Wie die FDP Freiheitsrechte der „Queerpolitik“ opfert

Die Absurdität des neuen Selbstbestimmungsgesetzes kennt keine Grenzen: eine Frau kann noch während der Schwangerschaft das Geschlecht wechseln und als "Mann" ein Kind gebären. Einen solchen Menschen als "Frau" zu bezeichnen, hat in Zukunft rechtliche Konsequenzen - dank FDP. Von Stefan Fuchs

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Am Mittwoch beriet der Bundestag darüber, wie „Männer“ Kinder gebären können. Denn das ist tatsächlich eine Konsequenz des von der Ampel-Regierung eingebrachten Gesetzes zur „Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“. Es sieht vor, dass „jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht“, vom Standesamt verlangen kann, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Dafür muss sie lediglich selbst erklären, dass der neu gewählte Eintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“ (§2). Gutachten sind dafür nicht mehr erforderlich, weder von Medizinern noch von anderen Sachverständigen. Ziel des sog. Selbstbestimmungsgesetzes ist es, die „personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen“ (§1). Das gebietet die Menschenwürde der Betroffenen, lautete das Totschlagsargument der Befürworter des Gesetzes.

Die absurden Konsequenzen des Gesetzes blendeten sie dabei völlig aus. Zu diesen gehört, dass auch eine schwangere Frau ihren Geschlechtseintrag ändern und dann als rechtlicher „Mann“ ein Kind gebären kann. Solche Fälle gibt es tatsächlich. Dem Bundesverband Trans* zufolge haben weltweit schon Dutzende „trans* Männer“ nach ihrer Transition leibliche Kinder geboren. Einen solchen „Mann“ wahrheitsgemäß als Frau und Mutter zu bezeichnen, wird künftig verboten sein. Denn es verstößt gegen das „Offenbarungsverbot“ im Selbstbestimmungsgesetz.

Demnach darf der frühere, vor der Änderung eingetragene Geschlechtseintrag (wie auch der Vorname) nicht „offenbart oder ausgeforscht werden“ (§ 13). Das soll verhindern, dass transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen gegen ihren Willen geoutet werden“, erklärt Sven Lehmann, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und „Queer-Beauftragter“ der Bundesregierung. Hinsichtlich des „Offenbarungsverbots“ geht ihm der Gesetzentwurf nicht weit genug, weil er Ausnahmen für „nahe Angehörige“ (Kinder, Ehepartner) vorsieht. Nach Auffassung des „Queer-Beauftragten“ sollten auch Kinder, die ihre biologischen Eltern als Vater oder Mutter bezeichnen, Bußgelder zahlen. Diese Strafen für Aussprechen der Wahrheit sollen dem Zweck dienen, dass „das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen“ (§ 1).

Die sogenannte „Geschlechtsidentität“ (gender) ist der Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes. Um sie dreht sich auch Lehmanns Weltbild. Die biologische Realität des Geschlechts (sex) stört da nur, insbesondere die Mutterschaft. In einem Fachgespräch zur „Geburtssituation“ in Deutschland, kritisierte Lehmann, dass die Geburtshilfe in Deutschland zu „frauenzentriert“ sei. „Queere“ Familien würden sich da nicht hinreichend berücksichtigt. Lehmanns Mission ist die „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“. Die „binäre“ Geschlechtereinteilung in Frauen und Männer hält er für „unwissenschaftlich“. Dafür kann er sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen. In seinem Urteil zum „Dritten Geschlecht“ (2017) verlautbarte das Gericht, dass

sich das Geschlecht nicht allein nach genetisch-anatomisch-chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird“.

Schlicht als „Unfug“ bezeichnete diese Aussage die Biologin und Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard in einem lesenswerten Interview mit der EMMA. Sie erklärte:

„Wie man sich fühlt, das lässt sich durch soziale und psychologische Umstände ändern. Das biologische Geschlecht aber eben nicht. Das ist dort, wo wirklich Wissenschaft betrieben wird, auch völlig unstrittig. … Natürlich gibt es beim Gender, dem sozialen Geschlecht, eine Bandbreite, während es beim biologischen Geschlecht nur weiblich oder männlich gibt.“

Nüchtern erläutert die Biologin, dass Geschlecht ein biologisches Schicksal ist:

„Menschen behalten lebenslang ihre Geschlechtszugehörigkeit. Natürlich kann man durch Hormongaben erreichen, dass zum Beispiel ein Mädchen, das Testosteron nimmt, eine tiefe Stimme und Bartwuchs bekommt. Aber davon wachsen dem Mädchen keine Hoden und es wird keine Spermien produzieren. Und biologische Männer produzieren auch durch Hormongaben keine Eier und können keine Kinder gebären. Das Problem dabei entsteht, wenn es zu irreversiblen Eingriffen kommt.“ #

