Mit einem bizarren Auftritt wollte die Präsidentin des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs die Berichterstattung von TE vermutlich einschüchtern. Marcel Luthe machte ähnliche Erfahrungen – und stellt darum einen Befangenheitsantrag. Von Jerome May und Max Mannhart
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist dafür zuständig, die Wahlunregelmäßigkeiten in Berlin aufzuarbeiten. Dafür hat er die Protokolle vorliegen, die das ganze Ausmaß der Katastrophe zeigen. Protokolle, in denen TE innerhalb von anderthalb Wochen Unregelmäßigkeiten fand, die eine Wahlwiederholung zumindest in Teilen unumgänglich machen. Das Gericht allerdings brauchte bereits Monate – und möchte anscheinend genauso weitermachen: Zeit schinden. Die Folge davon könnte sein, dass die Macht des amtierenden Senats zementiert und unumkehrbar Fakten geschaffen werden.
Der Verfassungsgerichtshof kündigte an, erst im Herbst Anhörungen durchführen zu wollen. Mit einem Ergebnis wäre dann frühestens im Winter zu rechnen. Also weit über ein Jahr, nachdem die Wahl stattgefunden hat. Dem Berliner Senat kommt das gerade recht: Er könnte ohne Legitimation durch den Wähler weiterregieren. Dass das Gericht bremst, statt Fahrt aufzunehmen, bekam TE bereits zu spüren.
Später kam schließlich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, persönlich in den Raum, in dem das Team recherchierte. Sie wolle nur noch mal klarmachen, dass die Mitarbeiter des Gerichts, die uns beobachteten, auf ihre Anweisung da wären, sagte sie. Mittlerweile saßen diese Mitarbeiter mit Tisch so in der Tür zum Raum, dass man kaum mehr an ihnen vorbei kam.
Die Präsidentin fuhr unser Rechercheteam in aufgebrachtem Ton an, sprach von „unglaublichen Vorfällen“ und fragte, was man sich hier erlaube. Ohne eine Reaktion abzuwarten, ging sie wieder – grinsend – hinaus. Zu dem Zeitpunkt waren nur zwei Mitarbeiter im Raum. Das Ziel dieses bizarren Auftritts war offensichtlich: Einschüchterung des Teams.
Bei der Wahl gilt das strenge Öffentlichkeitsprinzip – Informationen, die zweifellos relevant sind, öffentlich zu machen, ist nicht verboten. Eine ganze Serie höchster Gerichtsurteile bestätigt dies – auch für Berlin. Präsidentin Selting könnte sich eigentlich auch freuen, dass die Arbeit des Gerichts so unterstützt wird und Aufmerksamkeit für diese brisanten Vorgänge entsteht; die Digitalisierung durch TE erleichtert und organisiert den Zugang zu den Akten. Das würde auch den Richtern die Arbeit erleichtern, die sich so nicht durch die Bierkisten, Aktenordner und Papierstapel wühlen müssen. Sich freuen, das tat die Richterin, die selbst auf Vorschlag der SPD ernannt wurde, aber nicht – im Gegenteil.
„Grenze der Sachlichkeit überschritten“
„Nachdem von Seiten des Gerichts festgestellt wurde, dass Inhalte der Wahlunterlagen an die Presse gelangt sind, wurden die Helfer während der Akteneinsicht am 19.05.2022 diesbezüglich barsch zur Rede gestellt. Zudem wurde die Einsichtnahme nur noch unter direkter Aufsicht ermöglicht. Dies soll auf Anweisung der hier abgelehnten Richterin erfolgt sein. Damit wird ein tiefes Misstrauen gegenüber der Klägerseite zum Ausdruck gebracht, was für sich bereits die Besorgnis der Befangenheit begründet.“
Und weiter: „Beides verbunden mit dem Hinweis, dass es sich bei den Wahlunterlagen geradezu selbstredend um Unterlagen handelt, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Sind diese Worte so gefallen, so stehen erhebliche Vorbehalte der abgelehnten Richterin gegenüber der Klägerseite und gegen das Wahlprüfungsverfahren selbst zu befürchten.“
Darüber wird das Gericht nun beraten.
