Nach TE-Recherchen ist ein zweiter Weimarer Richter in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Der Jurist hatte im Januar in einer Entscheidung die Corona-Maßnahmen als grundgesetzwidrig abgelehnt.
Nach der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter läuft ein Verfahren gegen einen weiteren Amtsrichter aus Weimar. Auf TE-Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit: “Das Ermittlungsverfahren wurde der Staatsanwaltschaft Gera durch die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft übertragen.” Aufgrund des noch anhängigen Verfahrens vermöge man keine weiteren Einzelheiten mitzuteilen, heißt es weiter.
Auf telefonische Nachfrage gab sich die Staatsanwaltschaft bedeckt. Ob es sich um Vorermittlungen oder ein formelles Ermittlungsverfahren handelt, beantwortete ein Sprecher nicht. Indes klingt die schriftliche Antwort so, als handele es sich in der Tat um ein Ermittlungsverfahren. TE hatte explizit per Email gefragt, ob die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen oder ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe.
Ursprünglich lag der Fall bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Die dortigen Staatsanwälte hielten sich aber für befangen und verwiesen den Vorgang an die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen, wie ein Sprecher telefonisch bestätigte. Die Generalstaatsanwaltschaft wiederum überwies das Verfahren am 22. April an die Staatsanwaltschaft in Gera, sagte eine Sprecherin. Dem Vernehmen nach lautet der Vorwurf Rechtsbeugung.
Der betroffene Richter hatte im Januar einen Bürger von einem Bußgeld freigesprochen, der in einem Hinterhaus mit Freunden seinen Geburtstag gefeiert hatte. In seinem Beschluss beurteilte der Richter die Corona-Gesetzgebung als grundgesetzwidrig und Verletzung der Menschenwürde (TE berichtete). Allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, seien um ein Vielfaches höher als die durch den Lockdown verhinderten Todesfälle, schrieb er und fuhr fort: “Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten.”
Die Staatsanwaltschaft Erfurt reichte daraufhin den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht ein. Man wolle die Entscheidung “zur Fortbildung des Rechts und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung” überprüfen lassen, sagte ein Sprecher damals der dpa. Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben werde. Die Sache solle für eine neue Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden, hieß es.
Es ist augenscheinlich das dritte Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen einen Richter. Am Sonntag berichtete der Spiegel, dass die Staatsanwaltschaft München II ein Vorermittlungsverfahren gegen eine Amtsrichterin aus Weilheim eingeleitet hat. Die Frau aus Bayern hatte Mitte April entschieden, dass eine Realschule eine Schülerin nicht anweisen darf, Maske zu tragen. Auch die Staatsanwaltschaft Erfurt leitete ein Ermittlungsverfahren gegen einen Amtsrichter aus Weimar ein, der am 8. April die Maskenpflicht, Schnelltestauflagen und Abstandsregeln an zwei Weimarer Schulen außer Kraft gesetzt hatte.
Bei einem Vorermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft etwa im Falle einer Anzeige, ob Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen, wie die Staatsanwaltschaft Bremen auf ihrer Internetseite erklärt. Sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Normalerweise sammeln dann Schutz- oder Kriminalpolizei die Beweise und legen sie der Staatsanwaltschaft vor.
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„Sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.“ Ich traute meinen Augen nicht über den gelesenen Satz !! Also bei der Rechtsbeugung zur Grenzöffnung und dessen fortbastend von das Merkel, gab es keine Anhaltspunkte !? Jeder der meint in einem Rechtsstaat zu leben wird nun eines bessern belehrt. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden durch die Politik. Die einzigen die Unabhängig sind, sind die Richter. Und diese will man nun domestizieren. Diese haben zukünftig Gefälligkeitsurteile zu fällen, die die Machthaber nicht in Frage stellen. Daran erkennt unsereins auch, dass sich diese Regierung mit jeglicher Justizkritik gegenüber Polen,… Mehr
Wer Unrecht in Teilen versucht wieder rückgängig zu machen, wird in unserem „Rechtsstaat“ mit atemberaubender Schnelligkeit u. Effizienz mit Sanktionsmaßnahmen überzogen. Wir haben nicht nur eine verfassungsfeindliche Regierung, sondern auch eine abgesehn von verschwindend kleinen Ausnahmen verfassungsfeindliche Justiz. So langsam muss was passieren! Und zwar über Eingaben hinausgehend..
