Die konstituierende Sitzung des Parlaments in Erfurt endete ohne Wahl eines Landtagspräsidenten. Der Posten steht nämlich der AfD zu. Das wollen die anderen Parteien auf Biegen und Brechen verhindern
Bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags geschah, womit viele Medienschaffende offenbar nicht gerechnet hatten: Der Alterspräsident des Parlaments Jürgen Treutler hielt sich an die Geschäftsordnung. Das hinderte den Geschäftsführer der CDU-Fraktion Andreas Bühl nicht daran, ihm und der AfD „Machtergreifung“ vorzuwerfen. Etliche Medien, darunter die ARD-Tagesschau, benutzen das Framing-Wort des Tages: „chaotische Landtagssitzung“. Dabei waren es die Parteien jenseits der AfD, die das Chaos provozierten.
Worum geht es? Nach der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags steht das Vorschlagsrecht für den Posten des Landtagspräsidenten der „stärksten Fraktion“ zu. Das ist mit deutlichem Abstand die AfD. Die CDU und andere Fraktionen erklärten schon im Vorfeld, einen Parlamentspräsidenten oder -präsidentin der AfD nicht zu akzeptieren, und brachten deshalb einen Geschäftsordnungsantrag ein: Danach soll der Posten „aus der Mitte des Parlaments“ gewählt werden. Der Haken dabei: Über einen Geschäftsordnungsantrag kann der Landtag erst abstimmen, wenn er arbeitsfähig ist. Und die Arbeitsfähigkeit besteht erst dann, wen er einen Landtagspräsidenten- beziehungsweise Präsidentin und die Stellvertreter gewählt hat. Bis dahin leitet der Alterspräsident die Sitzung. Und der hielt sich strikt an die bestehende Geschäftsordnung, die so lange gilt, bis eine neue in Kraft tritt.
Zwar gab es auch eine geänderte Tagesordnung, die vorsah – und zwar rechtlich wackelig – als erstes über die Geschäftsordnungsänderung abstimmen zu lassen. Nur: diese Tagesordnung stammte von der früheren Landtagspräsidentin von der Linkspartei, die ihren Landtagseinzug verpasste. Ihre Tagesordnung ist deshalb nichtig.
Die Sitzung ging mit vielen Unterbrechungen ohne eine Entscheidung zu Ende. Damit ist das Parlament auch am Ende des Donnerstags nicht arbeitsfähig. Auf Antrag der CDU-Fraktion muss sich jetzt der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit dem blockierten Parlament befassen. Nur: viel Spielraum bei der Auslegung der Geschäftsordnung bleibt auch den Richtern nicht.
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Die Parlamentarier sind dem Volk verpflichtet. Stattdessen zeigt das Kartell seine Verachtung gegenüber dem Souverän durch Arbeitsverweigerung. In jedem Kindergarten herrscht mehr Ordnung als in dieser offenen Anstalt. Wollen die jetzt ihre Sitzungen mit ihren Rechtsanwälten präsent abhalten?
In einer Demokratie hätte es sowas nicht gegeben.
Was ist das für eine Logik von einer Versammlung, die bisher gültige GO zu ändern, bevor sich eben diese Versammlung konstituiert hat?
genau so einfach ist die Fragestellung.
und was wird durch die Repräsentanten „Unserer“ Demokratie daraus gemacht?
Da ist ja nun der Inhalt für die MSM für die nächsten Wochen sichergestellt.
Nun darf man gespannt sein, wer – und vor allem: mit wieviel Stimmen – Landtagspräsident wird.
Ich fand einen Artikel in der NZZ (https://www.nzz.ch/international/thueringen-erste-sitzung-des-parlaments-mit-zoff-um-moeglichen-afd-praesidenten-ld.1849852), der in rechtlicher Hinsicht zu den heutigen Vorgängen überaus interessante Aspekte beleuchtet, speziell was die Versuche der Kartell-Parteien angeht, die Tagesordnung von der Version 16.09.24 auf die vom 19.09.24 abzuändern.
Kernpunkt: Änderung der Geschäftsordnung noch vor der Wahl des LT-Präsidenten.
Es ist halt ihre Demokratie und ihr Parlament.
Was erlauben AfD und AfD-Wähler?
Schließlich gilt nur am Wahltag Demokratie…
Ansonsten herrscht das etsblierte Parteien-Kartell über Demokratie und Meinungsfreiheit. BSW stellt gerade Antrag auf Zugehörigkeit – natürlich nach den Wahlen…
Die Wahlverlierer haben versucht, den rechtmäßigen Präsidenten zu verunsichern und vorzuführen – was gründlich mißlungen ist.
Es kommt in solchen Situationen darauf an, wer die besseren Nerven hat.
Nicht nur, aber auch ein hohes Alter schenkt einem wohl die nötige Gelassenheit.
Da bin ich ja mal gespannt. Richter sollen ja rein (emotionslos) nach Fakten urteilen.
Wie kann man nur das Fake BSW wählen. Das verlängert nur das Leiden der einfachen Bürger in Deutschland.
Das Ziel der AfD ist 2029. Spätestens dann stampft die AfD den ÖRR in den Boden und entzieht damit den Linken Ihre Werbeplattform. Hoffentlich klicken dann auch bald Handschellen zum Wohle des Volkes.
Ho, ho, ho Herr „abel“, einen dreifachen Toast auf Ihre ambitionierte Vorstellungen.
Doch wie heißt es so schön: Träume sind oft die Basis von Veränderungen.
In diesem Sinne: Laßt Träume Wirklichkeit werden.
Hochachtungsvoll