Die Ministerpräsidenten haben in Leipzig eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit tiefen Einschnitten beschlossen – während die Entscheidung zur Rundfunkbeitragserhöhung vertagt wurde.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am Freitag in Leipzig eine weitreichende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems beschlossen, die grundlegende Änderungen für ARD, ZDF und weitere Rundfunkanstalten beinhaltet. Zeitgleich wurde die Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro vertagt, da sich die Länder-Chefs nicht einigen konnten.
Der Reformplan umfasst zunächst die Aussetzung der geplanten Beitragserhöhung zum Jahreswechsel, sodass der Rundfunkbeitrag vorerst bei 18,36 Euro pro Monat verbleibt. Ein erneuter Beschluss zur Finanzierung des Rundfunks soll im Dezember gefasst werden, nachdem bereits im Februar die unabhängige KEF-Kommission eine Erhöhung des Beitrags empfohlen hatte. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) wies darauf hin, dass die Beitragserhöhung aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei, doch fand sich hierfür keine einheitliche Unterstützung unter den Länderchefs. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Rundfunkanstalten die Erhöhung in Karlsruhe einklagen werden, sollten die Länder zu keiner Übereinkunft kommen.
— ÖRR Blog. (@OERRBlog) October 25, 2024
Im Rahmen der beschlossenen Reformmaßnahmen sollen rund die Hälfte der linearen Spartensender eingestellt werden. Dies betrifft voraussichtlich Programme wie Tagesschau24, Phoenix, ZDFneo und KiKA. Auch im Hörfunkbereich sind Einsparungen vorgesehen: Hier wird eine Reduktion von etwa einem Drittel der Sender angestrebt, wobei selbst der Deutschlandfunk von möglichen Kürzungen betroffen sein könnte. Die Entscheidung darüber, welche Programme konkret entfallen, obliegt den jeweiligen Rundfunkanstalten.
Darüber hinaus sollen die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten an das Vergütungsniveau des öffentlichen Dienstes angepasst werden, um die Vergütungsstrukturen zu standardisieren. Der Anteil der Ausgaben für Sportrechte soll festgeschrieben und künftig nicht mehr erhöht werden, wodurch die Aufwendungen in diesem Bereich stabilisiert werden.
Diese Reform wird als bedeutende Umstrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems betrachtet – mit dem Ziel, Effizienz und Kostenkontrolle zu verbessern. Die Vertagung der Beitragserhöhung und das verabschiedete Sparpaket stellen zudem einen Schritt dar, die Balance zwischen den finanziellen Anforderungen der Anstalten und der Belastung der Beitragszahler neu zu justieren.
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Die einzige akzeptable Reform wäre das Zusammenlegen von ZDF und ARD (haben sowieso meist die gleichen Nachrichten) und analog dann den Kostenverbrauch von z Z wohl 9 Milliarden Euro ebenfalls auf die Hälfte schrumpfen. Das dann von Steuergeld finanzieren, weil sowieso längst als Staatssender angesehen. Jeder weiß aber dann was er sich ansieht. Und die leidige GEZ wird aufgelöst. Das wäre ein Fortschritt zur Volksbefreiung.
