Deutschland leistet sich den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt. Dafür schuldet jeder, der wohnt, seit 2013 ARD und ZDF den Rundfunkbeitrag. Immer mehr Bürger boykottieren die Zahlung dieser Zwangsabgabe. Doch auf einen Zahlstreik antwortet die Ex-GEZ mit Zwangsvollstreckung: in inzwischen über 7 Millionen Fällen
Es wird gesagt, dass der Beitragsservice ein Massenverfahren orchestriert – so groß, wie es wohl kein zweites bei uns gibt. Stimmt. Es wird gesagt, dass die ARD sogar bei ihrer Finanzierung in einer ganz eigenen Liga spielt. Stimmt auch, aber die ganze Wahrheit ist noch viel verstörender: Nur eine Maschine kann die 45 Millionen Beitragskonten der ARD-Anstalten verwalten. Nennen wir das Elend so vieler also folgerichtig beim Namen: Der Begriff Beitragsservice ist ein Euphemismus, das Wort GEZ-Maschine trifft den Nagel auf den Kopf. Ironischerweise verschwinden sogar die Menschen, die in dieser Maschine arbeiten. Sie sind eher Rädchen im Getriebe, vor allem müssen sie funktionieren.
Ich sehe mir die Geschäftsberichte des Beitragsservice an und lege die Jahresberichte der ARD-Anstalten dazu. Überall tanzen hier die ganz großen Zahlen. Was auf der einen Seite ausgegeben wird, muss auf der anderen reinkommen. Milliarden um Milliarden und all diese Zahlen sagen nicht mehr als ein einziges Bild: Der Beitragsservice ist die Zugmaschine; eine Dampflok, an der jede Rundfunkanstalt angehängt ist und gezogen werden möchte. Die riesige Maschine muss unablässig mit Kohle gefüttert werden, damit die Betriebstemperatur im Kessel niemals sinkt, und es gibt so viel mitzuziehen. Bitte keine Zwischenfrage, warum gleich zehn Wagen mit der Aufschrift ARD gezogen werden wollen. Ich weiß, jede Rundfunkanstalt tut im Grunde das Gleiche, also gibt es darauf keine plausible Antwort. Genauso wenig wie auf die Frage, warum ganz hinten mit dem ZDF noch einmal ein ganze zweite ARD angehängt ist. Hier geht es nicht um Logik, hier geht es ums Zahlen! Es geht darum, dass die Maschine niemals stoppen darf.
Wir alle füttern diese Maschine und bleiben doch nur Nummern in der gigantischen GEZ-Datenbank – und als solche werde auch ich in Köln eben abgearbeitet, ganz automatisiert. Ich bin eine von unüberschaubar vielen Nummern, und ich zahle nicht. Im Großen und Ganzen spielt das natürlich keine Rolle, aber beim Beitragsservice geht plötzlich die Rechnung nicht mehr auf. Bei einem von Millionen Konten blinkt die rote Lampe auf, der ständige Geldfluss ist versiegt. Der Mensch hinter dem Konto funktioniert nicht mehr so, wie er soll. Natürlich fragt jetzt kein anderer Mensch in Köln nach dem Warum und macht sich ein Bild von der Lage – nein, auch bei mir handelt lediglich eine riesige Inkasso-Maschinerie.
