Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages offenbart Mängel in Corona-Gesetz

Der Gesetzentwurf der Großen Koalition, mit dem sie ihre bisherigen Pandemieschutzmaßnahmen präzisieren und rechtlich absichern will, steckt voller Schwächen, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages feststellt.

imago images / Christian Spicker

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages findet in einem Gutachten mehrere „Kritikpunkte“ im Entwurf der Großen Koalition zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Es soll vor allem die bisherigen Corona-Maßnahmen zumal die Eingriffe in Grundrechte im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität präzisieren und rechtlich absichern. In dem Gesetzentwurf (GE) heißt es, der Gesetzgeber nehme nun die Abwägung zwischen den Beschränkungsmaßnahmen und den betroffenen grundrechtlichen Schutzgütern vor und regele somit die wesentlichen Entscheidungen.

Umso peinlicher für die Koalitionäre der Bundesregierung, dass der Entwurf nach Ansicht der wissenschaftlichen Experten des Bundestages diesem Anspruch nicht ganz gerecht wird. Sie kommen nach Prüfung des Entwurfs im Ergebnis zu folgenden Beanstandungen:

  • So genannte Standardmaßnahmen, also konkrete Ermächtigungen für bestimmte Maßnahmen, werden nicht eingeführt. Stattdessen benennt der GE nur Regelbeispiele für Maßnahmen.
  • Einige Formulierungen des GE entsprechen der Normenklarheit und -bestimmtheit nur bedingt. Das gilt etwa für die Unterscheidung von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen Schutzmaßnahmen“.
  • Regelungen zur Berichtspflicht der Bundesregierung, Evaluierung und Befristung der Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
  • Die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages am Erlass der Rechtsgrundlagen wurden nicht verbessert.

Der Gesetzentwurf, so das Gutachten, sehe „vor, dass je nach Höhe der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen entweder „einfache“, „stark einschränkende“ oder „schwerwiegende“ Schutzmaßnahmen in Betracht kommen. Die Verwendung dieser Begriffe ist nicht überzeugend, da sie an keiner Stelle im Gesetz definiert werden. Auch die Begründung des Gesetzentwurfs liefert keine Klärung. Unter anderem wird nicht deutlich, was der Unterschied zwischen den einzelnen Schutzmaßnahmen sein soll. Die Formulierung des § 28a Abs. 2 GE, dass bestimmte Schutzmaßnahmen „in Betracht kommen“, ist rechtstechnisch ungewöhnlich. Es handelt sich nicht um eine Einschränkung, sondern um eine reine Beschreibung.“

Problematisch ist nach Ansicht der Experten auch die fehlende Befristung: „Es ist nicht klar, was folgt, wenn die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben wird. … Eine Befristung von Einzelmaßnahmen oder der Verordnungsermächtigung nach § 32 IfSG sieht der Gesetzentwurf nicht vor.“

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Kommentare ( 45 )

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Fred Katz
3 Jahre her

Wenn infizierte Ärzte mit der U-Bahn und dem Bus zur Arbeit fahren und weiterarbeiten dürfen, entfällt die juristische Grundlage aller Verordnungen, da dort als Grundlage die hohen Infektionsraten von über 20.000 täglich genannt werden.
Merkel und das RKI machen eh gerade die große 180° Wende-PCR-Tests sollen nicht mehr aussagekräftig sein, weil sie Angst hat, dass die Zahlen weiter ansteigen und sie hilflos ist.
Bei mehr als 25.000 Neuinfektionen täglich müßte die Regierung eigentlich zurücktreten….

J-Rod
3 Jahre her

Diese korrupte und hinterhältige Regierungsbande stellt die ehemaligen DDR-Trötenregierung weit,weiiit in den Schatten!Solch ein rücksichtsloser Beamtenklüngel hat KEINE Existenzberechtigung.

Maja Schneider
3 Jahre her

Diese Gesetzentwurf dient nur einem einzigen Zweck, dem Erhalt der Macht und dessen Ausbau, und richtet sich weiter gegen die Bevölkerung. Die staatliche Willkür nimmt Formen an, die schon lange nicht mehr geduldet werden dürften. Wir werden sehen, wie die Reaktion auf die Kritikpunkte des Wissenschaftlichen Dienstes ausfällt. Vermutlich gibt es keine, berechtigte Kritik perlt doch schon seit langem an unserer Politelite ab, daran haben sich zu viele Menschen schon längst gewöhnt, und die MSM als Erfüllungsgehilfen der Regierung applaudieren tagtäglich.

Protestwaehler
3 Jahre her

Solange die nicht mal zwischen positiven PCR-Test-Ergebnissen und wirklich Infizierten unterscheiden, ist alles rund um diese Maßnahmen völlige Willkür, wie alles das Merkel treibt.
Teste ich die Bevölkerung mit dem PCR-Test auf Weltraumherpis, erhalte ich wahrscheinlich ähnliche Resultate wie bei Corona 🙂
Hat der Erfinder und Nobelpreisträger dieses PCR Test nicht selbst darauf hingewiesen, mit diesem Test lässt sich überhaupt keine Infektion nachweisen?
Dieses ganze Möchtegerngesetz müsste demnach richtiger Weise, PCR-Test-Schutzmaßnahmen heißen, denn mit Infektionen hat dieser ganze Blödsinn nichts zu tun. Aber „Test“ klingt halt nicht so dramatisch, da lässt sich schlecht Panik u. Hysterie mit verbreiten.

