Anti-israelische Aussagen in der Tagesschau abrupt gestoppt

Den Aussetzer ihrer Kollegin löschten die ARD-Redakteure in der Mediathek, ihre Bezeichnung der Regierung Israels als „rechtsradikal“ jedoch nicht. Die diffamierende Kernaussage sollte also stehenbleiben. Im ÖRR wird kaum versucht, den Hintergrund der Entscheidung des Obersten Gerichts vorurteilsfrei aufzuarbeiten.

Screenprint: ARD Mediathek / Tagesschau

Wer an Neujahr zum Zweck der üblichen Desinformation über die üblichen Gewaltexzesse der Berliner Silvesternacht bei den Hauptnachrichten der Tagesschau vorbeischaute, durfte Zeuge eines spektakulären Vorfalls werden.

Die völlig indisponierte Israel-Korrespondentin Hanna Resch unternahm dort den Versuch, eine Entscheidung des Obersten Gerichts Israels einzuordnen. Gleich im ersten Satz konnte die Botschaft herausgehört werden, dass die Regierung Netanjahu „rechtsradikal“ sei und durch die Entscheidung des Obersten Gerichts einen herben Rückschlag erlitten habe.

Israels national-konservativ-religiöse Regierung ist aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland „rechtsradikal“. Diese diffamierende Fremdbezeichnung rotgrüner Büchsenspanner dürfte zumindest beim durchschnittlichen Tagesschau-Konsumenten angesichts jahrelanger öffentlich-rechtlicher Gehirnwäsche noch immer die Assoziation von Neonazis mit Glatzköpfen und Springerstiefeln auslösen. Bei dem Hintergrund der Korrespondentin Resch sollte es allerdings nicht weiter verwundern, dass dem Zuschauer hier offenbar eine persönliche vorgefertigte Meinung präsentiert wird.

Und der zumindest geheime Wunsch, dass die Wahl einer solchen Regierung wie weiland in Thüringen „rückgängig gemacht“ werden müsse, ist auch im Brandmauer-Deutschland der Nach-Merkel-Zeit die logische Konsequenz. Und dass eine mithin illegitime Regierung niemals einen Krieg gewinnen darf, versteht sich ohnehin von selbst.

Im Tagesschau-Beitrag in der ARD-Mediathek (ab 4:53 min) hat man die quälenden 26 (!) Sekunden des totalen Blackouts herausgeschnitten. Anstatt gänzlich auf diesen journalistisch unsäglichen Beitrag zu verzichten, hat man aber die entscheidenden Passagen erhalten, welche die diffamierende Delegitimierung der Regierung Israels betreffen. Damit zeigen die ARD-Redakteure in plakativer Weise, dass sie die diffamierende Kernaussage ihrer indisponierten Kollegin teilen und daher unbedingt erhalten wollten.

Delegitimierung Israels als Konstante im ÖRR

„Deutschland und Israel: Solidarität mit Rechtsradikalen?“ titelte im April 2023 auch das ARD-Politikmagazin Panorama. Immer wieder zeigte sich an der Berichterstattung von ARD, ZDF und den anderen öffentlich-rechtlichen Formaten eine ausgeprägte Israel-feindliche und antisemitische Verzerrung der Berichterstattung. Der neuerliche journalistische Fehltritt der ARD ist also keineswegs ein einmaliges Ereignis. Die Delegitimierung der israelischen Regierung und damit der direkte Angriff auf die demokratische Willensbildung im Staat des jüdischen Volkes hat sich zu einer regelrechten Konstante im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entwickelt. Vielleicht ist dies ja auch das neue Normal in einem Land, in dem der rotgrüne Mainstream die Tatsache bejubelt, dass eine zunehmend abgewirtschaftete Ideologie das Land gegen den entschiedenen Widerstand der übergroßen Mehrheit mit Hilfe der Staatsmacht dem Abgrund entgegentreibt.

In den Staatsfunksendern wird daher auch kaum versucht, den Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichts vorurteilsfrei aufzuarbeiten. Unerwähnt bleibt oft, dass die Entscheidung des Gerichts in vielfacher Hinsicht höchst umstritten ist. Nicht nur, dass eine historische Entscheidung mit der denkbar knappsten Mehrheit von 8:7 getroffen wurde: Auch der gewählte Zeitpunkt auf dem Höhepunkt eines Krieges ist alles andere als glücklich, da ausgerechnet vom Obersten Gericht alte innenpolitische Wunden aufgerissen wurden, die das Land für die Dauer des Krieges ausblenden wollte.

