Deutsches Gericht schließt sich internationaler Sicht an: Syrien ist sicher

Endlich ist ein deutsches Gericht anerkannten Maßstäben zur Sicherheit Syriens gefolgt und lehnte den Asylantrag eines syrischen Schleppers ab. Daraus folgt noch keine Rückreise. Die Exekutive wäre gefragt: In Deutschland leben über eine Million Antragsteller mit geringwertigen Schutztiteln.

picture alliance/dpa | Guido Kirchner

Es ist das erste Mal, das eine solche Urteilsbegründung von einem deutschen Gericht erinnerlich wäre. Im Fall eines syrischen Migranten und Schleppers hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nun den Spruch des untergeordneten Verwaltungsgerichts Münster kassiert, wie die Welt mit Material der Agentur AFP berichtet. Der betreffende Syrer war 2014 nach Deutschland eingereist und hatte, da er keinen Anspruch auf politisches Asyl geltend machen konnte, auch keinen Anspruch auf den echten Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention hatte, subsidiären Schutz beantragt – also einen sehr geringwertigen Schutztitel, der nichtsdestoweniger häufig vergeben wird. In diesem Jahr gab es bis Ende Juni 35.235 Entscheidungen zugunsten eines subsidiären Schutztitels, aber nur 21.351 Mal den „authentischen“ Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention. Hinzu kamen 11.954 Abschiebeverbote, was auch ein sehr geringwertiger Status ist, der aber – der Name sagt es – ebenso zum Verbleib des Nutznießers im Bundesgebiet führt.

Dänemark erlaubt erstmals Abschiebung syrischer Flüchtlinge nach Syrien
Dasselbe galt bisher faktisch auch für die einigen hunderttausend subsidiär Geschützten in Deutschland. Nun ist der Fall des Syrers aus der Provinz Hassaka im Nordosten des Landes ein spezieller. Denn er wurde vom Landesgericht im österreichischen Korneuburg wegen Schlepperei zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Taten hatte er im Frühjahr und Sommer 2014 begangen. Sogar das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wollte daraufhin keinen Flüchtlingsstatus, nicht einmal den subsidiären, vergeben, wurde aber vom Verwaltungsgericht Münster dazu verdonnert.

Nun hat das OVG Münster dem ein Ende gemacht und dem syrischen Schlepper jeden Flüchtlingsstatus verwehrt. Begründung: Dem Syrer fehlen wichtige Voraussetzungen zur Anerkennung als Flüchtling. Vor allem droht ihm in Syrien keine politische Verfolgung, und mehr noch, auch keine ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens. Das OVG hat sich damit den Einschätzungen angeschlossen, die dänische und britische Regierungsstellen schon seit Jahren über weite Teile Syriens haben.

Eine Revision des Verfahrens ist nicht möglich. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Syrer seine Heimat bald wiedersehen wird, zumindest nicht mit Gewissheit länger als für einen Urlaub. Denn alles weitere Handeln liegt in den Händen der Exekutive, also vor allem der Länder. Und die tun sich bekanntlich schwer mit der Abschiebung von irgendjemandem. Zudem zeigt auch der Bund keine Initiative etwa bei den Mittelkürzungen oder auch bei unangenehmen Internierungen für ausreisepflichtige Ausländer.

Bundesinnenministerium: Knapp 800.000 echte Flüchtlinge im Land

Laut Angaben des Bundesinnenministeriums, gemacht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, lebten zur Jahreswende 2023/24 in Deutschland:

  • 44.323 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes, davon 43 Prozent mit befristetem, 55 Prozent mit unbefristetem Aufenthaltsrecht (1,7 Prozent mit Duldung, kein Status gespeichert usw.);
  • 744.932 Flüchtlinge laut Genfer Flüchtlingskonvention, davon 80 Prozent mit befristetem, 18 Prozent mit unbefristetem Aufenthaltsstatus (zwei Prozent mit Duldung, unbekanntem Status usw.);
  • 325.874 subsidiär Schutzberechtigte (darunter allein 240.196 Syrer);
  • 182.352 Personen mit Abschiebeverbot.
  • 276.512 Personen lebten aufgrund einer „Aufenthaltsgestattung“ – auch „offener Schutzstatus“ genannt – in Deutschland (vor allem Syrer, Afghanen, Türken, Iraker, Iraner);
  • 331.234 Personen waren ausreisepflichtig, davon 193.972 bei gleichzeitiger Duldung, 137.262 ohne Duldung: hier dominieren die Iraker, Nigerianer, Afghanen, Bürger der Russischen Föderation, dann auch Iraner und Serben;
  • An die 300.000 Menschen dürfen aus den verschiedensten Gründen nicht abgeschoben werden können; meist geht es hier um die Niederlassungserlaubnis für Asyl-„Altfälle“, aus humanitären Gründen, wegen „Resettlement“ oder auch wegen minderjähriger Kinder im Familienverband.

