Die Ausschreibung einer Antidiskriminierungs-Stelle der Humboldt-Universität Berlin beruhte selbst auf diskriminierenden Kriterien: Denn „weiße Menschen“ sollten von einer Bewerbung absehen! Nach Kritik wurde die Formulierung am Donnerstagabend geändert. Es gibt zahlreiche ähnliche Fälle.
„Weiße Menschen“ sollen von der Bewegung absehen – darum bat der „Referent_innenRat“ (AStA) an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) in einer Stellenanzeige für die Antidiskriminierungs-Beratungsstelle. Begründet wurde dies damit, dass diese Beratungsarbeit besser gelingen würde, wenn der Berater „Schwarz“ oder als „Person of Color“ positioniert sei:
„Die Beratungen finden aus parteilicher Perspektive statt. Parteilich bedeutet hier eine Beratung, die sich an den Bedürfnissen der ratsuchenden Person orientiert, um einen Raum zu schaffen, in dem sich Betroffene von rassistischer Diskriminierung wohlfühlen und ihre Erfahrungen teilen können. In der Beratungsarbeit hat sich gezeigt, dass dies am besten gelingt, wenn der_die Berater_in Schwarz oder als Person of Color positioniert ist. Wir bitten daher weiße Menschen, von einer Bewerbung für diese Beratungsstelle abzusehen.“
Eine rassistische Stellenausschreibung für eine Antirassistische Stelle.
Peak Identitätsbekloppte Politik. pic.twitter.com/ozzcheQgGr
— Ali Utlu ?️? (@AliCologne) August 25, 2021
Damit könnte das Referent_innenrats – rechtlich der AStA – der HU Berlin mutmaßlich gegen die Rechtslage bezüglich des Verbotes der Diskriminierung in Stellenanzeigen verstoßen haben. Denn andere Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe zu benachteiligen, kann und muss grundsätzlich als diskriminierend gewertet werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor solcher Diskriminierung, indem Bewerber nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Gründe benachteiligt werden darf, wie ethnische Herkunft, rassistische Gründe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität.
Nach Medienberichten und Kritik hat der AStA die Formulierung der letzten beiden Sätze der Anzeige geändert. Nun heißt es: „In der Beratungsarbeit hat sich gezeigt, dass dies Menschen am besten gelingt, die aus Perspektive der eigenen Betroffenheit von rassistischer Diskriminierung beraten können. Daher möchten wir insbesondere Personen, die rassistische Diskriminierungserfahrungen machen, dazu ermutigen, sich auf die Stelle zu bewerben.“
In der ursprünglichen Fassungen wurden „Schwarze“ (die Großschreibung ist beabsichtigt) Menschen, beziehungsweiße Menschen „of Color“, explizit bevorzugt und „weiße Menschen“ ausgeschlossen. In der korrigierten Fassung wird dies mit der Umschreibung „rassistische Diskriminierungserfahrungen“ nur noch implizit umschrieben. Ein Antidiskriminierungs-Mitarbeiter wird damit durch diskriminierende Kriterien ausgesucht – welch eine Paradoxie! Laut der ursprünglichen Ausschreibung habe sich angeblich im Zuge der Beratungsarbeit gezeigt, dass Antidiskriminierungs-Arbeit am besten funktioniere mit schwarzen Menschen. Dies würde bedeuten, dass der „Referent_innenRat“ der HU Berlin die Qualifikation von der Hautfarbe abhängig macht, was als rassistisch zu bewerten wäre. Auch dass „ratsuchende Personen“ sich demnach nicht bei „weißen“ Menschen wohlfühlen würden, suggeriert eine ablehnende Haltung gegenüber Menschen mit weißer Hautfarbe.
Solche Stellungsausschreibungen – die derweil keine Einzelfälle mehr sind – verstoßen gegen das Grundgesetz (GG). In Artikel 3 GG Absatz 3 heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Wird Antidiskriminierung zunehmend diskriminierend?
