Noch eine peinliche Niederlage für die Corona-Politik. In Berlin dürfen nach einer Gerichtsentscheidung elf Kneipen auch nach der verordneten Sperrstunde geöffnet bleiben.
Nur eine Woche nach ihrer Einführung in Berlin ist die Sperrstunde womöglich schon wieder zu Ende. Das Berliner Verwaltungsgericht gab am Freitag nach einem Einspruch von elf Gastronomen bekannt, dass diese auch nach 23 Uhr öffnen , allerdings weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken dürfen.
Das Urteil ist zumindest indirekt auch eine Niederlage für die anderen Landesregierungen und die Bundesregierung. Denn die hatten am Mittwoch in der gemeinsamen Konferenz bei Bundeskanzlerin Merkel im Kanzleramt beschlossen, dass es in allen Corona-Hotspots (also bei mindestens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) künftig generell eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie geben solle.
Das Urteil gilt zunächst nur für die elf Betreiber, die geklagt hatten. Aber nach Informationen des rbb rechnet der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga damit, dass die Sperrstunde demnächst für alle Gastronomiebetriebe in Berlin aufgehoben werden müsse. Auch am bestehenden Alkoholverbot zweifelt der Verband. In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es, dass es keinen Grund für die Annahme einer Gefahr durch alkoholbedingte „Enthemmung“ nach 23 Uhr gebe.
Die Behörden können dem Urteil zufolge Gastwirten nicht pauschal unterstellen, Hygiene-Regeln zu brechen und nur deswegen eine Sperrstunde verhängen, weil die besser zu kontrollieren ist als die Einhaltung der Regeln selbst. Weil Gaststätten für Infektionen von geringer Bedeutung seien, sei die Sperrstunde zudem ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit.
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) kündigte im rbb an: „Der Berliner Senat wird juristisch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vorgehen. Wir wissen alle, dass die Lage ernst ist. Die Infektionszahlen gehen dynamisch nach oben, bundesweit, auch in Berlin. Wir müssen handeln. Nicht umsonst hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs beschlossen, Maßnahmen einzuleiten. Und unter diesem Maßnahmenbündel war das Thema Sperrstunde auch eine der wichtigsten Maßnahmen.“
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Gut so. Freu mich über jeden Erfolg gegen die Panik-macher Fraktion
Alkohol desinfiziert und könnte Viren abtöten. Ist das Virus nachtaktiv und somit nach 23 Uhr ansteckender? Gilt die Sperrstunde auch für die „Party- und Eventszene“? Ab wann darf ich morgens wieder Prosecco trinken? Ist Silvester auch um elf Schluss? Klingelt das Ordnungsamt künftig auch an Privatwohnungen, wenn nach elf noch Licht brennt? Ist der Staat meine Nanny, die mich ins Bett schickt? Kennt die Senatorin den Unterschied zwischen positiv und infiziert? Kennt sie nicht, sie ist ja bei der SPD. Kann es sein, dass der IQ der Menschheit sinkt? Die neue Schrift im Kommentarbereich sieht primitiv aus und ist zu… Mehr
Die dürfen nun offen bleiben aber es gibt dann keinen Alk mehr?! Dann ist es egal ob sie offen bleiben oder nicht. Wozu in ’ne Kneipe, wenn zu Hause oder bei Kumpels der Kühlschrank voll ist … Solch Urteil muss man nicht feiern. Is ’ne Schande. Ist nicht besser als die Regierung selbst.
BTW: cool, endlich kann man korrigieren 🙂
Den ganzen Sommer illegale Partys und Gross-Hochzeiten von Neubürgern zulassen und wenn dann die Corona positivtests wieder hochgehen, die hart arbeitenden Gastronomen schädigen. So geht Sozialismus!
… zumal die Dame sicher progressiv meinte (was ja aber faktenmässig Quatsch ist), als sie dynamisch sagte. Ach ja, Mathe für Anfänger …
„Dilek Kalayci, Gesundheitsenatorin von Berlin“
Finde den Fehler!
Hinweis: Berlin ist die Hauptstadt von Deutschland. Die Hauptstadt der Türkei heißt Ankara.
Vor Monaten, und kürzlich wieder, war der Fall “ Ischgl “ in aller Munde, eine Apres-Ski-Bar. Aktuell darf man zwar wegen Beherbergungsverbot nicht nach Sylt fahren, um dort am Strand, oder im Watt zu wandern, aber Bars und Kneipen in Berlin, und möglicherweise auch anderswo, müssen offen bleiben. Wie dies die exponentielle Infektionsverbreitung ausbremsen soll, versteht wer will.
Zum wiederholten mal: Es ist nicht entscheidend, ob es eine „Infektionsverbreitung“ gibt. Entscheidend ist, ob die Zahl der schwer Erkrankten erheblich steigt. Und das ist definitiv nicht der Fall. Abgesehen davon: Es geht ständig um die Zahlen positiver Testergebnisse, nicht um Infektionen, das wird vermengt.
Wenn Regierung und Volk ständig gegeneinander klagen, kann irgend etwas nicht richtig sein.
Das Leben muss weitergehen. Feste und Geselligkeit gehören zum Leben. Man kann den Menschen nicht über viele Monate oder Jahre das Feiern und die Kontakte verbieten weil alte und kranke Menschen gefährdert werden könnten.
Wer zur Risikogruppe gehört, der kann wenn er will das Risiko vermindern und sich selbst soweit einschränken, dass das Risiko minimiert wird.
Masken sind nicht sonderlich wirksam: https://www.srf.ch/news/panorama/labortest-schutzmasken-im-haertetest-die-meisten-filtern-ungenuegend
100% Schutz wird es nie geben, auch nicht für junge Menschen.
Ob und wann Impfstoffe kommen und wie gut sie wirken ist offen.
Corona ist übel, aber weder die Pest noch Ebola.
Der Staat geht so weit dass er die Leute sperrt die nicht geschützt werden wollen. Ich habe ein paar Tage her im Radio gehört dass ein Gericht auch das sich anschauen musste, weil ein Einwohner eines Altersheimes gegen „Verhaftung“ geklagt hat. Da es kaum noch freie Medien gibt und die Regierenden keine Diskussion zulassen, bleiben Gerichte der einzige Weg an eigene Reche zu kommen. Richtig ist das nicht.