Nancy Faesers Angriff auf rechte Meinungen

Der Verfassungsschutz beobachtet die Junge Alternative. Nach Aussagen von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) scheint es aber um mehr als um die AfD-Jugend zu gehen – sie will grundsätzlich gegen rechte Meinungen vorgehen.

IMAGO / Chris Emil Janßen

Der Verfassungsschutz stuft die Junge Alternative (JA) – die Jugendorganisation der AfD – und zwei weitere Gruppen als rechtsextremistisch ein und beobachtet diese. Das ist für nahezu alle Medien derzeit die Top-Nachricht. Sogar für das Flaggschiff Tagesschau. Was die meisten Medienmacher dabei aber nicht berücksichtigen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat damit einen heiklen Schritt gegen die Meinungsfreiheit getätigt.

Der Verfassungsschutz hat die JA, das „Institut für Staatspolitik“ und den Verein „Ein Prozent“ nicht etwa als rechtsextremistisch eingestuft, weil sie gewaltorientiert handelten, sondern weil sie „menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien und Konzepte permanent verbreiten“. Laut dem Urteil würde das „in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis“ dem Grundgesetz widersprechen.

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Soll heißen: Dem Verfassungsschutz gefällt nicht, dass diese drei Organisationen ihre Meinungen verbreiten. Dies zu unterbinden – also die Opposition mundtot zu machen –, ist allerdings fatal für die Demokratie: Das Bundesverfassungsgericht nennt die Meinungsfreiheit in einem Urteil zu Recht „schlechthin konstituierend“ für die freiheitliche Demokratie, weil erst sie „die ständige geistige Auseinandersetzung den Kampf der Meinungen“ ermögliche, der das „Lebenselement“ der Demokratie sei. Die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) schreibt auf ihrer Internetseite: „Keine Demokratie kann auf Dauer bestehen, wenn es ihr an Menschen fehlt, die von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen.“

Einen vergleichbaren Stellenwert attestiert ebenfalls der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau der Meinungsfreiheit im Gespräch mit TE: Die Grundrechte sind nach seinen Aussagen Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Die bpb schreibt auf ihrer Internetseite, der Staat dürfe deshalb mit rechtlichen Zwangsmitteln keine Gesinnungskontrolle betreiben. Und weiter: Der Staat dürfe erst dann einschreiten, wenn aus Meinungsäußerungen Bedrohungen für äußere Rechtsgüter entstehen, etwa für das friedliche Zusammenleben oder für das Persönlichkeitsrecht der Mitglieder hinreichend eingrenzbarer Personengruppen.

Diese Gefährdung scheint der Verfassungsschutz in seiner Einschätzung zu sehen: In der Begründung steht, die JA versuche, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten. Und weiter: „Insbesondere Zuwanderern mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt, allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion.“

Das Zusprechen von „Negativeigenschaften“ ist rein verfassungsmäßig allerdings erlaubt, solange nicht zur Gewalt aufgerufen wird. Demnach wirkt die Einschätzung des Verfassungsschutzes eher wie ein Framing und bestätigt erneut, was manche seit längerer Zeit und neuerdings immer mehr als „Cancel Culture“ bezeichnen: Sobald jemand etwas gegen Migranten, gegen Klimaschutz, gegen Transgender-Personen oder gegen Waffenlieferungen in die Ukraine sagt, gilt dieser jemand als „rechts“ und soll gesellschaftlich ausgeschlossen werden. Dabei ist der Diskurs verschiedener Meinungen „konstitutiv“ für eine Demokratie.

Allerdings scheint ein Diskurs für Innenministerin Nancy Faeser (SPD) weniger bedeutsam. Stattdessen kündigte sie bereits als sie ihren Posten antrat an, die sogenannte „Neue Rechte“ bekämpfen zu wollen. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes scheint ein Erfolg für sie zu sein: „Wir setzen alles daran, den Nährboden für rechtsextreme Gewalt auszutrocknen“, sagt sie zu der Einordnung des Verfassungsschutz, wie der Tagesspiegel berichtet.

