Staatsrechtler Murswiek: Faesers 13-Punkte-Plan ist ein Angriff auf die Grundrechte

Staatsrechtler Dietrich Murswiek sieht in den Plänen Faesers eine Bedrohung der freiheitlichen Ordnung. Der Geheimdienst sei nicht für ein ominöses „Staatswohl“ zuständig. Außer­dem warnt der Jurist vor dem Versuch der Regierung, private Organisationen für sich einzuspannen.

IMAGO - Collage: TE

Freiburg. Den 13-Punkte-Plan von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihr Ziel, gegen Personen und Organisationen schon vorzugehen, wenn sie nur ein „Gefährdungspotenzial“ aufweisen, hält der Staatsrechtler Dietrich Murswiek für rechtswidrig und einen Eingriff in Grundrechte. „Nach dem Papier des Innenministeriums soll das Vorhandensein eines Gefährdungspotenzials ausreichen, damit der Verfassungsschutz Auskünfte zum Beispiel bei Kreditinstituten ‚zu Konten, Konteninhabern […] und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungsein- und -ausgänge‘ einholen darf. Dies ist bislang nur zulässig, wenn es um gewaltbereite oder Gewaltbereitschaft durch Aufstachelung zu Hass oder Willkürmaßnahmen fördernde Bestrebungen geht“, betont Murswiek im Gespräch mit der April-Ausgabe der Zeitschrift Tichys Einblick. „Nach dem BMI-Plan soll das Einholen von Kontoinformationen auch bei völlig friedfertigen Organisationen möglich sein, wenn diese ein ‚Gefährdungspotenzial‘ aufweisen.“

Mit dieser Regelung wolle Faeser offenbar die AfD ins Visier nehmen. „Alle Maßnahmen, die auf die Erschwerung der Finanzierung einer nicht verbotenen Partei abzielen, sind allerdings mit dem Parteienprivileg des Grundgesetzes unvereinbar.“ Offenbar gehe es der Ministerin darum, dass der Verfassungsschutz Banken nahelegen soll, „Konten von bestimmten Organisationen und Personen zu kündigen oder Überweisungen an diese nicht auszuführen, vielleicht sogar Spendern das Konto zu kündigen. Das sind indirekte Grundrechtseingriffe, die einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Eine solche sehe ich nicht. Der Verfassungsschutz ist keine Polizei und hat keinerlei Vollzugskompetenzen.“

Verfassungsschutz ist nicht für „Staatswohl“ zuständig

Zudem kritisiert Murswiek, dass der Verfassungsschutz aktuell seine Befugnisse überschreitet. Er sei für den Schutz der Verfassung und nicht für ein „Staatswohl“ zuständig. „Der Verfassungsschutz kann sich nicht selbst seine Rechtsgrundlagen erweitern. Er ist für den Schutz der Verfassungsgrundlagen zuständig und nicht für ein darüber hinausreichendes ‚Staatswohl‘.“ Der Verfassungsschutz überschreite seine Befugnisse, wenn er „Äußerungen, die gar nicht den Willen zur Beseitigung eines Elements der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erkennen lassen, als Anhaltspunkte bewertet, indem er diesen verfassungsfeindlichen Willen einfach unterstellt.“

Murswiek nennt es auffallend, dass sich Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang „sehr stark in die Öffentlichkeit drängt und es zum Beispiel als seine Aufgabe ansieht, dafür zu sorgen, dass die ‚Brandmauer gegen die AfD‘ hält. Damit überschreitet er die Kompetenzen des Verfassungsschutzes“, erklärt Murswiek. „Auch dass der Verfassungsschutz Fake­-Accounts in den sozialen Netzwerken betreibt, die rechtsextreme Hetze verbreiten, ist besorgniserregend. Der Verfassungsschutz facht das Feuer an, dass das BMI dann mit Anti­-Rechts­-Programmen löschen will.“


Das gesamte Interview in Tichys Einblick 04-2024 >>>

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Kommentare ( 53 )

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53 Comments
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Till Eulenspiegel
9 Monate her

Für den „Schutz des Staates“ ist ein Staatssicherheitsdienst (STASI) „zuständig“. Auch eine Geheime Staatspolizei (GESTAPO) ist dafür „zuständig“.

Der Verfassungsschutz hat ausschließlich die Verfassung (Grundgesetz) zu schützen. Das schließt den Schutz der Bürger vor Übergriffen des Staates (Regierung) mit ein!!!

Last edited 9 Monate her by Till Eulenspiegel
Spicebar
9 Monate her

Der Begriff „Gefährungspotential“ ist Gummi. Das kann alles und nichts bedeuten, je nach Auslegungsdünkel, Tagesform und Wetter. Jeder Autofahrer trägt Gefährungspotential in sich und jede Köchin, die Kartoffeln mit einem Messer schneidet. Wer soll nun wie tief wo eindringen, um eine jeweilige Haltung zu erforschen, zu analysieren und treffsichere Schlussfolgerungen zu ziehen, ohne dass das Ganze zu einer Gespensterjagd von Paranoiden wird? Sollen jetzt alle die Hosen runterlassen und brav die Händchen vorzeigen und dazu das Liedchen trällern „Wir haben nichts zu verbergen“?

