„Der Verfassungsschutz gehört abgeschafft“

Trotz aller Skandale, in die das Bundesamt für Verfassungsschutz im Laufe seiner Geschichte verwickelt war, genießt es in der deutschen Medienöffentlichkeit großes Vertrauen. Doch wer als „Beobachtungsfall“ oder gar als „gesichert rechts- oder linksextrem“ eingestuft und damit an den Pranger gestellt wird, ist öffentlich stigmatisiert und wird tendenziell vom demokratischen Diskurs ausgeschlossen.

Was macht der Verfassungsschutz? Er liest und wird dann interpretatorisch tätig. Zum Beispiel las dieses Jahr das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz drei Monate lang Tichys Einblick (online) und erhob dann öffentlich den – inzwischen zurückgenommenen – absurden Vorwurf, TE verbreite „im Rahmen der russischen Auslandspropaganda Narrative des Kremls“. Da fragt man sich: Wer braucht wozu den Verfassungsschutz? Matthias Brodkorb (geb. 1977), früher Wissenschafts- und Finanzminister (SPD) von Mecklenburg-Vorpommern, stellt diese Frage grundsätzlich in seinem aktuellen Buch: „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“.

Verleumdungsversuch widerrufen
Verfassungsschutz muss nach Abmahnung durch TE verleumderischen Bericht zurückziehen
Brodkorb hat keinen persönlichen Erfahrungsbericht über den Verfassungsschutz geschrieben, sondern legt eine faktenreiche und genau dokumentierte Recherche vor (522 Anmerkungen mit Quellenangaben), die anhand von „sechs Fallstudien“ deutlich macht, wie der Verfassungsschutz Personen und Organisationen überwacht und zu „zersetzen“ versucht. Früher „ein glühender Anhänger“ des VS, ist Brodkorb heute überzeugt: „Er [der Verfassungsschutz] gehört abgeschafft“ (S. 21).

Das Buch ist in neun Kapitel gegliedert. Kapitel 1 und 2 behandeln die Aufgaben des Verfassungsschutzes und seinen Einsatz als politisches „Kampfinstrument“. Den Hauptteil (Kapitel 3 – 8) bilden die sechs Fallstudien: Zwei gehören zum Beobachtungsbereich „Linksextremismus“ (Bodo Ramelow, Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner) und sind gerichtlich abgeschlossen.  Den „Rechtsextremismus“ betreffen drei noch laufende Gerichtsverfahren, nämlich Martin Wagener (Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung), das – bis Mai 2024 bestehende – „neurechte“ Institut für Politik in Schnellroda (Sachsen-Anhalt) und die Partei AfD.

Die sechste Fallstudie ist dem 2021 vom Verfassungsschutz-Präsidenten Thomas Haldenwang eingeführten neuen Beobachtungsbereich „Delegitimierung des Staates“ gewidmet. Das Schlusskapitel stellt (auf S. 195) die berechtigte Frage, „ob die Schäden, die der Verfassungsschutz in zunehmendem Maße verursacht, nicht zu groß sind, als dass eine gefestigte liberale Demokratie sie auf Dauer zu ertragen bereit sein sollte.“

Ideologiepolizei im Gesinnungsstaat?
Der freiheitliche Rechtsstaat ist nicht vom »Populismus« bedroht
Der Verfassungsschutz ist, international gesehen, eine deutsche Spezialität. Im Unterschied zu den inländischen Geheimdiensten anderer Staaten hat er keinerlei polizeiliche Befugnisse: Niemand kann vom Verfassungsschutz festgenommen und verhört werden. Bei seiner Gründung 1949 wollte man den Verfassungsschutz bewusst von der gefürchteten Gestapo (Geheime Staatspolizei) des Dritten Reichs abgrenzen.

Wofür ist der Verfassungsschutz zuständig? Vereinfacht gesagt, nicht für Taten, sondern für Gedanken, genauer: politische Gedanken, die sich in Worten äußern und denen Taten folgen könnten. Nach §3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist seine Hauptaufgabe „die Sammlung und Auswertung von Informationen … über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung [der Bundesrepublik Deutschland] … gerichtet sind.“ Hierzu prüfen das Bundesamt und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz in erster Linie Texte (Programme, Reden, Äußerungen u. Ä.) und stufen deren Urheber als „Prüffall“, „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistisch“ ein.

Über Ergebnisse seiner Arbeit berichtet der Verfassungsschutz regelmäßig in der Öffentlichkeit (die jährliche Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes des Bundes ist inzwischen ein Medienereignis) und mit ausdrücklicher Nennung von Personen und Organisationen, die er beobachtet. Für die Betroffenen  hat dies eine Prangerwirkung. Man kann sich zwar gegen die Bewertungen des Verfassungsschutzes gerichtlich wehren, aber das kostet – wie die Fallstudien von Brodkorb zeigen – viel Geld und, vor allem, viel Zeit: Zum Beispiel brauchte der spätere thüringische Ministerpräsident (2014, 2020 – z. Z. geschäftsführend) Bodo Ramelow zehn Jahre, bis schließlich 2013 das Bundesverfassungsgericht seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz als „nicht gerechtfertigt“ und „unverhältnismäßig“ erklärte.

Ramelow (geb. 1956)  wurde 27 Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet.  Rolf Gössner (geb. 1948),  der als Rechtsanwalt sich beruflich in einem, laut Verfassungsschutz, „gesichert linksextremistischen“ Milieu bewegte (Kontaktschuld!), stand sogar vier Jahrzehnte lang unter Beobachtung. 2005 erhob er dagegen Klage, der Rechtsstreit dauerte dann über drei Instanzen fünfzehn Jahre und endete 2020 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das diese Beobachtung als „unverhältnismäßig“ und „unangemessen“ bewertete.