Wenn der Mensch hinter dem Konto also nicht mehr so funktioniert, wie er soll, dann gibt die ARD seine Nummer zur Zwangsvollstreckung frei. Natürlich wird es jetzt scheinbar kompliziert. Der Mensch wird mit Schreiben überschüttet und mit Paragrafen verwirrt. Ich habe mir alle Mahnstufen angeschaut, alle denkbaren Schreiben, ich könnte jetzt alles auflisten und aufzählen – und Sie werden mir dabei im großen Meer der Abstraktion ertrinken oder dieses Buch weglegen. Reduzieren wir jetzt all das auf ein einziges Wort: Angst. Der Mensch soll sich selbst zur Zahlung zwingen. Das ist das Ziel. Die leise Stimme im Hinterkopf soll flüstern: »Mensch, zahl doch endlich; wer weiß, was dir sonst noch passiert.«
Seien wir wenigstens einmal respektlos und unkompliziert. Nennen wir die drohende Vollstreckung lieber so: »Mensch, meutere doch nicht.« Bringen wir etwas Würze ins Spiel und vereinfachen es auf das Wesentliche. Belassen wir es zunächst bei kleinen Inseln der Anschaulichkeit und schieben den restlichen Papierberg beiseite. Im Grunde hat die GEZ-Maschine nur zwei behördliche Waffen im Köcher, die wirklich treffen: den Festsetzungsbescheid und das Vollstreckungsersuchen. Mehr braucht sie nicht, mehr Arbeit hat die ARD bei der Vollstreckung nicht.
Einer Vollstreckung gehen also immer mehrere Festsetzungsbescheide voraus. Wer kennt diesen Bescheid? Niemand? Schade, dabei halten ihn Millionen Deutsche immer wieder in den Händen. Wer nicht pünktlich zahlt, der bekommt ärgerliche Post aus Köln. Vorher hieß es noch freundlich: »Ihre Rundfunkbeiträge sind fällig.« Jetzt verschärft sich der Ton. Plötzlich wird eine Summe förmlich »festgesetzt« und mit allerlei Behördenchinesisch dem Bürger serviert. Am zuverlässigsten erkennen Sie dieses Schreiben an der Betreffzeile: Festsetzungsbescheid.
Rundfunkbeiträge dürfen nämlich nicht einfach so vollstreckt werden, es bedarf erst dieses Bescheids – Juristen sprechen vom Verwaltungsakt. Bürger müssen wissen: kein Bescheid, keine Vollstreckung, kein Geld für die ARD-Anstalten. Das ist also die Basis des Ganzen. Ich weiß, dass ich drei dieser Festsetzungsbescheide ansammeln muss. Erst dann darf ich mich über meine Vollstreckung freuen und komme endlich der Haft und dem Haftbefehl näher. Sie können natürlich binnen vier Wochen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Das dürfte aber nur bei zwei Fallgruppen erfolgversprechend sein.
Erstens: Sie gehören zu den Menschen, die offiziell aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen zu befreien sind. Auch hier wurden die Regeln verschärft. Sogar die Blinden schauen bei ARD und ZDF jetzt in die Röhre – sie müssten jetzt schon taubblind sein, um wieder befreit zu werden. Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder einfach nur Student ist, kann sich auch nicht befreien lassen. Es bleibt kompliziert und kleinteilig, wie immer. Zum Glück bietet der Beitragsservice selbst ein interaktives Formular auf seiner Webseite an. Dieses Formular ist sehr umfassend und bietet alle Gruppen zur Auswahl, die sich befreien lassen können. Es ist also Unsinn, diese wenigen Glücklichen hier noch einmal aufzuzählen. Die Glücklichen müssen also nur ihrem Festsetzungsbescheid widersprechen und ihren Befreiungsantrag beilegen. Das Ausfüllen des Antrags ist auch denkbar einfach – zumindest für jeden, der sechs Semester Sozialrecht studiert hat.
Zweitens: Sie können dem Festsetzungsbescheid auch widersprechen, wenn Sie in der Vergangenheit zu befreien waren. Ja, wir dürfen uns für bis zu drei Jahre »rückwirkend« befreien lassen. Das ist wohl das einzige Geschenk, was uns der Gesetzgeber beim Rundfunkbeitrag gewährt hat.
