Während medial Kritiker des Systems der Trusted Flagger als Rechte diffamiert werden, häufen sich Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Bundesnetzagentur, sowie der Unabhängigkeit staatlich geförderter „privater“ Meldestellen wie „REspect!“.
Die Diskussion um Trusted Flagger, die neuen Blogwarte des Internets, lässt die Fronten verhärten und fördert neue, unerwartete Allianzen zu Tage. Denn während Klaus Müller von vielen Seiten unter Beschuss steht, ließ es sich die ZEIT nicht nehmen, all jene, die Kritik am System der Trusted Flagger äußern, als Rechtspopulisten zu diffamieren – und schloss dabei womöglich unwissend sogar eigene Kollegen mit ein.
Vor allem sind es aber, wie selbst die Süddeutsche Zeitung zugab, Verfassungsrechtler, Rechtsanwälte und sogar grüne Politiker, die Kritik an der deutschen Umsetzung des DSA äußerten. Da diese nun aber die Kritik aus dem rechten Lager bestätigen, müssen sie naturwüchsig über denselben Kamm geschert werden.
Denn, so ein Politiker der Grünen laut Süddeutsche: Die Konstellation, in der ein grüner Politiker wie Klaus Müller Leiter der Bundesnetzagentur, die weisungsgebunden an das grüne Wirtschaftsministerium ist, und zugleich auch noch Chefkoordinator der Umsetzung des DSA in Deutschland ist, sei “unglücklich” und entspräche nur bedingt der Forderung nach politischer Neutralität für diese zentrale Funktion. No shit, Sherlock. Da hilft es auch nur wenig, darauf zu verweisen, dass die Meldestelle REspect! auch unter Kanzlerin Merkel bereits auf Staatskosten durchgefüttert wurde.
Verfassungsrechtler, FDPler, ZEIT-Redakteure: Alles Rechte
Es drängen sich in Folge der Berichterstattung der SZ auch beiläufig andere Fragen auf. Dass die Meldestelle REspect! alleine keine Löschung einfordern könne, ist nur ein geringer Trost angesichts eines real existierenden, stillschweigenden Abkommens zwischen den Meldern und Internetplattformen, die im Falle des Zweifels lieber zu viel löschen, anstatt es auf eine Klage ankommen zu lassen. Wenn dann aber die Prüfung der Meldungen nicht nur von juristisch geschulten Mitarbeitern erfolgt, sondern auch von Religions- und Sozialpädagogen, dann dürften mehr als leise Zweifel an dem System angebracht sein.
Solche äußerte auch der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki, der die Meldestelle als „grüne Zensuranstalt, die den Meinungskorridor einseitg einschränkt“ bezeichnete. Geht es nach der ZEIT, ist Kubicki also ein klassischer Rechter. Aber gut, das war er wohl bereits ab dem Zeitpunkt, an dem er sich erstmals skeptisch gegenüber der Impfpflicht geäußert hatte. Da hätte er sich die Umfallerei nach der Wahl dann auch sparen können.
Aber auch der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner darf sich fortan mit seiner Kritik am Leitfaden der Bundesnetzagentur zu den Trusted Flaggern ins rechte Eck stellen. Der von Lindner exemplarisch auf X angeführte Anhang dieses Leitfadens, in dem eine „Liste der Bereiche mit unzulässigen Inhalten“ aufgeführt wird, umfasst nicht nur den beliebten Gummibegriff „Hassrede“, sondern führt in allen Kategorien auch noch den Unterpunkt „Andere“ auf, sodass einer jederzeitigen Verschiebung der Diskursgrenzen Tür und Tor geöffnet werden.
Schlechte Absprachen herrschen in diesen wirren Zeiten aber scheinbar bei der ZEIT, denn während in einem Artikel Stimmung gegen die Rechtspopulisten gemacht wurde, die lediglich alle weiter im Internet behelligen wollen, äußerte sich selbst der ZEIT-Redakteur Jochen Bittner kritisch zur Aussage von Klaus Müller, man könne mit Hilfe der Trusted Flagger „illegale Inhalte, Hass und Fake News […] sehr schnell und ohne bürokratische Hürde“ entfernen, da diese Aussage „offenkundig verfassungswidrig“ sei. Denn sie impliziere, so Bittner, „dass neben illegalen Inhalten auch legale Inhalte entfernt werden können“. Nebenbei kann sich Müller dabei auch nicht auf den DSA ausreden, denn die irische Medienaufsicht, die für die großen Plattformen in der EU zuständig ist, trifft die Unterscheidung in legale und illegale Inhalte sehr wohl.