Es bleibt die Frage: Welches Interesse hat die Präsidentin, dass die Dinge unter der Decke bleiben?
Bei der Recherche zu den Vorgängen spürt man schnell eine Mauer des Schweigens an vielen Stellen. Der Senat verzögert, das Gericht bremst – offenbar besteht geringes Interesse an einer Aufarbeitung. Dafür sind auch zu viele Personen bis hin zum früheren Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit deutlicher Verantwortung für die offenkundige Wahlmanipulation verknüpft.
Doch seit TE Licht in das Berliner Wahl-Kuddelmuddel bringt, wird man der Realität nicht mehr ausweichen können. Die Fakten sind eindeutig. Im Gespräch mit TE sagt der frühere Senator, Bundesminister und Grundgesetzkommentator Rupert Scholz, dass angesichts der Vielzahl und Schwere der Mängel weder der Berliner Senat noch das Abgeordnetenhaus hinreichend demokratisch legitimiert seien. Der Senat könne nur noch „geschäftsführend“ im Amt bleiben.
Von Jerome May und Max Mannhart.
An dieser Recherche haben mitgewirkt: Laura Werz, Jonas Kürsch, Pauline Schwarz, Elisa David, Selma Green, Larissa Fußer, Jonas Aston, Elena Klagges.
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Das ist jetzt aber eine Riesenüberraschung!
Wenn die Recherchen von Personen und TE dem demokratischen Auftrag der Aufklärung entsprechen, so muß man dem zustimmen.
Alles andere wäre für den Rechtsstaat gefährdend. Sargnägel für die nach WK II in der Bundesrepublik Deutschland erwachte Demokratie.
Der „Rechtsstaat“ scheint sich wie eine Fata morgana aufzulösen. Er wird immer undeutlicher und dahinter droht ein Sandsturm epischen Ausmaßes.
Man kann TE und dem jungen Team nicht genug für ihre Arbeit danken. Auf der anderen Seite verwundert es schon, daß die großen Redaktion des Mainstreams und die „Sturmgeschütze der Demokratie“ sich dieses Themas nicht annehmen. Themen für eine kritische Berichterstattung liegen auf der Straße, man schaue bspw. auf die Unregelmäßigkeiten, die sich aus den Pfizer-Papieren ergibt, welche nach und nach veröffentlicht werden. Der Mainstream ignoriert diese Informationen getrost. Da sieht man, wie kaputt unsere Mainstream-Presse ist.
Sehe ich es richtig, daß z.B. im Deutschlandfunk zu dem Thema bisher keinerlei Berichterstattung erfolgt?? Wie kann das sein?
Rhetorische Frage, oder? Sie erwarten vom ÖR Lügen- und Lückenfunk irgendwelche investigativen Werke, die dem permanenten linksgrünen Beutezeug entgegentreten ?Haben Sie die letzten 7-8 Jahre im Ausland verbracht- dann wäre die Frage zu erklären.
Von den zwangsgebührenfinanzierten Schmierfinken Aufklärung zu erwarten- da kann man auch von einem Neuköllner Friedensrichter die Eindämmung von Clankriminalität fordern……
Ist nicht möglicherweise der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei dieser Konstellation eine Anlaufstelle? Die freuen sich doch immer, wenn sie Deutschland einen Schlag verpassen können. Über Zuständigkeit braucht man such keine Sorgen machen, die europäischen Gerichte sind für alles zuständig, was sie entscheiden wollen.
gute frage,warum versucht das kein anwalt,was hier abgeht ist rechtsbeugung pur.
