Am Anfang war das Unrecht

Die Kluft zwischen Staatsvolk und Staatsgewalt wächst, die Staatsgewalt kann sich auf immer weniger Legitimation berufen.

Der Kettenbrief des in Syrien geschriebenen Unrechts setzt sich fort und zieht seine konzentrischen Kreise in Europa. Die damit verbundenen starken Zäsuren legen entscheidende Instabilitäten frei, die unter dem Schlagwort „Syrifizierung“ im Folgenden grob angezeichnet werden sollen.

Am Anfang war das Unrecht …

Flucht und Vertreibung sind die Folge von Gewalt – meist unrechtmäßiger. So auch im syrischen Bürgerkrieg, der als Bürgerkrieg begann und in einer Eskalation legaler wie illegaler Gewalten verschiedenster Akteure resultierte. Und darüber hinaus „interessierte Dritte“ auf den Plan lockte. Die grenzüberschreitende Anwendung militärischer Gewalt ist aber für Staaten grundsätzlich völkerrechtlich untersagt (Art. 2 Nr. 4 UN-Charta) und bedarf einer Rechtfertigung. Die USA berufen sich auf  Art. 51 UN-Charta und das darin verankerte Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung: In diesem Fall zugunsten des Irak, da sich Syrien im Kampf mit dem IS als „unwilling or unable“ erwiesen hätte. Ob Syrien aber dem amerikanische Kampf in Syrien/Irak implizit zugestimmt hat, ist völkerrechtlich umstritten – im Gegensatz zum mit voller Zustimmung Assads operierenden Russland. Die auch rechtlich unklare Lage fügt sich in die Praxis einiger Akteure ein, die ihr militärisches Vorgehen mit wenig plausiblen völkerrechtlichen Argumenten begründen, dafür aber moralisch aufladen.

Legitimität gegen Legalität in Anschlag zu bringen ist nicht nur Kennzeichen aller Parteien im Syrien-Konflikt, sondern auch jener der völkerrechtlichen „Humanitären Intervention“.

Die zwischenstaatliche „Humanitäre Intervention“ wird innerstaatliches Instrument

Unter einer humanitären Intervention versteht man einen (meist militärischen) Eingriff eines oder mehrerer Staaten zum Schutze von Bevölkerungsteilen eines anderen Staates vor Menschenrechtsverletzungen oder Völkermord. Dies allerdings setzt voraus – nur eine Mindermeinung verlangt es nicht -, dass ein Mandat des UN-Sicherheitsrates, des „Parlaments“ der Ständigen Mitglieder, vorliegt. Die nötige Autorisierung hat seine Begründung, denn ansonsten würden gegenseitige Interventionen unter windigem Vorwand das allgemeine Gewaltverbot der Vereinten Nationen unterlaufen.

Befürworter der humanitären Intervention ohne UN-Mandat sehen eine solche als zulässig an, wenn alle friedlichen Mittel zum Schutze der potentiellen Opfer von Menschenrechts-Verletzungen und Völkermord erfolglos geblieben sind, das UN-System nicht helfen konnte und der Einsatz bewaffneter Gewalt im Verhältnis zum Ziel der Rettungsaktionen steht. Hier stellt sich die Moral über das Gesetz und rechtfertigt damit das Aussetzen dieses Gesetzes.

Noch im April gab die Bundesregierung angesichts der bereits aufgenommenen 100.000 syrischen Kriegsflüchtlinge an, dass durch immense deutsche Sonderprogramme vor Ort geholfen werden solle, denn es drohe der gesellschaftliche Frieden in Deutschland zu bröckeln. Die dann im Sommer von den Syrischen Konfliktparteien mit Vorsatz in „Umlauf“ gebrachten Flüchtlingsströme mit zum Teil „wilder Migration“, erzwungenen Grenzübertritten, angezündeten Zelten, ließen den Bruch deutscher wie EU-Normen durch die Bundesregierung übernehmen, in die sich die nun geforderten „Transitzonen“ nahtlos einfügen. Innerbehördlich wurde dies wie folgt kommuniziert: „Eine solche pauschal erlaubte Einreise ist im Gesetz zwar nicht nicht vorgesehen […] Gleichwohl ist die Billigung durch die Bundesregierung eine Erlaubnis sui generis“.