Die Staatsnähe der Nichtstaatlichen
Der Elefant im Raum bleibt aber die, von Verfassungsrechtlern wie Laien deutlich erkennbare, Verschleierung der Staatsnähe der Meldestelle REspect!. Damit ist diese Meldestelle auch nicht alleine, denn es gibt sowohl staatliche als auch private Meldestellen, die sich auf den ersten Blick (und manchmal auch auf den zweiten, oder dritten …) nur kaum von ihren jeweiligen Pendants unterscheiden. Auch scheinen sie immer wieder in den gleichen Netzwerken auf. So war die Meldestelle REspect! (privat) schon vor ihrer Beförderung zum Trusted Flagger ein offizieller Kooperationspartner der Zentralen Meldestelle (staatlich) für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamtes (BKA). Wie effizient sich dies gestaltet, erfährt man vom BKA selbst. So schreibt das ZMI BKA auf seiner eigenen Website, dass man sich erst, als von den „Telemediendienstanbietern keine entsprechenden Meldungen“ kamen, dazu entschloss, mit privaten Meldestellen wie REspect! zusammenzuarbeiten.
Nicht ohne den gewünschten Erfolg, wie es scheint, denn andernorts prahlt man wiederum damit, dass laut BKA-Statistik von den 30.000 im Zeitraum Juni 2021 bis Juni 2024 eingegangenen Meldungen durch Meldestellen wie REspect! 84 Prozent strafrechtlich relevant wären. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 16 Prozent der Meldungen – oder anders gesagt: jede sechste Meldung (sic!) – strafrechtlich nicht relevant sind. Aufgrund der vorherrschenden Praxis von Internetplattformen aber, im Zweifel vorsorglich zu löschen, dürfte dieser Wert auch im Zeitalter der DSA-Blogwarte wohl kaum absinken.
Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass sich mit der Einführung der Trusted Flagger dieses Phänomen noch steigert. Wie anfällig Deutschland dafür ist, zeigt eine einfache, aber traurige Statistik, die im Rahmen des DSA-Transparenzreports für Facebook veröffentlicht wurde. Denn im Zeitraum vom 25. April 2023 bis zum 30. September 2023 stellten deutsche Behörden alleine 604 der insgesamt 666 Auskunftsanfragen an Facebook, gefolgt von lediglich 37 solcher Anfragen aus Litauen. Es offenbart sich damit eine in Deutschland vorherrschende, beklemmende Lust an der Kontrolle Anderer, eine Freude an der Denunziation, die noch vor wenigen Jahren der Vergangenheit anzugehören schien, die aber nicht erst seit der Einführung der Trusted Flagger quicklebendig zu sein scheint.
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„Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 16 Prozent der Meldungen – oder anders gesagt: jede sechste Meldung (sic!) – strafrechtlich nicht relevant sind.“
Zusatzfrage zum Umkehrschluss: Wie viele der strafrechtlich nicht relevanten Meldungen betreffen z. B. Meldungen zu links/grünen Hassreden?
Könnte es nicht sein, dass man derartige Hassreden generell nicht als strafrechtlich relevant wertet? Und wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil an den gemeldeten, strafrechtlich irrelevanten Meldungen insgesamt?
Mein alternativer Umkehrschluss unter der Annahme, bei den nicht als strafrechtlich gewerteten Meldungen handele es sich um Meldungen gegen rot/grüne Hassreden, ist keineswegs, dass es sich dann um unqualifiziert Meldungen handeln würde, sondern um ungleiche Behandlungen, respektive das bewusste Zulassen von Hassreden.
Unter dieser Perspektive kann gefolgert werden, dass, je mehr Meldungen betreffend rot/grüner Hassreden erstattet werden, prozentual die Quote falsch eingereihter Meldungen steigt?
Tja, Trusted Flagger gab es ja auch in der DDR. Die hatten nur einen anderen Namen und waren ein Ministerium.
Ist eine Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die Grüne Zensurbehörde möglich oder müsste jeder Betroffene seinen Fall einzeln vor Gericht bringen?
Ich schließe mich jeder Sammelklage an.
Auf YouTube gibt es ein Video (Dumm wie Sch… – Du wählst die AfD?).
Dieses Video habe ich 2x YouTube als Hassrede gemeldet – nix passiert.
Ich habe es dann vor etwa einer Woche als Hassrede bei REspekt! gemeldet – nix passiert.
Wenn ich ein entsprechendes Video über Grünen-Wähler machen würde, wäre es keine Stunde Online, mein Account wäre gesperrt und ich hätte eine Anzeige am Hals.
Aber hier wird ja wieder gegen die „richtigen“ gehetzt.
Ich bin am überlegen, ob ich gegen diesen YouTuber Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung erstatte.
Mach. Sollen sie die Saat einfahren, die sie selbst gesät haben!
Das Video von Deluxe Entertainment GD Productions mit diesem ach so tollen gedichteten Text (habe es gerade mal gesucht und angeschaut) ist sicherlich beleidigend („Sogar ein Stück Holz ist schlauer als du“) und m. E. hetzend, ich vermute aber, die Ansprache an einen unbestimmten anonymen AfD-Wähler („Du“), der auf ganzer Linie ich sage mal „doof“ und menschenfeindlich ist, ist schwer juristisch zu fassen. Für eine Beleidigungsklage fehlt m. W. die höchstpersönliche Ansprache, Sie selbst müssen die ehrverletzende und abwertende Meinungsäußerung auf sich beziehen, gemeint sein, um sich beleidigt zu fühlen. … Mit der Volksverhetzung ist das so eine Sache. Ich selbst würde das… Mehr
Deutlicher kann die Blockwartmentalität im Ökofaschismus kaum noch sichtbar werden! Das ganze Gehabe erinnert leider fatal an überwunden geglaubte Stadi-Methoden…
„Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Bundesnetzagentur, „
„Zweifel an der Unabhängigkeit staatlich geförderter „privater“ Meldestellen wie „REspect!“.
jetzt erst? Ernsthaft?! Was ist nur in unserem Land los?
