Arbeitsgericht kassiert ARD-Gehälter: Höhe schlicht „sittenwidrig“

Eine Ex-Direktorin will ein Millionen-Ruhegeld vom RBB einklagen. Doch das Gericht erklärt stattdessen ihren gesamten Arbeitsvertrag für unwirksam. Die juristische Aufarbeitung des Berliner Zwangsgebührenskandals wird jetzt richtig spannend.

IMAGO

„Da ist einfach Geld verschwendet worden.“ Was der Zwangsgebührenzahler sowieso schon vermutete, hat jetzt genau so auch ein Richter festgestellt. Es ist damit aktenkundig: Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB haben die sogenannten Führungskräfte die Kohle munter zum Fenster hinausgeworfen.

Und ein beträchtlicher Teil davon landete dann in den Taschen der Geschäftsleitung.

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Nachdem bekannt geworden war, welchen unfassbaren Luxus sich Patricia Schlesinger als Intendantin vom RBB hatte bezahlen lassen, wurde die Dame bekanntlich gefeuert. Im Zuge weitergehender Untersuchungen wurde dann eine nicht für möglich gehaltene Infrastruktur der kollektiven Selbstbedienung in der Geschäftsleitung des Mini-Senders aufgedeckt.

Mehrere Direktoren mussten ebenfalls gehen. Deren Unrechtsbewusstsein hält sich in Grenzen: Mehrere haben den RBB verklagt, weil er den (ja nicht etwa grundlos) Gefeuerten einst vertraglich festgelegte hohe Summen nicht mehr auszahlen wollte.

Unter ihnen ist auch die frühere Juristische Direktorin Susann Lange. Trotz ihres Rauswurfs schuldet ihr der RBB laut Arbeitspapier in den kommenden Jahren Ruhegelder in Höhe von 1,8 Millionen Euro (!). Die neue Führung des Senders – der schon seit vielen Jahren für seine Fernseh- und Radioprogramme praktisch kein Geld mehr hat – will nicht zahlen. Lange pocht auf Vertragserfüllung.

Also hat man sich jetzt vor dem Berliner Arbeitsgericht getroffen. Dort ist Bemerkenswertes passiert: Das Gericht hat den Arbeitsvertrag der früheren Führungskraft für ungültig erklärt. Denn die festgeschriebenen, äußerst üppigen Versorgungsansprüche sind – Zitat: „sittenwidrig“.

Für den juristischen Laien klingt das recht harmlos. Tatsächlich ist es eine kleine Sensation.

Und es ist die zweite Sensation binnen kurzer Zeit. Vor kurzem wollte auch der frühere Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter Geld vom RBB einklagen. Schon bei ihm hatte das Berliner Arbeitsgericht die Ruhegeldregelungen für sittenwidrig erklärt und deshalb seinen Arbeitsvertrag komplett in die Tonne getreten – nicht etwa einzelne Teile des Vertrags, sondern den Vertrag insgesamt.

„Ich habe keinen Fall im Arbeitsrecht gefunden, in dem das in dieser Form schon einmal passiert wäre.“ Das sagt der Arbeitsrechtler Wolf Reuter. „Absolut exotisch“ sei das Urteil. „Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst“, ergänzt sein Kollege Pascal Croset. „Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn.“

Brandstäter und Lange waren in ihren Funktionen zentral für korrekte Arbeitsverträge beim RBB verantwortlich, zusammen mit der früheren Personalchefin Sylvie Deléglise. Die war mit Susann Lange verheiratet. Getraut wurden beide von Pfarrerin Friederike von Kirchbach, damals Vorsitzende des RBB-Rundfunkrats. Man bleibt halt gerne unter sich. Jedenfalls, ausgerechnet die Verträge von Brandstäter und Lange hat das Gericht jetzt förmlich in der Luft zerrissen.

Langes Vertrag zum Beispiel sicherte ihr ab dem Tag ihres Ausscheidens ein lebenslanges Ruhegeld zu: die besagten 1,8 Millionen Euro bis zum offiziellen Renteneintritt. Zusätzlich hätte die 50-Jährige jedes Jahr bis zu 100.000 Euro verdienen dürfen, die nicht auf das Ruhegeld angerechnet werden sollten.

Das Gericht ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Ein normaler leitender Angestellter in Langes Einkommensklasse könne nach 19 Jahren mit einer Abfindung in Höhe von etwa 150.000 Euro rechnen – nur ein Zehntel des Ruhegehalts der kommenden Jahre, das Lange sich in ihren Vertrag hatte schreiben lassen.

Es handele sich um ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“. Die Leistungen des Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung: „zu günstig für die Klägerin und zu teuer für den RBB“. Der komplette Arbeitsvertrag sei deshalb null und nichtig.

Formal musste über Langes Klage auf Erfüllung ihres Arbeitsvertrags also gar nicht mehr entschieden werden, weil der Vertrag ja unwirksam ist. Das Gericht ließ es sich trotzdem nicht nehmen darzustellen, dass es gleich mehrere Versäumnisse von Lange als absolut ausreichend für eine fristlose Kündigung angesehen hätte.

Einmal ließ Lange es zu, dass einem unliebsamen Mitarbeiter die Kündigung mit 880.000 Euro „Übergangsgeld“ schmackhaft gemacht wurde. Ein anderes Mal ließ sie sich selbst eine Zulage für den ARD-Vorsitz zahlen – schon ein halbes Jahr, bevor der RBB den Vorsitz überhaupt übernahm. Dieses Geld muss sie jetzt an den Sender zurückzahlen.

