Unbekannte Täter sollen in der Seniorenresidenz Marthahaus in Dessau im Namen einer 95-jährigen Bewohnerin Briefwahlunterlagen beantragt und eine Stimme abgegeben haben – ohne das Wissen des Bevollmächtigten der seit vier Jahren an Demenz erkrankten Frau.
IMAGO
Klaus-Lothar Bebber, 74, Bevollmächtigter seiner an Demenz erkrankten Tante, hat über seinen Anwalt Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet: Er verdächtigt die Seniorenresidenz Marthahaus in Dessau, im Namen der 95-jährigen Bewohnerin Briefwahlunterlagen beantragt und eine Stimme abgegeben zu haben – ohne sein Wissen und trotz ihrer fortgeschrittenen Demenz. Die Anzeige liegt der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung vor.
Der Bevollmächtigte der dementen Seniorenresidenz-Bewohnerin erklärt zu dem Verdacht: Am 27. August suchte Klaus-Lothar Bebber den Geschäftsführer des Marthahauses auf und fragte nach den Wahlunterlagen seiner Tante. Ihm wurde gesagt, eine Mitarbeiterin kümmere sich darum; er solle am Folgetag wiederkommen. Am 28. August rief die Mitarbeiterin an und erklärte, sie habe die Wahlunterlagen der Bewohner aus Zeitmangel eingesammelt und geschreddert. Das überraschte den Neffen: Sonst erhalte er jeden Brief, jedes Dokument, sogar Werbung und werde über jeden Bedarf der Tante informiert.
Vier Tage später, am 31. August, ging Klaus-Lothar Bebber ins Wahlbüro der Stadt, zwei Mitarbeiter bestätigten dort nach Angabe des Geburtsdatums: Am 10. August seien Briefwahlunterlagen für die 95-jährige Frau beantragt worden – und sie habe bereits gewählt. Den Antrag mit einer „krakeligen“ Unterschrift der Tante hätten sie ihm gezeigt. Wen sie gewählt hat, sagten sie aus Datenschutzgründen nicht. „Für mich ist das ein Skandal“, sagt Bebber. Erste Zweifel habe das Paar schon bei der Bundestagswahl gehabt, diesmal sei es den Ungereimtheiten nachgegangen.
Das Marthahaus ließ alle Anfragen zu dieser Causa unbeantwortet. Die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte lediglich, dass ihr der Vorgang bekannt sei, machte aber keine weiteren Angaben. Ob Staatsanwaltschaft oder Wahlleitung förmlich ermitteln, ist öffentlich noch nicht mitgeteilt.
Der Fall bestätigt Befürchtungen, dass die Briefwahl nicht sicher sei: AfD-Politiker wie Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund hatten bereits allgemein vor Manipulationen in Pflegeheimen gewarnt. Landeswahlleiterin, BIVA-Pflegeschutzbund und Wahlforscher wiesen die Vorwürfe zurück: Eine Assistenz bei der Stimmabgabe ist zulässig, unbefugtes Wählen ohne Willensäußerung des Wahlberechtigten hingegen strafbar (§ 107a StGB). In Sachsen-Anhalt leben 25.000 Menschen in Pflegeheimen; bis Ende August waren bereits etwa 335.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben worden – das sind 20 Prozent der 1,69 Millionen Wahlberechtigten.




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Wenn es stimmt, dass die Pflegekraft Post von Heimbewohnern vernichtet hat, dann ist sie unglaublich dumm, wenn sie das auch noch öffentlich eingesteht.
Unterdrückung von Dokumenten (§ 274 StGB): Wer Briefe oder amtliche Dokumente vernichtet, die ihm nicht gehören, macht sich wegen Urkundenunterdrückung strafbar. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Hier erkennt man wie cdu und ihre unnatürlichen Verbündeten Hand in Hand arbeiten. Die cdu weiß dass sie keine Chance hat, also lässt sie rot-grün gewähren in der Hoffnung, dass diese in den Landtag kommen und so dem Faulpelz der cdu auf den Thron wuchten. Der Preis spielt dabei keine Rolle, den zahlt eh der Steuerzahler.
Harmlos im Verhältnis zu dem, wie Demente in den Heimen behandelt werden, insbesondere die Dementen, die keine Angehörigen haben, die auch mal unverhofft vorbeikommen.
Wehrhafte Demokratie wurde gefordert – und das geschieht jetzt, oder?
Das ist doch eine hervorragende Idee! Briefwahlunterlagen von dementen Heimbewohnern zur Merkelschen „Wahlkorrektur“ zu verwenden. Da kommen in einer Kleinstadt gleich einige Stimmen zustande, die ggf. dazu reichen, die linksgrüne Sekte wieder in einen Stadtrat oder gar in die Landespolitik zurück zu holen.
Aber der Herr Merz wird schon erklären, dass sowas dann als „Einzelfall“‘zu werten ist.
« euredemokraten » im gesichert demokratischen Wahlvorgang.
Angesichts der derzeitigen politischen und gesellschaftlichen Gemengelage wäre es vollkommen naiv und wirklichkeitsfremd, nicht von Wahlbeeinflussung und Wahlmanipulation zu Ungunsten der AfD auszugehen. Wenn man wie in Niedersachsen AfD-Kandidaten von der Wahl ausschließt, warum sollte man dann nicht auch AfD-Wähler ausschließen?
Ich hatte etwas Zeit. Mir erscheint der Laden sauber. Privater Träger. Kein Bezug zu Kirche, AWO oder irgendeiner NGO. Keine öffentlichen politischen Aktivitäten der Geschäftsführung.. Auch bei tieferem Graben keine offensichtliche Verbindung zu SPD/CDU gefunden, wie anderswo behauptet wird. Gut, während Corona war Haseloff mal da, aber das ist mir zu wenig. Schade, ich hätte gerne gewusst ob die Stimme an ROT oder GRÜN gegangen ist. Generell gehört die Briefwahl aber wieder zurechtgestutzt. Inanspruchnahme nur bei gewichtigen Gründen, so wie es das GG vorsieht. So wie es derzeit gehandhabt wird betrachte ich diese Form des Wählens als eine Gefahr für… Mehr
Und ergänzend stelle ich mal die Frage nach den Betreuern! Deren Klientel wird von wem “ die Hand geführt“? Gut das jedenfalls dieser Betreuer als Angehöriger der Betreuten (Tante) der Sache auf den Grund gegangen ist. Und weiter: Wieviel tausendmal wird bei den Alten,Pflegebedürftigen und den Dementen das passiert sein und weiter passieren. JEDE Stimme zählt … Apropos, am Rande: Wie hier in D manipuliert wird und Manipulation aufrecht erhalten wird, zeigt sich auch am skandalösen Verhalten gegenüber dem BSW !
Sachsen-Anhalt 2021: rund 1,05 Millionen gültige Zweitstimmen. 0,1 % sind damit etwa 1.000 bis 1.200 Stimmen. Eine Partei bei 4,95 % braucht ungefähr diese Zahl, um in den Landtag zu kommen — und bekommt dafür bei 97 Sitzen etwa fünf bis sechs Mandate, plus die Rückwirkung auf die Sitzverteilung aller anderen und damit potenziell auf die Koalitionsarithmetik. Das ist der mit Abstand höchste Hebel pro Stimme, den das deutsche Wahlrecht kennt. 1.000 Stimmen entscheiden über nichts — außer genau an diesem Punkt, wo sie über alles entscheiden. Die relevante Angriffsgröße ist nicht fünfstellig, sondern vierstellig. Das ist ein qualitativer Unterschied.… Mehr