Chris Friedrich
9 Monate her

Was mich wundert, sind die Beiträge von Staats- und Verfassungsrechtler, die allesamt bescheinigen, dass diese rot, grün, maoistisch, kommunistischen, Traumtänzer unsere Verfassung untergraben, unsere Freiheit immer weiter begrenzen und unseren Staat geradewegs in seiner jetzigen Form zerschlagen. Aber niemand unternimmt rechtlich etwas dagegen. Wofür haben wir ein Verfassungsgericht? Von der Stasi-Behörde Verfassungsschutz einmal abgesehen.

thommie2130
9 Monate her

Und die FDP wird dieses Gesetz mal wieder abnicken. Diese Partei ist am Ende. Ist es erst einmal beschlossen, werden die Altparteien dafür sorgen das die AfD vernichtet wird. Bis zur Verfassungsklage ist der Schaden nicht mehr zu reparieren.

hanns
9 Monate her

Staatsrechtler Murswiek: Faesers 13-Punkte-Plan ist ein Angriff auf die GrundrechteIch weiß gar nicht, worüber der Mann sich aufregen tut, er und seine Kollegen bekämpfen doch ständig den völkerrechtlichen Deutschen Staat in seinen völkerrechtlichen Grenzen und dessen Verfassung.

Dieter Kief
9 Monate her

Gut gesagt von Professor Dietrich Murswieck. Aber die Frage drängt sich auf: Und nun?

AndreasH
9 Monate her

Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist mitnichten der Schutz der Verfassung. Das BVerfSchG definiert als Aufgabe im Sinne dieses Meinungsartikels den Schutz (durch Sammeln und Auswerten von Erkenntnissen) der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Geltungsbereich des Gesetzes. Die FDGO ist viel weiter gefasst als das Grundgesetz.

teujur52
9 Monate her
Antworten an  AndreasH

Die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) ist eine Interpretation des Grundgesetzes, unserer Verfassung, durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die FDGO ist somit deckungsgleich mit dem Grundgesetz.

Stefan Z
9 Monate her

Was nützen all die Warnungen? Was können wir dagegen tun, um es zu verhindern? Auf die Politik können wir uns diesbezüglich ja leider nicht mehr verlassen.

Querdenker73
9 Monate her
Antworten an  Stefan Z

Fragen Sie mal die „Ostdeutschen“ die waren schon mal an diesem Punkt!

Torsten99
9 Monate her
Antworten an  Stefan Z

Dem schwarzrotgrünen den finanziellen Boden entziehen, d.h. keine Zeitungen mehr aus dem Madsackkonzern und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kaufen. Stufe zwei ÖRR konsequent ausschalten. Bei Reichweite 0 sinken dort die Werbeeinnahmen. Stufe drei. Alle Landtags- und Bundestagsabgeordneten täglich darauf hinweisen, das sie unsere Angestellten sind (Demokratie: Herrschaft des Volkes; es kann nur einen Chef geben, den Souverän – lt. GG) und unsere Wünsche umzusetzen haben, z.B. Entbürpokratisierung, Steuersenkenung, Arbeiten zum Wohle des Souveräns (s. Amtseid: Reichtum mehren!) nicht der Ideologen… Stufe vier: Wie wäre es mit einer Brandmauer gegen links? Wobei wenn jeder seine Mauern hochzieht, findet keine Diskussion mehr statt.… Mehr

DummUndDuemmerLand
9 Monate her

Herr Murswiek hat hiermit schon einmal der kritischen Bevölkerung, die die Entwicklung zum Gesinnungs- und Denunziantenstaat mit Sorge verfolgt, den Gefallen getan, aus fachkundiger Sicht und durchaus mutig zu bescheinigen, dass Frau Faeser und ihr Verfassungsschutzpräsident es offenbar selbst sind, die verfassungsfeindlich handeln. Im Grunde müsste hier auch noch der Gummiparagraph ‚Delegitimierung des Staates‘ greifen. Es wäre wünschenswert, wenn nun Herr Murswiek im nächsten Schritt sich mit anderen kritischen Staatsrechtlern zusammentun würde und gemeinsam dies ggf. über eine Klage vor dem BVerfG oder Anzeige beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof öffentlichkeitswirksam einem breiterem Publikum bekannt machen würde. Damit würden Faeser und Haldenwang… Mehr

Last edited 9 Monate her by DummUndDuemmerLand
Angela Honecker
9 Monate her
Antworten an  DummUndDuemmerLand

Leider werden wir wohl aufgrund seines Alters nichts mehr von einem wirklich fachkundigen Juristen und ehemaligen Bundesinnenminister hören: Otto Schily. Aber auch den würden diese totalitären Linken wohl noch zum Rechtsradikalen machen.

fakky
9 Monate her

Grundrechte? Sollte jemand etwas unangenehm Wahres zitieren…..dann ist das vor Gericht eben ein „vermeintliches“ Zitat. Dafür darf er 6 Monate in den Bau, zunächst erst mal auf Bewährung.- Das ist mir in 2. Instanz passiert. Revision abgelehnt. Die nächste Unterdrückungsmethode wird sein, dass man zur Verhinderung von Demonstrationen einfach mal flächendeckend überprüft, ob die Schuhe der jeweiligen Überprüften auch rechtmäßig gekauft wurden.“ Dürfen wir mal den Beleg dazu sehen?“ Findet die Demo am Samstag statt, dann ist man spätestens am Dienstag wieder zuhause. Wer jetzt meint, er sei klug und führt den Kaufbeleg seiner Kleidung mit sich, der landet vielleicht… Mehr