Bei all der Achtsamkeit auf (identitäts-)politische Korrektheit kann man den Eindruck gewinnen, dass die Antidiskriminierung teilweise selbst diskriminierend wird. Mit in der Regel positiven Absichten möchte man in der Gesellschaft als benachteiligt angesehene, marginalisierte Gruppen in Jobausschreibungen bevorzugen – was rechtlich problematisch ist. Dies gilt wohl besonders in dem Bereich Antidiskriminierungsarbeit. Denn schaut man sich mehrere Stellenausschreibungen an, fällt dieses Muster von Bevorzugung und Benachteiligung im Zusammenhang mit identitätspolitischen Absichten dort immer wieder auf.
Dies beginnt bereits mit dem Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), der derzeit eine eine Stelle für „zwei Referent_innen“ für die Geschäftsstelle in Leipzig ausschreibt. In dieser Ausschreibung heißt es: „Im Sinne einer positiven Maßnahme werden Menschen mit Behinderung (nach Definition des SGB IX) und/ oder mit Migrationsgeschichte/ Rassismuserfahrungen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt“, sowie: „Deshalb bitten wir insbesondere Frauen*Trans*Inter mit Rassismuserfahrungen, persönlicher bzw. familiärer Migrationsgeschichte und/oder einer Behinderung ihre Bewerbung einzureichen.“
Muss jemand ohne Migrationshintergrund oder persönliche Rassismuserfahrungen ein weniger guter Mitarbeiter in der Antidiskriminierung sein? Ersetzt der Migrationshintergrund automatisch die Qualifikation? Auch hier werden bestimmte Gruppen bevorzugt und andere benachteiligt. Der deutsch-stämmige, nur männliche und heterosexuelle Mensch ohne Migrationshintergrund erfährt an dieser Stelle eine offene Benachteiligung. Zählen die eigenen Kompetenzen und Qualitäten, die man beispielsweise durch Studium und Beruf im sozialen Bereich erworben hat, weniger als die Herkunft und sexuelle Identität? Selbstverständlich ist es von Vorteil bei der Tätigkeit im Bereich Antidiskriminierungsarbeit über persönliche rassistische Erfahrungen oder einen Migrationshintergrund zu verfügen. Doch die Herkunft und Indentität der Person sollte nicht zum Einstellungskriterium werden, selbst wenn es um Antidiskriminierung geht.
Generell scheint es nahezu unmöglich, in dem Bereich Antidiskriminierung als Deutscher ohne Migrationshintergrund und ohne Zugehörigkeit zu LSBTIAQ* (lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, intersexuell, asexuell und queer) arbeiten zu können. So schreibt auch das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) „eine*n Onlineberater*in“ aus und schreibt dazu: „Wir streben ein divers aufgestelltes Team an und laden insbesondere Menschen mit Behinderung, BPoCs*, LSBTIAQ*-Personen, Sinti*zza und Rom*nja zu einer Bewerbung ein.“
Auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen fügt bei ihrer Ausschreibung für einen „Antidiskriminierungsbeauftrage*r“ für die staatliche Hochschule Düsseldorf (HSD) hinzu: „Wir freuen uns ganz besonders über Bewerbungen von People of Color, Schwarzen und migrantisch positionierten Personen, Frauen*, trans* und nichtbinären Personen sowie anderen von intersektionaler Diskriminierung bedrohten oder betroffenen Personen.“ Auch dies ist eine offene Bevorzugung dieser in gewissermaßen bereits festen „Gruppen“ eingeordneten Menschen.
