Ein Weimarer Richter setzt zum Rundumschlag an. Politiker hätten am 22. März 2020 keinen Lockdown verhängen dürfen. Auch das RKI habe versagt.
Immer wieder ist zu hören, dass die Politik im März 2020 “so wenig wusste” und die Gefahrenlage kaum einschätzen konnte. Deswegen sei es richtig gewesen, das öffentliche Leben herunterzufahren. Dieser Ansicht widerspricht nun ein kaum wahrgenommenes Urteil des Amtsgerichts Weimar.
Hätte der Verordnungsgeber die verfügbaren Erkenntnisse ermittelt und sachgerecht ausgewertet, dann wäre “der Schluss unabweisbar [gewesen], dass eine Überlastung des Gesundheitssystems aktuell und in nächster Zukunft nicht drohte und somit keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden mussten, um eine solche Überlastung zu verhindern”, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 583 Js 200030/21. Die Anordnung eines Kontaktverbots, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, “kann daher nicht als im Rahmen der Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers (noch) vertretbare Entscheidung bewertet werden”, heißt es weiter.
Das Urteil dürfte wohl eines von wenigen – wenn nicht das einzige – sein, das sich dermaßen intensiv mit den Entscheidungsgrundlagen befasst, die zum Lockdown führten. Der Richter, der bereits im Januar mit einer Entscheidung für Aufsehen sorgte (TE berichtete), bespricht auf den 32 Seiten viele wissenschaftliche Daten, die bereits vor dem ersten Lockdown am 23. März massive Zweifel hätten aufwerfen und der Politik bekannt sein können.
Etwa heißt es in dem Urteil: “Es gab empirische Daten aus den etablierten Surveillance-Systemen des Robert-Koch-Instituts, wonach […] die Zahl der Influenza-ähnlichen Erkrankungen (ILI-Rate), zu denen auch COVID-19 zählt, in der 12. Kalenderwoche jeweils gegenüber der Vorwoche gesunken war und der Anteil von SARS-CoV-2 in den Sentinelproben der Arbeitsgemeinschaft Influenza des RKI in der 12. Kalenderwoche bei nur 1,6 Prozent lag.” Auch Daten aus den täglichen Lageberichten des RKI hätten “sehr stark” dafür gesprochen, dass die Zahl der Neuerkrankungen bereits seit dem 20. März 2020 im Sinken begriffen war.
Die Rechtfertigung, dass die regierenden Politiker unter enormem Mediendruck standen, lässt der Richter nicht gelten. “Vom Verordnungsgeber muss insoweit erwartet werden, dass er auch hohem medialem Druck standhält und auch angesichts dezidierter Äußerungen von Experten nicht auf die eigene, kritische und vernunftgeleitete Prüfung der verfügbaren Erkenntnisquellen verzichtet.”
Auch die Bilder aus Bergamo seien keine Entschuldigung. Gerade in Krisensituationen müsse der Verordnungsgeber besonnen und rational handeln.
Das Verhalten des RKI kann das Urteil nicht nachvollziehen. Die Behörde habe im März 2020 gewusst, dass die Zahl der Neuinfektionen auch wegen der zunehmenden Testungen steige. Es sei “vollkommen unerklärlich”, warum Wieler am 18. März vor einem exponentiellen Anstieg gewarnt habe. Schließlich hätten damals noch keine Daten zu der Gesamtzahl der Tests vorgelegen. Zwei Tage später habe der RKI-Chef gar von einer “Krise” gesprochen, deren Ausmaße er sich nie hätte vorstellen können. “Diese Äußerungen hatten keine empirische Grundlage”, schreibt der Richter. Die Bundeskanzlerin und die Länderchefs hätten wohl kaum den Lockdown verhängt, wenn sich Wieler zuvor nicht derart geäußert hätte.
Der Richter zweifelt deshalb an der Zuverlässigkeit des RKI. “Da diese durch empirische Daten nicht gedeckten Äußerungen Wielers auch in der Folge vom RKI nie korrigiert wurden, stellen sich bereits an dieser Stelle Fragen nach der Verlässlichkeit der fortlaufenden Risikoeinschätzungen des RKI. Wenn von den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten wiederholt in Verfahren betreffend Corona-Verordnungen festgestellt wurde, es bestünden keine Anhaltspunkte, dass die Einschätzungen des RKI fehlerhaft seien, weshalb auch nicht zu beanstanden sei, dass die Verordnungsgeber sich auf die Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts stützten, ist daher darauf hinzuweisen, dass der RKI-Präsident schon am 18. und 20.03.2020 mit seinen Äußerungen diese Anhaltspunkte geliefert hat.”
