Die TU Chemnitz weist den Widerspruch von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt gegen den Entzug seines Doktorgrades zurück. Doch der Streit ist damit nicht beendet. Voigts Anwälte kündigen Klage an – und verweisen auf ein Gutachten, das zu einem anderen Ergebnis gekommen sein soll als die Universität.
picture alliance/dpa | Martin Schutt
Für Mario Voigt ist der Kampf um seinen Doktortitel an der Technischen Universität Chemnitz vorerst verloren. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät hat den Widerspruch des Thüringer Ministerpräsidenten gegen die Aberkennung seines Doktorgrades zurückgewiesen. Das bestätigte die Universität am Dienstag. Damit hält die TU Chemnitz an ihrer im Januar getroffenen Entscheidung fest.
Voigt will sich damit allerdings nicht abfinden. Sein Anwalt kündigte bereits den Gang vor Gericht an. Nach rechtlicher Prüfung werde man Klage erheben. Damit verlagert sich eine Auseinandersetzung, die inzwischen seit zwei Jahren schwelt, endgültig von der Universität auf die juristische Ebene.
Brisant ist dabei vor allem ein Punkt, den Voigts Anwälte jetzt erneut hervorheben: Ein von der Universität eingeschalteter externer Gutachter soll nach ihrer Darstellung gerade nicht zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die Voraussetzungen für einen Entzug des Doktorgrades erfüllt seien.
Voigts Anwalt bezeichnet es deshalb als einen außergewöhnlichen Vorgang, dass die Universität dennoch am Entzug festhält. Die Entscheidung werfe erhebliche rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich des Bewertungsmaßstabs und der Verhältnismäßigkeit.
Daran dürfte sich das bevorstehende Gerichtsverfahren entzünden. Denn damit geht es nicht mehr allein um die Frage, ob Voigt in seiner Dissertation wissenschaftlich unsauber gearbeitet hat. Entscheidend wird sein, ob die festgestellten Verstöße rechtlich schwer genug wiegen, um die schärfste akademische Sanktion zu rechtfertigen: den Entzug des bereits vor vielen Jahren verliehenen Doktorgrades.
Die TU Chemnitz hatte ihre Entscheidung Anfang des Jahres entschieden verteidigt. Die Philosophische Fakultät erklärte damals, der Fakultätsrat habe nach sorgfältiger Prüfung entschieden. In ihrem eigenen Medienspiegel verweist die Universität zudem auf Berichte, wonach die Entscheidung einstimmig gefallen sei.
Für Voigt ist der Fall längst nicht mehr nur eine akademische Angelegenheit. Der CDU-Politiker regiert Thüringen seit Ende 2024 an der Spitze der sogenannten Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD. Die AfD und ihr Landeschef Björn Höcke nutzen die Doktortitel-Affäre seit Monaten für Angriffe auf den Ministerpräsidenten. Anfang Februar versuchte die AfD sogar, Voigt durch ein konstruktives Misstrauensvotum zu stürzen; Höcke kandidierte selbst für das Amt des Ministerpräsidenten und scheiterte.
Im Mai legte die AfD-Fraktion nach. Sie präsentierte ein von ihr bezahltes Gutachten des österreichischen Plagiatsprüfers Stefan Weber, das weitere problematische Stellen in Voigts Dissertation aufzeigen sollte. Hinzu kamen später Vorwürfe wegen nicht gekennzeichneter Verwendung Künstlicher Intelligenz in Reden und Gastbeiträgen Voigts.
Unterstützung erhält Voigt nur aus der eigenen Regierung. Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz vom BSW erklärte nach Bekanntwerden der jüngsten Entscheidung, Voigt habe ein Recht auf eine juristisch fundierte Prüfung. Er sehe nicht, dass die Entscheidung der Universität eine solche gerichtliche Prüfung ersetzen könne, und vertraue auf den Rechtsstaat.
Damit beginnt nun die nächste und möglicherweise entscheidende Runde.
Die TU Chemnitz hat gesprochen. Innerhalb der Universität ist Voigt mit seinem Versuch gescheitert, die Aberkennung rückgängig zu machen. Nun werden Verwaltungsrichter prüfen müssen, ob die Universität bei ihrer Entscheidung korrekt vorgegangen ist und ob die festgestellten Verstöße tatsächlich den Entzug des Doktorgrades rechtfertigen. Dabei kann das Gericht wohl nur den Vorgang, nicht den Inhalt prüfen. Also ist die Universität berechtigt, den Titel zu entziehen? Es wäre gewagt, wenn die Richter sich auf den Inhalt einlassen sollten. Aber wir sprechen von Thüringen – einem Land fest im Griff der Linken.




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Voigt hätte sich besser an Konsul Weyer gewandt, wenn er so scharf auf einen Doktortitel ist. Da wäre ehrlicherweise Geld geflossen an eine Universität im Taka-Tuka-Land und alle drei (Voigt, Weyer, Uni) wären froh gewesen und ken Plagiatsjäger hätte ihm diesen gekauften Titel abstreiten können. Die TU Chemmnitz hat ihm den Titel nach einer Prüfung der Arbeit verliehen, nicht geschenkt oder sonstwie zum bleibenden Besitz gemacht. Und eine Leihgabe kann zurückgefordert werden, wenn die Gründe für die Verleihung weggefallen sind.