Der Verzicht auf Hoheitsrechte in Verbindung mit einem der Exekutive auferlegten Unterlassen beim vielfachen illegalen Grenzübertritt ähnelt im Ergebnis einer „Humanitären Intra-vention“ gegen die Institutionen (Kultur, Wohlfahrts-/Sozialstaat, body politic) des eigenen Staatsvolkes. Das Unrecht, das den syrischen Kriegsflüchlingen angetan wurde, wird gewissermaßen importiert und damit gegen das eigene Volk gewendet. Gerechtfertigt wird dies mit dem „freundlichen Gesicht“ in Notsituationen – ohne welches Deutschland nicht mehr das Land seiner Bundeskanzlerin sei. Allerdings besteht nun die Gefahr, dass es nicht mehr das Land seiner Staatsbürger ist.

Und auch nicht das der Flüchtlinge. Denn das Phänomen der vom BAMF vermuteten 290.000 Illegalen, die irgendwie durch Deutschland ziehen, aber nirgends registriert sind, wird sich wechselseitig mit der angesichts einer Infrastruktur am Limit verbundenen – und mit Recht! – geäußerten Klage der 1,5 Millionen prognostizierten Flüchtlinge verstärken: „Warum erzählt man uns, Flüchtlinge seien willkommen – und jetzt sind wir es gar nicht?“ In dieser „Humanitären Intervention“ wird man nur kleinen Teilen der sich bereits hier befindlichen Flüchtlinge gerecht werden können. Immerhin ein Teilerfolg? Trotz der Kenntnis dessen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, die zum Beispiel von Ex-BND-Chef Hanning geforderte Erklärung abzugeben, wonach die Aufnahmekapazitäten erschöpft seien.

Deutsche Infrastruktur-Probleme sind ja nicht erst sei dem Problem-BER bekannt. Weswegen man dazu übergegangen ist, Flüchtlinge in stabilen und denkmalgeschützten Bauten der Vergangenheit unterzubringen, beispielsweise im Hangar des Flughafen Tempelhof, im Schloss Salzau und vielen, vielen mehr. Schlosshotel Rheinsberg, Burg Hohnstein unweit Dresden und die Ordensburg Vogelsang in der Eifel stehen für die jüngsten Planungen. Symbolische Orte deutscher Identität, die nun gleichsam ebenso symbolisch für die Abwicklung ihrer selbst stehen oder zumindest für eine Zäsur, die Bundespräsident und Bundesregierung mit den Folgen eines Krieges vergleichen.

„Syrifizierung“ – etwa schon vor der Flüchtlingskrise?

Apropos Krieg: Die Feststellung eines bei Krieg eintretenden Verteidigungsfalles obliegt in der Regel dem Bundestag. Ist der zu den kriegsähnlichen Folgen der Flüchtlingskrise schon befragt worden und hat so etwas wie ein „Mandat“ erteilt – ähnlich dem Sicherheitsrat bei der Humanitären Intervention? Oder ist das etwa gar nicht nötig, da die ganze Opposition in dieser Frage quasi auf der Regierungsbank sitzt? Das wäre ja eine gaaaaanz große Große Koalition, die ja ohnehin in der Fachliteratur mit der Gefahr von Demokratie- und Öffentlichkeitsdefiziten verbunden wird. Das wäre, etwas überspitzt, ja fast wie…