Die Staatsanwaäte sind weisungsgebunden. Also nichts wirklich neues hier. Internationale Haftbefehle dürfen ja auch nicht ausgestellt werden, weil die EU festgestellt hat, Deutschland hat keine Gewaltenteilung, die Justiz arbeitet im Auftrag der Politik
Die Delegitimation des Staates, definiert nach Seehofer und von Notz folgende Straftatbestände:
strafbar macht sich, wer:
…. unseren Staat mit dem 3. Reich vergleicht
… behauptet, Deutschland sei eine Diktatur
… Corona leugnet
… behauptet, die Regierung handele grundgesetzwidrig
…. behauptet, die Regierung handele verfassungswidrig
Demnächst werden wohl noch 2 Punkte daszukommen:
… wer das Klima leugnet
… wer ihre kaiserliche Hoheit beleidigt
Oberlandesgerichts Karlsruhe stützt „Sensationsurteil“ aus Weimar: https://www.youtube.com/watch?v=__LKzDbb444
Das Schleifen des Rechtsstaats läuft…
Dass Staatsanwälte jeder Ebene von der Politik am Nasenring durch die Manege geführt und zu Unterlassung der Ermittlungen zwecks Strafverfolgung genötigt werden, ist ja nichts neues. Dass Staatsanwälte nun aber auch schon missbraucht werden, um gegen Kollegen im mit Unabhängigkeit bei der Urteilsfindung ausgestatteten Richteramt willkürlich und ohne jede Rechtsgrundlage vorzugehen, das ist mehr als nur ein starkes Stück, nämlich ein an Dreistigkeit nicht mehr zu übertreffender Willkürakt von Politikern, denen die vermeintlich an kein Recht und Gesetz gebundene Machtfülle zu Kopf gestiegen ist. Ein Soldat, ein Obergefreiter etwa, dem ein erkennbar rechtswidriger Befehl erteilt wird. ist gesetzlich verspflichtet, dessen… Mehr
Auch wenn ich inhaltlich Ihrer Meinung bin… Können Sie bitte aufhören hier so „herumzuschreien“. Danke!
Wo bleibt zu dem Thema eigentlich das „Zentralkomitee“ der EU.
Die dortigen Scheindemokraten sind doch sonst immer so schnell mit ihren Verfahren, wenn angeblich in Polen oder Ungarn die Unabhängigkeit der Justiz bedroht ist.
Immerhin, selbst wenn sie in den besagten Ländern (die einzigen vernünftigen in diesem sozialistischen 2. Aufguss einer (E)UDSSR) bedroht wäre, in Deutschland kann sie nicht mehr bedroht sein. Sie ist überhaupt nicht mehr vorhanden. Wir haben eine Merkel-Justiz bis hoch ins BVerfG!!!
Wenn man sich die Gründe, aus denen der damalige Justizminister zusammen mit Protagonisten wie Prof. Dr. Voßkuhle ein „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Polen auf politischer Ebene in der EU angeregt hatte, was sich unter dem Kommisssionspräsidenten Juncker dann auch durchsetzen ließ, dann schreien die Fälle in Thüringen (Weimar) und Bayern (Weilheim) nach einer Untersuchung der EU-Kommission. Im Übrigen werden diese Vorkommnisse von „Repressalien“ gegen Richter als Konsequenz gegen Inhalte der Entscheidungsfindung, nur noch auf EU-Ebene zu klären sein, da die derzeitige SPD-Justizminsterin nur noch blindwütig ihre Ideologie bis September 2021 durchzusetzen gedenkt, bevor sie dann endgültig rausfliegt. Frei nach dem Motto: Solange… Mehr