Im übrigen hat der berühmte „Plagiatsjäger“ in Österreich Stefan Weber, jene Doktorarbeit auf feinste Weise in einer umfangreichen Grafik mit hunderten geklauten Sentenzen veröffentlicht. Mit dieser hier fraglichen „Arbeit“ könnte man den Papst enttrohnen oder den Kandesbunzler oder jene Polit-Dame die ihrerzeit gnädig vom Vatikan als Irgendetwas zur weiteren Verwendung aufgenommen wurde. Daß der Rektor der untadeligen Universität vielleicht aus „bedrückenden Gründen“ seinen Hut nehmen mußte, würde peinlich ins Bild passen. Da könnte der „Deep State“ am Werk gewesen sein, um den Plagiaten zu schützen, auf daß sonst Unruhen im Land entstanden sein konnten. Es wird eben immer mehr Mode… Mehr
Irgendjemand wird den falschen Doktor ja gewählt haben. Also wozu die Aufregung?
Wie gut, daß diese „Plagiatur“ in allen Einzelheiten veröffentlicht ist. Der Rechtsanwalt der ihn nun vertritt muß nicht ganz richtig im Kopf sein oder unersättlich geldgierig. Und der ehemalige Doktor hat natürlich Kraft seines beschafften Amtes noch genug Geld um eine ganze Schaar gieriger Advokaten aufzufahren.
Und die Moral von der Geschicht‘:
Wer mit gutem Gewissen plagiert hat, der darf seinen Doktortitel natürlich behalten.
Na dann promoviert im Handumdrehen in Mettrologie. Da kennt er sich ja aus wie kein Zweiter.
Hätte Voigt Rückgrat, würde er sofort zurücktreten und sich ferner aus der BRD-Poltik zurückziehen, um sein Leben neu zu ordnen, das allerdings selbstredend unterbleiben wird, das das seelische Defizit Voigts zu Tage fördert, das er mit einem „Dr.“ vor dem Namen zu kaschieren versuchte, das jedoch allerdings das Charateristikum des alliierten Besatzerkonstruktes BRD (https://www.youtube.com/watch?v=hIu80oSC728 ab Minute 3:25) widerspiegelt: Ein System, dessen Daseinsberechtigung aus Betrug und Täuschung besteht!
Zu dieser Art Streit kommt es, wenn die Bezeichnung Doktor (nicht medizinisch) durch die laxe Vergabepraxis an den Unis inzwischen eher zu einem Zeichen für Betrug geworden. Ursprünglich sollte dieser höchste akademische Grad an der Tür für höchste akademische Bildung stehen.
Im Grunde verteidigt jeder Kandidat, bei dem es um Plagiate geht, nicht seinen akademischen Grad, sondern er verteidigt sich gegen den Vorwurf Betrug. Inwiefern haben sich die Beurteilenden, hat sich die Uni eigentlich der Beihilfe schuldig gemacht?
Die zuständige Universität hat sich tadellos verhalten. Daß nun deren Rektor nicht mehr freiwillig oder genötigt im Amt ist, ist ob dieser Affäre hochnotpeinlich! Wie sagt der Waidmann? Viele Hunde sind des Hasen Tod!
Einen geldwerten Vortreil bringt ein Doktortitel, wenn es um die Besetzung hoher Positionen in Wirtschaft oder Offentlichem Dienst geht. (Ganz oben geht es dann wieder ohne, wie man an Klingbeil oder Bas sehen kann). Und natürlich wenn man eine Professur anstrebt.
Einen Doktorgrad kann man wohl am ehesten mit anderen immateriellen Auszeichnungen vergleichen: Orden Ehrenbürgerschaften. Doktor h.c.
Auch darauf gibt keinen Rechtsanspruch, sondern die Vergabe liegt sehr weitgehend im freien Ermessen der verleihenden Instanz.Wobei bei einer Dissertation jedoch gewisse Kriterien erfüllt sein müssen. die in der Promotionsordnung festgelegt sind..
Ein Gericht wird sic daruf beschränken, zu ermitteln, ob die Promotionsordnung, die rechtsverbindlichen Charakter hat, verletzt wurde,
So wie jeder Schulabschluss, jede Versetzung inzwischen im freien Ermessen liegt. Da ist dann für mich grundsätzlich etwas faul. Meßbar sind die Ergebnisse in den Mint-Fächern. Entweder die Lösungen stimmen oder sie stimmen nicht. Sie sollten also den Hauptteil der Bewertung tragen. In den Nicht-Mint-Fächern könnte bewertet werden, wie viele Argumente und Gegenargumente aufgelistet werden und dann im Fazit ausführlich – sprich vieviele Punkte mit Argumenten gegeneinander abgewogen werden. Das ließe sich vielleicht gerade noch objektiv bewerten. Man könnte diese Fächer auch komplett streichen und stattdessen Rhetorik als Schulfach einführen. Die Fächer wären dann einfach nur Themen, die im Fach… Mehr
Das stimmt so nicht!
Ein Doktorgrad ist keine reine Auszeichnung, sondern ein offizieller akademischer Grad. Er bescheinigt nach einem formalen Prüfungsverfahren die Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit