Beleidigungsparagraf: Abschaffung oder Verschärfung

Wie mit dem „Beleidigungsparagrafen“ umgehen? FDP und Linkspartei fordern die Abschaffung. Auch Armin Laschet und Hans-Georg Maaßen schalten sich ein. Eine SPD-Ministerin will dagegen eine Verschärfung, um noch umfangreicher gegen „Hasskommentare“ vorzugehen.

IMAGO

Die Debatte um den Beleidigungsparagrafen hält an. Das nicht erst seit den Anzeigen von Robert Habeck, Annalena Baerbock und Friedrich Merz. Schon in den Jahren zuvor konnte man vom anzeigefreudigen Verhalten von Marie-Agnes Strack-Zimmermann lesen. Aber auch das quasi ein alter Hut. Der Unterschied ist freilich, dass es früher zur Meinungsfreiheit oder Satire gehörte, einen türkischen Staatspräsidenten als „Ziegenficker“ zu titulieren und eine AfD-Parteichefin als „Nazischlampe“. Noch in der Corona-Krise durfte Jan Böhmermann Kinder grundsätzlich mit Pestratten vergleichen.

Es überrascht, dass die zahlreichen Verfechter dieser Äußerungen darin einen Mehrwert erkennen, hingegen ein Robert-Habeck-Meme als unerträglich bezeichnen. Dass das eine Satire, das andere Beleidigung sei, ist nur mit einer verliehenen Lizenz der Staatssender zu unterscheiden. Dass die „Verrohung“ der Gesellschaft auf der linken Seite geduldet, auf der rechten Seite ungustiös ist – der Austriazismus des Kollegen Goergen trifft es –, unterstreicht, dass es bei der Debatte doch vielmehr um Macht und Herrschaft, denn Anstand und Moral geht.

Dass die derzeit wieder im Mittelpunkt stehende Angela Merkel in ihren 16 Jahren Amtszeit nie durch Anzeigen aufgefallen ist, bleibt bezeichnend. Mit Sicherheit gab es genügend Momente dafür. Aber Merkel hat bereits von Helmut Kohl gelernt, dass man nicht den Kakao trinken sollte, durch den man selbst gezogen wurde. Der „Streisand-Effekt“ war als Meme nicht bekannt, sehr wohl aber das Phänomen.

In diese Tage fällt dann auch noch die Tirade von Peter Fischer, Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt. In einem RTL-Interview wetterte er gegen die AfD und forderte auf: „Rennt denen die Türen und die Tore ein, gebt denen Ohrfeigen. Kotzt ihnen ins Gesicht!“ Eine Strafanzeige der AfD-Bundestagsabgeordneten Barbara Benkstein lehnte die Kölner Justiz ab.

Jetzt preschen FDP und Linkspartei mit einer bemerkenswerten Initiative vor. Sie warnen vor einer „Zweiklassenjustiz“ in Deutschland. Sie fordern die Rücknahme einer Gesetzesverschärfung aus dem Jahr 2021, die das Beleidigen von Politikern härter bestraft. „Die Verschärfung in dieser Form war ein Fehler und erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in das Recht auf freie Meinungsäußerung“, sagte der Vizechef der FDP, Wolfgang Kubicki, dem „Stern“.

Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, sagte: „Die Verschärfung von Gesetzen ist oft nur ein hilfloses Agieren, das wenig Nachhaltigkeit beweist.“ Er warnte: „Politiker wie Robert Habeck oder Friedrich Merz genießen offenbar eine nicht gerechtfertigte Sonderbehandlung.“

Armin Laschet (CDU) hatte sich schon früh in die Debatte eingeschaltet. Nicht zu Unrecht. Laschet galt im Wahlkampf 2021 als der meistbeleidigte Politiker. Doch der Ex-Kanzlerkandidat sieht deswegen keinen Grund zur Verschärfung. Im Gegenteil: „Wir als Politiker sollten die Einleitung von Strafverfahren gegen schimpfende Bürger behutsam und mit Maß und Mitte erwägen“, sagte Laschet dem „Stern“. „An jedem Stammtisch werden Regierende in allen Zeiten als Deppen, Idioten oder Schwachköpfe bezeichnet.“

Der ehemalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen (Werteunion), hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet. „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Politiker privilegiert und besonders geschützt werden müssen, sie können sich in aller Regel sogar besser verteidigen, als es der Normalbürger vermag. Sie stehen auch nicht über dem Gesetz.“ Es gelte, allen Versuchen die Meinungsfreiheit einzuschränken oder sie gar durch Strafandrohungen zu unterbinden, „entschieden entgegenzutreten“. Maaßen: „Die Gesetze zu Volksverhetzung und Politiker-Beleidigungen gehören gestrichen.“