Ich möchte das an einem Beispiel illustrieren: Kommen wir doch auf unseren Studenten zurück. Er absolvierte schließlich sechs Semester Sozialrecht und hat damit beste Voraussetzungen, um etwas zu schaffen, woran viele verzweifeln: dem Ausfüllen eines Befreiungsformulars für den Beitragsservice. Der Student erhält zwischen 2017 und 2020 BAföG. Er wohnt im Lauf der Jahre in vielen WGs und vergisst das mit dem lästigen Ummelden einfach. Nach dem Abschluss möchte unser liederlicher Student endlich sesshaft und ein guter Bürger werden. Ohne Argwohn geht es für ihn also zur Meldebehörde. Er wird sich dort neu anmelden und damit gleich eine teure Lektion fürs Leben lernen. Der Lohn seiner guten Tat sieht nämlich so aus: Der Beitragsservice darf sich mechanisch die Hände reiben – unser Ex-Student geht gerade ins Netz. Während der noch freudestrahlend, mit gutem Gewissen und einer Meldebescheinigung in der Hand die Behörde verlässt, werden im Hintergrund seine Daten nach Köln gefunkt. Gerade das macht die GEZ-Maschine so ungemein effektiv, denn sie wird von wirklich jeder Meldebehörde im Land bedient.
In Köln ist die Meldeadresse unseres Ex-Studenten nun bekannt. Bald kommt Post, die sich wenig schmeichelhaft so zusammenfassen lässt: Nicht gezahlt! Unser Ex-Student ist überrascht, verärgert, bereut seine gute Tat und verweigert sich. Die GEZ-Maschine meldet ihn trotzdem an – gegen den Willen des Menschen –, auch das erlaubt das Gesetz. Am Ende liegt ein sehr teurer Festsetzungsbescheid im Briefkasten, Rundfunkbeiträge sind von 2017 bis 2020 nachzuzahlen. Nun darf sich unser Ex-Student trotzdem nicht machtlos fühlen. Er darf widersprechen und mit gutem Recht schreiben: »Ich war aber doch zu befreien, denn ich habe in den letzten drei Jahren BAföG bezogen.« Der Beitragsservice muss einen »rückwirkenden« Befreiungsantrag akzeptieren, wenn die Nachweise für das BAföG beigefügt sind.
Unser Ex-Student sollte das natürlich tun, bevor es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt, denn damit erspart er dem Beitragsservice ein bürokratisches Chaos. Eine »rückwirkende« Befreiung wird gerade für den Vollstrecker zum GAU, denn die Vollstreckung muss dann sozusagen rückabgewickelt werden. Was ist aber, wenn wir dann schon mit einem Haftbefehl bedroht oder gar verhaftet worden sind? Die Vollstrecker sind dabei wohl nicht zu beneiden.
Doch zurück zum Festsetzungsbescheid: Natürlich darf ihm jeder binnen vier Wochen widersprechen, auch die Unglücklichen, die nicht offiziell zu befreien sind oder zu befreien waren. Diese Unglücklichen werden dann aber sehr wahrscheinlich einen Widerspruchsbescheid im Briefkasten finden. Dort finden sich viele Textbausteine, die sich auch wieder ganz einfach übersetzen lassen: »Widerspruch abgelehnt, vonseiten des Rundfunks ist alles gesagt, bitte zahlen!« Nun könnten Sie zahlen. Sie könnten auch gar nichts tun oder Sie könnten klagen. Beides stoppt aber die Vollstreckung nicht, die trotzdem automatisch anläuft. Sie müssten vor Gericht einen Eilrechtsschutz beantragen, aber das ist wieder ein Kapitel für sich, was wir uns im dritten Teil dieses Buches anschauen werden. Der Klageweg ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Im Netz klafft eine Lücke: Die Abmeldebescheinigung
Was ich vorhabe, ist mehr als ungewöhnlich: Nicht alle erwarten seelenruhig ihre eigene Vollstreckung. Die meisten geben vorher auf, sie fühlen sich in die Ecke gedrängt und fügen sich. Viele durchforsten das Internet aber nach den Anti-GEZ-Argumenten. Dafür investieren sie Zeit und Mühe, suchen Ideen und hoffen auf eine Lücke. So sieht also die Alternative zum Aufgeben aus. Wenn es mit der einen Strategie nicht mehr klappt, dann vielleicht doch mit einer anderen? All das ist menschlich und als Mensch imponiert mir das, als Journalist muss ich aber fragen: Was ist von diesen Anti-GEZ-Argumenten zu halten? Kann der Weg aus dem unheimlichen und gnadenlosen Zwang tatsächlich so einfach sein? Ich präsentiere einem Anwalt eine gängige Auswahl und bekomme sein kurzes, aber ehrliches Feedback: Er winkt ab.