Auch die Modell-Untersuchungen, die mit Szenarien von bis zu mehreren Hunderttausend Toten in Deutschland rechneten, seien zumindest fragwürdig gewesen. Zwar könne man weder vom Gericht noch vom Verordnungsgeber erwarten, dass er die Qualität der Modellierungen prüfe. Aber gäbe etwa eine Studie keine Wahrscheinlichkeiten für die verschieden schweren Szenarien an. Umso erstaunlicher seien die Schlussfolgerungen, die “maximale Anstrengungen” forderten, um die Ausbreitung zu verlangsamen. “Diese Schlussfolgerungen werden von den Ergebnissen der Studie nicht getragen”, schreibt der Richter. Das alles hätten die Regierungspolitiker wissen können und müssen, wenn sie die verfügbaren Erkenntnisquellen sorgfältig ermittelt und ausgewertet hätten, unterstreicht der Richter und schreibt: “Der Frage, ob ein allgemeines Kontaktverbot ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel zur Verfolgung des in der amtlichen Begründung angegebenen Zieles wäre, hätte sich der Verordnungsgeber danach gar nicht erst zuwenden müssen.”
Das Urteil fiel bereits am 15. März 2021. In dem Bußgeldverfahren sprach der Amtsrichter einen Mann frei, der sich am 4. April 2020 mit seiner Lebensgefährtin, seinem Sohn und seinem Stiefsohn in einem Garten getroffen hatte. Die vier Personen wohnten in vier verschiedenen Haushalten, heißt es im Urteil.
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is alles schön un gut aber es wird nichts helfen.. wenn die leute nicht zu millionen durch berlin pilgern und zusätzlich 4 wunder passieren wars das.
ich beneide tichy um seinen geburtstag. der 30 jahre vor meinem liegt…
Darf man in diesem Zusammenhang an die horrende Zahl der vernichteten Existenzen erinnern?
Die Insolvenzwelle darf jetzt nämlich offiziell rollen…
Wieler ist so wenig ein ernstzunehmender Wissenschaftler wie der Medizin-Ethiker Lauterbach. Er ist das Schosshündchen Merkels, das gefälligst die Grundlage für die Durchregier-Fantasien seines Frauchens zu liefern hat.
Was der Mann für das Frühjahr an Inzidenzen und an Toten vorausgesagt hat, ist ja „aktenkundig“. Ein ernstzunehmender Wissenschaftler würde danach rational erklären, warum er so horrend falsch lag. Wieler hat sich im Interview in dümmlichster Weise herauszureden versucht.
Hätte Deutschland noch eine funktionierende Kabarett-Landschaft, Wieler bekäme haufenweise Angebote, auf der Bühne seine Lächerlichkeiten zu verbreiten.
https://www.servustv.com/videos/aa-27juub3a91w11/
So lang, wie ein Tatort – aber besser.
Sorry, falls schon doppelt.
Ich würde den RKI-Chef-Wieler der vorsätzlichen Manipulation und des Betrugs beschuldigen, denn seine bewussten Zahlenspielchen zeigen weder eine Inzidenz von „Infizierten“ noch eine von 7 Tagen. Auch gehört zu einer serösen Berechnung der Fakt „Anzahl der Getesteten“, die man zur Manipulation einfach ignoriert. Doch wen wundert es bei dem Hintergrund dieses Herrn und seiner Verflechtungen zur Gates-Stiftung? Eine Marionette im Auftrag seines „Herrn“, wie es leider zu viele in dieser inszenierten Coronaaufführung gibt. Man darf diesen unsäglichen PCR-Test nicht vergessen, der keine Infektion nachweisen kann und keinerlei diesbezügliche Zulassung hat. Das Schlimmste daran, der hat nicht einmal eine CT-Norm! Er… Mehr
Es ist ja noch schlimmer. Es gibt eindeutige Evidenz das Lockdowns schaden und zu mehr toten in den hohen Altergruppen führen. Sagt Prof. Ionnidis.
Da steht dann wohl mal wieder eine Hausdurchsuchung an! Je deutlicher ein Gericht den Irrsinn benennt, desto wütender sind die Reaktionen der entlarvten Staatsgewalt, der es längst nicht mehr um die Bekämpfung einer Pandemie geht, schon gar nicht um die Gesundheit der Bürger, sondern primär um radikale Unterwerfung der Bürger unter willkürliche Herrschaft. Hat sich die Mehrheit erst dieser Willkürherrschaft unterworfen, werden die Grundrechte dauerhaft entkernt und nur noch zum Schein aufrechterhalten. Kleine Freiheiten darf sich dann der Bürger gönnen, wenn sie ihm nach Wohlverhalten zugeteilt werden. Nietzsche, der große Diagnostiker der Moderne, hat die Marginalisierung des modernen Menschen klar… Mehr
Vor allem die Verlängerung des Lockdowns am 15. April war „unverzeihlich“.
Schon am 9. April erschien beim RKI eine Vorabversion des Bulletins 17/2020.
Der R-Wert lag schon vor dem ersten Lockdown unter 1und die Maßnahmen des Lockdowns zeigten keine Wirkung.
Bestätigt in der Vorabversion:
https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6650/17_2020_2.Artikel.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Das gallische Dorf der Rechtsstaatlichkeit heißt ganz offensichtlich Amtsgericht Weimar. Dieser Mut einzelner Richter ist nicht hoch genug einzuschätzen.
Ein Lichtblick wenn auch nur ein winziger.
Hoffentlich können meine Enkel dann mal auf eine Schule gehen die nach dem Richter benannt wurde.