Doch ein Trend ist mit solchen Aussagen noch nicht abzusehen. Denn von SPD-Seite schallt der Ruf nach Verschärfung. So hat die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sogar einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der den Paragrafen 188 verschärfen soll. Legal Tribune Online berichtet, dass aus dem Strafgesetzbuch die Bedingung gelöscht werden soll, dass die Tat geeignet sei, das „öffentliche Wirken“ des Politikers „erheblich zu erschweren“. Das würde der Justiz gestatten, noch umfassender gegen verbale Attacken gegen Politiker vorzugehen.

Wahlmann sprach bei Welt von „widerlichen Hasskommentaren“, die „unerträglich seien“. „Wer sich in besonderer Weise für das Gemeinwesen einsetzt, dem soll auch der besondere Schutz des Gemeinwesens zugutekommen“, so die SPD-Politikerin.

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Kommentare ( 16 )

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imapact
1 Stunde her

Wer in der alten Bundesrepublik aufgewachsen ist, zum Beispiel die unzähligen Invektiven gegenüber Kohl (das Buch „Birne muß Kanzler bleiben“ ist bis heute erhältlich) erlebt hat, der kann es kaum glauben, daß just die eifrigsten Nazibekämpfer Zustände einführen, die den von ihnen angeblich bekämpften immer ähnlicher werden. Das Blockwartunwesen ist in Zeiten der Digitalisierung effektiver als damals und sogar zu einem eigenen Geschäftszweig herangewachsen. Und bissige Seitenhiebe wird das „Schwachkopfmeme“ führen bereits zur frühmorgendlichen Hausdurchsuchung. Bitte, worin liegen da noch die Unterschiede zu einer Diktatur? Zumal die staatliche Folterinstrumente ja nur denen angelegt werden, die sich der herrschenden Meinung nicht… Mehr

Kassandra
1 Stunde her
Antworten an  imapact

Prof Rieck warnt genau davor – dass sie es damit schaffen, die Menschen zum Kuschen zu bringen.
Zudem fürchtet er, dass auch aus dem Schwachkopf-Meme von dem grünen politisch Profit gezogen werden soll – indem nur das Bild des Mannes mit dem Wort „professional“ im Hirn haften bleibt.
Stimmte das, wäre allerdings die Suche aufzunehmen nach dem, der das Meme platzierte. Ansonsten bemerkt der Professor „Methoden der Einschüchterung“ durch solcherlei Anzeigen und Vorgehensweisen, die „das Volk“ mit einem Schlag zu einer Schafherde umzufunktionieren imstande wären – ließe es sich derart „mitnehmen“: https://www.youtube.com/watch?v=J3es4pjlFbA&ab_channel=WBSLEGAL

Ing. Mickl
1 Stunde her

Politiker sind per Amtseid dazu verpflichtet, zum Wohl des Volkes zu agieren,
Sie sind gewissermaßen ja auch Volksvertreter,
verwalten treuhänderisch das Steueraufkomme, welches vom steuerzahlenden Volk kommt,
und wenn diese Politiker anders agieren, dann sind Sie auch verpflichtet, den Dank des Volkes in Form von Beschimpfungen zu ertragen!!!
Wenn eine Person, egal welcher Geschlechtszugehörigkeit dieses nicht verkraftet, dann ist diese Persn nicht für dieses Amt geeignet, basta
mal anders gefragt:
wenn Sie ein neues Dach brauchen, würden Sie sich dieses von einem Dachdecker oder von einem Küchengehilfen machen lassen????
Richtig, von dem, welcher dieses Handwerk beherrscht

luxlimbus
1 Stunde her

Max & Moritz
Dank rigoroser Anwendung dieses Gesetzes wird dem Zuhörer bei Nennung von „Schwachkopf & Hohlbratze“, stets das grüne Spitzenpolitiker-Duo vor dem geistigen Auge erscheinen. Der Streisandeffekt ist überparteilich.

pcn
1 Stunde her

Sollte es wirklich zu einem wirklichen(!) Systemwechsel kommen, dann dürfte ein Aufräumen in der Justiz, im Sinne von Wiederherstellung des Rechts, überfällig sein. Offensichtlich schert sich die linksgrüne Niedertracht in der Rechtsprechung einen Dreck um die verfassungsrechtlich gesicherte Meinungsfreiheit. Der Tatbestand der Gesinnungsjustiz nach neomarxistischen Muster totalitärer Systeme ist offenkundig. Das GG und seine verfassungsgemäßen Bürgerrechte zur Abwehr von Übergriffigkeit seitens der Herrschenden wird bewusst ignoriert. Hier muss, um des öffentlichen Rechtsfriedens willen, mal gründlich bei den Robenträger(innen) aussortiert werden. Trump wird genau das machen. In den USA. Die Niederträchtigen sagen, das ist „das Ende der Demokratie.“. – Irgendwie verwechseln… Mehr