Natürlich sieht der Anwalt das durch die Brille eines Juristen. Die meisten dieser Argumente seien nicht rechtssicher oder genauer gesagt: Sie entsprechen nicht der vorherrschenden Rechtsauffassung. Genau das müssen solche Strategien aber sein: rechtssicher. Sonst funktionieren sie offiziell nicht. Die Rundfunkanstalten werden alles abschmettern, was nicht den wenigen Befreiungsregeln entspricht. Wir müssen dann anschließend vor Gericht klagen, wenn wir doch noch recht bekommen wollen – und dort scheitern die meisten Anti-GEZ-Argumente genauso, weil sie einfach nicht der Systemlogik entsprechen. Damit tauchen wir vollends in die Juristerei ein – eine Welt für sich, mit eigenen Spielregeln. Wir schauen uns das noch an anderer Stelle an. Wichtig ist jetzt: Es gibt nicht mehr das eine Killer-Argument, das auf alle zutrifft. Das gab es bei der Rundfunkgebühr bis 2012, bei der sich jeder ganz persönlich gegen den Zwang entscheiden konnte – mit einer Abmeldung des Geräts. Heute bezahlen wir ARD und ZDF allein dafür, weil wir alle wohnen müssen.
Auszug aus: Markus Mähler, AbGEZockt. Warum Millionen Deutsche keinen Rundfunkbeitrag zahlen und wie auch Sie sich wehren können. FBV, 352 Seiten, 17,49 €.
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Oh doch, oh doch, Sie werden sehen.
Bis jetzt funktioniert es gut, alle GEZ-Post vom Beitragsservice einfach mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ zurückzuschicken. Das habe ich ein Jahr lang gemacht, und nun seit 2 Jahren meine Ruhe und erhalte keine Post mehr von der GEZ.
Für den Einheitsbrei und die Erziehung der Bürger zahlen wir brav. Und wehe den Verweigerern des Erziehungsfernsehens. Beugungshaft ist angesagt. Das passiert noch nicht mal dem Wirtschaftskriminellen oder einem Vorstand von Wirecard.
Man, heißt Bundesregierung, muss schließlich Prioritäten setzen!
Ich finde der Beitrag zur Finanzierung der Staatspropaganda ist viel zu niedrig! Wenn unsere Politiker etwas mehr Mut hätten würden sie den Beitrag auf Euro 200 pro Monat erhöhen. Das reicht dann auch, um alle notleidenden, regierungstreuen Druckerzeugnisse zu finanzieren. Zusätzlich könnte man eine Staatsfunk Internet Plattform schaffen, die jeder Bürger mindestens einmal pro Tag für eine Stunde studieren muss, um einer Strafe von weiteren Euro 200 pro Monat zu entgehen. Los Angela, da geht noch was….
irgendwann geht auch der staatsfunk baden. spätestens, wenn alles zusammenbricht.
Es ist grade am Zusammenbrechen!