Das neopatrimoniale System Syriens zeichnet sich dadurch aus, dass 1. das Machtzentrum eine enge und autarke Herrschaftselite bildet – dazu unter 2. wachsende Bürokratie – in Deutschland auch als das neue „Flüchtlings-Jobwunder“ bekannt; 3. Horizontaler statt vertikaler Wettbewerb – zeitweilige Opposition in der Flüchtlingskrise ist nur die an der Regierung beteiligte CSU; der honorige Wolfgang Schäuble ist beispielsweise seit 43 Jahren MdB; 4. Persönliche Vorstellungen oder Beziehungen statt staatlich festgelegter Ansprüche des Bürgers – aktuell das unter dem „freundlichen Gesicht“ bekannte „Der Superstar sucht (sein)“- Deutschland; 5. Erwerb knapper Ressourcen nicht aufgrund von Leistung sondern aufgrund der Nähe zum Machtzentrum – die Ich-bin-dann-schon-mal-da-Selfies mit der Kanzlerin.

Dazu kommt die unter Punkt 1 zu subsumierende Entkoppelung von Staatsgewalt und Staatsvolk. Denn einerseits nimmt aus verschiedenen Gründen die Entpolitisierung des Staatsvolkes zu und damit die Wahlbeteiligung – wie zuletzt in NRW – dramatisch ab. Gleichzeitig wächst die Masse der Nicht-Staatsbürger, die zwar teilweise im Rahmen des „Denizenship“ den „Citizen“ nicht nur sozialrechtlich gleichgestellt werden, denen aber politische Mitwirkung versagt wird. Beide Phänomene zusammen führen dazu, dass sich die Staatsgewalt auf immer weniger Legitimation berufen kann. Netto haben 2013 weniger als ein Drittel der Bevölkerung die große und gefährliche parlamentarische Mehrheit der Großen Koalition ermächtigt. Umso mehr sollte die politische Landschaft auf Vertrauen, Legalität und Legitimität – auch gegenüber den europäischen Partnern – Wert legen.

Sind die Flüchtlingslager angesichts dessen nicht nur ein weiterer Punkt in den systemisch und örtlich (Parallelgesellschaften) bestehenden „lokalen Exklusionen“? Keine Integration, dafür eigene (religiöse) Gesetze, Gang-Strukturen mit Gewalt gegen Frauen und Abweichende, Bronx, Banlieue, Duisburg-Marxloh? Wir befinden uns zudem in Zeiten der globalen Ökonomie- wie auch EU-Schulden-Krise, jeder vierte Europäer war schon 2014 von Armut betroffen; wir haben zunehmende Jugendarbeitslosigkeit und in den nächsten 5-10 Jahren wird die Digitalisierung 5 Millionen Jobs allein in Deutschland(!) gefährden.

Die gegenwärtige Gesellschaft und ihr „Wohlleben“ ist keineswegs in Beton gegossen, die sozialen Verwerfungen sind greifbar. Dann wäre die einsetzende Gegenbewegung wohl die zunehmende Form der „Gated Community“: Wohnkomplexe, die durch private Sicherheitsdienste schwer geschützt und mit verschiedensten Arten von technischen Zugangsbeschränkungen versehen sind. Nicht öffentlich, und damit ebenso exkludiert – also überall Lager. Steht „das Lager“ damit symbolisch nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Flüchtlingskrise und die Zukunft Deutschlands – weswegen niemand davon sprechen darf?

Importiert Deutschland die glokalen Bürgerkriege unter der den Weltstaat vorwegnehmenden Gleichschaltung und Ver-Flücht-igung – es gibt auch die Innere Emigration – seiner Staatsbürger, wie es schon ein christlicher Politiker forderte? Die Deutschen sind in der Flüchtlingskrise tief gespalten und rechts- wie linksextreme Gewalt nehmen zu.

Ist das alles zusammengenommen nicht schon „Syrifizierung“? Der frisch gebackene Frank-Schirrmacher-Preisträger Hans Magnus Enzensberger formulierte bereits 1993 in den „Aussichten auf den Bürgerkrieg“ zum Ende des Kapitel 11: „Überall brennt es vor der eigenen Haustür“. Es gibt keine Haustür mehr.

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