Seine Behauptungen über einen angeblichen sexuellen Missbrauch von Frauen durch den Rammstein-Sänger Till Lindemann darf das Magazin nicht wiederholen. Jetzt gibt es den Verdacht, dass das Medium manipulierte eidesstattliche Versicherungen benutzte.
Der SPIEGEL gehörte zu den Medien, die Missbrauchsvorwürfe gegen den Sänger der Band „Rammstein“ Till Lindemann publizierten. Das darauffolgende Ermittlungsverfahren gegen Lindemann stellte die Staatsanwaltschaft später ein – auch deshalb, weil keine einzige der angeblichen Opfer, die in SPIEGEL und anderen Medien zu Wort kamen, gegenüber den Ermittlern aussagten. Ihre Zitate kursierten ausschließlich in den Medien, die meisten ihrer Urheberinnen blieben anonym. Nach dem Zusammenbruch der Kampagne gegen Lindemann gibt es nun doch ein juristisches Nachspiel – für den SPIEGEL.
Die Kanzlei Schertz Bergmann stellte Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Magazins, weil zwei eidesstattliche Versicherungen, die der Verlag in einem Prozess einreichte, offenbar in mehreren Varianten existieren, die erheblich voneinander abweichen. Im Raum steht also der Verdacht der Urkundenfälschung und des versuchten Prozessbetrugs. Die beiden Erklärungen reichte der SPIEGEL in einem Verfahren Lindemanns ein, das Lindemann gegen die Behauptungen in dem Artikel mit der Überschrift „Sex, Macht, Alkohol – was junge Frauen aus der Row Zero berichten“ anstrengte. Der SPIEGEL-Text im Juni 2023 unterstellte Lindemann, junge Frauen mit KO-Tropfen willenlos gemacht und sie in diesem Zustand sexuell ausgenutzt zu haben.
— Jan Mücke (@jan_muecke) August 1, 2024
Dabei stützte sich das Magazin auf anonyme Aussagen. In dem presserechtlichen Verfahren, das Lindemann gegen das Magazin anstrengte, tauchten zwei der Aussagen als eidesstattliche Versicherung wieder auf – allerdings in einer auffälligen Form. So endet die Erklärung einer „Zoe“ mitten im Satz, es folgt auf einem nächsten Blatt nicht die Fortsetzung der Erklärung, sondern nur noch die Unterschrift der jungen Frau. Das erweckt den Eindruck, dass zu der Versicherung ursprünglich noch eine weitere Seite gehörte, die nun fehlte. Inzwischen bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht am 19. Juli 2024 eine frühere Verfügung, die es dem SPIEGEL verbietet, seine Behauptungen über Lindemann zu wiederholen.
Zu den Merkwürdigkeiten der eingereichten eidesstattlichen Versicherungen erklärte der SPIEGEL, es seien „aufgrund eines Versehens des eigenen Prozeßbevollmächtigten und seines Sekretariats verschiedene Fassungen miteinander vertauscht worden“. Was bedeutet: Sie wurden offenbar nicht so vor Gericht eingereicht, wie sie ursprünglich verfasst worden waren. Das betrifft nicht nur die Versicherung von „Zoe“, sondern auch eine zweite von „Sophie W.“.
Lindemann-Anwalt Simon Bergmann hält das für besonders gravierend – denn der SPIEGEL hatte in den Verfahren immer darauf hingewiesen, den eidesstattlichen Versicherungen käme besonderes Gewicht zu. Schließlich sei die Abgabe einer falschen Versicherung ja strafbewehrt. Bergmann stellte nun im Namen von Lindemann Strafanzeige gegen den SPIEGEL wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des versuchten Prozessbetrugs. Das Hamburger Magazin äußerte sich bisher noch nicht.
Allerdings veröffentlichte SPIEGEL Online am Donnerstag eine umfangreiche Geschichte über Beschuldigungen gegen den Bestsellerautor Neil Gaiman („Der Sandmann“), die nach gleichem Muster wie der Text über Lindemann aufgebaut ist: Auch hier geht es nicht um justiziable Vorgänge – teilweise liegen die angeblichen sexuellen Übergriffe Gaimans schon Jahre, in einem Fall Jahrzehnte zurück. Gaiman sagte, die sexuellen Beziehungen mit den Frauen, die sich jetzt meldeten, seien durchweg einvernehmlich gewesen.
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Dem Woken (und vor allem; der Woken) fehlt hier das Schuldbewusstsein. Genau wie im Falle der Correctiv- Räuberpistole reicht es, dass es so gewesen sein k ö n n t e. Das wissen die Spiegel-Redakteure.
nun die Bevölkerung stimmt mit den Füßen ab. Die Rammstein Konzerte waren ausverkauft, die Auflagen des Spiegels befinden sich im freien Fall.