Da es nach israelischem Recht auch unter Verfassungsrechtlern äußerst umstritten ist, ob das Oberste Gericht überhaupt berechtigt war, über eine von der Knesset mit demokratischer Mehrheit beschlossene Justizreform zu befinden, wäre nunmehr eine Verfassungskrise unausweichlich, wenn die Regierung die aus ihrer Sicht illegale Entscheidung des Obersten Gerichts nicht anerkennt. Daher sprechen sich inzwischen alle politischen Lager für eine Justizreform aus, über die nach der Beendigung des Krieges ein Konsens angestrebt werden soll.

Oberstes Gericht will Linkskurs zementieren

In den Blick gerät gerade aufgrund der jüngsten Entscheidung auch die Praxis der Berufung israelischer Richter. In Israel sind nämlich die Richter des Obersten Gerichts nicht nur an der Auswahl der Richter für nachgeordnete Gerichte beteiligt, sondern auch an der Nachbesetzung des Obersten Gerichts selbst. Das Gericht wirkt somit entscheidend an seiner eigenen Nachbesetzung mit und koppelt sich damit von den Prozessen demokratischer Willensbildung ab. Gewaltenteilung in rechtsstaatlichen Demokratien sieht üblicherweise anders aus.

Während also in Deutschland die Verfassungsrichter von den Parteien (unter gezieltem Ausschluss der AfD) ausgekungelt werden und in den USA der jeweilige Präsident den Prozess der Nachbesetzung dominiert, wird in Israel die Nachbesetzung von den jeweiligen politischen Mehrheitsverhältnissen kaum beeinflusst. Im Richterwahlausschuss hat nämlich das Oberste Gericht zusammen mit der Anwaltskammer eine Mehrheit von fünf Stimmen gegenüber den vier demokratisch legitimierten Stimmen von Knesset und Regierung.

Mit anderen Worten: Das Gericht kann die Nachbesetzungen weitgehend in eigener Regie bestimmen. Und da sich über viele Jahre der Linksregierungen eine stabile Mehrheit linker Richter etabliert hatte, ist es der Linken gelungen, das Oberste Gericht allmählich zu einem linken Wächterrat zu transformieren, der Nachbesetzungen aus anderen politischen Richtungen selbst in Zeiten konservativer Regierungen verhindert.

Ein linkes Richter-Oligopol will sich also das „Recht“, nur linke Richter nachrücken zu lassen, nicht nehmen lassen. Dieses anmaßende Ansinnen ist eine Provokation für jeden demokratischen Rechtsstaat. Doch linke Politiker und Medien verdrehen den Versuch der Netanjahu-Regierung, diesen unhaltbaren antidemokratischen Zustand durch eine Justizreform zu beseitigen, mit den Techniken perfider Desinformation ihrerseits zu einem „rechten Anschlag auf die Demokratie“.

Demokratie soll demnach auch in Israel heißen, dass Linke das Sagen haben. Und jeder Kampf gegen linke Hegemonie ist nach dieser Vorstellung ein Anschlag auf die Demokratie. In den einschlägigen Lexika wird solches Denken „totalitär“ genannt. Und es bleibt auch dann totalitär, wenn Zehntausende von Linken dafür auf die Straße gehen.

In jedem Fall verbietet es sich aber für den deutschen ÖRR, dem Staat des jüdischen Volkes auf dem Höhepunkt eines neuerlichen Überlebenskampfes in den Rücken zu fallen, indem man den Versuch unternimmt, seine Regierung mit plumpem Gefasel zu delegitimieren. Für eine solche Feststellung bedarf es noch nicht einmal der Besinnung auf die deutsche Geschichte.

Blackouts in Live-Situationen dürfen natürlich vorkommen. Sie können dem ÖRR gerade angesichts seiner sonst steifen Stereotypen sogar eine sympathische Note verleihen. Aber der komplette Absturz der linken Israel-Korrespondentin unmittelbar nach der diffamierenden Entgleisung ist außergewöhnlich. Selten hat man eine derart desaströse Blockade live mitverfolgen können.

— Carl-Victor Wachs (@WachsVictor) January 1, 2024

Hanna Resch erklärte gegenüber dem Stern, sie habe einen Aussetzer gehabt: „Lange Drehs, intensive Recherchen, vieles könnte meinen Aussetzer erklären – aber am Ende habe ich einfach den Faden verloren.“ Und weiter erläutert sie: „Da ist man dann nur noch dankbar, wenn die Kollegen im Studio und das Team einen auffangen und unterstützen. Auch für den positiven Zuspruch von vielen Seiten bin ich sehr dankbar und erleichtert, dass man vor der Kamera auch Mensch sein darf.“

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