Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte übt scharfe Kritik an der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter. Nun werde sich kein Richter mehr trauen, eine Maßnahmen-kritische Entscheidung zu fällen, sagte ein Sprecher.
Am Montag hat die Polizei die Privatwohnung, das Büro und das Auto eines Weimarer Richters durchsucht, der Anfang April einen Beschluss gegen Corona-Maßnahmen gefällt hatte. Auch ein Mobiltelefon sei “sichergestellt” worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt gegenüber TE. Dem Richter werde im Zusammenhang mit dem Beschluss Rechtsbeugung vorgeworfen.
Nun äußern mehrere Beobachter scharfe Kritik. “Wir sind entsetzt”, sagte ein Sprecher des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte gegenüber TE. “Es handelt sich unseres Erachtens um einen krassen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Durch diese Maßnahme wird sich kein Richter in Deutschland mehr trauen, eine Entscheidung zu treffen, die in diese Richtung geht.”
Zudem dürfte die Durchsuchung “rechtswidrig” sein, erklärte der Sprecher weiter. Vieles spreche dafür, dass der Ermittlungsrichter und die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen der Strafbarkeit nicht sauber geprüft hätten. “Der Wortlaut des Paragraphen 1666 Abs. 4 BGB lässt eine Anordnung auch gegenüber der öffentlichen Hand zu. Die einschlägige Kommentierung zu dieser Norm hat dies bislang unter Verweis auf eine gerichtliche Entscheidung gegenüber einer geschlossenen Psychiatrie als Trägerin der Staatsgewalt für zulässig erklärt”, führte der Mann aus.
Auch auf sozialen Medien kam Kritik auf. Der Berliner Abgeordnete Marcel Luthe mutmaßte, dass die Staatsanwälte auf Weisung der Politik agieren könnten. “Mir will doch niemand aus dem Kabinett von SED/SPD/Grüne erzählen, die Maßnahme – ein unfassbarer Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit – sei nicht vorher mit der politischen Hausleitung rund um den Grünen Justizminister Adams abgestimmt gewesen?”, schrieb der Politiker. Staatsanwälte seien nicht wie Richter unabhängig, sondern Teil “der politischen Weisungen unterliegenden Exekutive”. Luthe brachte einen Untersuchungsausschuss ins Spiel.
Der Querdenken-Anwalt Ralf Ludwig erklärte auf Telegram, es sei jetzt jegliche Grenze des Anstands und des Rechts durchbrochen. “Die richterliche Unabhängigkeit, eine weitere Säule eines demokratische Rechtsstaates, wird ohne Wimpernzucken abgeräumt”, schrieb er.
Am Montag hatten mehrere Medien übereinstimmend berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Ermittlungsverfahren gegen den Richter eingeleitet hat. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass der Richter nicht zuständig und daher nicht befugt war, eine Anordnung zur Maskenpflicht zu erlassen, meldete der MDR unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Erfurt. Zuständig soll eigentlich das Verwaltungsgericht gewesen sein. Bereits zuvor hatte es mehrere Strafanzeigen gegen den Richter gegeben, berichtete der MDR.
Der Richter hatte am 8. April mit Bezug auf den Kindeswohl-Paragrafen 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches entschieden, dass die Maskenpflicht, Abstandsregeln und Schnelltestauflagen nicht mehr an zwei Schulen in Weimar gelten. Außerdem müsse Präsenzunterricht stattfinden (TE berichtete). Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin erklärt, das Urteil nicht umsetzen zu wollen. In einer Mitteilung schrieb das Ministerium: “Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter.” Außerdem wolle man den Beschluss obergerichtlich prüfen lassen, hier es weiter.
Auch die PCR-Tests und Schnelltests seien nicht geeignet, eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 nachzuweisen, heißt es in dem Papier weiter. “Laut RKI-Berechnungen (…) beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch-positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.”
Symptomlose dürften nicht zum Test gezwungen werden, schrieb der Richter in dem Papier. Das setze die Kinder unter psychischen Druck, weil sie ihre Schulfähigkeit ständig erneut beweisen müssten. Zudem habe einer der vom Gericht bestellten Gutachter anhand von Erhebungen aus dem Land Österreich nachgewiesen: “100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.” Anhand dieses Ergebnisses zeige sich, “dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat”, urteilte der Richter. Die Verordnungen, in denen die Corona-Maßnahmen festgeschrieben sind, seien “verfassungswidrig und nichtig”.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Ich würde jeden Satz des Richters unterschreiben und genau deshalb muss er weg. Das passt zur Linken, also die Dame nit dem Blumenstrauß, steht für den Umgang mit anderen Meinungen. Der blanke Hass ist dort verortet.
Das ist Thüringen !!!
Hier macht ROT-ROT-Grün die Spielregeln !!! Guckt doch mal hin, WER die Anzeigen gemacht hat…..ist doch bestimmt interessant für das Michel-Volk !!!