Auffällig: Ähnliche Worte nutzt der Verfassungsschutz auch in seiner Entscheidung: „Das gezielte Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung sind zudem generell geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten.“ Die Äußerungen der JA und die der anderen beiden Personengruppen eigneten sich also, den „Boden“ für ein verfassungsfeindliches Handeln zu bereiten. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings, dass sie eben noch nicht verfassungsfeindlich handeln. Und dass es bisher noch nicht einmal den Boden für verfassungsfeindliches Handeln gibt.

Wenn dem Verfassungsschutz nun also bereits Aussagen reichen, die sich für den „Boden“ von verfassungsfeindlichen Handlungen „eignen“, um eine Gruppe als rechtsextremistisch einzustufen, wie lange wird es dann noch dauern, bis der Verfassungsschutz aus der Luft greift, dass eine Gruppe oder eine Person rechtsextremistisch sei? Oder macht das Amt das bereits? Zumal Faeser einen Schritt weitergehen will. Die Ministerin betonte zu der Einordnung des Verfassungsschutzes: „Gefährlich sind nicht nur gewaltorientierte Rechtsextremisten, sondern auch geistige Brandstifter, die den Boden für Gewalt bereiten.“

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 127 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

127 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Helfen.heilen.80
1 Jahr her

Einer definierten Gruppe „Negativeigenschaften“ zuzuschreiben ist ethisch unangebracht, jedoch wissenschaftlich heikel, denn es muss erst einemal überprüft werden, ob diese Hypothese eine statistische Bestätigung findet. Ob man diese These im Bestätigungsfall noch aussprechen darf? Beim Thema der Zusprechung von „Negativeigenschaften“ scheint man noch nicht bei den Unflätigkeiten gegen „Deutsche ohne Migrationshintergrund (DOM)“ angekommen zu sein. Ist dies etwa die einzige Gruppe, die sich laufend „Negativeigenschaften“ zuschreiben lassen muss, ohne Aussicht auf Änderung? Müssen sich DOM’s, bis anno Ewigkeit die Kriege ihrer Vorfahren vorwerfen lassen, obwohl sie selbst rechtschaffene, gesetzestreue und Zahlende Menschen sind? Nicht schwer zu erkennen, dass dieser Vorgang… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Helfen.heilen.80
Siggi
1 Jahr her

Eine Paranoide in Amt und Würden, ein Kanzler, der gar keiner ist 7nd Grüne, die machen was sie wollen. Eine tolle Regierung, die Merkel uns da serviert hat.

Stuttgarterin
1 Jahr her

Je mehr verboten wird, desto radikaler wird sich eine Wagenburg-Haltung entwickeln. Bei umgedrehten Vorzeichen (d.h. wäre es gegen links) wäre allerdings der mediale Aufschrei groß.
Wo bleibt der offene Parlamentarismus, der Disput? Nur so werden (auch ohne Verbote) skurrile oder abschätzige Haltungen entlarvt.

Endlich Frei
1 Jahr her

Für Faeser ist selbst die deutsche Polizei „rechtes Pack“ – sonst kann man auf so eine Idee wie mit den (naiven) Quittungen einfach nicht kommen. Die Frau ist im Grunde eine völlige Deutschland-Gegnerin – sie wäre in Afghanistan oder Syrien viel besser aufgehoben.

Martin Mueller
1 Jahr her

Kriminalisieren der unliebsamen Opposition ist ja eine bekannte Methode in autoritären Systemen. In der heutigen deutschen Demokratie hetzt man zu diesem Zweck den Verfassungschutz und diverse NGO samt ÖRR auf den politischen Gegner. Und nennt das dann Schutz der Demokratie. Perfide!

