„Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR mehr durch“, teilt die Stadt in einem Schreiben vom 31.01.2024 mit. Die Zuständigkeit für das Eintreiben von säumigen Zahlungen der Rundfunkgebühr liegt in der "Zuständigkeit beim WDR selbst".
Die bei Köln gelegene Stadt Hürth (60.000 Einwohner) zieht keine säumigen ÖRR-Beiträge mehr ein. Sie weigert sich, Vollstreckungsmaßnahmen gegen zahlungsunwilligen ÖRR-Zwangsbeitragszahler zu exekutieren. Wer einer einschlägigen ÖRR-Forderung nämlich nicht nachkommt, erhält Post von seinem Wohnsitzort (der Schreiber dieser Zeilen besitzt auch einem solchen Brief), dass demnächst der städtische Gerichtsvollzieher vorbeischauen wird.
Das macht nun die Stadt Hürth in NRW nicht mehr mit. „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert hat,“ lässt sie in einem Schreiben des Steuer- und Finanzverwaltungsamtes vom 31. Januar, das jetzt im Internet die Runde macht, einen aufmüpfigen Zahler wissen: „Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch – hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR selbst … Ihr Fall wurde hier somit ausgesetzt und an den WDR zurückgesandt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder bei Fragen direkt an den Westdeutschen Rundfunk.“
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Die Städte sollten alle der Stadt Hürth folgen. Denn die Städte bekommen auch zuerst den Ärger ab, wenn die GEZ mal wieder versucht, unberechtigte Gebühren einzufordern. Das machen die z. B. bei kleinen Unternehmen und Selbständigen recht häufig. Ein Kumpel von mir hatte das Problem und zunächst ordentlich Ärger bei der Kommune gemacht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht lief dann allerdings gegen den WDR. Es dauerte dann zwei Jahre, bis der WDR vor Gericht klein beigeben musste. Aus dem Verfahren, das ich mit verfolgte, lernte ich, dass die GEZ und der WDR keine Organisationen sind, die ich noch als seriös… Mehr
Ich konnte bisher nicht ermitteln, an welcher Stelle sich die Rechtslage geändert hat. Das zu wissen, wäre aber wesentlich, um diesen Vorgang zu beurteilen. Und sein eigenes Handeln danach auszurichten.
Leider, leider liegt das Ganze, aller Wahrscheinlichkeit nach, nur daran, dass die Stadt Hürth auch Personalprobleme hat und schlicht und ergreifend kein Gerichtsvollzieher da ist der die Zwangsgebühr eintreiben könnte. Für den WDR freut es mich trotzdem……
Wer keine GEZ-Gebühr mehr zahlen will, kann sich hier dem Protest gegen Regierungspropaganda, Indoktrination und Gendersprache anschließen:
https://www.beitragsblocker.de/
Gerichtsvollzieher sind nicht mehr berechtigt als Beamter die Zwangseintreibung für den Beitragsservice durchzuführen. Macht er es trotzdem, kann er dafür haften.
Gibt es da mehr Infos was sich rechtlich geändert hat, und ob diese Änderungen auch andere Bundesländer betreffen?
Der im obigen Kommentar genannte „Beitragsblocker“ erklärt auch die rechtlichen Hintergründe, auf denen er beruht. Kann man auf deren Homepage nachlesen.
Klasse.
Das ist lange überfällig.
Nachdem es kein Korrektiv gegen den ÖRR, die Zwangsgebühren und ihre Verwendung gibt, muß dieses Korrektiv geschaffen werden.
Die Stadt Hürth ist erst der Anfang.