Verwaltungsgericht Osnabrück erklärt Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Osnabrück versetzt Lauterbach und Wieler einen schweren Schlag. Die Verkürzung des Genesenenstatus sei gleich in doppelter Hinsicht unzulässig, die Begründung hat es in sich.

IMAGO / Chris Emil Janßen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in einer wegweisenden Entscheidung den Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, einem Bürger einen Genesenenstatus über sechs Monate auszustellen. Dieser hatte gegen die Verkürzung auf drei Monate geklagt. Der Beschluss gilt zunächst nur für den Antragsteller selbst – die Begründung des Gerichts hat es aber in sich.

Das Verwaltungsgericht hält die jüngst beschlossene Regelung, nach der die Dauer des Genesenenstatus über die Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) bestimmt wird, für „verfassungswidrig und damit unwirksam“. Es sei hier die Verordnung in der vorherigen Fassung anzuwenden, nach der der Genesenenstatus weiterhin eine Gültigkeit von sechs Monaten hat.

Der Genesenenstatus habe eine „hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger“, meint das Gericht. Weiter heißt es in einer Pressemitteilung, es verstoße in Anbetracht der Bedeutung des Genesenenstatus für den Einzelnen „gegen Verfassungsrecht, dass der Verordnungsgeber die Dauer des Genesenenstatus mittelbar durch einen (dynamischen) Verweis auf die vom RKI im Internet veröffentlichen Vorgaben auf – aktuell – 90 Tage nach festgestellter Infektion beschränke.“

Auch konkret fehle es der Verkürzung auf drei Monate an einer „wissenschaftlich fundierten Grundlage“. Das RKI habe nicht ausreichend wissenschaftlich ausgearbeitet, inwiefern nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion enden würde, so das Gericht.

Das Gericht folgt inhaltlich fast auf ganzer Linie der Argumentation der Kritiker des Schritts. Der Beschluss attestiert nicht nur Lothar Wieler und seinem RKI eine mangelnde wissenschaftliche Grundlage für ihre Entscheidung – auch die Gesetzesänderung, die Gesundheitsminister Lauterbach einbrachte, wird für verfassungswidrig erklärt.

Zuletzt war der Gesundheitsminister auch von seinen Kollegen in den Bundesländern immer stärker unter Druck gesetzt. Dieses Urteil dürfte weitere nach sich ziehen – für die Verantwortlichen eine herbe Niederlage.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 125 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

125 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
andreas donath
2 Jahre her

Alles zutreffend, doch ich habe nicht den Eindruck, dass Sie die politische Agenda erkennen, die hinter dem auf dem ersten Blick absurd wirkenden Getrickse steht. Mir erscheint der Plan dahinter klar erkennbar und bedrohlich real – und es ist eine Agenda im Sinne des World Economic Forum und seiner Oberschranze Klaus Schwab, eine Agenda der Davos-Clique, wie sie Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich vom Corona-Untersuchungsausschuss immer wieder treffend nennt. Und es ist die Agenda des „Menschenfreundes“ und Impffanatikers Bill Gates, der sich mit den Milliarden aus seinen „Geldsspeichern“ weltweit in alle maßgeblichen Institutionen eingekauft hat und dem die WHO inzwischen fast… Mehr

Last edited 2 Jahre her by andreas donath
JamesBond
2 Jahre her

Politclowns überall mit sinnlosem Hin- und Herrudern: Hessen ist auch nur noch schlimm, da wird 2G zu recht im Handel gekippt, dann kommt FFP2 (man muss ja die Bürger weiter quälen) aber dafür dürfen dann wieder bei Großveranstaltungen tausende von Zuschauern teilnehmen – eine Woche nach dem Skiweltcup in Willingen (ohne Zuschauer) – man wird nur veräppelt. Zugangsregelung für Schwimmbäder und Saunen im Hessen: „ Eine Übersicht zur 2G-Plus-Regelung: Doppelt geimpft (2. Impfung vor max. 3 Monaten) oder Doppelt geimpft und getestet* oder Frisch genesen (3 Monate nach Genesung) oder Genesen und getestet* oder Genesen und Doppelt geimpft oder Dreifach… Mehr

Skeptiker
2 Jahre her

Verzeihen Sie die Anmerkung, aber ich finde es immer etwas peinlich, wenn hier bei Tichy Satire extra als solche gekennzeichnet wird. (Zugegeben: Es ist ja heute schwer, Satire und Realität zu unterscheiden, aber das betrifft doch hauptsächlich die Handlungen der Politiker.)

Skeptiker
2 Jahre her

War nicht die SPD schon bisher die Partei, die (mit Abstand) die meisten später als verfassungswidrig gekippten Gesetze eingebracht hatte? Was sagt das über das Verhältnis der SPD zu unserer Verfassung?