Die Stellenausschreibung für die „unabhängige Antidiskriminierungsberatung“ des „Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerkes“ formuliert das ähnlich: „Aufgrund der speziellen Anforderungen der Tätigkeit werden Schwarze Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte, LSBTIQ* sowie Menschen, die behindert werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.“ Gleiches gilt für die Ausschreibung des Vereins „adis e.V. Antidiskriminierung – Empowerment – Praxisentwicklung“ in der Antidiskriminierungsberatung: „Um möglichst viele Perspektiven im Beratungsteam abzubilden, berücksichtigen wir bei dieser Ausschreibung besonders Bewerbungen von Schwarzen Menschen und Menschen of Color.’“
Es ist selbstverständlich, dass diese genannten Beispiele keine Diskriminierung beabsichtigen sowie sachliche Gründe in den jeweiligen Anzeigen oftmals angeben. Rechtlich liegt hier wohl kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vor – im Gegensatz zur ursprünglichen Anzeige des AStA der HU Berlin. Das Diskriminierungsverbot für Stellenanzeigen bedeutet, dass diese in der Regel merkmalsneutral ausgeschrieben werden müssen. In der Ausschreibung darf nicht unmittelbar und auch nicht mittelbar ein nach dem AGG verbotenes Unterscheidungsmerkmal eine Rolle spielen. Stellenanzeigen sollten geschlechtsneutral sein und die Herkunft darf kein Einstellungskriterium sein. Allerdings: Es gibt eine Ausnahme für „benachteiligte Gruppen“, dies sind neben Personengruppen mit einer Behinderung, Frauen und Migranten, die im Unternehmen unterrepräsentiert sind. Zukünftig könnte es ebenso als diskriminierend gewertet werden, wenn nicht alle Geschlechtsidentitäten, sondern nur Mann und Frau, in Stellenanzeigen angesprochen werden. Bei der Ansprache von Personengruppen wie Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund handelt es sich um eine sogenannte positive Maßnahme. In einer Stellenanzeige für Vielfalt zu werben und unterschiedliche Gruppen anzusprechen wird positiv gewertet und stellt demnach keine Diskriminierung dar.
Zugleich gibt es laut einer Umfrage des Jobportals Indeed große Hürden für Menschen mit Migrationshintergrund, da sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz Diskriminierung erfahren würden. Aufgrund ihrer Herkunft und des Geschlechts haben die Befragten der Yougov-Umfrage höhere Barrieren am Arbeitsmarkt erlebt. Die Aussortierung von Menschen mit Migrationshintergrund erfolgt zum Beispiel aufgrund der fehlenden Muttersprache Deutsch, ihrer ausländischen Namen, ihrer Religion sowie weiteren Vorurteilen.
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Das Problem ist nur, daß gerade die älteren weißen Männern für dergleichen Schwachsinn keine Zeit haben. Die sorgen nämlich dafür, daß diese Nullen, die solche Dämlichkeiten in den Rang einer Staatsreligion erhoben haben, sehr gut alimentiert werden können.
Gibt es solchen gruseligen Schwachsinn eigentlich nur in deutschland oder sind Menschinnenriches anderer Staaten genau so verblödet?
Nun ist der schwarze Rassismus also durch den weissen Rassismus ersetzt worden. Und dies natürlich, von den weissen höchstselbst. Wird dieses Krankheitsbild womöglich auch von einem Virus verursacht? Der rasend schnell voranschreitende Verlust von Hirnmasse, ist auf jeden Fall beängstigend. Ich kann jedem PoC nur von einer Bewerbung bei dieser rassistischen Bande abraten.
wenn Sie einmal damit anfangen, hört es nicht mehr auf. Im Gegenteil: es wird immer schlimmer. Demnächst wird es nicht mehr reichen, schwul oder lesbisch zu sein. Der ideale Bewerber ist b e i d e s und dann auch BTIQ. Hilfreich ist eine Zusatzqualifikation durch „Rassismus-Erfahrung“…..
Und die dürfen sich nur noch von einer Seite bräunen oder bleibt dann noch zu viel verhasstes -WEISS- übrig? Bodybuilding ist da schon einen Schritt weiter. Man könnte glauben, wenn Bilder von Meisterschaften veröffentlicht werden, daß es sich um einen reinen Mohren-Sport handelt.
Was die Humboldt-Uni sich da leistet, dürfte sich in Deutschland kein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft leisten! Mein ehemaliger Arbeitgeber, Sohn türkischer Eltern, in Deutschland aufgewachsen, studiert und voll integriert, hat das auch schnell verinnerlicht. Auf eine Stellenausschreibung im Internet bewarben sich mehrere Bio-Deutsche und eine Türkin. Mein Chef lud 4 von ihnen, die in die engere Wahl kamen zum Bewerbungsgespräch ein, darunter auch die türkische Bewerberin. Zum Gespräch erschien sie mit einem Kopftuch, was auf dem Bewerbungsfoto noch weggelassen wurde. Ich war bei dem Gespräch mit dabei, da es meine Aufgabe war, den Berufsanfänger dann einzuarbeiten. Die Dame mit dem… Mehr
Ich hätte als Arbeitgeber oder auch als Vermieter von vornherein das Problem, dass ich „PoC“ nie mehr loswerde, ohne von der Ortsgruppe der Grünen, der lokalen Pastorin und der Lügenpresse als Rassist bezeichnet zu werden.
