Stadt Hürth verweigert dem WDR die Zwangsvollstreckung gegen ÖRR-Nichtzahler

„Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR mehr durch“, teilt die Stadt in einem Schreiben vom 31.01.2024 mit. Die Zuständigkeit für das Eintreiben von säumigen Zahlungen der Rundfunkgebühr liegt in der "Zuständigkeit beim WDR selbst".

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Die bei Köln gelegene Stadt Hürth (60.000 Einwohner) zieht keine säumigen ÖRR-Beiträge mehr ein. Sie weigert sich, Vollstreckungsmaßnahmen gegen zahlungsunwilligen ÖRR-Zwangsbeitragszahler zu exekutieren. Wer einer einschlägigen ÖRR-Forderung nämlich nicht nachkommt, erhält Post von seinem Wohnsitzort (der Schreiber dieser Zeilen besitzt auch einem solchen Brief), dass demnächst der städtische Gerichtsvollzieher vorbeischauen wird.

Das macht nun die Stadt Hürth in NRW nicht mehr mit. „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert hat,“ lässt sie in einem Schreiben des Steuer- und Finanzverwaltungsamtes vom 31. Januar, das jetzt im Internet die Runde macht, einen aufmüpfigen Zahler wissen: „Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch – hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR selbst … Ihr Fall wurde hier somit ausgesetzt und an den WDR zurückgesandt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder bei Fragen direkt an den Westdeutschen Rundfunk.“

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