Max Wilde
2 Jahre her

Mir will scheinen, solange die rechtlich falsche Entscheidung eines Ministers durch Gerichte aufgehoben werden kann, ist Deutschland durchaus ein Rechtsstaat,
Was die von Ihnen beklagten strafbaren „Verfehlungen“ eines Ministers angeht, so ist unklar, was das sein soll. Wenn er silberne Löffel klaut, bricht er ein strafbewehrtes Gesetz und wird wie jeder andere belangt. Wenn er aber ein Gesetz oder das GG falsch interpretiert, was Lauterbach mit seiner 3 Monatsregel angekreidet werden könnte, dann gibt es für Dummheit keine Strafe.

Skeptiker
2 Jahre her
Antworten an  Max Wilde

Das würde stimmen, wenn so etwas regelmässig geschähe. Aber wenn eine solche Entscheidungen Einzelfälle sind …

andreas donath
2 Jahre her
Antworten an  Max Wilde

Dass seit zwei Jahren von der politischen Klasse Fehlentscheidungen aus politischem Vorsatz zuhauf getroffen werden, ist aber klar erkennbar. Aus der Sicht dieser Leute sind es vermutlich auch gar keine Fehlentscheidungen, sondern Entscheidungen im Sinne der verfolgten Agenda.

Last edited 2 Jahre her by andreas donath
alter weisser Mann
2 Jahre her

„Der Beschluss gilt zunächst nur für den Antragsteller selbst“
Wenn der Mainstream überhaupt berichtet, dann mit deutlichem Vermerk „Einzelfallentscheidung, gilt nur für den Kläger“.
Da hat wohl die Verfassung Individualcharakter.

Cenuit
2 Jahre her

Chapeau…!! für dieses Statement.
Für mich immer wieder verwunderlich, wie schnell sich die Allgemeinheit mit verfassungswidrigem Handeln dieser PolitClowns , in diesen Zeiten zufrieden gibt.
Es gab mal Jemanden, der mußte sogar wegen einem “ verfehlten Privaturlaub“ das Feld räumen……
Es ist schon etwas dran , an der viel beschworenen Gewöhnung bzw.die Minderung der Hemmschwelle.
Die Benennung Rechtstaat , verfassungswidrig , Demokratie bedarf dringend der Aufarbeitung…..mit den “ Geschwätzwissenschaften sowie ihren glühenden Anhängern “ können hier keine Verbesserungen erzielt werden.

ersieesmussweg
2 Jahre her

Es gibt leider immer noch Mitmenschen, die auch nach der Verkürzung des Status auf 3 Monate noch an daran glauben, dass es um die Gesundheit der Bevölkerung, bzw. um den Schutz des Gesundheitssystems ginge.
Die Impfung wirkt………

Britsch
2 Jahre her
Antworten an  ersieesmussweg

„Die Impfuing wirkt…“
Fragt sich nur in wie weit die Impfung wirkt
und wie, was für Auswirkungen es gibt.
Jeder Mensch ist ein Individium, wenn etwas bei Einem so wirkt
wirkt es bei Anderen vielfach ganz anderst.
Das zeigt auch und besonders in diesem Fall die Realität

Makrele
2 Jahre her

Wenn das nur für den Kläger gilt. Muss er jetzt immer das Urteil mitnehmen, wenn er mal eine Tasse Kaffee in einem Restaurant trinken will? Und wird das Urteil überhaupt von den Coronaeinlassschergen anerkannt? Ich denke, viel nutzen wird es nicht bzw. zu lästigen Diskussionen führen. Da bleibt man doch lieber gleich fern. Dieses Land ist nur noch ein riesiges Freiluftirrenhaus.

Skeptiker
2 Jahre her
Antworten an  Makrele

Ich – dreifach geimpft – betrete aus Solidarität mit den Ungeimpften aus Protest gegen die Hexenjagd, die man auf sie inszeniert, kein Etablissement, in dem ich mich ausweisen müsste!

DOCTORD
2 Jahre her

Im neuesten Deutschen Ärzteblatt 5/22 vom 4.2.22 steht,daß nach letzten Erkenntnissen,der Genesendenstatus eine bessere Immunitätsantwort besitzt als eine 3-fach Impfung und mindestens 10-13 Monate anhalten soll.

Abendroete
2 Jahre her
Antworten an  DOCTORD

…….und diese Aussage ist längstens bekannt. Dafür hat jeder Mensch ein
Immunsystem und braucht kein Impf-Abo.

heinrich-behrens
2 Jahre her
Antworten an  DOCTORD

Um gegen einen Schnupfen mit Halsschmerzen anzukommen brauch man lediglich heisse Milch mit Honig.

andreas donath
2 Jahre her
Antworten an  DOCTORD

Doch, es ist eine politische Entscheidung. Sie haben es einfach zu einer gemacht. Im Übrigen war die Agenda, die hinter dem ganzen Wahnsinn steht, von Anfang an von hoch politischer Natur.

JamesBond
2 Jahre her
Antworten an  DOCTORD

… und auch bekannt ist seit Jahrzehnten: regelmäßiger Saunabesuch härtet ab, deshalb darf man jetzt nur noch mit Impfung rein – was ein Schwachsinn diese Politclowns verzapfen.