Staatsrechtler machen gegen Ulrich Vosgerau mobil – zum dritten Mal

Der Jurist klagte erfolgreich gegen Medien, die die „Correctiv“-Potsdam-Story übernahmen. Gegner des Anwalts suchen nun nach Möglichkeiten, ihm beruflich zu schaden.

Ulrich Vosgerau, Halle (Saale), 18.04.2024

Gegen den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der in den vergangenen Monaten erfolgreich vor Gericht gegen den NDR, t-online und andere Medien wegen der von Correctiv übernommenen Falschberichterstattung zu dem angeblichen „Geheimtreffen“ in Potsdam vorging, macht nun eine Gruppe von Mitgliedern in der Vereinigung der Staatsrechtslehrer mobil. Vosgerau gehört dem Verein an, zu dessen Mitgliedern Professorinnen und Professoren aus den deutschsprachigen Ländern zählen, die auf dem Gebiet des Verfassungsrechts arbeiten. Wenn die Vereinsmitglieder am 9. Oktober in Luzern zusammenkommen, soll Vosgerau eine „Missbilligung“ ausgesprochen werden.

Wobei nicht ganz klar ist, wofür eigentlich. In dem Textentwurf dazu heißt es vage, der Jurist habe „sein Wissen Rechtsextremen zur Verfügung gestellt“. Damit kann gemeint sein, dass Vosgerau bei der Zusammenkunft am 25. November 2023 in Potsdam, die später von „Correctiv“ zur Wannseekonferenz 2.0 umgedichtet wurde, einen Vortrag zum Briefwahlrecht hielt. Allerdings referierte der Staatsrechtler dort über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Gebiet. Bisher gibt es niemand, der Vosgeraus Ausführungen inhaltlich kritisiert.

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Die Formulierung kann sich aber auch darauf beziehen, dass der Jurist zum Verteidigerteam von Björn Höcke in dem Prozess gehörte, der gegen den AfD-Politiker wegen dessen Formulierung „alles für Deutschland“ angestrengt wurde. „Nichts davon ist in irgendeiner Weise anstößig“, kommentiert Vosgerau das Vorgehen der Staatsrechtslehrer gegen ihn gegenüber TE. Ihm zufolge habe er erst am Sonntag über die geplante Missbilligung auf indirektem Weg erfahren, nicht von dem Verein selbst.

Zu der Affäre gibt es eine Vorgeschichte: Im Januar 2024 nach der Veröffentlichung von „Correctiv“ gab es zunächst einen Ausschlussantrag des Vereins gegen Vosgerau, der allerdings erfolglos blieb – mangels konkreter Vorwürfe, die nach Satzung einen Hinauswurf gerechtfertigt hätten. Gegner des Staatsrechtlers unternahmen danach einen neuen Anlauf: Sie wollten in der Zeitschrift des Verbandes eine „Distanzierung“ veröffentlichen. Auch dagegen setzte sich Vosgerau zur Wehr: Er werde es nicht akzeptieren, dass diejenigen, die mit dem Versuch seines Ausschlusses gescheitert seien, ihn jetzt „ersatzweise öffentlich beschimpfen“.

Inzwischen legten auch etliche von Vosgerau erfolgreich geführte Prozesse nahe, dass die Vorwürfe, die ursprünglich gegen ihn im Raum standen, umgehend zu einer Klage führen würden, wenn sie in der Fachzeitschrift publiziert würden. Auch dieser Angriffsversuch von einigen Staatsrechtlern verebbte also folgenlos.

„Ich hatte das Thema eigentlich für erledigt gehalten“, so Vosgerau zu TE. Ihn habe es überrascht, dass jetzt ein dritter Anlauf unternommen werde, um seinen Ruf zu beschädigen. Die FAZ veröffentlichte einen Beitrag über die geplante Abstrafung Vosgeraus auf der Tagung in Luzern; der FAZ-Redakteur erteilte dem Verband der Staatslehrer sogar den Ratschlag, seine Satzung so zu ändern, dass er den Juristen doch noch ausschließen könne.