Einen Richter diffamieren…..schlimmer geht es ja kaum noch !!! Aber unsere Rechtsstaatlichkeit ist 2015 gefallen. mal sehen, ob Thüringen im September wählt (nach dem Riesen-Beschiss und der „Revidierung der Wahl !) oder ob wir schon die Monarchie mit Erbrecht eingeführt haben…. bin ich gespannt drauf !!!!
So stelle ich mir eine wirkliche Diskussion vor, von der auch nicht unmittelbar Beteiligte etwas haben:
Man stellt eine mehr oder weniger laienhafte These in den Raum. Es melden sich wirklich Sachkundige zu Wort, z.B. Juristen in Rechtsfragen.
Man wird im Zweifelsfall korrigiert oder auf einen Irrtum hingewiesen. Und da man immer gern dazulernt, ist man nicht gekränkt, sondern erkennt überlegenes Wissen dankbar an.
Was sollen dagegen bloße Meinungen, Polemiken bis Beschimpfungen?
Beschluss OLG Karlsruhe, Az 20WF7021, 4.21, Amtsgericht/ Familiengericht Pforzheim darf, in gleicher Sache, nicht unter Hinweis auf das begehrte Außerkraftsetzen schulischer Schutzanordnungen an Verwaltungsgericht verweisen. Für Angelegenheiten der Personenfürsorge sind Familiengerichte zuständig.
Bitte nun keine weiteren unbedarften Meinungen, sondern dankbar dazulernen.
Zitat vom 29.032013 Hungarian Voice (https://hungarianvoice.wordpress.com/2013/03/29/kommissionsbericht-zur-judikative-in-den-eu-mitgliedstaaten/)“EU-Justizkommissarin Viviane Reding nutzte die Präsentation für erneute Kritik an der ungarischen Regierung. Der Zustand des Rechtssystems sei, im Bezug auf seine Unabhängigkeit, „sehr besorgniserregend“.“
Zitat von der Vertretung der EUropäischen Kommission in Deutschland vom 10.10.2019 (https://ec.europa.eu/germany/news/20191010-polen-eugh_de)“Schutz von Richtern vor politischer Kontrolle: EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof.“
Also Frau von der Leyen. Wenn eine „unabhängige Justiz“ wirklich so wichtig ist wie die EUropäische Union immer wieder heuchelt, Wir erwarten Taten.
Wo bleibt der Rüffel gegen Deutschland?
Das ist hier wie in der Türkei oder noch schlimmer.
Das wird so oder so, früher oder später ein Nachspiel haben.
Und die Zeitungen schweigen.
Solange, bis dann die StA auch mal bei ihnen einmarschiert. Dann ist das Gejaule groß.
Dieses Land hier hat als rechtsstaatliche Demokratie offenbar fertig. Jetzt folgt die Autokratie. Das wird lustig.
Wäre es nicht eigentlich die Aufgabe des Deutschen Richterbundes, sich schützend vor ihren Kollegen zu stellen? Das Einzige, was man von dort zu den Vorfällen in Weimar hört, ist dröhnendes Schweigen. Helfen wir diesen Herrschaften mal auf die Sprünge: schroeter@drb.de. Herr Schroeter ist der Pressesprecher des Deutschen Richterbunds (drb). Fragen Sie doch einmal freundlich an, wie der Richterbund zu den skandalösen Vorgängen um Amtsrichter Dettmer steht und ob er Hausdurchsuchungen und Handybeschlagnahme wegen angeblicher Amtsanmaßung und Rechtsbeugung für angemessen und verhältnismäßig hält. Wenn Sie eine Antwort erhalten, wäre es schön, wenn die hier veröffentlicht würde. Wir möchten doch gerne wissen,… Mehr
warum sollte es richtern besser gehen als dem volk…ein falscher satz im internet…wie hier bei tichys kommentaren…..und zack steht die polizei vor der wohnung und durchsucht diese und nimmt den PC mit….das ist einschüchterung pure und ja man paßt auf was man schreibt…
Alleine deswegen schon ist Annalena Baerbock unwählbar. Eine demokratisch denkende Parteivorsitzende würde ihren Justizministerparteifreund zusammenfalten. Tut sie nicht. Habe ich von einer Grünsozialistin offen gesprochen auch nicht erwartet…
Ein grüner Justizminister – ein Vorgeschmack was da auf D zukommt.
Merkel musste in Thüringen diesmal gar nicht einschreiten, sie hat ihre Vasallen in Erfurt und die sind ihr schließlich noch etwas schuldig. Ein perfides, aber durchschaubares Spiel.
Der Senator für Justiz in Berlin zeigt auch regelmäßig, dass bestehendes Recht für ihn und seine Parteifreunde nicht gilt. Von dem Berliner Gesetz Beweislastumkehr für Polizisten bei Rassismusvorwürfen muss ich auf TE gar nicht erst anfangen…