Das Sozialrecht beschäftigt sich mit vielen Dingen – auch mit dem BAFöG – aber nicht mit der GEZ. Ihr Student sollte besser Verwaltungsrecht studiert haben. Das ist Sozialrecht auch – aber eben mit einem begrenzten (wenn auch trotzdem riesigen) Katalog. Sie finden ihn im SGB I in den §§ 18 ff. schön sortiert mit einer Angabe, wer für die jeweilige Leistungen zuständig ist. Radio und Fernsehen werden Sie dort nicht finden. Das ist – genau betrachtet – ja ohnehin eher eine Strafe als eine Leistung. Außerdem läge es dann ja nahe, ARD und ZDF nicht zu beantragen oder auf diese… Mehr
Als zugegeben etwas naiver Beobachter des Ganzen habe ich mich gefragt, warum „man“ dieser GEZ-(Höllen-)Maschine nicht eine Art von Gegen-Maschine gegenüberstellen kann: Nämlich einen Verein, der – gegen Mitgliedsbeitrag – auf möglichst automatisierte Weise die in den Details ja wirklich unkundigen – und meistens wohl auch unlustigen – Mitglieder mit Schutz und Gegenmassnahmen nicht nur unterstützt, sondern wie schon gesagt teilautomatisch so weit wie denen möglich „abschirmt“. Dafür könnte er sich die wirklich hochkarätigen Anwälte und Rechtsstruktur-Denker leisten, die dem Normalbürger eben nicht zur Verfügung stehen. Weshalb er am Ende eben doch zahlt, so wie ich selbst ja auch… Einem… Mehr
Ein schönes Beispiel für die Unfähigkeit des Beitragsservices, die ihre Maschinen und vollautomatisch erstellten Verwaltungsakte nicht mehr im Griff haben:
Hartz 4-Empfängerin soll Rundfunkbeitrag zahlen – und kassiert noch einen Haftbefehl!
https://www.derwesten.de/region/nrw-gladbeck-gez-hartz-4-empfaengerin-soll-rundfunkbeitrag-zahlen-und-kassiert-dann-einen-haftbefehl-id230155170.html
die GEZ ist ein echte Unverschämtheit ud ich werde AFD wählen bis diese zwangssteuer endlich abgeschafft ist.
Ich denke und hoffe, dass wir dabei nicht nur zwei sind…
Sie würden dabei an den Symptomen kurieren wollen, aber den Grund für eben diese nicht beseitigen. Wenn schon, denn schon, oder?
Das Übel an der Wurzel zu packen ist wesentlich wirkungsvoller. Darüber sollten Sie nachdenken , wenn ich das raten darf.
Ich habe gerade keine Zeit, um die ganze Diskussion zu lesen. Seit einem halben Jahr habe ich nichts bezahlt, aber auch keine Rechnung bekommen. Was könnte mich jetzt erwarten? Mit ein paar Mahnungen kann ich leben.
@ Gabi
Außer den Bettelbriefen des nicht Rechtsfähigen Beitragsservice wird vorerst nichts passieren. Nicht reagieren.
Es wird erst spannend sobald Ihre Stadtkasse im zuge der Amtshilfe für ihr Rundfunkunternehmen!!! tätig wird.
Mahngebühren sind dann nicht mehr zu vermeiden.
Dabei wird’s wohl nicht bleiben. Bei mir flatterte heute der erste „Festsetzungsbescheid“ ins Haus mit Androhung der Zwangsvollstreckung – „Mit freundlichen Grüßen – Südwestrundfunk“. Also nichts Persönliches …
Bitte unter Verweis auf Gewissensgründe widersprechen, deren Nachreichung ankündigen, warten. In ca 6 Monaten werden die Gründe angemahnt, mit 4-wöchiger Frist. Ein Tag vor Ablauf der Frist die Gründe per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Weiter Warten.
Stimmt! – Es müsste nur von einem Forum die nachweisbaren wöchentlichen „politischen Lügen“ von ZDF/ARD… abrufbar gesammelt werden (Fakt/Datum/Uhrzeit/ Sender)- die man selbst aus „Gewissensgründen“ mit den eigenen Beitragsgebühren nicht mit finanzieren kann und darf!