Nach TE-Recherche zur Manipulation des Berliner Wahlergebnisses: Strafanzeige wegen Wahlfälschung

Nach den jüngsten TE-Recherchen zur Berlinwahl stellt der ehemalige Berliner Abgeordnete Marcel Luthe nun Strafanzeige wegen Wahlfälschung gegen die Verantwortlichen in der Berliner Verwaltung. Die Auszählung der Wahlen und damit die Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses sei manipuliert worden.

IMAGO / Stefan Zeitz

Gestern machte Tichys Einblick eine Recherche öffentlich, in der gezeigt wurde, dass die Wahlpannen bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin 2021 eindeutig mandatsrelevant waren und dieser Umstand verschleiert wurde. Es geht um 1969 eigentlich ungültige Zweitstimmen, die mittels erfundener Kontrollrechnung für gültig erklärt wurden – genau durch diese Intrige in der Verwaltung wurde eine unmittelbare Wahlwiederholung entgegen der Rechtslage verhindert.

Auf unsere Recherche hin stellte der ehemalige Berliner Abgeordnete Marcel Luthe nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen – Luthe sieht sich als Beschwerdeführer gegen die Berliner Wahl getäuscht. Gegenüber TE erklärt er: „Wäre dieser Umstand unmittelbar nach der Wahl öffentlich bekannt gewesen, wäre sowohl dem Berliner Verfassungsgerichtshof wie auch dem Bundesverfassungsgericht klar gewesen, dass – neben allen anderen Mängeln – das Wahlergebnis auch offensichtlich (und berlinweit) mandatsrelevant verzerrt wurde. Ich bin überzeugt, dass man dann meinen damaligen Eilanträgen stattgegeben und den Zusammentritt der aktuell als Abgeordnetenhaus handelnden Versammlung bis zur Klärung untersagt hätte.“

In der Strafanzeige sieht Luthe mit Verweis auf den TE-Artikel zumindest den Anfangsverdacht der Wahlfälschung nach § 107 a StGB gegeben, „da demnach ein unrichtiges Ergebnis der Berliner Wahlen – insbesondere der Abgeordnetenhauswahl – herbeigeführt und auch verkündet wurde“.

Die Verantwortlichen hätten offenkundig vorsätzlich nicht nur berechtigte Personen an der Stimmabgabe gehindert, sondern auch „willkürlich ungültige Stimmen als gültig behandelt und so die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses von Berlin manipuliert“.

Luthe sieht sich und das ganze Abgeordnetenhaus insbesondere in der Sondersitzung des Innenausschusses nach den Berliner Wahlen getäuscht.

Die Verantwortung sieht Luthe auch beim Berliner Senat. Gegenüber TE sagt er:  „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die verantwortlichen Beamten hier von sich aus gehandelt haben, sondern es zumindest auch Mitwisser in der politischen Verwaltungsspitze gegeben haben. Das wird aufzuklären sein.“


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Kommentare ( 53 )

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Juergen Waldmann
2 Jahre her

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil verkündet, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig ist.
Der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 sein Urteil gefällt und entschieden, dass Litauen europäische Haftbefehle ausstellen darf, Deutschland aber nicht . Warum ist die Justiz in Deutschland nicht unabhängig?In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Kein Vorgesetzter wird hier zur Wahlfälschung in Berlin einem Staatsanwalt beauftragen , Daher wird es , wie in Thüringen , einfach so weitergehen .

lube
2 Jahre her

Jetzt muss aber mal Haldenwang und seine Tschekisten ran.Stoppt Luthe! Wer hat denn gesagt das Wahlen etwas ändern dürfen. Dr. Giffey übernehmen Sie die Initiative.Sie haben doch Rückrat.

Horst
2 Jahre her

Vergesst bitte nicht zu berichten, wenn die Strafverfolgung dieser Anzeige eingestellt wird. Ruhm und Ehre für das Recherche-Team, aber an der Realität ändert ihr nichts.

Last edited 2 Jahre her by Horst
Siggi
2 Jahre her

Hat die Justiz den Eingang der Anzeige mittlerweile bestätigt? Man wird die Angelegenheit bis zur nächsten Wahl verschleppen, denke ich.

Alf
2 Jahre her

Strafanzeige wegen Wahlfälschung
Schon erstaunlich, daß man in unserem Land eíne Strafanzeige benötigt, obwohl die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden muß.
Dies zeigt, auf welchem „Niveau“ unser Rechtsstaat angekommen ist.

