nach Beendigung der Wahl beraten und beschlossen. Die Wahlausschüsse sind die einzige mögliche externe Kontrollinstanz der Ergebnisermittlung für das endgültige amtliche Wahlergebnis. Das alles schreibe ich Ihnen ausdrücklich nicht vertraulich.
Bei einem möglicherweise knappen Ausgang des Erststimmenergebnisses im Wahlkreis Darmstadt kann es durch Zweifel an dem vorläufigen Ergebnis zu einer Neuauszählung der Wahlstimmen kommen. Dazu gehört dann auch die Überprüfung der zurückgewiesenen Wahlbriefe kommen, die nur auf dem Papier der Wahlniederschriften und als Anlage dazu vorhanden sind, nicht aber elektronisch nicht erfasst und summiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Am 23. Februar ist die Urnenwahl zum Bundestag. Liegen Sie mit Ihrer Prognose besser als die Demoskopen? Machen Sie mit bei der TE-Wahlwette!
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Woher wissen wir, ob die Wahlzettel nicht längst sortiert wurden? Ursprünglich war die Briefwahl für seltene Ausnahmefälle gedacht, wenn Bürger z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Urnenwahl teilnehmen können. Als seltene Ausnahme wurde die Briefwahl vom Verfassungsgericht erlaubt, weil die wenigen Simmen das Gesamtergebnis nicht verfälschen können und eine Fälschung deshalb extrem unwahrscheinlich war weil einfach nicht lohnend. Seitdem hat die Politik alles getan, um die Briefwahl zum Normalfall zu machen. 60% der Stimmen sollen per Briefwahl abgegeben worden sein – verfassungsrechtlich hochproblematisch! Mir fällt kein redlicher Grund ein, aus dem die Regierung das getan haben könnte. Aber Gründe… Mehr
Das größte Problem ist, dass man die Wahl nicht nachprüfen kann. Dem Betrug wurde vorsätzlich Tür und Tor geöffnet. Deshalb wäre eine Abstimmung online mit entsprechendem Zertifikat zur Identifizierung nicht nur einfacher, extrem billiger, seriösen und von überall auf der Welt durchführbar, viel sicherer als das jetzige sehr aufgeblasene, zum Betrügen einladende System. Und genau das ist wohl das größte Problem beider sinnvollen Umsetzung.
Betrug ist Immer möglich und nur abhängig von der kriminellen Energie und der Gelegenheit.
Die Phalanx des Schreckens hat eine enorme Energie, geht es doch um die Wahrheit seit 2015 und das eigene Überleben der Altparteien. Mit der Wahrheit, wäre es mi denen endgültig aus.
Ja eh, aber dieses sichere elektronische System gibt es nicht. Das sicherste System ist und bleibt die Wahl durch die Person im Wahllokal am Wahltag.
Hinsichtlich der Betrugsmöglichkeiten wäre eine Online-Wahl noch viel schlechter, denn dann könnte man quasi per Mausklick das „passende“ Ergebnis kreieren.
Nö, nö, die persönliche Wahl im Wahllokal ist definitiv das sicherste Wahlsystem und hinsichtlich der Briefwahl wäre es dringend notwendig, dass diese wieder deutlich restriktiver gehandhabt wird. Zudem würde ich dafür auch eine Gebühr verlangen, mit Ausnahme von Pflegeheimbewohnern bzw. entsprechender Pflegestufe versteht sich.
Der Manipulation stehen in jedem Fall Tür und Tor offen, wenn man manipulieren will. Die Überprüfbarkeit wäre aber wesentlich besser, als mit dieser Zettelwirtschaft.