Vereinbarung zwischen Google und Gesundheitsministerium „kartellrechtswidrig“

Das Landgericht München I untersagt dem Internetkonzern Google bei Informationsangeboten das Bundesgesundheitsministerium zu bevorzugen. Der Bundesregierung wird damit ein "Kartellverstoß" bescheinigt

IMAGO / photothek
Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit

Wenn man bei Google nach Informationen über Krankheiten sucht, werden Inhalte des Gesundheitsministeriums zuerst angezeigt. Die Betreiber des Informationsportals NetDoktor.de sahen darin eine Benachteiligung. Das Landgericht München I hat diese Sicht nun bestätigt. Die Vereinbarung vom November 2020 zwischen Google und der Bundesregierung über diese so genannten „Knowledge Panels“ sei „kartellrechtswidrig“.

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Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz stellt in ihrer Urteilsbegründung fest, dass das Gesundheitsportal gesund.bund.de des Ministeriums „keine rein hoheitliche Tätigkeit“ ist, „sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist“. Und sie kommt zum Ergebnis, dass die bevorzugte Behandlung durch Google den Wettbewerb auf dem Markt für Gesundheitsinformationen beschränkt: „Denn die bestmögliche Position auf der Ergebnisseite der Google-Suche, nämlich die neu geschaffene, prominent hervorgehobene Position „0“ in der Infobox, steht privaten Anbietern von Gesundheitsportalen von vornherein nicht zur Verfügung.“ Mit der „Verdrängung der seriösen privaten Gesundheitsportale“ drohe auch die „Reduzierung der Medien- und Meinungsvielfalt“.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Es handelt sich nur um einstweilige Verfügungsverfahren.

Für die Bundesregierung und vor allem für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist das eine peinliche Schlappe. Die Vereinbarung mit Google war im November als Teil der Pandemiebekämpfung durch Aufklärungsarbeit verkauft worden – gegen lautstarke Kritik von Verlegern. Nun wird ausgerechnet ein CDU-Minister aus der Partei des Kartellbekämpfers Ludwig Erhard von einem Gericht des „Kartellverstoßes“ überführt. Das Urteil reiht sich außerdem in eine länger werdende Liste von gerichtlichen Zurechtweisungen der Corona-Politik ein. Erst vor wenigen Tagen hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die abendlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg als unverhältnismäßig aufgehoben.

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Kommentare ( 17 )

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Ralf Poehling
3 Jahre her

Die Justiz zeigt einmal mehr, dass sie nicht gewillt ist, dieses Land kampflos aufzugeben. Danke!

CIVIS
3 Jahre her

Wir haben Pandemie !

Wir sind gerade im Hysterie-Modus !

Und wenn die Vereinbarung zwischen Google und Gesundheitsministerium „kartellrechtswidrig“ war, …nun ja, dann ändern und novellieren wir mal eben schnell das Kartellgesetz.

Wäre doch gelacht ! Wofür haben wir uns eigentlich die ganzen Gesetze, Verordnungen und Ausnahmeregelungen so zurecht gezimmert, …wenn wir nicht machen können was wir wollen !?

P.S.: Wir = Merkel, Spahn und die Bundesregierung

heinzB
3 Jahre her

Und das Verwaltungsgericht in Aachen hat gestern die Maskenpflicht im öffentlichen Raum für die Stadt Düren aufgehoben(googeln)

schmidttom1966
3 Jahre her

Gibt es Konsequenzen? nein, nach der allg. Diktion müsste Spahn doch jetzt von Haldenwang persönlich überwacht werden.

daldner
3 Jahre her

Spahn ist ein aalglatter Vielredner. Der würde einem als Bankberater auch mit einem Grinsen ne Schrottanleihe andrehen, ohne mit der Wimper zu zucken. Und der Typ wurde mal als Kanzler gehandelt.

Bambu
3 Jahre her

Diese weitere Schlamperei von Spahn und die bereits entstandenen Kosten dürften wieder einmal am Steuerzahler kleben bleiben. Im Bundesgesundheitsministerium sitzen jede Menge Juristen, welche zumindest soviel Sachverstand haben dürften, um zu erkennen, dass derartige Verträge nicht sauber sind. Wobei wir mal wieder bei der Rolle von Jens Spahn sind. Nimmt er die Stimmen, welche mit Sicherheit gekommen sind, nicht ernst? Verbreitet er Angst und Schrecken, so dass sich niemand traut oder hat er die Stellen so schlecht besetzt, dass man mit diesen Menschen nichts anfangen kann? Was auch immer der Grund ist, es wirft ein sehr schlechtes Bild auf Jens… Mehr

Protestwaehler
3 Jahre her

Aber als „Wir Demokraten“ muss man den Verfassungsschutz auch nicht fürchten, hat man sich diesen schließlich zur Beute gemacht.
Ob das Urteil wohl jetzt ähnlich, wie das neuliche in Weimar, ebenfalls „rückgängig“ gemacht werden muss? Oder gar neu verhandelt, mit ausgetauschten Richtern? Erika, übernehmen Sie!

bfwied
3 Jahre her

Gott sei Dank eine mutige Richterin! Vertrauen in diese Möchtegernelite? Meine Güte, die sind die Anmaßung und der fleischgewordene Dilettantismus, die wegen Totalversagens in allen Aspekten zur Beherrschung jeder Kommunikation Zuflucht suchen.

Schwabenwilli
3 Jahre her

Die Politisierung der Internet Dienste nimmt mittlerweile gefährliche Züge an.

GWR
3 Jahre her

Es ist doch nichts neues, dass sich unsere herrschende Politkaste eine Dreck um das Grundgesetz oder die geltenden Gesetze schert. Die biegen sich alles so zurecht, wie es ihnen gerade in den Kram passt.
Meiner Meinung gehören sich die alle vor Gericht gestellt. Aber leider ist die Justiz in weiten Teilen auch schon auf Linie gebracht.