Tichys Einblick
Verstoß gegen Pressefreiheit?

Hessischer Rundfunk will kein Genderverbot

In Hessen soll laut neuem Koalitionsvertrag in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen die Gendersprache nicht mehr verwendet werden. Der Hessische Rundfunk sieht in dem Verbot einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit. Derweil startet eine neue Bürgerinitiative gegen Umerziehung durch den ÖRR.

IMAGO / Jan Huebner

In Hessen soll das sogenannte Gendern verboten werden. Dies hatte bereits Regierungschef Boris Rhein (CDU) angekündigt, und das haben nun die beiden Koalitionsparteien CDU und SPD im neuen Koalitionsvertrag festgeschrieben.

In der öffentlichen Verwaltung sowie in weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Schulen, Universitäten und beim Rundfunk soll auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet werden – ebenso beim Hessischen Rundfunk.

Doch jetzt hat dieser staatliche Sender das Verbot kritisiert. Wie ein Sprecher des Hessischen Rundfunks auf eine Anfrage des links-grünen evangelischen Pressedienstes epd mitteilte, verletze eine solche Regelung die Rundfunkfreiheit.

Es sei keineswegs Sache der Politik, so der HR-Rundfunkratsvorsitzende Harald Freiling, hier etwas festzulegen. Staatsferne und Rundfunkfreiheit seien auch hier ein hohes Gut. Freiling ist von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in den Rundfunkrat entsandt worden. In der Gewerkschaft hat er das Vereinsblatt bearbeitet.

Das Verhunzen deutscher Sprache will der zwangsfinanzierte HR also als Pressefreiheit verstehen. Ob das die zahlenden Zuschauer wollen oder nicht, hat der Sender nicht mitgeteilt.


Neue Bürgerinitiative gegen Umerziehung durch den ÖRR

Unter dem Dach der „Atlas Initiative“ ist soeben eine neue Bürgerbewegung „Bündnis Beitragszahler“ angetreten, den Missbrauch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) zur Umerziehung der Zwangsgebührenzahler und als Selbstbedienungsladen des Führungspersonals zu beenden.

„Wir erzeugen Druck auf die Politik, um weitere Beitragserhöhungen zu stoppen und die Verantwortlichen zur Räson zu rufen,“ sagt das „Bündnis“-Führungstrio Konrad Adam, Walter Krämer und Josef Kraus. Und weiter: „Es ist in höchstem Maße undemokratisch, dass sich die veröffentlichte Meinung zu großen Teilen aus rot-grün ideologischen Quellen speist und alternative Standpunkte unterschlagen oder verfälscht berichtet werden.“ Dadurch werde Artikel 5 (1) des Grundgesetzes teilweise außer Kraft gesetzt: „Jeder hat das Recht, … sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Entgegen dieser Vorgabe würden die ÖRR mit den jährlich 8,4 Milliarden Euro kassierten Zwangsgebühren (täglich 23 Millionen) ihre Privilegien missbrauchen.

Parallel appelliert das „Bündnis“ an das Bundesverfassungsgericht, die Politik immer wieder an das Grundgesetz und an den daraus im Medienstaatsvertrag (MStV) abgeleiteten Auftrag zu erinnern, „einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben“ (§ 26 MStV). Dies finde derzeit nicht mehr statt. Stattdessen werde auf den mehr als siebzig öffentlich-rechtlichen Wellen und Kanälen eine sehr einseitige Weltsicht propagiert. Das habe vielfach auch mit der politischen Verortung des ÖRR-Personals zu tun. Beispiel: In einer Umfrage unter ARD-Volontären vor der letzten Bundestagswahl gaben 57% der Befragten an, die Grünen zu wählen, 23% wählten die Linken, 12% die SPD. Auf Union und FDP zusammen entfielen rund 4%. Aber auch in den höheren Positionen sind bürgerliche, konservative oder liberale Ansichten kaum vertreten. Dies soll nach dem Willen des „Bündnis Beitragszahler“ anders werden.

Mehr unter: www.rote-karte-staatsfunk.de
Kontakt: Prof. Dr. Walter Krämer – walterk@statistik.tu-dortmund.de

Die „Atlas Initiative“ ist ein gemeinnütziger und parteiübergreifender Verein, der die Werte unserer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung aktiv fördert und unterstützt.

Spendenkonto: Atlas – Förderung der Initiative für Recht und Freiheit e.V.
Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE56 5005 0201 0200 6987 29, BIC: HELADEF1822, Spendenzweck: „Bündnis Beitragszahler“

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