AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Die AfD darf vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. Die AfD will nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen.

IMAGO / Rüdiger Wölk

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Causa AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden: Die Bundespartei wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Sie darf weiterhin nachrichtendienstlich beschattet werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte bereits angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen. Neue Beweisanträge kann die Partei dabei jedoch nicht einbringen. In der nächsten Instanz würde das Gericht die Entscheidung nur auf Rechtsfehler prüfen.

Das OVG bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem März 2022. Damals hatte das Gericht entschieden, dass genügend Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung innerhalb der AfD vorlägen.

In Münster argumentierten die Anwälte der AfD, dass die Richter befangen seien. Das Gericht lehnte 470 Beweisanträge ab. Noch am Samstag reichten die Anwälte der Kanzlei Höcker einen 37-seitigen Antrag ein, weshalb sich die Verhandlung am Montagmorgen verzögerte. Ähnlich wie die anderen Beweisanträge lehnte das Gericht diesen als „rechtsmissbräuchlich, untauglich und daher unbeachtlich“ ab.

Zusätzlich hatte die AfD 750 Personen genannt, um diese im Verfahren zu befragen. Es gehe schließlich nicht um einen „Hasenzuchtverein“, so Anwalt Christian Conrad, sondern um „eine offene OP am Herzen der Demokratie“. Wolfgang Roth als Anwalt des Verfassungsschutzes betonte: „Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn Sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.“ Die AfD habe die letzten Jahre nicht genutzt.

Conrad: „Wir haben einen Verfassungsschutz, der beständig gegen die Verfassung verstößt.“ Es diene alles dazu, um die Umfragewerte der Partei vor der Wahl zu senken. An den Prozesstagen ging es u.a. um die Definition von Staatsvolk und ethnischem Volksbegriff, sowie um antisemitische und demokratiefeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD sowie die Jugendorganisation Junge Alternative im Jahr 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Am Dienstag wird im Fall Björn Höcke eine Entscheidung erwartet.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 157 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

157 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Monostatos
1 Monat her

Unter den Talaren dieser Richter ist der Muff von – mittlerweile – 56 Jahren (seit 1968). Wie damals haben die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfolgreich den Marsch durch die Institutionen beschreiten können. Der Rechtsstaat ist zum Linksextremstaat verkommen. Die Mehrheit der Deutschen ist anscheinend absolut unfähig, aus der Geschichte zu lernen. Gruselig!

leonaphta
1 Monat her

Das Schlimme ist, daß sich das Gericht mit der Urteilsbegründung anscheinend Zeit läßt. Siehe das das Interview mit Boehme-Nessler in NZZ, hier: https://www.nzz.ch/international/verfassungsschutz-vs-afd-ld.1830163 Wegen der Bedeutung des Falles hätte auch Prof. Boehme-Nessler es für angebracht gehalten, die Urteilsbegründung gleich zu veröffentlichen. Bis auf die Wiederholung der Correctiv-Lüge hat die Presse erklärung des Gerichts nämlich nichts gebracht, hier: „Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“.… Mehr

Johannes Roth
1 Monat her

Das Urteil des OVG im links versifften Münster ist ein Schlag ins Gesicht für viele Millionen Wähler. Es zeigt aber auch, wie eng Politik und Justiz in Deutschland verwoben sind. Dies entspricht in keiner Weise einem freiheitlich demokratischen Rechtstaat.

Hinrich Mock
1 Monat her

Mit einem Rechtsstaat westlicher europäischer Prägung ist dieses Urteil nicht vereinbar. Das gibt es nur bei uns. Wenn es zum Schwur kommt, ist auf unsere Judikative nur noch selten Verlaß. Deutsche Rabulistiker:innen sind besonders unsichere Kantonisten, wir haben da eine ganz üble Tradition.

Mausi
1 Monat her

Leider findet sich keine Zusammenfassung der Begründung. Im übrigen mag man ja dem Verfassungsschutz Beobachtung zugestehen. Was ich ihm aber nicht zugestehe, ist einseitige Öffentlichkeitsarbeit. Und was ich ihm auch nicht zugestehe ist, in der Öffentlichkeit etwas ohne Begründung auszubreiten bzw. die Begründung, die der Verfassungsschutz verwendet, einseitig anzuwenden. Aber wie beim ÖRR hat der Bürger als Subjekt der Verfassung hier keinen Einfluss. Da kann er klagen, soviel er will. Unser Bildungssystem ist so kaputt, dass sich das Schlagwort „rechts“ oder „Nazi“ für alles verwenden lässt. Überhaupt keine Bildung haben wir gegen den planwirtschaftlichen Welt-Un-Sozialismus. Hätten wir diese Bildung, wäre… Mehr

JamesBond
1 Monat her

Das Problem ist, dass die Verfassung durch Gesetze einer durch und durch Ideologischen Grünen Regierung seit mehr als 20 Jahren Stück für Stück ausgehöhlt wurde. IM Erika hat grade mit Trittin dessen Abschied aus dem Bundestag gefeiert, das sagt doch alles!

Van der Graf Generator
1 Monat her

Eigentlich geht es in erster Linie natürlich gegen die AfD, aber gleich dahinter steht etwas anderes: Es ist letztlich der Kampf Westdeutschlands gegen das “ renitente“Ostdeutschland, der insbesondere auch in nrw oder Hamburg sogar unter der “ normalen“Bevölkerung viel Zustimmung findet. Westdeutsche wollen den Osten also unbedingt “ disziplinieren“ und dafür sorgen, dass sich der Osten endgültig in einer Welt wiederfindet, die ausschaut wie das queere Köln oder das islamisierte Ruhrgebiet. Es ist letztlich alles ein Kulturkampf West vs Ost. Besser gesagt von nrw gegen den Osten. Man nimmt insbesondere in nrw dem Osten übel, dass er sich nicht islamisieren… Mehr

Last edited 1 Monat her by Van der Graf Generator
Freige Richter
1 Monat her

AfD als rechtsextremistische Verdachtsfall? Wie praktisch. Jetzt kann die Regierung offiziell die Opposition AfD ausspionieren. Ich habe mich sowieso auch gefragt, was der „chinesische Spion“ im Büro von Herrn Krah so wichtiges für China spionieren wollte? Aber da er dem Verfassungsschutz bekannt war, hat er wohl eher Herrn Haldenwang und Frau Faeser gedient. Die Sache wird rund, und der Verfassungsschutz ein Fall für den Verfassungsschutz.

Freige Richter
1 Monat her

Ich finde es bedenklich, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf und gleichzeitig dem Innenministerium unterstellt ist. Es fließen dadurch geheime Informationen direkt von der Opposition zur Regierung. Das fühlt sich wie legalisierte Spionage an.

Eberhard
1 Monat her

Jetzt wissen wir ehemaligen DDR-Bürger endlich, warum wir die linke SED Diktatur beenden konnten. Das ging nur, weil damals so viele extrem rechts waren. Nun wählt doch dieses Pack samt Nachkommen, in der unter vielen Opfern errungenen freiheitlichen Demokratie schon wieder extrem Rechts. Was gibt es doch für undankbare Deutsche?