Last edited 1 Stunde her by pcn
Elmar
1 Stunde her

 „Wer sich in besonderer Weise für das Gemeinwesen einsetzt, dem soll auch der besondere Schutz des Gemeinwesens zugutekommen“, so die SPD-Politikerin. Das sich Politiker immer und überall für das Wohl des Gemeinwesens einsetzen, darf bezweifelt werden. Es sei denn, sie verstehen unter dem Gemeinwesen den eigenen Allerwertesten und die eigene Partei. Das das ausgerechnet eine Ministerin von einer Arbeiterpartei sagt, der die Arbeiter davongelaufen sind, weil die anscheinend nach dem Gusto der Genossen nicht mehr zum Gemeinwesen gehören, sagt alles über den intellektuellen Zustand von der Dame und ihrer Partei.

Kuno.2
1 Stunde her

Kommt immer darauf an wer wen beleidigt. Auf die Beleidigung selbst kommt es nicht an. Oder glaubt jemand, dass diese Regierung sich mit dem Vorstand von Ryanair anlegen möchte?

Ecke
1 Stunde her

Viel schlimmer finde ich das Urteil des Landesgerichts Hamburg über den Islamkritiker Stürzenberger.
Ein ganz normaler Bürger hat keinerlei Change gegen „unsere Beruftspolitiker“, vor allen Dingen nicht, wenn er sein Geld nicht böse ist. Vor allen Dingen nicht, wenn sie mit Gerichten ideologisch auf Du und Du stehen.
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/islamist-wollte-ihn-toeten-jetzt-wurde-michael-stuerzenberger-zu-geldstrafe-fuer-islam-hass-verurteilt-li.2276371

Ludwig von Gerlach
1 Stunde her

Auf der einen Seite müsste es unstreitig sein, dass Politiker im Hinblick auf den Ehrenschutz kein Freiwild sind und nicht schlechter gestellt sein dürfen als jeder andere Bürger. Wer sich also mit einer Strafanzeige dagegen wehren würde, dass am schwarzen Brett des Unternehmens oder der Behörde, in dem/der er arbeitet, sein Konterfei mit montierter „Schwachkopf“-Werbung ausgehängt wird, sollte sich nicht aufregen, wenn ein Bundesminister gleiches tut. Aber für das alles reicht Par. 185 StGB aus. Eine Privilegierung für Berufspolitiker unter Hinweis auf deren besonderes Engagement für das Gemeinwohl ist jedoch reine Hybris. Es gibt andere, die sich wesentlich Selbstloser für… Mehr

jsdb
2 Stunden her

Die Grenze zwischen Tatsachenbehauptung und Beleidigung ist halt fließend.
Nicht jede als Beleidigung aufgefasste Äusserung ist auch ehrabschneidend und beleidigend gemeint, es kann auch praktischer Realbezug auf mangelhafte Arbeitsleistung (Angestelter) sein.
Bei den Regierungsmitgliedern gibt es nur wenige Phrasen und Ausdrücke, die die äusserst ungenügende Arbeitsleistung dieser wahrheisgemäß beschreiben, zumindest aus Wählersicht. Die in der öffentlichkeit Bekannten und bemängelten Äusserungen könnten auch eine tatsächliche Bewertung der Arbeitsleistung von Kanzler und Minister sein, aus Wählersicht.

November Man
2 Stunden her

Das wirklich Schlimme ist, dass sich die vereinigten Linksextremisten in unverschämter Weise das alleinige Recht herausnehmen zu bestimmen, was gesagt, gedacht und geschrieben werden darf.
Meinungsfreiheit für Andersdenkende soll es nicht mehr geben. Schwachkopf ist im deutschen Sprachgebrauch durchaus eine gängige Bezeichnung für Schwachköpfe.

Kassandra
1 Stunde her
Antworten an  November Man

Zumal man das im Sinne des von in Forrest Gump genutzten Spruches auch noch herleiten und beweisen kann:
„Dumm ist der, der dummes tut“
Und da findet man etliche, nicht erst seit Merkel, die uns inzwischen wegen ihres Handelns Milliarden kosten – und uns zudem auch noch krank machen und in den Tod treiben.