Zu solchen irreversiblen Eingriffen kommt es immer häufiger. Ausweislich der Krankenhausstatistik ist die Zahl der „Operationen zur Genitalorganumwandlung“ an 15-25-Jährigen seit 2007 um mehr als das 15-fache (!) gestiegen. In absoluten Zahlen: Von 54 im Jahr 2007 auf 917 im Jahr 2021. Diesen Genitaloperationen geht die (jahrelange) Einnahme von Hormonen voraus. Zu diesen Hormonbehandlungen werden keine Zahlen erhoben. Skandalös in einer Zeit, in der „evidenzbasierte“ Medizin gefordert wird. Zumal es hier um junge Menschen geht. Die hormonellen Behandlungen können bei ihnen zu irreversiblen Schäden und Infertilität führen. Sie beginnen mit der Einnahme sog. Pubertätsblocker (GnRH-Analoga). Das sind synthetische Hormonpräparate zur Unterdrückung der natürlichen Geschlechtshormone, die in der Humanmedizin hauptsächlich in der Krebstherapie zum Einsatz kommen.

Erfahrene Kinder- und Jugendpsychiater wie Alexander Korte warnen vor Pubertätsblockern. Eine normale Pubertätsentwicklung sei für junge Menschen nötig, um sich mit ihrem Geschlecht und ihrer Identität auseinanderzusetzen und zu reifen. Korte und sein Kollegen beobachten, dass es vor allem junge Frauen sind, die meinen das „falsche“ Geschlecht zu haben und behaupten „trangender“ zu sein. Das „Selbstbestimmungsgesetz sieht er kritisch, weil es Minderjährigen ab 14 Jahren ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Hormonelle und operative Behandlungen können sie dann auch gegen den Willen ihrer Eltern und den Rat von Ärzten vornehmen lassen. Dazu meinte Nüsslein-Volhard gegenüber der EMMA:

„Das ist Wahnsinn! Mit 14 sind ganz viele Mädchen in der Pubertät unglücklich. Ich kenne das ja selbst. Ich war mit 14 auch unglücklich und wollte lieber ein Junge sein. … Aber dann muss man einen Weg finden, wie man sich durchsetzt. Das ist es doch, was man den Mädchen raten und wobei man sie unterstützen muss.“

Eben dies ist der Ansatz des Jugendmediziners Korte, der auf Psychotherapien zur Behandlung sogenannter „Geschlechtsdysphorie“ setzt. Nach seiner Erfahrung können Therapien vielen jungen Frauen, die sich im falschen Geschlecht, tatsächlich helfen. Denn hinter der Selbstidentifikation als „trans“ verbergen sich oft andere Probleme, gerade bei pubertierenden Mädchen. Dass immer mehr Mädchen meinen, „trans“ zu sein, führt er auf Gruppendynamiken und einen medialen Hype zurück. Eine besonders fatale Rolle spielen dabei Influencer(innen) auf Social Media. Aber auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk fördert die Trans-Agenda. Das zeigt Korte gemeinsam mit mehr als 100 Naturwissenschaftlern in dem Dossier „Ideologie statt Biologie im ÖRR“. Die Analyse war schmerzhaft für die Queer-Lobby. Das zeigte unter anderem die Reaktion Lehmanns, der sie als „transfeindlich“ und „menschenfeindlich“ denunzierte.

„Transfeindlich“ bzw. „transphob“ sind für Lehmann Befürchtungen, dass Männer durch Umfirmierung zur „Frau“, in Schutzräume für Frauen eindringen könnten. Dass beispielsweise Sexualstraftäter nach einer Transition zur „Frau“ verlangen könnten, in Frauengefängnissen untergebracht zu werden. Wie etwa in Schottland, wo im letzten Winter ein zur „Transfrau“ mutierter Vergewaltiger das neue Gender-Gesetz nutzen wollte, um in ein Frauengefängnis verlegt zu werden. Es gibt Frauenrechtlerinnen, die diese Probleme sehen und deshalb den gesetzlichen „Geschlechtswechsel“ durch bloße „Selbstidentifikation“ ablehnen. Lehmann nennt sie „TERF“ (Trans-Exclusionary Radical Feminists). Alle Kritiker der Transgenderideologie will er geächtet sehen. Deshalb ist Lehmann das „Offenbarungsverbot“ so wichtig. Kritische Stimmen sollen zum Schweigen gebracht werden. Das widerspricht zwar allen liberalen Prinzipien. Der FDP-Justizminister aber behauptet, dass es dem Gesetz „nicht um Identitätspolitik oder Zeitgeist“, sondern um die „Würde der Person“ ginge. Wieder einmal gibt die FDP urliberale Prinzipien auf und das für ein Gesetz, das jeder Vernunft Hohn spricht.


Dr. Stefan Fuchs promovierte bei Prof. Dr. Tilman Mayer zu Familienpolitik und Fertilität und veröffentlichte bei Springer-Verlag die Monographie „Gesellschaft ohne Kinder. Woran die neue Familienpolitik scheitert“.