Ein großen Schritt wäre schon, die GEZ endlich an Recht und Gesetz zu binden. Gem Art 35 GG dürfen nur Behörden (und auch nur in Ausnahmefällen) sich gegenseitig Amtshilfe leisten (ohne Gesetzesvorbehalt – gilt also abschließend nur für Behörden). Trotzdem lässt die GEZ (GEZ ist keine Behörde – tut aber gern so – darf eigentlich nicht mal Bescheide (amtlich bindende Nachrichten) erstellen) seit Jahrzehnten ihre Gebühren über die Kommunen amtlich im Rahmen der Amtshilfe pfänden, obwohl das definitiv Rechtsbruch ist. Seit 2016 gibt es das erste Amtsgerichtsurteil gegen diesen Missbrauch. Interessiert aber weder Gerichte noch die GEZ. Habe selbst erlebt,… Mehr
Könnte TE in diesem Zusammenhang bitte recherchieren, welche Teile des „Rundfunkstaatsvertrages“ in den neuen „Medienstaatsvertrag“ übernommen wurden? So gab es beispielsweise den alten „§ 11 Auftrag(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt… Mehr
Da sage nochmal einer, es gäbe kein guten Nachrichten harhar
Leider weiß man aber schon ganz genau, wie die Sparmaßnahmen, so denn die Politik am Ende nicht doch wieder gegen die linksgrüne ÖRR-Lobby klein beigibt, aussehen werden: die „Eigenproduktionen“, also sprich die eh schon mit Steuerfördermitteln gepamperten unerträglichen LNBQSL- und „Migrationshintergründler sind die besseren Liebhaber“-Framing Serien werden bleiben und die wenigen, akzeptableneingekauften Serien wie Poirot, Marple oder Father Brown werden „aus Kostengründen leider abgesetzt“ werden.
Eigentlich sollten die 3. Fernseh-Programme so eine Art „Heimat-Sender“ sein. Wenn ich mir aber die tägliche Programmübersicht anschaue, stelle ich fest: Fast auf allen 3. Programmen alte „Tatorte“; eigene „Tagesschauen“, wo das gleiche berichtet wird, was eine halbe Stunde später sowieso im 1. oder 2. kommt.
Und dann die Geldverschwendung: Für die tägliche halbstündige „Lokalzeit“ gibt es im WDR 11 (!!) Lokal-Niederlassungen. Allein die Bonner Abteilung hat über 100 Beschäftigte!
So wird das Geld des Beitrags-Zahlers verjuxt.
Die Herrschaften sollten vorsichtig sein, es könnte sonst irgendwann das Gesetz lauten:
§1 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist abgeschafft.
Im Grundgesetz ist lediglich die Unabhängigkeit (vom Staat) des Rundfunks garantiert. Man braucht nur die privaten Sender verpflichten, Nachrichtensendungen öffentlich empfangbar zu machen, schon ist die freie Zugänglichkeit zur Information gewährleistet.
Wurde auch eine Obergrenze für Pensionszahlungen festgelegt?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html „Der Rundfunkbeitrag wird in einem dreistufigen Verfahren festgesetzt. Auf der ersten Stufe melden die Rundfunkanstalten auf der Grundlage ihrer Programmentscheidungen ihren Finanzbedarf an (Bedarfsanmeldung). Auf der zweiten Stufe prüft die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrages halten und ob der daraus abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Auf der dritten Stufe setzen die Länder den Beitrag fest (Beitragsfestsetzung). Der Beitragsvorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente…..Das gestufte und kooperative Verfahren schließt Abweichungen von… Mehr
Vorschlag zur Güte: Ministerpräsidenten und -präsidentinnen.
Und wo nicht möglich, wie z.B. bei Intendanten, da „Die Intendantenschaft“.
Ich schreib auch nicht mehr wie früher „Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so sehr hab ich vom Gendern die Nase voll.
Jetzt schreib ich „Liebe Mitarbeiterschaft“.
Hör sich ein bißchen an wie Dienstschaft, Buhlschaft oder Frauenmannschaft.
Oder „Ungewollte Schwangerschaft“.
Selber schuld.
„Andreas Bovenschulte (SPD) wies darauf hin, dass die Beitragserhöhung aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei“. Das, bitte schön, muss mir mal jemand erklären. Verstehe ich nicht. Wo ist hier der verfassungsrechtliche Grund, wo doch der ÖRR seinem verfassungsmäßigen Auftrag gar nicht mehr nachkommt?!
In der heutigen Zeit braucht kein vernünftiger Mensch dieses staatliche Pay TV. Wer das sehen oder hören möchte, kann gerne sein sauer verdienesGeld dafür ausgeben. Privatisieren und sich dem Markt bzw. Wettbewerb stellen, wie alle anderen Privaten auch. Wahrscheinlich ist dann Schluss mit diesem Mist.