T. Ruebsal
2 Jahre her
Antworten an  Alf

Die Staatsanwaltschaften in diesem Land? Die beantragen eher eine Hausdurchsuchung weil man die Maske nicht ordentlich trägt, als dass sie ihren eigentlichen Aufgaben gerecht wird. Recht, Gesetz und Justiz sind mehr oder weniger tot. Wieder einmal.

eifelerjong
2 Jahre her
Antworten an  Alf

„Schon erstaunlich, daß man in unserem Land eíne Strafanzeige benötigt, obwohl die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig werden muß.“
Sie wurde ja auch von „Amts wegen“ tätig, sie verschleppte auf Anordnung bzw. aus vvorauseilendem Gehorsambislang jede Aufklärung.

Silverager
2 Jahre her

Strafanzeigen werden von der Staatsanwaltschaft bearbeitet.
Und die ist gegenüber dem Innenminister weisungsgebunden.
Mehr muss man zur Strafanzeige Luthes nicht wissen.

Mein Onkel
2 Jahre her
Antworten an  Silverager

Wer einen Innenminister GEISEL hat, braucht keine Feinde mehr.

Maria Wambach
2 Jahre her
Antworten an  Silverager

Lt. EpochTimes v. 28.6.2019 sind lt. EUGH deutsche Staatsanwälte abhängig von der Politik, nicht vom Gesetz. Außerdem gibt es eine Pressemitteilung vom 30.9.2009 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) in der Deutschland aufgefordert wird, es möge die Möglichkeit abschaffen, daß Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben.Die damalige Berichterstatterin der PACE war Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Gespräch mit ihr, wäre evtl. ganz interssant bzw. sich auch an den EUGH wenden. Ich bewundere die Mannschaft rund um Herrn Mannhardt. Beissen Sie sich fest, ich werde sie dabei finanziell unterstützen.

Regenpfeifer
2 Jahre her

Ich hoffe, TE bleibt am Ball und berichtet weiter. -Ich sehe hier schon den „Skandal im Skandal“ aufkommen, dass die Vertuschung auch jetzt noch weitergehen wird, Unterlagen verschwinden und Staatsanwälte Weisung von höherer Stelle bekommen werden, die Klage unter den Teppich zu kehren.

AnSi
2 Jahre her

Ich wünsche viel Glück!
Allerdings denke ich, dass es abgelehnt oder das Urteil so ausfällt, dass Hr. Luthe verliert. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. In D gibt es keine Gerechtigkeit und keine Demokratie mehr.

Franz Grossmann
2 Jahre her

Diese Strafanzeige wird hoffentlich nicht im Sande verlaufen. Jeder kann doch sehen, dass die Gerichte mittlerweile gleichgeschaltet sind. Das fängt beim obersten Gericht in Karlsruhe und geht bis zum kleinsten Amtsgericht auf dem Lande.

Sonny
2 Jahre her

Die Bevölkerung wird belogen. Die Medien sind korrumpiert. Unliebsame Wahlausgänge werden entweder durch höchste Stellen zur Ungültigkeit erklärt oder gleich noch während der Wahl und spätestens bei der Auszählung händisch in ein anderes Ergebnis manipuliert. Kritiker werden mit extremer Härte durch Polizeischergen behandelt und mit absurden Vorwürfen per Schnellurteilen abgeurteilt. Das Parlament ist ein Selbstbedienungsladen, der sich ungeachtet der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse schamlos aus den Taschen der Bürger bedient. Das Grundgesetz ist das Papier nicht mehr wert auf dem es steht, jedenfalls für die politische Klasse. Es wird offen und scheinbar ohne jegliche Konsequenzen für die Rechtbrecher gebrochen, mißachtet… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Sonny
reiner
2 Jahre her
Antworten an  Sonny

Ich hoffe für mich, noch mit zu erleben, wie diese Kaste verschwindet und eine richtige Demokratie beginnt.

eifelerjong
2 Jahre her
Antworten an  Sonny

„Das Grundgesetz ist das Papier nicht mehr wert auf dem es steht, jedenfalls für die politische Klasse.“
Bei einer Demo das gedruckte GG mit sich zu führen und daraus zitieren gilt in Berlin, wenn bspw. um die Ablehnung von Coronamaßnahmengeht, als „poliische Straftat“