Die CDU/CSU-Fraktion hält die Blitzgesetzgebung im Bundestag erst mal auf und verlangt Nachbesserungen sowie ausreichend Zeit zur Prüfung und Beratung. Ein erster Erfolg auch unserer Anstrengungen.
Der Protest gegen die Beerdigung der Meinungsfreiheit im Internet und gegen den Zensurkrieg gegen alle regierungskritischen Stimmen im Netz hat sich gelohnt. Die Fraktion der CDU/CSU hält den Blitzdurchmarsch erst mal auf und sagt:
Das NetzDG muss erheblich nachgebessert werden
Wir dokumentieren den Wortlaut der Presserklärung der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:
„Das NetzDG muss substantiell verbessert werden, um gesamtgesellschaftliche Anerkennung zu finden. Und die ist wichtig. Fakt ist, Hassbotschaften, Verleumdung und Beleidigungen haben auch im Netz nichts zu suchen. Die Plattformbetreiber sind schon jetzt nach dem Telemediengesetz (TMG) dazu verpflichtet, solche Äußerungen nach Kenntnisnahme zu löschen. Das wird bislang allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt. Während YouTube 90 Prozent der gemeldeten rechtswidrigen Inhalte löscht, sind es bei Facebook durchschnittlich nur 39 Prozent, bei Twitter sogar nur ein Prozent. Der Runde Tisch von Heiko Maas hat daran nichts geändert.
Die Unionsfraktion ist schon lange der Meinung, dass die Zeit der leeren Versprechungen vorbei sein muss. Vor Monaten haben wir deshalb ein Positionspapier mit konkreten Vorschlägen vorgelegt. Leider finden sich entscheidende Punkte davon nicht im NetzDG wieder. Hier muss nachgebessert werden. Ungünstig ist auch, dass das Justizministerium den Gesetzentwurf erst so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode vorgelegt hat. Damit bleibt kaum Zeit für die parlamentarische Beratung. Die CDU/CSU-Fraktion muss und wird den Gesetzentwurf gut prüfen. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit.
Zentrale Frage dabei ist: Wer definiert, ob ein Inhalt gelöscht wird oder nicht und nach welchen Kriterien? Das wird vom aktuellen Gesetzentwurf jedoch ungenügend beantwortet. Position der Union war schon immer, dass die Grundsätze der Meinungsfreiheit auch im Netz zur Geltung kommen müssen und nur strafbare Inhalte gelöscht werden dürfen. Um dem Vorwurf des so genannten Overblockings (Anbieter löschen zu viel, um Bußgelder zu vermeiden) und dem damit verbundenen zu starken Eingriff in die Meinungsfreiheit effektiv zu begegnen, empfiehlt sich das System der ‚regulierten Selbstregulierung‘, wie wir es etwa aus dem Jugendmedienschutz kennen. Das würde bedeuten, dass nicht die Plattformbetreiber entscheiden, was geht und was nicht, sondern eine vom Staat kontrollierte und von den Unternehmen finanzierte Instanz. Diese prüft alle kritischen Sachverhalte nach klaren Kriterien mit geschultem Personal.
Des Weiteren müssen wir auch über den Anwendungsbereich, den Nutzerbegriff und den Schwellenwert – also ab welcher Nutzerzahl das Gesetz gelten soll – sprechen. Im Gesetz muss klar gestellt sein, dass beispielsweise Messenger-Dienste nicht inbegriffen sind. Und es muss klar sein, dass Strafen nicht schon bei der Nichtlöschung einzelner Beiträge fällig sind, sondern nur dann, wenn ein Anbieter strukturell kein wirksames Beschwerdemanagement vorhält. Außerdem gilt es, die Löschfristen zu prüfen. Sie müssen realistisch sein. Bei eindeutigen Fällen von Volksverhetzung oder Rufmord haben die Betroffenen ein berechtigtes Interesse, entsprechende Einträge schnell, also innerhalb von 24 Stunden, aus dem Netz entfernen zu lassen. Klar ist aber auch, dass Grenzfälle einer längeren Prüfung bedürfen. Final bleibt immer der Rechtsweg, denn das letzte Wort kann nur ein Gericht haben. Des Weiteren hätten wir uns auch eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots und eine digitale Gegendarstellungspflicht bei FakeNews gewünscht.