Die Bundesregierung zählt demnach insgesamt 2,2 Millionen Flucht- und Asylmigranten der unterschiedlichsten Art in Deutschland. Logisch betrachtet sind es schon allein durch den hinzukommenden Familiennachzug wesentlich mehr. Mehr als 330.000 Migranten waren mithin ausreisepflichtig, davon aber zwei Drittel mit Duldung, die bekanntlich durch das Chancenaufenthaltsrecht der Ampel zum Daueraufenthalt führen soll.

Hinzu kommen aber zwischen 800.000 und 1,1 Millionen Personen mit fadenscheinigen oder windigen Aufenthaltsgründen, die von „subsidiär schutzberechtigt“ über „Abschiebeverbot“ bis hin zu „Resettlement“ oder „Altfall“ reichen. „Echte“ Flüchtlinge laut Artikel 16a GG oder der Genfer Flüchtlingskonvention gäbe es nur knapp 800.000 (genau: 789.255). Und auch hier müsste der Rotstift der Überprüfungen ansetzen. Denn viele Schutzgewährungen wurden nur befristet vergeben, nämlich drei Viertel: etwa 615.000 von den 789.000 Schutztiteln insgesamt.

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Kommentare ( 31 )

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LF
1 Monat her

Absolut uninteressant was Gerichte anerkennen. Die sind jetzt, oder demnächst, so oder so, alles überwiegend Deutsche. Dann stimmt auch die Kriminalitätsstatistik wieder. 

Fatmah
1 Monat her

Vorab, ich habe selbst eine syrische Familie als Nachbarn. Mittlerweilen voll integriert, der Vater geht Arbeiten, ist Jugendtrainer, die Kinder sind gut erzogen. Die Mutter ist bei den Müttern in der Nachbarschaft voll aufgenommen. Kurzum eine Zuwandererfamilie die wir brauchen. Ich sehe aber nicht ein, das inzwischen sogar Armut als Abschiebehindernis anerkannt wird. Aus aller Welt kommen Menschen zu uns, die Herkunft kann kaum geprüft werden (dunkelhäutige Ukrainer). Und irgendwie scheint es für jeden Fall ein Abschiebehindnernis zu geben. Inzwischen wissen wir auch, das grad Asylbewerber aus dem nahen Osten und Afrika sich nicht immer sozial kompatibel benehmen. Wieso ist… Mehr

Torsten99
1 Monat her

Eine Abschiebung würde nicht nur Steuergeld sparen, sondern auch den CO2-Ausstoß vermindern und Deutschland bei der Erreichung der Klimaschutzziele helfen. Da die Unterkünfte dann weniger würden und auch weniger mit Öl/Gas geheizt werden müßte. Ich verstehe hier weder die grünen, die spd, cdu oder die kirchen.
Einfach mal Vorbild sein …

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  Torsten99

Ja. Das uns erzählte Narrativ hakt. Wenn man alles insgesamt betrachtet, merkt man, dass die bei einem Thema vertretene Zielrichtung zu keinem der Anderen passt. Egal, welches seit Merkel aufgeworfene „Problem“ man sich auch heraus pickt.  CO2 ist nicht das Grundübel – und ob der Mensch beim Klima tatsächlich Anteil hat wird sich herausstellen. Denn das Klima hat sich auch ohne Menschen und Industrie seit Anbeginn der Erde beständig gewandelt. Schlimmer ist: unsere Gesellschaft wie der gesamte Westen wird durch diese Politik von Grund auf zerstört. Nicht nur Susanne Schröter kann Auskunft geben, was hier gegen unsere Gesellschaft im Gange… Mehr

Siggi
1 Monat her

Scholz könnte und muss nun den großen Wurf für sich und dei SPD landen, wenn er sein Versprechen nach Abschiebungen im großen Stiel nun umsetzt. Syrien ist sicher. Punkt. Das haben die Gerichte bestätigt. Dadurch, dass Syrien nun sicher ist, fallen viele Aufenthaltstitel weg. Normalerweise sind diese Personen nun ausreisepflichtig. Die Frage ist jetzt, setzt diese Regierung nun geltendes Recht um, oder gibt sie allen eine Duldung? Hier wird man dranbleiben müssen. Für die AfD ein gefundenes Fressen, wenn Scholz jetzt nicht klar Kante zeigt. Jetzt muss er beweisen, dass ihm Recht und Gesetz näher sind, als die seine Ideologie… Mehr