Britsch
1 Jahr her
Antworten an  Martin Mueller

Der „Verfassungsschutz“ schützt nicht mehr die Verfassung, sondern tritt diese mit Füßen und fungiert wie die Stasi, um nicht zu sagen die Verhältnisse nähern sich denen im dritten Reich.
Die Bezeichnung Verfassungsgericht trifft ja auch nicht mehr zu, richtiger wäre die Bezeichnung Staatsgerichtshof

Ulrich
1 Jahr her

„Keine Demokratie kann auf Dauer bestehen, wenn es ihr an Menschen fehlt, die von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen.“Dieser Satz ist in der aktuellen Bundesrepublik zur hohlen Phrase verkommen. Diesen Satz hätte man auch in der DDR als Thema für eine Unterrichtsstunde in Staatsbürgerkunde verwenden können. Es kommt doch nur darauf an, wie man „Meinungsfreiheit“ interpretiert. Wenn es die Freiheit ist, die Meinung der Herrschenden in blumigen Worten zu ümschreiben, gilt das auch für die Demokratie Nordkoreas.

Atheist46
1 Jahr her

Wir – und damit meine ich auch die Autoren hier bei Tichy – sollten aufhören, von „rechts“ zu schreiben oder zu reden, wenn damit nichts anderes gemeint ist als das seit der Unsäglichen aus der Uckermark diskriminierte „konservativ“. Wenn wir uns der Einengung von wertfreien Begriffen durch Linke beugen, unterwerfen wur uns deren Manipulation.

Britsch
1 Jahr her

Mir scheint es, daß es derzeit eher so ist, daß beim „Verfassungsschutzt“ und überhaupt Diejenigen, die andere als Rechtsextrem und damit automatisch auch als Verfassungsfeinde einstufen, die wahren Verfassungsfeinde und Demokratiefeinde sind!
In einer Demokratie darf Jedes eine eigene Meinung haben und diese auch ofen in Wort vertreten. Diejenige die dies nicht zulassen wollen und gar andere Meinungen als ihre eigene verbieten und sogar unter Strafe stellen / stellen wollen sind keine Demokraten sondern Tyrannen und Diktatoren

Last edited 1 Jahr her by Britsch
Stefan L.
1 Jahr her

Ich wandle das mal ab:

Gefährlich sind nicht nur gewaltorientierte Linksextremisten, sondern auch geistige Brandstifter, die den Boden für Gewalt bereiten.

Also bitte lieber Verfassungsschutz, SPD, Grüne, Linke beobachten und anschliessend verbieten.

Danke.

Sani58
1 Jahr her
Antworten an  Stefan L.

Da können sie lange warten. Der VS kämpft doch nicht gegen sich selbst.
Der ist weder unabhängig, noch der Verfassung zugewandt. Das ist Stasi 2.0 , übernommen vom woken Etablissement.
Das FDP, CDU,CSU eindeutig dazu gehören, sieht man im Parlament, an der geschlossenen Ablehnung des Antrags, die Kernkraftwerke nicht zurück zu bauen, sondern wenigstens zum späteren Bertriebsaufnahme zu erhalten.
Wer hier, auch von den Machern, immer noch an die CduFdp glaubt, soll doch bitte noch mal in sich gehen.

Nibelung
1 Jahr her

Der Kampf gegen Rechts ist in sich schon falsch, denn sollten sie damit die Neonazis meinen, dann wäre die AFD und ihre Jugendorganisation das falsche Objekt, denn die waren mit den Sozialisten und Kommunisten artverwand, weil aus dem gleichen Stall kommend, wenn auch in anderer Einfärbung. Die AFD hat zwei Flügel, den gemäßigten größeren Teil und den herausfordernden kleineren Teil und der wird gerne mit Nazis in Verbindung gebracht und wenn man dann noch ihre Herkunft sieht, die mehrheitlich aus den Altparteien stammen, dann ist die Gewichtung schon in sich falsch und eine bösartige Unterstellung um vom eigenen Linksfaschismus abzulenken… Mehr