Die Union möchte, dass den Menschen, die Opfer von Hass und Hetze oder Diffamierung und Verleumdung im Netz geworden sind, zu ihrem Recht verholfen wird. Dafür und nur dafür müssen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine Zensur lehnen wir ab.“
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Ein paar Gedanken dazu: Internetforen und soziale Netzwerke gibt es nicht erst seit gestern, sondern schon seit Jahren. Schon früher wurde weit unter der Gürttellinie im Schutze der Anonymität gepöbelt und beleidigt. Damals sah aber offensichtlich niemand die Notwendigkeit zu einem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Warum also jetzt? Weil die Kritik aus den Reihen der Bevölkerung an den politischen Fehlleistungen unserer Politikerregie lauter und derber geworden ist. Das ist der Grund. Meinungsfreiheit heißt doch erst einmal, dass ich reden darf, wie mir der Schnabel gewachsen ist. Ob es strafrechtlich relevant ist haben Gerichte zu klären und nicht Privatunternehmen oder irgendwelchenzwischengeschalteten Instanzen. Noch ein… Mehr
Man muss grundsätzlich misstrauisch sein, wenn VOR Wahlen irgendein klitzekleines Zugeständnis gemacht wird. Und dieses klitzekleines CDU-Zugeständnis ist nicht mal eins, wenn man zwischen den Zeilen liest. Es ist im Prinzip das gleiche, was Maas will nur etwas anders, etwas gefälliger verpackt, etwas geschickter vergraben und etwas später durch den BT geschleust. Wenn Maas der grobe Klotz ist, ist die CDU das ziselierte Goldarmband. Lassen wir uns doch nicht veralbern mit dem CDU-Zur-Zeit-Veto. Nach der Wahl werden die Karten NICHT neu gemischt. Vergessen wir nicht, dass Merkel oben dransitzen wird. Was soll da neu gemischt werden? Der neue Minister wird… Mehr
Ich habe da mal so eine Detailfrage zur Erklärung, die im Kern auch die immer „von Herrn Maas geäußerten Behauptungen berührt. Die betrifft folgendes Zitat: „Während YouTube 90 Prozent der gemeldeten rechtswidrigen Inhalte löscht, sind es bei Facebook durchschnittlich nur 39 Prozent, bei Twitter sogar nur ein Prozent.“ Wenn diese Behauptung logisch stringent wäre, dann müsste man für irgendeine Erhebung alle rechtswidrigen Inhalte final erfasst und bewertet haben, um am Ende festzustellen, Google, facebook o.ä. bearbeiten diesen oder jenen Anteil der behauptet tatsächlich rechtswidrigen Inhalte. Das kann ich mir aber nicht vorstllen, denn es ist schlicht unmöglich, alle rechtswidrigen inhalte… Mehr
Ein Eingriff bleibt ein Eingriff! Ich brauch keinen Staat/Politik die sich in die Sprache des Volkes einmischt und dieses damit bevormundet. Entweder man kommt mit den Meinungen (Vielfalt) zurecht oder man hält sich raus.
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immerhin
„… eine vom Staat kontrollierte und von den Unternehmen finanzierte Instanz. Diese prüft alle kritischen Sachverhalte nach klaren Kriterien mit geschultem Personal.“ Ist klar, dass hier nach dem Vorbild des TTIP-Verfahrens eine Paralleljustiz entstehen soll ? Die Nummer wird jetzt erst mal bis nach der Bundestagswahl auf Eis gelegt. Dann kommt dieses Gesetz. Die Politik weiss, dass, wenn alles relativ „normal“ läuft, 4 Jahre später kein Hahn mehr danach kräht. Im Zweifel wird das BVerfG ein paar Nachjustierungen verlangen, wenn ein paar Unbeugsame klagen. Es wird dennoch spannend sein zu sehen, wie sich die Parteien des neuen Bundestages dann zu… Mehr
Natürlich gehört dieser Gesetztesentwurf ganz weg, damit stimme ich mit vielen Foristen hier überein. Wir sollten aber nicht außer Acht lassten, dass zum ersten Mal seit langem eine Bundestagsfraktion sich gegen die eigene Regierung stellt und sagt „so nicht“. Das macht Hoffnung, zeugt vom Wiedererwachen eines parlamentarischen Selbstbewußtseins und ich hoffe, dass dieses zarte Pflänzchen noch etwas weiter wachsen wird… Insoweit zolle ich dieser Fraktion meinen Respekt, auch wenn ich als ehemaliger C** Wähler immer noch weit davon entfernt bin, denen erneut meine Stimme zu geben!
Wir brauchen genau 0,0 NetzDG und ähnliche Zensuren (denn um nichts anderes handelt es sich). WIr haben ein sehr gutes Grundgesetz und wir haben sehr gute Gesetze, die selbstverständlich auch für das Internet gelten. Wird jemand beleidigt, handelt es sich um Rufmord oder Volksverhetzung, dann greifen unsere bisherigen Gesetze schon jetzt perfekt. Alles an andere an Diskussion und Disput muss unsere Demokratie im Namen der Meinungsfreiheit ertragen.
Das ist wieder ein Scheingefecht im Gange. Von Angi gesteuert. Ich traue dem ganzen Haufen nicht mehr. Die machen das nicht zum Wohle des Bürgers, sondern aus politiktaktischen Gründen. Warten wir ab was die Zukunft bringt.
Entschuldigung, Sie reden Unsinn: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind von der Meinungsfreiheit eben gerade nicht erfasst! Das alles regeln bereits die §§ 185 – 187 StGB! Dazu bedarf es keines neuen Gesetzes! Im übrigen heißt es in §186 StGB: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, WENN NICHT DIESE TATSACHE ERWEISLICH WAHR IST! Genau darum geht es aber! Mit der neuen Gesetzesvorlage werden eben gerade jene Inhalte entfernt, die „erweislich wahr sind“, die aber den Machthabern in unserem Land nicht gefallen!… Mehr