Ob Lange und Brandstäter mit ihren Klagen bis vor das Bundesarbeitsgericht gehen, haben sie noch nicht gesagt. Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil könnten dann noch gut anderthalb Jahre vergehen.

*****

Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten nicht nur für Behörden, sondern ausdrücklich auch für den RBB. Das haben die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg erst kürzlich noch einmal unmissverständlich klargestellt.

In diesem Zusammenhang gewinnt das Berliner Urteil noch einmal ein ganz besonderes Gewicht. „Wir haben es zu tun mit einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt“, hat Richter Simon Coenen gesagt.

Dessen Aufgabe bestehe „nicht in erster Linie darin, hohe Gehälter zu zahlen“.

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Kommentare ( 68 )

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schwarzseher
1 Jahr her

Wie konnte das nur passieren? Ein Richter noch im Amt, der nicht kuscht? Das Urteil muß sofort rückgängig gemachr werden.

investival
1 Jahr her

– Wenn sich Dreistigkeit auf Kosten der Allgemeinheit potenziert, reicht das auch mal einem Gericht… Immerhin, 😀

1 Jahr her

Wenn die Höhe des Vertrags sittenwidrig ist, dann muss nicht nur die Ex-Direktorin gehen, sondern auch derjenige, der die Beiträge des Zwangsgebührenzahlers veruntreuen wollte.

alter weisser Mann
1 Jahr her
Antworten an  [email protected]

Nun, eine Ex-Direktorin ist logischerweise schon gegangen.
Aber natürlich ist es richtig, dass da de Entscheider und Aufsichtsgremium in die Haftung gehören.

Landdrost
1 Jahr her
Antworten an  [email protected]

Es ist ein Sumpf. Diese Damen haben die Agenda der linksgrünen Politik gefördert und wurden dafür von dieser massiv entlohnt bis zur Sittenwidrigkeit. Ich denke diese 2-3 Fälle sind nur die klitzekleine Spitze des Eisbergs. Egal ob die Zusatzaufträge für regierungsfreundliche „Journalisten“ oder anderes. Die Propagandisten des Systems werden massiv finanzielle davon profitieren. Wer weiß was im Zuge von Corona für Milliardensummen in die Taschen der Systemlinge umgelegt wurden. Eigentlich müsste man alle Personen in der Öffentlichkeit dazu zwingen, ihre Steuererklärungen offenzulegen.

Mike76
1 Jahr her
Antworten an  Landdrost

Glauben Sie ernsthaft, daraus danach schlauer zu werden? In eine Steuererklärung kommt bei solchen Leuten nur das rein, was diese selbst für relevant halten. Alles andere versickert im irgendwo.

Protestwaehler
1 Jahr her

Hmm, warum wohl keines der GEZ Medien von diesem Urteil berichtet, nicht mal im rbb, obwohl man doch jetzt so viel Transparenz versprochen hatte.

Juergen P. Schneider
1 Jahr her

Man kann nur hoffen, dass das genannte Arbeitsgericht hier eine Lawine losgetreten hat, die noch so manchen öffentlich-rechtlichen Absahner mit sich reißen wird.

Sagen was ist
1 Jahr her

Na da klopft ja bald die Heerschar der Schergen bei diesem Abtrünnigen

nicht nur an die Haustür

  • Karriere beendet a la Schönbohm

Im Übrigen eine reine Nebelkerze dieses Urteil – die nächste Instanz

  • wird mindestens auf Rechtsbeugung plädieren und richten

Finis Germania

Schwermetaller
1 Jahr her

Schönes Urteil.
Jetzt folgt sicherlich der knallharte Absturz in bereits angeraffte Bestversorgung… vielleicht noch verschärft durch ein Arbeitslosengeld in unvorstellbarer Höhe…

Kuno.2
1 Jahr her

Die Redakteure des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks (die „einfachen“ Mitarbeiter und Handwerker ausgenommen) haben sich nie marktwirtschaftlichen Regeln beugen müssen. Das ist nur allzuoft ein Selbsbedienungsladen, wie auch dieser Fall beweist. Hauptsache die aktuell verlangte politische Gesinnung stimmt, alles Andere ist dann nebensächlich.

Landdrost
1 Jahr her
Antworten an  Kuno.2

Klar wird sich das schon immer gelohnt haben. Aber diese Perversion und Unverhohlenheit mit gleichzeitiger moralischer Überheblichkeit sind, denke ich, insbesondere bei den linksgrünen Protagonisten anzutreffen.

Sonny
1 Jahr her

Bravo!
Endlich mal ein Urteil gegen den Selbstbedienungsladen der ÖRR!
Und wenn wir schon dabei sind:
Bitte mal die gesamten Ministerien unter die Lupe legen!
Was da sich da an Korruption und Mißwirtschaft angehäuft hat, ist ekelerregend.

Last edited 1 Jahr her by Sonny
DeppvomDienst
1 Jahr her

Da sollte man zumindest hoffen, das auch die Talk- Millionäre der ARD bald das gleiche Schicksal ereilt.

Waehler 21
1 Jahr her
Antworten an  DeppvomDienst

Nicht nur diese überbezahlten Influenzer . Sondern auch die Programmdirektoren von den anderen Sendern.
Solange die von der Politik beschützt werden, werden die aber kaum was merken.