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Kommentare ( 87 )

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Klaus Beyreuther
1 Jahr her

Die Verfahrensbestimmungen schließen meine Selbstbestimmung aus :-((

Und was mache ich? An geraden Tagen fühle ich mich als Mann, an ungeraden Tagen als Frau, es sei denn, die Tage fallen auf einen Sonntag oder Feiertag. Da fühle ich mich geschlechtslos. Und die größte Ungerechtigkeit: Jedes Schaltjahr bringt das Gleichgewicht meiner Geschlechtsidentität durcheinander – es ist zum Weinen :-))

Ettore
1 Jahr her

Die BVerfG-Urteile zum „3. Geschlecht“ und zum „Klimanotstand“ wurden beide aus der HU Berlin heraus angeleiert, damit die HU-Genderprofessorin Baer und ihre Mitgrüne Britz im 1. Senat diesen Unfug durchpeitschen konnten. Daß die anderen 6 wie die belämmerten Schafe daneben saßen und es mit abnickten, macht es nicht besser. Der Untergang Weimars hing am Reichspräsidenten, diese Republik wird durch das BVerfG scheitern.

Demokratius
1 Jahr her

Natürlich haben Mädchen in der Pubertät Probleme und würden lieber Jungs sein. Da kommt nämlich die unangenehme Menarche und an die monatlichen Blutungen muss man sich auch erstmal gewöhnen. Dazu kommen die Vorstellungen darüber, welche zusätzlichen Chancen man als Junge bzw. Mann hätte. In den 1960er sang Rita Pavone den Schlager „Wenn ich ein Junge wär, das wäre wunderschön…“ und heute kann man ich auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen einfach „umeseln“ lassen. Das hilft natürlich gegen den Klimawandel und gegen den Bevölkerungszuwachs, denn nach der angleichenden OP ist man unfruchtbar. Was eine Entscheidung von dieser Tragweite für die jungen Menschen… Mehr

F. Hoffmann
1 Jahr her

Wenn Störungen der Befindlichkeit („Guten Tag mein Herr!“ „Ich bin eine Dame! Kreisch!“) einen Rechtsanspruch begründen, ist das völlig idiotisch. Demnächst vor Gericht. Richter: „Also Herr Meier…“ Angeklagter: „Schweig er Geselle! So redet man nicht mit Napoleon Bonaparte! Konstabler, setzen Sie diesen anmaßenden Nichtnutz fest!“

K-Jettie
1 Jahr her

FDP wählen? Ausrutscher, der mal passieren kann. Sollte dann aber nicht mehr vorkommen!

Andreas Stueve
1 Jahr her

Bezeichnend für den geistigen und sittlich- moralischen Verfall der bunten Machthaber. Hier wird der gesunde, klar denkende Bürger dem Diktat einer in Promille zu zählenden schrägen Minderheit unterworfen, denn nur um Unterwerfung geht es bei dieser, leider sehr ernstgemeinten Posse. Biologie, Physik, Mathematik sind nur Konstrukte, die althergebracht und deshalb zerstörenswert sind. Mein Gott, was ist in diese Menschen gefahren? Kommunistische Utopien, sehr bald in Gesetze gegossen. Der Alptraum ist längst wahr geworden.

Spyderco
1 Jahr her

Gibt es wirklich noch jemanden, der sich fragt,warum es Völker gibt,die,,westliche Werte“ablehnen?

Vladimir
1 Jahr her

Deshalb kommen die doch und bekommen dafür eine stattliche Apanage. auch Bürgergeld genannt.

Apfelmann
1 Jahr her

Ja, ja. Die Zeiten gendern sich. Ich bekomme mittlerweile so viele Mails von Menschen wo unter deren Emailsignatur ihr Pronomen angegeben ist. Damit ich auch weiß wie ich bei einer Antwort die richtige Anrede wähle….

bfwied
1 Jahr her
Antworten an  Apfelmann

Es gibt hier nur eine richtige Anrede! Man könnte diese Leute mit „Hallo Es“ ansprechen! Irgendwo muss ein Schlusspunkt gesetzt werden. Es ist verständlich, dass sich alle Welt über die Deutschen totlacht – ein Teil von 83 Mio. gegen 8,4 Mrd. (die woken Briten und einige Amerikaner etc. schon abgezogen)!

Buck Fiden
1 Jahr her
Antworten an  bfwied

Das Ruhrgebiet hat es doch schon seit mehr als hundert Jahren vorgelebt. Die werden alle mit „Hömma“ angesprochen, da gibts keinen Streit oder Geschlechterstress.

cernunnos
1 Jahr her

Natürlich tut man das nur für potentielle Wähler. Bin gespannt was passiert wenn sich herausstellt, dass die LGBTtrallalla-Fraktion gar nicht so aufgeblasen riesig ist wie oft dargestellt und die Vollbartträger-Fraktion interessanter wird zum umgarnen als erstere Gruppe.

Vladimir
1 Jahr her
Antworten an  cernunnos

Und wenn die „Flüchtenden“ und Befürworter des Kalifats erst mal, wie ja schon geplant ist, wählen dürfen, dann bekommen diese ungebildeten Schwurbelnden den Rest am Wahltag. Die san so deppert, das die das nicht merken, die Schulabbrecher und Berufslosen.

Last edited 1 Jahr her by Vladimir