Da ist er wieder, der Rassismus. Also nicht Qualifikation entscheidet bei einer Stellenvergabe, sondern die Hautfarbe. Hatten wir ja alles schon einmal. Da können die Nazi Rassegesetze ja wieder aus den Archiven geholt werden. Irgendetwas ist bei der Umerziehung 1945 bei einigen Menschen in Deutschland gründlich schief gegangen. Sie haben den Rassismus so tief verinnerlicht, sie können anscheinend nur Rassismus.
Für die übergroße Mehrheit der Deutschen bedurfte es nach 1945 keiner Umerziehung. Schauen Sie sich hierzu einfach einmal Fotos der Ruinenlandschaften deutscher Städte und die ausgemergelten Gesichter von aus Kriegsgefangenschaft zurückkehrenden ehemaligen Soldaten an. Die hier im Artikel beschriebenen Zustände sind mehrheitlich von Deutschen der zweiten Nachkriegsgeneration verursacht und zu verantworten… Über die Ursachen kann man spekulieren, vielleicht mangelndes Geschichtsbewußtsein? Stigmatisierung und Spaltung der Bevölkerung hatten wir ja schon mal. Die Gutmeinenden scheinen nicht zu bemerken auf welchen Spuren der Geschichte sie sich zunehmend bewegen. Gutmeinend bedeutet eben nicht zwangsläufig gut gemacht!
Ich bin mir nicht sicher ob das schon 45 passierte. Mit Sicherheit aber spätestens seit sie 68ger nach dem Weg durch die Instanzen, der sehr selten durch überregenses Wissen denn eher durch Quote gelang, auf irgendwelchen Posten gelandet sind, von denen die völlig überfordert waren und sind. Die Quittung dafür, daß eine gewisse Klientel glaubt, daß singen, klatschen und „dagegen“ sein als Rüstzeug für das Leben ausreicht, bekommen wir seit einigen Jahren und vielleicht auch ganz verheerend nach der sog. „Wahl“, für die wir uns eigentlich die Milliarden sparen und gleich nach Afghanistan überweisen können. Das neue ZK der grünschwarzrotgelben… Mehr
Ich hoffe, dass da irgendjemand in einer höheren Position seinen Beamtenstatus und die Pensionsansprüche verliert.
Wo sind hier die Kläger? Jede GrünIn würde sofort zum Verfassungsgericht, zum europäischen Kasperltheater ziehen und eine Sondersendung bei Illner und Maischberger bekommen.
Diesen Schwachsinn und andere Unverschämtheiten einiger Spinner wird man nie vermeiden können. Erschreckend ist allerdings, daß sich die Deutschen mehrheitlich dies alles gefallen lassen
„Die Aussortierung von Menschen mit Migrationshintergrund erfolgt zum Beispiel aufgrund der fehlenden Muttersprache Deutsch …“.
Öfter ist zu erleben, dass man sich bei Behörden und anderen Stellen, wo es auf ein fachlich/sachliches Wissen ankommt, mangels ausreichender deutscher Sprachkenntnisse des dort Beschäftigten nicht so verstanden fühlt, dass Unklarheiten ausgeräumt werden können. Und man frustriert, aber mit dem Ergebnis unzufrieden weitere Bemühungen unterlässt, die Sache weiter zu verfolgen, weil man befürchtet, dass die Forderung nach einem deutschen Beschäftigten als rassistisch gewertet werden könnte.
Nun, vorrangig sollte man in Zeiten von Corona den 4. Buchstaben hinter einer Stellenausschreibung gesetzlich festschreiben, also (männlich, weiblich, divers, geimpft), dann können wir uns gerne mit dem Rest von auszuschließenden Personen beschäftigen….:)