Nach der „Correctiv“-Veröffentlichung gab es bereits zwei versuchte Strafaktionen gegen Ulrich Vosgerau: Linke Studenten an der Universität Köln forderten seine Abberufung als Privatdozent, der Generalsekretär der Berliner CDU verlangte, der Staatsrechtler müsse die Partei verlassen. Die Universität lehnte allerdings eine Entlassung Vosgeraus ab, der CDU-Kreisverband Pankow, dem er angehört, eröffnete gar nicht erst ein Parteiausschlussverfahren, da er keinerlei Gründe dafür sah.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 33 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

33 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
November Man
1 Stunde her

Es ist in der linksextremistischen Szene mittlerweile absolut üblich, dass die vereinigten Linken die Kariere eines erfolgreichen, ehrenwerten und aufrichtigen Staatsrechtlers und Juristen wie Herrn Vosgerau vernichten wollen. Zumal der sich mit der rotgrünen Lügenpresse und den extrem linken Parteien angelegt hat. Nur weil Herr Vosgerau Herrn Höcke in einem politischen Prozess mit verteidigt hat oder die Lügen von Correktiv aufgedeckt hat soll nun seine Existenz ruiniert werden. Da sind sich die Linksextremisten für nichts zu schade. Aber wenn ein Rechtsanwalt, Jurist oder Zwangsverteidiger einen Mörder, Messerstecher oder Massenvergewaltiger auf Staatskosten und mit Prozesskostenhilfe verteidigt ist bei den Linksextremisten alles… Mehr

Hutten
1 Stunde her

Herr Vosgerau ist aufgrund jahrzehntelanger Expertise einer der besten deutschen Staatsrechtler, die ich kenne. Er sollte alsbald in das Bundesverfassungsgericht aufrücken. Die Anwürfe gegen ihn sind sachlich völlig unbegründet.

Schlaubauer
1 Stunde her

Es ist schon sehr traurig, dass es anscheinend „Juristen“ gibt, die Kontaktschuld über das Recht stellen. Was tut man nicht alles für die Karriere.

Franz O
1 Stunde her

Scheint mir als ob es doch einen aufrechten CDU/CSU-ler in diesem Land gibt.

bonesix
1 Stunde her

nicht nachgeben. Wenn diese Totalitaristen unbedingt widerrechtlich Menschen entfernen wollen deren Meinung ihnen nicht passt dann sollen sie ihre Maske fallen lassen müssen und offen gesetzwidrig agieren müssen. Damit jeder sehen kann wes Geistes Kind sie sind. Daher: niemals freiwillig austreten!

UVD
1 Stunde her

Wenn in diesem Land schon irgendwelche „Schreiberlinge“ der Links-Propaganda-Medien Staatsrechtler darüber beraten wollen, wie sie andere Mitglieder „loswerden“ könnten, dann sind wir hier schon lange nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.
Es ist nur noch ekelhaft, was hier passiert.

Querdenker73
2 Stunden her

Es gibt nicht nur den feigen Souverän, es gibt auch die feigen Juristen, die von der Angst besessen sind, vom Vorgesetzten in die Schranken gewiesen zu werden. „Wess Brot ich ess – dess Lied ich sing..“. jedem Verbrecher steht – wenn erforderlich – ein sogenannter bestellter Verteidiger zu. Denjenigen jedoch, die als „Rechts“ geoutet wurden, nicht! Solches Gebaren war vor 80 Jahren im Reichsgerichtshof und in der DDR in politischen Verfahren an der Tagesordnung! Kommt alles wieder..

Wolf Kempf
2 Stunden her

Zur Erinnerung
Lucy Chebout, Berliner Verfassungsrichter (d,w,m): “ Das Recht ist nicht neutral oder objektiv, sondern ein Machtinstrument.“

Biskaborn
2 Stunden her

Die linken Eiferer sitzen überall und scheinen sich nun wirklich für nichts zu schade zu sein. Hauptsache auf der richtigen Seite stehen, dafür geben sie sogar Rechtsgrundsätze auf und nennen sich trotzdem noch Vereinigung der Staatsrechtslehrer. Was sind das nur für Charaktere?

alter weisser Mann
2 Stunden her

„Bisher gibt es niemand, der Vosgeraus Ausführungen inhaltlich kritisiert.“
Inhaltlicher Kritik bedarf es heutzutage doch nicht mehr, inhaltliche Aspekte sind für die gewollte „Würdigung“ von Vorgängen oft nur hinderlich und stehen ungebildeten Kritikern auch gar nicht zur Verfügung.
Beispiel Thüringen: Wen hat denn der konkrete Ablauf, wen das Einhalten der bisherigen Spielregeln, ja der Geschäftsordnung interessiert. Es war von vorn herein klar, dass die AfD keinen Fuß auf den Boden bekommen soll und alles was die tun zu verwerfen st, im Landtag und in den Medien, Wahlergebnis hin oder her. Inhaltlich …. pff.