Im Europaparlament hat gestern der Umweltausschuss den Entwurf zu einem sogenannten Naturwiederherstellungsgesetz abgelehnt. 44 Abgeordnete stimmten jeweils für das Gesetz und 44 dagegen. Damit kam eine einfache Mehrheit nicht zustande, die notwendig ist, damit das Gesetz in der geänderten Fassung weiterbehandelt werden kann.
Am 20. Juni hatten die Umweltminister der EU beschlossen, dieses Gesetz zu unterstützen. Diese Konstruktion ist ein wesentlicher Bestandteil des sogenannten Green Deal, mit dem die EU-Kommission die europäische Landwirtschaft zunichtemachen will. Nach Ansicht des EU-Kommissars Timmermans befinden sich die Landschaften in Deutschland in einem schlechten Zustand. Daher soll die Natur wiederhergestellt werden – was auch immer darunter zu verstehen ist.
Dahinter verbirgt sich nichts anderes als eine weitere Stilllegung von Agrarflächen, auf denen dann keine Lebensmittel mehr angebaut werden dürften. Offiziell wird dies als Aufwertung der Agrarflächen mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes ausgegeben.
Lebensräume und Arten, die angeblich durch menschliche Aktivitäten und durch einen sogenannten Klimawandel geschädigt wurden, sollen wiederhergestellt werden, heißt es. Auf welchen Ausgangszustand in welchem Jahrhundert – das wird nicht dazugesagt. Am 12. Juli soll im nächsten Schritt das Europäische Parlament über dieses Gesetz beraten.