Es ist muessig, sich ueber die Inhalte und das Verfahren zu beklagen. Natuerlich haelt beides rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem GG nicht einmal ansatzweise stand. Um nur zwei Aspekte herauszugreifen : Zum einen greift materiell das Unbestimmheitsverbot, nur als Stichwort “ andere“, zum anderen wird die Rechtsschutzgarantie vorsichtig formuliert umgangen. Der „Staat“ , umfassend gekapert von antidemokratischen Elementen, wird zum Taeter. Es geht nicht um Recht, sondern Macht. In Sch’land ist das ein schwieriges, weil offenkundig schwer zu begreifendes Thema. Noch einmal zum Mischreiben : Es geht den totalitaeren Transformatoren nicht “ nur“ um die Meinungsfreiheit, sondern die „Konstruktion“ eines “… Mehr
Die hatten 2020 schon beschlossen, 1.000.000.000.00 Euro in das Projekt gegen Rechts zu stecken – und das, was uns jetzt verfolgt, ist daraus wohl geworden: Was jetzt? / Maßnahmenpaket der Bundesregierung: Eine Milliarde gegen Rechtsextremismus25. November 2020 https://www.zeit.de/politik/2020-11/rechtsextremismus-massnahmenpaket-bundesregierung-praevention-nachrichtenpodcast
„Eine Milliarde Euro gegen rechts. Eine Milliarde. Und den Pflegern? Klatscht man zu. Und den Gastronomen? Sagt man, sie sollen eben bis Dezember oder Januar Abholung anbieten. Und den kleinen Selbstständigen? Zahlt man paar tausend Euro. Usw. Wahnsinn.“ https://x.com/benedikt_kaiser/status/1331609556020039680
Und hier die Verantwortlichen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw11-de-rechtsextremismus-685582
Die Ampel ist eindeutig in der Frage der Meinungsfreiheit ein Regime der Verfassungsdiskriminierung. Allein die Tatsache, wer an den Rechnern sitzt, dann sieht man junge Leute um die knapp über 20 J., die sich gerne für das neue iPhone ein paar Euros verdienen wollen und kaum die Reife, weder intellektuell, noch moralisch haben, aber sicherlich Freude am Beruf des faschistoid-konnotierten Blockwarts, a la Stasi und allen diktatorischen Staaten haben. Dem Regime sind charakterliche wie intellektuelle Defizite völlig egal, wenn es darum geht ihre Macht durch Einschränkung der Meinungsfreiheit zu zementieren. Und wenn ein Muslim der Chef von REspect ist, einer,… Mehr
Hat man schon einmal begonnen zu recherchieren, wie der Mann aus Kairo es überhaupt in diese Position schaffen konnte? Welche Auswahlkriterien waren da vorgegeben – und welche Kompetenzen benötigt? Wer hat sich noch beworben – oder war das ausgeschriebene Stellenangebot mit Profil ein vollkommen auf den Islamgelehrten Ahmed Gaafar zugeschnittenes? Wer war in das Bewerbungs- und Auswahlverfahren involviert – und wer hat entschieden, solchen an die Spitze einer „Jugendstiftung“ zu stellen? Oder läuft das in solchem Bereich inzwischen alles vollkommen anders – und man ist dabei, sich bereits selbst zu installieren? Und was soll in Deutschland einer, der sich zwar… Mehr
Da hüllt sich Müller von der Bundesnetzagentur in Schweigen. Die Auswahlkriterien sind offenbar unter Verschluss. Man bekommt von dort keine Auskunft. Noch nicht einmal eine pauschale Antwort.
Das Ganze lässt natürlich vielfältigen Raum für Spekulationen.
Alleine das ist doch einer Demokratie vollkommen unwürdig!
Wie kann ein grüner Müller solches bestimmen – und erst, wenn jemand klagt, mit der Wahrheit herausrücken?
Die Frage ist leicht zu beantworten: Das nennt sich Dreistigkeit.
Zitat: „Die Meldestelle REspect! ist eine Maßnahme der Jugendstiftung Baden-Württemberg im Demokratiezentrum Baden-Württemberg in Kooperation mit der Bayerischen Staatsregierung. Das Demokratiezentrum wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.“ Eigentlich ist die formal-finanzielle Zugehörigkeit der inzwischen boomenden (halb-)„privaten“ Meldestellen zum Staat ja nicht allein ausschlaggebend. Entscheider ist die ideologische Verknüpfung durch in Grenzen interpretationsfähige abstrakte Zuschreibungen wie „Hassrede“, „illegale Inhalte und… Mehr