Siggi
1 Monat her

Scholz könnte und müsste nun den großen Wurf für sich und die SPD landen, wenn er sein Versprechen nach Abschiebungen im großen Stiel nun umsetzt. Syrien ist sicher. Punkt. Das haben die Gerichte bestätigt. Dadurch, dass Syrien nun sicher ist, fallen viele Aufenthaltstitel weg. Normalerweise sind diese Personen nun ausreisepflichtig. Die Frage ist jetzt, setzt diese Regierung nun geltendes Recht um, oder gibt sie allen eine Duldung? Hier wird man dranbleiben müssen. Für die AfD ein gefundenes Fressen, wenn Scholz jetzt nicht klar Kante zeigt. Jetzt muss er beweisen, dass ihm Recht und Gesetz näher sind, als die seine Ideologie… Mehr

Last edited 1 Monat her by Siggi
HansKarl70
1 Monat her

Warum gibt es eigentlich noch Gerichte, wenn deren Urteile nicht vollzogen werden und nur die Umstände unseren Lebensalltag bestimmen? Gut eingefädelt von der herrschenden Politik.

fatherted
1 Monat her
Antworten an  HansKarl70

Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von niemandem erbracht werden kann…..Sie können keinen abschieben, wenn das Zielland diesen nicht aufnimmt…bzw. Sie ihn gar nicht zum Zielland transportiert bekommen.

fatherted
1 Monat her

na und? Es wird trotzdem nicht abgeschoben. Es gibt von Deutschland keine Direktflüge nach Syrien. Über ein Dritt-Land kann man nicht abschieben….Amman oder Beirut lassen diese Leute gar nicht aus dem Flieger. Insofern….Schiff? Lach….und wo anlanden? Die Syrische Küstenwache wird keine Anlandung von Deutschen Rücktransporten gestatten…so einfach ist das. Und…das Beste….alle wissen das….und keiner spricht es aus….aber ein Riesen-Bohai nun wegen dem Urteil….das keinerlei Auswirkungen haben wird. Faktisch bleibt alles beim Alten….und die Öko-Sozialisten reiben sich die Hände…das einzige was ich noch nicht verstanden haben oder verstehe…was haben gerade diese Leute davon? Kapier ich nicht.

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  fatherted

Sie besiegen gerade ihre eigenen Großväter und fühlen sich derob als die Guten – bis sie halt durch den Ruin des Landes eines besseren belehrt werden. Wobei wir alle aus dem angerichteten Schlamassel, nicht nur hinsichtlich der illegal sich hier bewegenden, nur schwer wieder raus kommen werden können. Welche blockieren ja auch heute in der Ferienzeit den Flughafen Köln-Bonn. Wenn das nicht gewollt wäre – wie wären solche mit ihrem propagandistisch verdrehten Verstand, die ansonsten nichts zustande bringen und vorweisen können, aufs Rollfeld gekommen? In Verlegenheit könnte man sie wohl bringen, indem man ihnen erklärte, dass sie die Flieger anlandender… Mehr

TruthHurts
1 Monat her

Jetzt sind sie halt schon mal da. Kann man nix machen. Sind ja alles gefragte „Fachkräfte“.

Wer jetzt glaubt, es gäbe Abschiebungen, wird sich wundern.

Siggi
1 Monat her
Antworten an  TruthHurts

Wenn sie nicht abschieben, kann dei AfD dieses Thema zur Dauerschleife gegen die Altparteien machen. So wird der Bürger sehen, was die Altparteien wirklich wollen und wie glaubwürdig deren Aussagen sind.

Zum alten Fritz
1 Monat her

Flüchtlinge nach Genfer Konvention dürfte es zur Zeit kaum geben. Selbst aus der Ukraine dürfte es keine neuen geben, politische oder Pazifisten schon. Obwohl letztere ja nicht in die aktuelle Tagespolitik passen.
Was Syrien angeht kann alles was kurdisch, und aus Nord-Ost kommt schon lange nach Hause. Wer auf eigene Kosten lebt und seine Sozialversicherung zahlt kann ja solange bleiben.

Oblongfitzoblong
1 Monat her

Kicher! Es glaubt doch wirklich keiner, dass die nächsthöhere Instanz nach intensiven Telefonaten dieses Urteil nicht kassieren wird! Es ist ein Wahlkampfurteil aus Münster, das dem scheuen, potentiellen AfD-Wähler zeigen soll, wir in NRW tun etwas. Münster hat übrigens gerade den Verdachtsfall gegen die AfD bestätigt.