Sobald es um strafrechtlich relevante Vorwürfe geht, muss die Staatsanwaltschaft das Heft an sich reißen und im Ermittlungsverfahren die Beweise prüfen.
Dadurch werden Verleumdungen früh erkannt und wir Steuerzahler sparen uns die sinnlosen Verfahrenskosten.
So offensichtliche Manipulationen an Beweismitteln dürfen nicht erst von der Verteidigung erkannt werden!
Eine Staatsanwaltschaft ist nicht der Anwalt der anzeigenden Person, sondern der Gesellschaft, die gewisse Tatbestände unter Strafe gestellt hat!
Das unterschreibe ich nur in dem Fall, dass die Staatsanwaltschaft nicht selbst voreingenommen ist und eigene Befindlichkeiten in diese Fälle legt. Oft ist das der Fall, Lindemann, Kachelmann seien hier nur als Beispiel angeführt. Wir haben keine unabhängige Justitz, von Oben nach unten wird gemauschelt und getrickst. Egal ob Staatsanwaltschaft , Bundesverfassungsgericht oder was auch immer. Corona hat gezeigt wie frei unsere Justiz ist
Als Exilant der versifften Hamburger Medienbranche, ist für mich das einzig verwunderliche an der Meldung, dass es anscheinend Menschen gibt, die derartige Vorwürfe gegen den Spiegel überraschen. Das eigentliche Erwähnenswerte dieser Causa besteht mMn darin, dass ein Rufmordopfer des Spiegels den finanziellen als auch psychologischen Langen Atem hat, den Verlag durch alle Instanzen zu knüppeln. Das Verhalten dürfte den Spiegel überraschen, was die hier gezeigte Schlamperei begründet: Das Selbstverständnis der Deutungshoheitskaste gibt es gar nicht her, sich einem bloßen Gericht ordentlich erklären zu müssen. Und das jetzt rote Staatsanwälte im roten Heimat-Bundesland des roten Spiegels gegen ebendiesen ermitteln müssen –… Mehr
Aufgrund der ganzen Posts bin ich dafür, jemanden zu beauftragen, die Views der Postille und deren Internet-Auftritte einmal genauer zu betrachten:
Wieviele Views bekommt denn der Spiegel für seine Videos?
Sicher ist das eine Mammut-Aufgabe, die es aber gewiss Wert ist unternommen zu werden.
Ich stelle mir vor, dass mit einer Schwarmintelligenz (also wir) durchaus genaue Ergebnisse erzielt werden können.
Das ließe sich dann ausweiten auf andere Portale, Zeitungen, Internet, Auftritte, Radio, Fernsehen. Also eine regelrechte Reichweitenanalyse der angeblich richtungsweisenden Medien.
Als sich die ganze Lindemann-Sexnummer schon bald nach der medial inszenierten Empörung als immer unhaltbarer abzeichnete, taten die Süddeutsche und der Spiegel das, was die Journaille immer tut, wenn ihr etwas stinkt: sie tritt nach. Da man Lindemann die Sauerei mit den Damen mangels Aussagen derselbigen schlechterdings nicht an die Backe nähen konnte, erfanden die „Qualitätsmedien“ einfach immer neue Horrorgeschichten über Lindemann nach dem Motto „wir lassen uns doch unsere geile Story über den Ramstein-Typen nicht kaputt machen“. Und so durfte sich der geneigte Leser an zusammengeklaubten Schundmärchen erfreuen, weil die Journos einfach nur beleidigt waren, dass ihr Mist nicht… Mehr
Die deutsche Justiz muss gründlich reformiert werden.
Einem durchschnittlich Verdienenden wäre es kaum möglich, sich gegen diese Anwürfe angemessen zu wehren. Möglicherweise mit einer Rechtschutzversicherung, ich bin da für Ratschläge offen.
Hoffentlich wird der Lügel zu einer richtig heftigen Geldstrafe verurteilt, das wird auch Billy Boy’s Interesse an dem Blatt mindern.
Mag sein, ich bin der Meinung, dass sämtliche Blätter, wie auch die Politik unterwandert wurde, zum Einen von den Nassforschen (siehe das Boot), zum anderen von den, ich nenne sie mal Alte Egalos, wie ihnen alles egal ist ausser Geld.
Die Alt-Parteien sind sämtlich unterwandert von diesen Leuten, warum sollte das bei den Medien anders sein, inbesondere, wenn man die enge Verbingdung der beiden Bettgenossen sieht?
Aufzudecken, welche Verbindungen und Abhängigkeiten da bestehen, sollte eine Aufgabe von Tichys sein und da machen sie schon einen guten Job!
Was Wunder – Der Spiegel!
Mir war damals gleich klar, dass die Vorwürfe nicht stimmen konnten.