Dass die Aufarbeitung der Wahl in Berlin womöglich verschleppt oder gar behindert wird, war leider nicht anders zu erwarten. Die bisher berichteten Reaktionen von Politik und verantwortlichem Verwaltungsapparat lassen den Schluss zu, dass dort niemand ernsthaft an einer Aufklärung der Vorgänge interessiert ist. Zu viel scheint dort für manche Betroffene auf dem Spiel zu stehen. Trotz des großzügigen Angebots von TE greifen auch die MSM diesen Vorgang bisher kaum auf, bzw. die Reaktionen sind eher verhalten. Für die weitere Analyse bei TE gilt mE ein absolut unangreifbares Sichern von Beweisen. Ich fürchte allerdings, dass sich in der Summe nichts Entscheidendes… Mehr
Sie haben Recht, in den Staatsmedien und staatsnahen Medien findet man zu dem Skandal erstaunlich wenig. Einen kleinen Beitrag fand ich bei SPON. Aber anscheinend auch nur, weil der Bundeswahlleiter eine Wiederholung der Wahl in 6 Wahlbezirken fordert. Nun denn, auch ich denke, dass dies den Verantwortlichen recht egal ist, und die Wahl auf keinen Fall wiederholt wird. Mit der Entscheidung wird man sich aber noch etwas Zeit lassen, bis Gras über die Sache gewachsen ist. Dumm nur, dass sich nun ausgerechnet diejenigen, die Leute mit unangenehmer Meinung gerne als Demokratie- und Verfassungsfeinde bezeichnen, selbst als Demokratie- und Verfassungsfeinde outen.… Mehr
Habe ich das richtig verstanden,.. die Richter, die in Berlin über die Wahlanfechtung entscheiden, wurden erst von der jetzt amtierenden Regierung bestimmt, und würden quasi selbst ihren Job wieder verlieren sollte es zu Neuwahlen kommen?
https://www.youtube.com/watch?v=bgKPT8VKrqs
Das wäre ja ein Treppenwitz ohnegleichen, somal diese dann auch noch über ihre eigene Befangenheit entscheiden könnten.
Dritte Welt, wir kommen!
Die Präsidentin […] sprach von „unglaublichen Vorfällen‘.“
Sehe ich auch so. Die Linksgrünen haben ALLE relevanten Positionen in dieser Ex-Demokratie besetzt. Selting ist eines von unzähligen Rädchen, die die linksgrüne Maschine wie geschmiert am Laufen halten.
Früher haben dt. Verfassungsgerichte die Bevölkerung vor der Staatsmacht geschützt. Heute halten sie den linken Ideologen im politisch-medialen Komplex den Rücken frei.
„Es bleibt die Frage: Welches Interesse hat die Präsidentin, dass die Dinge unter der Decke bleiben?“ Nein, die Frage stellt sich nicht, denn, weiter oben: „Sich freuen, das tat die Richterin, die selbst auf Vorschlag der SPD ernannt wurde, aber nicht – im Gegenteil.“ Nein, die Frau Selting ist genauso wie der Kollege Habarth auch, aus dem entstanden, was schon Richard von Weizäcker kritisierte: „Die Parteien haben sich den Staat zur beute gemacht.“ Das reicht nicht nur bis in die Justiz hinein, auch die öffentlich „rechtlichen“ Medien, die Wohlfahrtsinstitute (man denke an Herrn Feldmann bzw. dessen Frau!), die Universitäten und… Mehr
Als AfD-Wähler gilt für mich mittlerweile jeder deutsche Richter als befangen.
Staatlich Beschäftigte in Bau – und Ornungsämtern würde ich mittlerweile als Feinde des Volkes bezeichnen.
Dann fragen Sie sich doch mal warum die AfD im Bezug auf die Berlin-Wahl eigentlich so schweigsam ist, wo die doch im Ergebnis sogar halbiert wurde.
Weil es ergebnislos bliebe und sie von den ÖR- und Mainstream-Print-Medien noch mehr niedergemacht werden würde!