Babylon
3 Jahre her
Antworten an  Protestwaehler

Die PCR-Tests sind so „sensibel“, dass nicht nur minimale Spuren von Viren angezeigt werden sondern auch „Trümmerteile“ von Viren, die gar nicht infektiös sind. Diese Tests sind völlig untauglich, das wahre Infektionsgeschehen objektiv abzubilden.
Informativ für die Öffentlichkeit wäre, wieviele Personen sind tatsächlich erkrankt von leichter Symptomatik bis hin zu Fällen, die einen Klinikaufenthalt notwendig machen, bis hin zu Intensivbehandlung und Beatmung, incl. Alter der Erkrankten und Vorerkrankungen bei Todesfällen.

Lara Berger
3 Jahre her

Gestern hat Elon Musk getwittert: 4mal getestet. Davon 2mal positiv, 2mal negativ. Dann fragt er, was vor sich gehe.

Old-Man
3 Jahre her

Was will man anderes von diesem Haufen Dilettanten erwarten??.

Ein Christian Lindner „befürchtet“ einen Blankocheck ,wo er doch im Frühjahr die Ermächtigung zur Willkür selber mit entschieden hat!.
Seltsame Zeiten also.

Lara Berger
3 Jahre her

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Bundesregierung sogar gegen Grundrechte verstößt. In dieser „Regierung“ ist gesetzloses Handeln mittlerweile an der Tagesordnung. Gerade dieser Tage wurde ihr im Falle der Schließungsanordnung von Kernkraftwerken der Verstoß gegen das Grundgesetz vom Bundesverfassungsgericht bescheinigt. Ich sage: das ist keine anständige Regierung mehr. Diese hat sich von einer demokratisch legitimierten, freiheitlich-rechtlichen Regierung in ein Terrorregime verwandelt, dass nicht zögert, seine Kettenhunde auf die Bürger loszulassen, wie bei der letzten Querdenkerdemo in Berlin sehr deutlich wurde. Leider übertreibe ich nicht, denn die Grundrechtsübertretungen halten an: Polizisten werden offensichtlich dazu angehalten geltendes Gesetz zu mißachten,… Mehr

Ananda
3 Jahre her

Wir leben doch schon in einem kompletten Wilkürstaat. Mit diesem „Gesetz“ ist halt mit der Alibi Geschichte ein klein wenig geschlampt worden. (Ging ja nun nicht anders, da das Grundgesetz und der gesunde Menschenverstand in den Mülleimer getreten wird). Oder auf welchen „rechtlichen“ bzw. realistischen Füssen steht Wirtschaftstod Lockdown Nr. 2 und die Geiselhaft von zu 99% Gesunden?.
Bei Corona und der Zwangseinwanderung denke ich inzwischen an Rainer Mausfeld und sein Buch/Vortrag auf Youtube „Warum schweigen die Lämmer“. Eine der Kernthesen: Herrschaftsausübung durch Angst.

Protestwaehler
3 Jahre her
Antworten an  Ananda

Grundgesetz? Das dient maximal noch als Kaminanzünder.

Kassandra
3 Jahre her

Unter Punkt C des vorgeschlagenen Gesetzes, wo „Alternativen“ aufgeführt werden sollen, liest man, dass keine vorhanden wären oder dass es keine gäbe.
Mir scheint, in dem von wem auch immer vorgegebenen, stark eingeschränkten Denkkorridor wird „alternativlos“ durchregiert. Allweil zu unser aller Lasten, versteht sich.
Weshalb wird eigentlich nicht der ganze „Entwurf“ infrage gestellt und etwas jenseits davon neu erdacht? Zumal die Einschränkungen Grundrechte auf unbeschränkte Dauer komplett aushebeln können?
Zumal welche davon ausgehen, dass alleine die Maßnahmen des bereits vor dem uns bescherten Virus bestehende Infektionsschutzgesetz vollkommen ausreichen, die „Pandemie“ (Begriffsänderung durch die who 2009 bitte mitdenken!) zu überstehen.

Last edited 3 Jahre her by Kassandra
Protestwaehler
3 Jahre her
Antworten an  Kassandra

Merkels postfaktische neue Normalität duldet halt keine Alternativen, maximal als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutz. Windkraftgegner sollen demnächst ja ebenfalls beobachtet werden, ebenso Diesel und SUV Fahrer, eben jeder Abweichler der der Merkeldoktrin nicht Folge leisten will.
Wird TE eigentlich schon beobachtet? Sicher, wer Geld aus dem Kanzleramt ausschlägt macht sich dort sicher ebenfalls verdächtig 😉

Endstadium0815
3 Jahre her

Geht es hier wirklich um Formfehler? Meine Güte, das ganze Vorhaben muss gestoppt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ermächtigung die Grundrechte und die Demokratie zu zerstören. Kein Dienst oder sonst ein „Experte“ muss sich äußern, sondern die Bevölkerung per pedes auf der Strasse. Ich hätte niemals gedacht, das ich eine Zeit erleben, indem in Deutschland eine Diktatur eingeführt werden soll. Verbrecher machen ihre Gesetze, um dann legitim zu sein. Wahnsinn!

Old-Man
3 Jahre her
Antworten an  Endstadium0815

Was wir erleben ist doch nur die Fortführung zur DDR 2.0,nichts anderes.
Das unsere Regierung nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes steht,das ist doch spätestens seit 2015 bekannt,aber diese Politgauckler werden doch immer schön weiter gewählt,oder glaubt jemand daran,das sich 2021 nach der „Wahl“ etwas gravierend ändern wird?, es bleiben die an der Macht die sich das Grundgesetz verbiegen nutzbar gemacht haben,eventuell wird die Regierung dann zum finalen Schlag ausholen,und die Dauerabschaffung der bürgerlichen Rechte in der Verfassung beschließen,genug linkes Volk wird sich schon finden die 2/3 Mehrheit deutlich zu überbieten.