Gefangen in der Logik des Verdachts
Der Verfassungsschutz auf dem Weg zur Gedankenpolizei
Die Verfassungsschutz-Fälle Ramelow und Gössner, die schon in der alten Bundesrepublik begannen, sind  historisch. Bei Wagener, Schnellroda und AfD, die im Zuge des aktuellen „Kampfs gegen Rechts“ erst seit einigen Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet werden, laufen noch gerichtliche Verfahren, die zu Papierschlachten werden: „Allein auf der Ebene des Verwaltungsgerichts Köln liegen seitens der Streitparteien [AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz] mehr als 30 Schriftsätze vor. Der Verfassungsschutz stützt sich dabei vor allem auf drei durch ihn selbst angefertigte Gutachten, die insgesamt einen Umfang von rund 1.700 Seiten aufweisen und sich ihrerseits aus  tausenden Seiten Beweismaterials speisen.“ (S. 239)

Wer soll diese Papierflut lesen und richtig verstehen? Die „Verfassungsfeinde“ – neuerdings auch „Demokratiefeinde“ genannt – sagen ja nicht direkt, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind. Der Verfassungsschutz muss dies aus ihren Äußerungen erschließen, also zwischen den Zeilen lesen. Dazu braucht es einen sprachkritischen Umgang mit Texten, über den  er nicht verfügt. Kurzum: Die sprachbezogene Argumentation des Verfassungsschutzes ist –  wie das folgende Beispiel zeigt – dilettantisch.

Als einen Hauptbeleg für den Rechtsextremismus der AfD führt der Verfassungsschutz deren Verwendung des Ausdruckes „deutsches Volk“ an: Sie verstehe darunter nicht nur die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen (Staatsvolk), sondern auch eine „ethnische“ Gemeinschaft und diskriminiere damit die Deutschen mit Migrationshintergrund.

Sprachgeschichtlich ist diese Argumentation abwegig: Das deutsche Staatsvolk gibt es erst seit 150 Jahren, durch die Gründung des Deutschen Reiches von 1871,  dessen Staatsziel laut Reichsverfassung (Präambel) „die Wohlfahrt des Deutschen Volkes“ war. Der Volksname „deutsch“ ist aber eintausend Jahre älter, und der Ausdruck „deutsches Volk“ lange vor der Reichsgründung geläufig, zum Beispiel bei Goethe, der 1813 sagte: „Ich habe oft einen bitteren Schmerz empfunden bei dem Gedanken an das deutsche Volk, das so achtbar im Einzelnen und so miserabel im Ganzen ist“. Goethe konnte damals unter „deutsches Volk“ noch nicht das Staatsvolk (griechisch Demos) verstehen, sondern meinte eine Bevölkerung mit kollektiver Identität (griechisch Ethnos), die auf gemeinsamer Sprache, Kultur und Geschichte beruht.

Dieser ethnische Volksbegriff ist 1871 durch den politischen nicht verdrängt worden, sondern besteht sprachlich daneben weiter: Die Mehrheit der heutigen „Deutschen“ sind ethnisch und politisch deutsch. Es gibt aber auch ethnische Deutsche, zum Beispiel die Angehörigen der deutschen Minderheit in Belgien, Ungarn oder Rumänien, die keine deutschen Staatsbürger sind, und andererseits deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, die sich ethnisch als „Französin“, „Türke“, „Afghane“ usw. bezeichnen (und häufig zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes besitzen). Fazit: Das deutsche Staatsvolk (Demos) ist ethnisch vielfältig, und die Wörter „(deutsches)Volk“ bzw. „Deutsche(r)“ haben eine ethnische und/oder politische Bedeutung.

Nicht behandelt werden von Brodkorb die Kosten des Verfassungsschutzes. Allein das Bundesamt für Verfassungsschutz (4500 Bedienstete) kostete 2023 knapp eine halbe Milliarde Euro. Das Geld könnte für nützlichere Zwecke verwendet werden.


Mathias Brodkorb, Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien. zu Klampen Verlag, Hardcover mit Überzug, 248 Seiten, 25,00 €.


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Kommentare ( 2 )

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2 Comments
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Matthias F.
4 Stunden her

Der Verfassungsschutz schützt nicht mehr die Verfassung, sondern die linke Deutungshoheit, die von fast sämtlichen Medien als Verfassung angesehen wird. Von Medien, die unsere eigentliche Verfassung (sofern sie denn überhaupt existiert) ablehnen. Genau wie Reichsbürger, nur eben andersherum.

Bernd Bueter
4 Stunden her

Die Qualität einer Behörde bemisst sich allein nach deren Führungspersonal. Schon anfang der 1980iger Jahre hieß es im LKA, wer für die Polizei nicht taugt, “wechselt” zum LfV. Die Leiterposten werden gerne als Entsorgungsposten für “treu-doofe” Parteinieten genutzt und diese dadurch entstandene, verfassungsfeindliche “Versorgungseinheit” ist nur damit beschäftigt, “Produkte” zu erschaffen bis zu erlügen, um die Daseinsberechtigung zu rechtfertigen. Bestes Beispiel deren Behördenzweigstelle NPD, deren Führungspersonal samt Reden bis hin zur gemeinsamen Weihnachtsfeier sie organisieren. Sie kriegen jedoch nicht ein einziges, gerichtsfeste Ergebnis zustande, diese Verfassungsschutzblender. Bei illegalen, hinterhältigen Kontokündigungen hört das Können bereits auf. Daher ist es wichtig, alles,… Mehr